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Unterhaltspflicht, Weiterbildung

 
(@moira)
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Hallo,

es fand nun eine Verhandlung statt, nach der mein Ex mir KU und BU zahlen muss.

Er hat ein Netto von 2880 Euro und muss 400 Euro BU und 275 Euro KU zahlen.

Nun hat er mir mitgeteilt, dass er aufgrund der hohen BU- und KUzahlungen sein Auto verkaufen muss, sein Hobby nicht mehr ausüben kann, nicht mehr richtig leben kan. Er sieht nicht ein mir mein "Luxusleben" zu finanzieren.

Neue Überlegung von ihm sei, seinen Master zu machen. Erststudium 2008 beendet, nach ich glaube 8 Jahren Studium und einem Uniwechsel, da mehrmals durchgefallen verbunden mit Uniausschluß. Ich würde nach seinen Aussagen, wenn er das Studium beginne (Arbeit in Teilzeit weiter), keinen BU mehr bekommen und KU würde sich reduzieren.

Nach all den Bemühungen den BU zu umgehen, den Aussagen nun, stelle ich die Beweggründe zur Aufnahme des Studiums ein wenig in Frage.

Ist eine KU und BU-Zahlung so leicht zu umgehen?

Sorry falls dieses Thema schon bearbeitet wurde. Ich habe leider keine Angaben darüber gefunden.

VG

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2011 21:48
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo moira,

Ist eine KU und BU-Zahlung so leicht zu umgehen?

Wenn das so einfach wäre, wären an Deutschlands Hochschulen einige Neubauten erforderlich ...

es fand nun eine Verhandlung statt,  der mein Ex mir KU und BU zahlen muss.

Das heißt, es gibt einen gerichtlichen Beschluss oder Vergleich, in dem diese Zahlen drinstehen? Dann wird er auf Abänderung klagen müssen, wenn er weniger zahlen will, und dem Richter dabei erklären müssen, warum er seinen Job geschmissen und ein Studium begonnen hat. Richter nennen so etwas nämlich normalerweise "mutwillige Reduzierung der Leistungsfähigkeit" oder so ähnlich, und sagen, dass daher der Unterhalt trotzdem in bisheriger Höhe zu zahlen ist. Wie er das dann schafft, ist erst mal sein Problem.

Anders gesagt: Ich denke, du kannst dieser Aktion von ihm relativ entspannt entgegensehen.

Im übrigen könntest du den sauberen Herrn Möchtegern-Studenten auch mal mit der Idee konfrontieren, dass das gemeinsame Kind seinen regelmäßigen Aufenthalt nicht bei dir hat, sondern bei ihm (m.a.W. er kümmert sich ums Kind, du beschaffst das Geld), oder du legst ihm ein Wechselmodell nahe (Kind ist zu je 50% bei beiden Elternteilen, der Geldfluss reduziert sich auf eine vergleichsweise kleine Ausgleichszahlung des Besserverdieners). Wäre m.E. spannend zu sehen, wie er darauf reagiert ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2011 23:06
(@moira)
Schon was gesagt Registriert

Hi Malachit,

Danke für Deine Antwort.

Dein letzter Absatz ist gut.

Ich habe ihn einst gebeten, damit er sein Kind in der Lebenswelt ganztags kennenlernt, doch auch mal morgens zum Aufstehen zu kommen.
Gut, nicht ganz so früh, aber halb acht. Nach langem diskutieren hat er eingewilligt. Gleichzeitig mir aber vorgeworfen, dass ich seinen ganzen Lebensrhythmus durcheinander bringe, wenn er so früh aufstehen müsse. Wenn er nicht mal mehr als einmal die Woche die Entfernung (90 km) zurücklegen kann, läuft dieser Vorschlag mMn ins Leere  😉

Ich hoffe für ihn, dass er nicht eigenmächtig seine Arbeitsstelle reduziert und anfängt zu studieren und bei der Abänderungsklage (Vergleich vor Gericht geschlossen) dann auf die Erde zurück fällt.

Er wurde schon vor der Verhandlung augenscheinlich von seiner Anwältin nicht richtig beraten. Er war so sehr erbost darüber, dass seine hohen Fahrtkosten nicht in Verbindung mit seinem Autokredit berücksichtigt worden. Sprich eins von beiden geht nur. Er hatte mit wesentlich weniger BU und KU anscheinend gerechnet.

Seiner Meinung nach sollen wir beide den Nachteil des Kindes tragen. Aber bitte ohne Zahlung BU.

VG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2011 23:25
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo moira,

Ich hoffe für ihn, dass er nicht eigenmächtig seine Arbeitsstelle reduziert und anfängt zu studieren und bei der Abänderungsklage (Vergleich vor Gericht geschlossen) dann auf die Erde zurück fällt.

Es war also sogar ein gerichtlicher Vergleich? Aus dem kommt er noch schwerer heraus, als wenn's der Richter entschieden hätte - dem Vergleich hat er schließlich mehr oder weniger freiwillig zugestimmt. Jetzt könntest du im Text des Vergleichs noch schauen, welche Ausstiegsklauseln genannt werden, d.h. bei welchen Ereignissen der Vergleich abgeändert werden kann oder muss - und ich vermute mal, da ist nichts dabei, das zutrifft auf "ich verabschiede mich aus freien Stücken mal für ein paar Jahre ins Studium" ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2011 00:25
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin moira,

mal abgesehen davon, dass Dein Ex - wie die Vorschreiber schon sagten - nicht mal eben wegen "Weiterbildung" aus seinen vertraglichen Verpflichtungen herauskommt (egal, ob Unterhaltsvergleich oder Autokredit), scheint der Gute auch zu vergessen, dass er sich mit einer Einkommensreduzierung vor allem selbst ins Bein schiessen würde: Wer ein Netto von knapp 3.000 EUR gewohnt ist und plötzlich mit der Hälfte auskommen muss, muss sich auch massiv einschränken.

Auf 1.500 EUR verzichten, um vielleicht 400 EUR im Monat zu sparen? Dein Ex hat sicher weder Mathematik noch Volkswirtschaft studiert... 😉

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2011 03:41
(@moira)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Brille und Oldie, bin leider des Zitierens nicht mächtig.
Deshalb so.

Also, die Verhandlung fand erst letzten Freitag statt. Habe somit noch nichts schriftliches. Es wurde von der Richterin von einem Vergleich gesprochen, dem mein Ex eindeutig zugestimmt hat. Und es war nicht die Rede von einer Herabsetzung der Beiträge durch Studium.

Ich will ihm nicht nur Böses unterstellen. Aber ich stelle die Beweggründe des Studiums aufgrund seiner Reaktion über die Verhandlung sehr in Frage. Vielleicht ist der Schock derzeit so groß, dass die Folgen noch nicht richtig abgeschätzt werden können?

Vor allem wirft er mir vor, dass ich wie gesagt ein Luxusleben führe. Wenn wir unsere Einkommen bzw. Einnahmen vergleichen, stehe ich nicht besser dar als er. Wenn ich das anders ausdrücke, muss es ihm mit seinem Einkommen bzw. das was über bleibt doch gut gehen, wenn er mir mit weniger für 2 Personen ein Luxusleben vorwirft..

Was würdet ihr mir nun raten, wie ich mich weiter verhalten soll? Nichts sagen? Wir haben schon soviel Streit deshalb in den letzten Monaten gehabt.
Ich möchte ihn aber auch nicht ins offene Messer laufen lassen. Seine Anwältin hat ihn wie gesagt schon vorher die Hoffnung gemacht, dass sein Autokredit plus die Fahrtkosten berücksichtigt werden. Leider ist er mit dieser Annahme wohl in die Verhandlung gegangen.

Danke für Eure Hilfe!

Vg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2011 16:26
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin moira,

ich persönlich würde jetzt einfach gar nichts dazu sagen; insbesondere nichts, was Dir als Triumphgeheul ausgelegt werden könnte.

Im ersten Überschwang der (auch negativen) Gefühle sagt man schon mal etwas Unbedachtes, das nicht auf ewig auf die Goldwaage gelegt werden sollte. Zum Beispiel "Bevor ich für Dich zahle, geh ich lieber wieder studieren!" Ob das wirklich so gemeint war, zeigt die Zeit. Der eigene Verlust wäre - wie schon geschrieben - schliesslich ungleich grösser als der Dir zugefügte.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2011 16:44
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus moira,

ich schließe mich Martin an.
Sage einfach nichts dazu.

Bereits nach der Verhandlung vom Freitag müsste er eigentlich zu Denken beginnen. Ein klärendes Gespräch mit seine Anwältin sollte eigentlich reichen, um ihm die Augen zu öffnen.
Das must Du nicht tun.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2011 17:16