Unterhaltspflichtig...
 
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Unterhaltspflichtig wenn Sohn die Ausbildung hinauszögert?

 
(@frank_64)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

mein Sohn verlangt über das Jugendamt Unterhalt von mir und für mich stellt sich die Frage, muss ich ihm diesen bezahlen.

Zur Historie: Ich habe mich vor 3 Jahren von meiner Frau getrennt und mein Sohn besuchte damals den BK1. Ich habe bis letztes Jahr auch fleisig meinen Unterhalt an ihn überwiesen, jedoch wurde es mir dann irgendwann zu doof! Ich musste um jedes gemeinsames Treffen betteln (in 2 Jahren fand er 3 mal Zeit für mich), auch musste seine Zeugnisse über einen RA einfordern. Zweimal fiel er mal bei dem staatlichen BK1 Kurs durch (beste Note eine 4, alles andere 5 und 6, sowie knapp 50 Fehltage).

Das wäre mir alles egal gewesen, hätte er sich mit mir ab und an getroffen. Er sagte mir ins Gesicht, dass es ihm ohne mich viel besser geht. Darauf ging ich zum RA und wir stellten die Unterhaltszahlung ein. Meine Ex-Frau war im Gegenzug so dreist und meldete ihn (damals 17) in einer Privaten Beruf-Akademie (BK1 Kurs) an. Ich wurde nicht einmal gefragt bzw. darüber informiert (zu diesem Zeitpunkt waren wir beide erziehungsberechtigt) und er lies mir wiederum erst nachdem ich über den RA ging die Schulanmeldung und das Halbjahres- Zeugnis zukommen. Dieses Zeugnis war diesmal TOP (erinnere Privatschule)!

Meine Frage: Bin ich verpflichtet Unterhalt zu zahlen, obwohl es sich um eine Privatschule handelt, zwei mal ist er in der staatlichen Schule durchgefallen. Auch möchte er von mir nichts wisse (kein Treffen etc.), kein Wort, nichts?

Interessant ist an dieser Stelle noch, dass meine EX-Frau im Landratsamt als Beamtin beschäftigt ist. Ich habe ich den Verdacht, dass die Vorderung vom Jugendamt nicht rechtens ist. Ihre Kollegin vom Jugenamt übt zwar Druck auf mich aus, jedoch ist dieser seit fast 9 Monaten ohne Konsequenzen für mich. Auch alle Unterschriften, welche von meinem Sohn sein sollten sind von meiner EX-Frau gemacht worden! Auch weiß ich, warum es meiner EX-Frau so wichtig ist, dass er auf diese Private Schule geht! Dadurch hat sie die Lohnsteuerklasse 2 (2850 Netto) und das Kindergeld.

Wer weiss Rat!

Danke und Grüße
Frank


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.09.2011 13:45
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Frank,

grundsätzlich hat Sohnemann das Recht auf eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Diese sollte seinen Anlagen und Fähigkeiten entsprechen (eine gewisse Orientierungsphase ist hierbei einzuräumen).
Obgleich zweimaliges Scheitern am BK in diesem Falle dagegen spricht, scheint er ja nunmehr willens und fähig ...

Insofern ist Deine Frage, ob Du grundsätzlich zu Unterhalt verpflichtet bist, aus meiner Sicht nicht eindeutig zu bejahen oder verneinen.

Dass er Dich nicht sehen möchte, spielt hierbei keine Rolle.

Ungeachtet dessen:
Ich vermute, Sohnemann ist nunmehr volljährig.
Das JA kann ihn zwar beraten, rechtlich vertreten aber nicht (mehr) ...
Ferner bist Du mit Volljährigkeit nicht mehr alleine in der (Bar-)Unterhaltsverantwortung, sondern Ex und Du müsstet analog Eurer Einkommen haften (Kindergeld wird direkt auf den Bedarf angerechnet).

Wohnt er bei Mama ?
Wird die Privatschule alleine von ihr getragen ?

Besten Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2011 15:19
(@frank_64)
Schon was gesagt Registriert

Hallo United,

wenn ich also richtig verstehe, darf das JA nur eine beratende Funktion übernehmen, da mein Sohnemann bereits volljährig ist. Dann Frage ich mich aber, warum schreibt die JA Sachbearbeiterin meinem RA zum wiederholten male? In diesem Schreiben werde ich aufgefordert, ihr die Gründe nennen, warum ich bis dato noch keine Gehaltauskünfte ihr gegenüber gemacht habe.

Wohnt er bei Mama ? Ja
Wird die Privatschule alleine von ihr getragen ? Ja

Auch würde mich interessieren, ob er mit erreichen des 18 Lebensjahr keine Pflichten mir gegenüber hat. Umgangsrecht, Zeugniseinsicht, Ausbildungsverlauf etc. (dieses musste ich bisher über den RA verlangen)!

Muss ich als Vater so ein Verhalten hinnehmen? Ist es rechtens, dass ich nur als zahlendes Medium fungiere?

Viele Grüße
Frank


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.09.2011 16:10
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Frank,

solange er nicht Volljährig ist, darf das JA mitmischen.

Umgänge kannst Du von einem Volljährigen natürlich nicht mehr verlangen.
Unterlagen zur Ausbildung hingegen schon, wenn Du diese durch Unterhaltszahlungen unterstützen musst.

Außerdem muss er Dir gegenüber natürlich erst mal belegen, dass er nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann.

Und natürlich kann er nicht allein gegen Dich vorgehen, sondern muss auch seine Mutter zu Unterhaltszahlungen auffordern (bei Volljährigkeit).
Deren Einkommenszahlen muss er auch Dir zur Verfügung stellen.

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2011 16:14
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ergänzung:

Das JA darf einen volljährigen Jugendlichen bis zum 21. Lebenjahr durchaus vertreten, wenn dieser priveligiert (also in der allg. Schulausbildung ist) ist. In dieser Zeit gilt er ja den midnerjährigen Kindern gleichgestellt.

Gruß TIna


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2011 16:19
(@frank_64)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich habe eben beim JA angerufen, die Situation geschildert und man sagte mir, dass das JA lediglich eine beratende Funktion haben kann, damit zur Schlichtung beigetragen werden kann. Sollte diese nicht zustande kommen, dann muss mein Sohn über einen Anwalt seinen Unterhalt einklagen. Hier gehe ich von einem Kollegialen Dienst unter Kollegen aus. Denn sämtliche Schriftstücke die mein Sohn beim JA unterschrieben hat, war die Unterschrift meiner Ex-Frau (ich kenne beide Unterschriften.

Ich denke mal, dass es hierbei mehr um die Tatsache geht, solange wie möglich die bessere Lohnsteuer und das Kindergeld zu haben.

Eins möchte ich noch loswerden, damit ihr nicht denkt, dass ich ein scheiss Typ bin: Meine Ex u ich hatten ein Haus, meine hälfte habe ich ihr ohne Zugewinn geltend zu machen überschrieben und noch Anteilmäßig den Notar übernommen. Weiter habe ich noch zwei gemeinsame Kredite übernommen, welche ich heute noch abzahle.

Nachdem ich das alles gemacht habe, fing sie an meinem Junior einzureden, dass er alt genug sei und wenn er sich nicht mit treffen möchte es seine entscheidung sei.

Ich mir einen RA nehmen musste, damit ich ein Zeugnis zu sehen bekam bzw. über den Werdegang informiert werde.

Gruß
Frank


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.09.2011 17:22
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Frank,

Meine Ex u ich hatten ein Haus, meine hälfte habe ich ihr ohne Zugewinn geltend zu machen überschrieben und noch Anteilmäßig den Notar übernommen. Weiter habe ich noch zwei gemeinsame Kredite übernommen, welche ich heute noch abzahle.

Nachdem ich das alles gemacht habe, fing sie an meinem Junior einzureden, dass er alt genug sei und wenn er sich nicht mit treffen möchte es seine entscheidung sei.

es kann eine böse Falle sein, diese Sachverhalte zu vermischen; beides hat nichts mit den heutigen Zuständen und Ereignissen zu tun. Und dass Dein Sohn die Partei seiner Mutter ergriffen hat, ist allgemein unter dem Begriff "Loyalitätskonflikt" bekannt; vereinfacht übersetzt: Wenn ein Kind oder Jugendlicher durch die Trennung der Eltern schon einen Elternteil verloren hat (oder einem das eingeredet wird), wird es möglicherweise alles tun, um sich der Zuneigung und Fürsorge des anderen Elternteils zu versichern.

Das endet natürlich nicht automatisch am 18. Geburtstag, nur weil man ab jetzt wählen, Bier trinken und Auto fahren darf. Es wäre Dein Part als der Ältere und Weisere von Euch beiden, jetzt einen dicken Strich unter die Vergangenheit zu machen, Deinen Sohn von diesem Strich in Kenntnis zu setzen (damit er nicht die Sorge haben muss, sich für die Vergangenheit rechtfertigen zu müssen) und ihm vorzuschlagen, die künftigen Schritte unter Männern an einem Tisch zu besprechen. Gestalten kann man nur die Zukunft; alles andere ist Schnee von gestern.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2011 19:30
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

damit zur Schlichtung beigetragen werden kann.

  :sicher: :rofl2: :rofl2: :rofl2:


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2011 19:33
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Frank,

auch wenn es in kleinen Kommunen schon recht kollegial zu geht, würde ich mal von dieser "Wir verbünden uns jetzt gegen den bösen Ex"-Schiene runter kommen. Die SBs in Behörden wissen normalerweise ziemlich genau, was sie zu tun und zu lassen haben.

Wenn Du den Verdacht hast, dass Deine Ex Unterschrift fälscht, solltest Du halt mal beim Sohn nachhaken, ob er diese auch wirklich unterschrieben hat. Ob es was bringt ist ne andere Frage. Die Exe begibt sich auf jeden Fall auf dünnes Eis, wenn sie Dokumente mit verfälschter Unteschrift in den Rechtsvekehr einbringt. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2011 19:55