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Unterhaltspflichtverletzung und das Ende

 
(@vaterhilfe2006)
Schon was gesagt Registriert

Guten morgen,
nach langem lesen habe ich mich entschlossen doch hier zu schreiben. Ich schreibe mal die Sachlage von Anfang an um alles mal besser herüber zu bringen. Die Trennung kam 2003. Ich sollte sofort Unterhalt bezahlen was absolut nicht ging trotz Gehalt von 1800.- netto. Es ging nicht nur drum nicht können sonder teilweise auch nicht wollen. Ich weiß es ist nicht richtig dieser Gedanke aber meine EX hatte ein verdienst von fast 2000.- netto + Kindergeld + Unterhaltvorschuß den sie sofort beantragt. Damals war mein /unser Kind 8 Jahre alt. Sie hatte zu diesem Zeitpunkt das gemeinsame Haus, das Komplette Inventar das Auto und ich ging ohne nicht. Ich mußte von Null Anfangen keine Wohnung usw.  Bis ich eine Wohnung hatte und einige Möbel hatte brauchte ich ja Geld oder sollte ich auf der Strasse schlafen. Hinzu kam das auf einmal der GV fast jeden Tag vor der Türe stand da die Schulden vom Haus (ca. 300.000.-) nicht mehr bezahlt wurden. Das HAus wurde zwischenzeitlich verkauft und es bliben Restschulden von 200.000 die mich ins Privatinso trieben. Tja und dann kam 2004 das erste Schreiben vom Gericht wegen Ermittlungen der Unterhaltspflichverletzung. Schock. 2006 kam dann mein Sohn von meine neuen zur Welt was niemand Interresierte das aber dankensweise wegen meiner EX auseinanderging durch den Terror uvm. Aber das Verhältniss ist jetzt besser wie vorher trotz getrenntes leben. Zwischenzeitlich verdiene ich nur 860.- Netto und kann keinen Unterhalt zahlen von was auch. Und wie es so ist kommt diese Woche der BEschluß zur Eröffnung des Verfahren mit dem Termin zur Verhandlung. Erst hatte ich mir einen Anwalt genommen für diese Verhandlung der mir jetzt aber sagt wenn ich bis 31.10 nicht einen Vorschuß von 600.- bezahle er nichts macht. Zu allem Led kommt jetzt noch das mein AG seit 2 Monaten kein Gehalt bezahlen kann und ich ohne Anwalt zur Verhandlung dastehe. Meine EX läßt mir die ganze Zeit ausrichten das sie mich jetzt endlich in den BAu bringt was ich glaube ohne Anwalt. Toll dann hat sie geschafft was sie wollte micht ans Ende zu bringen. Seit ein paar Tagen Frage ich mich wirklich ob das Leben denn überhaupt noch ein Sinn macht. Viele sagen bestimmt jetzt das ich verückt bin aber es ist doch so. Kein Geld mehr, die Verhandlung wo mir bestimmt eine Haftstrafe bevor steht wie ja viele sagen. Die Verzweiflung wird immer schlimmer das ich schon seit Tagen nicht mehr schlafe je näher der Gerichtstermin kommt. Dann auch noch die Staatsanwältin wo mir am Telefon sagte das es mein Problem ist und sie alles tun wird für eine HAftstrafe.  Echt toll unser Rechtsstaat. Meine EX lebt wie Gott in Frankreich und ich bin am Ende für immer. Meine ehemalige LG wo einen Sohn von mir hat versteht das alles auch nicht und schiebt auch einen dicken Hals auf meine EX Frau. Zum Glück stellt sie nie Forderungen und sagt ich schaffe das alleine du hast genug Probleme mit deiner EX Frau mit dieser Hexe so sind ihre Worte. Ich sehe wirklich immer mehr nur 2 Wege, weg oder dem ganzen ein Ende zu machen schon alleine weil mein Kind aus der Ehe mich ja auch nicht mehr sehen will nach dem Ihre Mutter ja Jahrelang jetzt gut auf sie eingeredet hat wie böse ihr Vater ist. Jetzt hab ich so viel geschrieben aber irgendwie mußte es raus auch wenn es hier vieleicht nicht der richtige Ort ist. Aber vieleicht sollten es noch mal so sein wer weiß wie lange ich den Druck noch Standhalte. Bestimmt nicht mehr lange ich spüre es.

Ich hatte noch was vergessen: Ich soll immer noch 241.- bezahlen und 2 Änderungsklagen wurden vom Gericht abgeleht schon im Vorfeld ist das Recht

Einmal verlassen immer verlassen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.10.2006 11:23
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

guten morgen, @vaterhilfe2006

ganz vorneweg: lass dich nicht verrückt machen!

und

Seit ein paar Tagen Frage ich mich wirklich ob das Leben denn überhaupt noch ein Sinn macht.

ja, das hat es!

u.a. bist du vater zweier kinder, die dich brauchen,
heute, morgen und auch noch in 10 oder 20 jahren

und das -auch wenn deine ex es dir versucht einzureden - nicht nur als unterhaltszahler.

dein anwalt scheint eine pfeiffe zu sein,
bei deinem einkommen hast du anspruch auf prozeskostenhilfe.

ab zum amtsgericht, einen beratungsschein holen
und einen guten anwalt suchen!

wenn deine ex noch immer das einkommen hat, von dem du schreibst,
und vor allem, solange sie noch UHV erhält,
frage ich mich, was die strafanzeige soll

deine beschreibung erweckt den eindruck, als wolle sie tatsächlich nur eines, dich fertig machen

lass dir helfen!

Dann auch noch die Staatsanwältin wo mir am Telefon sagte
das es mein Problem ist und sie alles tun wird für eine HAftstrafe. 

ich kenne mich in strafverfahren -zum glück- nicht aus,
aber, eine staatsanwältin, die dich anruft ?

mir scheint, auch wir will dich jemand nur verrückt machen!

komm in die hufe und such dir ganz flott einen neuen anwalt!

lg

wolf

wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2006 12:03
(@vaterhilfe2006)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, danke aber ich habe bei über 10 Anwälten schon angerufen und überall die selbe Antwort: Für Strafverfahren gibt es kein Beratungsschein bzw. PKH wenn sie Vorschuß von 500-600.- bezahlen kein Problem aber von was ich habe gerade nur noch 45.- und weiß nicht mal wie zu dieser Verhandlung soll ohne Geld bzw. von was ich denn noch leben soll. Ich kann ja nicht mal meine folgende Miete bezahlen und warte schon jeden Tag das sie mir das Telefon abstellen.

Einmal verlassen immer verlassen

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Themenstarter Geschrieben : 29.10.2006 12:07
(@zulangezustill)

Hallo vaterhilfe2006

In dem ganzen Unterhaltstheater kenne ich mich nich aus, allerdings etwas in Insolvenzverfahren und noch mehr in Immobiliensachen, da dies mein täglich Brot ist.

Erstens, was ich nicht verstehe: Wie kannst du auf 200.000 € Schulden beim gemeinsamen Haus sitzen bleiben? Hälftiges Eigentum - 300.000 € Schulden, 150.000 € für jeden. Durch die gesamtschuldnerische Haftung kann man dich zwar trotzdem belangen für die Gesamtsumme unter dem Argument, du müsstest dir das dann halt wiederholen bei deiner Ex.  Unsinn, wenn du im Privat-Inso bist. Bei deiner Ex-Frau müsste sich ja das Vollstrecken viel mehr lohnen, so wie du ihre Lebensumstände beschreibst. Das ist aber auch mehr oder weniger egal, aber bei der Immobilienverwertung scheint einiges schiefgelaufen sein, was sich wohl jetzt nicht mehr ändern läßt.

Für die Zukunft: Hast du nicht einen Insolvenzverwalter? Wenn du in einem Insolvenzverfahren bist, ist deine Frau grundlegend nichts anderes als eine Gläubigerin. Viele machen den Fehler und nutzen den Insolvenzverwalter viel zu wenig, aber der ist nunmal dafür da, dieses Insolvenzverfahren zu betreuen und mit jeglichen Gläubigern zu verhandeln und Lösungen zu finden.

Wenn du keine PKH bekommst, dann aber doch einen Pflichtverteidiger, oder? Besser als nichts.

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Geschrieben : 29.10.2006 12:19
(@tigerhai)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ich stehe fast vor dem gleichen Problem nur noch etwas schlimmer.
Ich bin kein Typ der darüber groß reded.
In den Medien hört man immer wieder, dass manche mit dem tun der Ex nicht klarkommen.
Es passiert nur fiel zu wenig damit der Rechtsstaat aufwacht.
Es ist für ein Außenstehenden schwer zu begreifen, was in den Menschen vorgeht die sowas tun.
Ich als Betroffener kann es nachvollziehen, es gibt keine Revolution ohne Opfer.

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Geschrieben : 29.10.2006 12:39
(@andreadd)
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Guten Morgen Vaterhilfe2006,

da hast du dir eine ganz schöne Suppe eingebrockt. Es hilft aber jetzt nicht Heulen und Zähneklappern, sondern versuche sachlich zu sortieren und so auf einen grünen Zweig zu kommen.  😉

Zunächst einmal, was mir nicht klar ist:
Scheinbar wart ihr nicht verheiratet, aber du sprichst vom gemeinsamen Haus. Stand sie mit im Grundbuch?

Wenn du in privater Insolvenz bist, warum hat der Insolvenzverwalter nicht berücksichtigt, dass dir wegen der Unterhaltspflicht ein höherer Selbstbehalt verbleiben muss? Sollten bis zur Insolvenz Unterhaltsleistungen ausgestanden haben, so fallen sie mit in die Insolvenzmasse.

Wegen der Drohung der Staatsanwältin mach dich mal nicht gleich verrückt. Vermutlich bekommst du eine Bewährungsstrafe unter der Maßgabe, zukünftig deiner Unterhaltspflicht für dein Kind nachzukommen. Alles andere wäre ja auch kontraproduktiv.

Du selbst kannst schonmal guten Willen zeigen, indem du dich auf höher bezahlte Stellen bewirbst, mit deinem Insolvenzverwalter sprichst und dir ggf. einen Minijob nebenher suchst, um die monatlichen Untehaltszahlungen leisten zu können. 241 EUR ist mit gutem Willen schon zu schaffen.

Du hast dich zwar momentan in die Misere gebracht, weil du scheinbar ignorant vorgegangen bist, aber ich sehe da nichts, was sich nicht ausbügeln ließe. Einen Strick brauchst du dir deswegen bestimmt nicht zu nehmen. Aber mach jetzt, dass du es anpackst.

Liebe Grüße
Andrea

Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama

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Geschrieben : 29.10.2006 13:04
(@vaterhilfe2006)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, das mit den Schulden war einfach, das Haus war fertig es kam zu Bauschäden wo vor Gericht sollten aber zum Schluß wegen der Trennung zu Gunsten der anderen eingestellt wurden. Das Ende vom Lied das Haus wurde verkauft und das mit ca. 250.000 minus. Um den Unterhalt den es geht, der liegt eh in der Insolvenzmasse da ja wie mein Verwalter sagt alle Rückständigen Unterhaltsforderung rein fallen. Also kann sie da eh nichts machen.  Aber das alles hilft nicht weiter ohne Anwalt bin ich eh am Ende. Da komme ich doch nie raus. Ausser Knast wenn ich es richtig sehe Oder????? Schöner Rechtsstaat, wenn die eine Vergewaltigen bekommen die eine Bewährungsstrafe und ich soll wegen den paar Kröten in Bau. Die lacht sich eins ab. Das wollte oder will sie ja. Der KAmpf geht doch eh schon 3 Jahre, sehe meine Tochter nicht weil ich kein Geld habe sie zu holen (300 km) ihr wird nur böses eingeredet usw. und jetzt das. Sie schein ja bei der ersten Verhandlung recht gehabt zu haben, ich sehe nie meine Tochter und sie macht mich fertig für immer das hat sie ja jetzt geschafft. Ich sehe keinen ausweg mehr nur noch allem ein ende zu setzten was ich für keine leeren versprechungen halte leider. soll nicht heißen das ich suizid gefährdet bin bin aber man zu so einem entschluß doch gezwungen wird.

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Themenstarter Geschrieben : 29.10.2006 13:09
(@vaterhilfe2006)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Andrea, Ganz so einfach ist es nicht, über 100 Bewerbungen trotz meines Bildungsweges. Meinen jetzigen Job muß ich weitermachen trotz nicht bezahlter Gehälter sonst wird es gerade als Arbeitsverweigerung ausgelegt und Nebenjob geht nicht da ich bei meinem jetzigen Job innerhalb 3 Büros pendeln muß die 300 km ausseinander liegen. (Auto ist gestellt und Spritkosten dafür auch NOCH) Hier wo ich wohne ist mit Job so gut wie nichts aber wegziehen kann ich auch nicht so einfach. Also geschreiben ist es einfach. Und 241.- muß man erst mal haben wenn sich bei 2 Rückständigen Gehälter so viel Kosten aufgelaufen sind geschweige denn ich nächste Woche nicht mehr weiß von was ich leben soll. AA sagt halt auch das erst bei Insolvenz des AG was bezahlt wird.

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Themenstarter Geschrieben : 29.10.2006 13:16
(@zulangezustill)

Ich sags nochmal, müsstest du nicht für das Gericht einen Pflichtverteidiger kriegen? :question:

Wenn du Firmenwagen und Spritkosten kriegst, müsste es doch aber auch gehen, dass du deine Tochter mal holst oder hast du keine Privatnutzung dabei?

Arbeitsamt müsste nach dem dritten ausgefallenen Geld zahlen können, soweit ich das überschaue ...

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Geschrieben : 29.10.2006 13:18
(@vaterhilfe2006)
Schon was gesagt Registriert

das auto darf ausschl. nur geschäftlich genutzt werden und muß abends wieder hingestellt werden und ich muß 2 km nach hause laufen. pflichtveteidiger gibt es anscheinend nur bei uhaft wie mir gesagt wurde.

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Themenstarter Geschrieben : 29.10.2006 13:24




(@andreadd)
Registriert

Hallo Vaterhilfe2006,

Hallo Andrea, Ganz so einfach ist es nicht, über 100 Bewerbungen trotz meines Bildungsweges.

Wenn du die vorweisen kannst, ist das doch schonmal super  :thumbup:

Und Recht spricht immer noch der Richter, nicht die Staatsanwältin.

Liebe Grüße
Andrea

Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama

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Geschrieben : 29.10.2006 13:24
(@zulangezustill)

Das mit dem Auto ist natürlich Pech ...  :thumbdown:

Nur das mit dem Rechtsbeistand verstehe ich nicht ganz, Grundsatz ist ja immer, dass eine Möglichkeit vorhanden sein muss, seine Rechte wahrzunehmen (also auch anwaltlich vor Gericht) und es nicht an fehlenden finanziellen Mitteln scheitern darf. Aber okay, in diesem Staate ist mehr und mehr alles möglich ...  😡

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Geschrieben : 29.10.2006 13:37
(@angela)
Rege dabei Registriert

Hallo Vaterhilfe 2006

Ich weiß ja nicht wer dir gesagt hat das du keine KH bekommst, irgendwie kommt mir die Auskunft doch etwas komisch vor, ich suche im Moment in meinen Unterlagen, um einen Paragraphen zu finden der dir Helfen kann.
Klar, meine Gefangenen haben im Knast natürlich Pflichtverteidiger gestellt bekommen, bzw. angeschrieben, die haben aber außer der anwalt. Vollmacht und auch einen Vordruck für PKH unterschrieben, also kriegen die doch auch PKH!!!!
Ich würde an deiner Stelle zum nächsten Amtsgericht stiefeln, dort einen Rechtspfleger aufsuchen und dich beraten lassen, das kostet nix und du weißt was los ist. Der PKH kostet € 10,00.
Zum Thema das dich eine Staatsanwältin anruft ist eigentlich unüblich, gerade eben weil du der Beklage bist.
Normalerweise kontaktieren die nur die Anwälte der Beklagten. Zusätzlich mußt du versuchen dir einen Einblick in die Ermittlungsakten zu kriegen. Auch das macht normalerweise dein Anwalt, denn gerade dort können große Fehler drin sein, hab ich in meiner Justizlaufbahn schon oft, leider, erlebt.
Und zu der Frage, ist mein Leben lebenswert, jajjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjjaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa, auch wenn du in der Inso bist, bin ich auch, wenn die Frau weg ist, mein Mann ist auch weg.
Du hat alleine, das du den Schritt in die Inso gemacht hast schon viel geschafft, mir ist der Schritt noch heute peinlich, ist zwar doof aber was solls.
Und in den Knast kommst du bestimmt nicht, du hast feste soziale Bindungen einen Job, und ich vergaß, wichtig vor Gericht immer wieder betonen, dass du ja zahlungswillig bist, aber dir das nicht möglich ist.
Wenn du Pech haben solltest bekommst du eine Bewährungsstrafe,d.h du hast eine gew. Zeit inder du dir nix zu schulden lassen darfst, du mußt, das passiert meistens zu einen Bewährungshelfer gehen und dich dort melden!!!
Aber bitte geh zu dem Amtsgericht , welches für dich zuständig ist und lass dich beraten.
Und kopf hoch es könnte schlimmer kommen.
Trotz allem einen schönen Restsonntag
ANGELA

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2006 14:03
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin liebe Foris,

na, das war ja ein aufregender Tag. Meinen Dank an alle, die sich so hilfreich eingebracht haben.

Mit dem vermeintlichen Opener habe ich telefoniert. Er ist in positiver Laune und erfreut sich bester Gesundheit. Durch meine heute eingeleiteten Maßnahmen wurde er erst auf vermeintlich sein Topic hier aufmerksam. Wir sind überein gekommen, dass er in nächster Zeit seine Sicht der Dinge schildert.

Da die Identität des Openers soweit unklar (oder auch klar) ist, habe ich den Account gesperrt und werde dieses Topic schließen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2006 19:44