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Unterhaltspflicht endet wann ?

 
(@laird)
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Hallo,

meine Tochter besucht die 9. Hauptschulklasse.
Lt. Aussage ihrer Lehrerin wird sie die 10. Klasse nicht schaffen. Diese dient zur Erlangung eines Realschulabschlusses, bzw. vergleichbares.

Meine Tochter möchte Erzieherin werden. Durch das jetzige Zeugnis ( keine 5 oder 6, aber in den Hauptfächern nicht durchweg 3,0 oder besser. ) und die negative Meldung bzgl. der 10. Klasse bleibt ihr nur der 2. Bildungsweg über eine BBS.

Also z.B.:

2 jährige Berufsfachschule für Hauswirtschaft und Familienpflege ( BFS HF 2-jährig )    - Dient als Realschulersatz

Anschließend muß sie weiter an der BBS die Fachschule für 2 Jahre besuchen um "Sozialassistentin" zu werden. - Voraussetzung hierfür Realschulabschluß Deutsch, Englisch Mathe 3 oder besser

Hiernach kann sie anschließend eine weitere 2-jährige Ausbildung als Erzieherin anstreben.

Alles natürlich nur, wenn sie in den jeweiligen Abschnitten vernünftige Noten in den Hauptfächern erlangen kann.

Meine Tochter ist jetzt 16,5 Jahre alt.

An welchem Punkt dieser Schlange würde meine Unterhaltspflicht enden ?

Ich bin etwas unsicher, da die Ausbildungen in sich ja alle anerkannt sind.
Sogar die 1. welche ja nur für den Realschulabschluß benötigt wird, aber aufeinander aufbauen zur Erreichung des Ziels "Erzieherin".

Danke

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.02.2014 20:24
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Laird,

An welchem Punkt dieser Schlange würde meine Unterhaltspflicht enden ?

darauf gibt es weder eine pauschale noch eine einfache Antwort. Grundsätzlich gilt: Deine UH-Pflicht endet mit dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss Deines Kindes; also an dem Punkt, an dem Deine Tochter in der Lage ist, mit ihrem erlernten Beruf ihren eigenen Lebensunterhalt zu erwirtschaften (was nicht gleichbedeutend damit ist, dann auch noch eine mehrjährige Jobsuche zu finanzieren).

Welcher der genannten Schul- und Ausbildungsgänge für das Berufsziel Deiner Tochter tatsächlich erforderlich und welcher vielleicht nur ein "Parkplatz" ist, lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen. Nachdem bis zum Realschulabschluss noch ein Jahr Zeit ist, würde ich allerdings überlegen, ob es statt "BFS HF 2-jährig als Realschulersatz" nicht sinnvoller wäre, jetzt ordentlich Gas zu geben und beispielsweise über gezielte Nachhilfe einen brauchbaren RS-Abschluss hinzukriegen (ja, kostet Geld, aber das tut diese Schulschleife auch).

Am Ende geht es ja nicht nur um zusätzlichen Unterhalt für 2 Jahre, sondern auch um Lebenszeit für Deine Tochter. Und wen sie sich schon in der Hauptschule schwertut, werden weitere 4 (statt 2) Jahre Schulbank kaum das Paradies für sie sein.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2014 20:59
(@laird)
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Danke dir schon einmal für die erste Antwort.

Die Abschlußprüfungen sind in 2,5 Monaten und somit für sie lt. Aussage der Lehrerin nicht mehr mit den Zeugnisnoten 3,0 in Deutsch, Mathe und Englisch zu erreichen. Der Besuch der 10. Klasse und somit der erweiterte Hauptschulabschluss sind also Essig. Sie wird ist vom Berufswunsch nicht abzubringen, daher wird sie nur über den Umweg zum Ziel kommen können. Wenn sie diese Weg den schaffen kann/will.

Zumal sie sich auch gerade voll in der Pubertät befindet und mit sich selbst nicht klar kommt. An hoch gesteckte Ziele ist da schwer zu denken, sie bekommt sich selbst kaum emotional in den Griff.

Die 10. Klasse wäre also das verschwendete Jahr.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.02.2014 21:11
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Laird,

den Wegfall einer Unterhaltsverpflichtung kann ich in dieser Ausbildungskette nicht erkennen (es wird jedenfalls schwierig einen Richter davon zu überzeugen).

Mit Beginn der BBS (und Volljährigkeit) dürte allenfalls die Privilegierung wegfallen.

sondern auch um Lebenszeit für Deine Tochter.

Diese Äußerung möge man mir bitte erklären ... stirbt man mit einer Ehrenrunde früher ?

Habe gerade in einem Gespräch mit einer Familienberaterin aufgeschnappt:

Die durchschnittliche Lebenserwartung einer Frau beträgt 86 Jahre, da sollte man ein Schuljahr mehr oder weniger nicht überbewerten.

Kurz drüber nachgedacht und für gut befunden.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2014 21:59
(@laird)
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Danke United.

Mit der Privilegierung war ich mir fast sicher, daß die mit Abschluß der ersten 2 Jahre endet. Wäre also mit fast 19. Wenn schon mit 18 auch ok.

Also kann ich von Unterhalt für bis zu 6 Jahre ausgehen, bzw. weniger wenn sie vorher etwas davon abbricht bzw. die Kette mit einem der ersten beiden ABschlüsse beendet ?

Wie liegt denn der Fall, wenn sie die 1. Stufe nicht packt und somit den Realschulabschluss verfehlt ?

Im Idealfall ne Lehre, mit deren Abschluss meine Leistung entfällt.
Im Falle einer Leerzeit bis zu einer Lehre, wird der Unterhaltsanspruch unterbrochen bis zum Beginn einer Lehre. Korrekt ?

Wieviel Leerzeit darf sie sich denn zugestehen, bis ein Unterhaltsanspruch vollständig erlischt ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.02.2014 22:55
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Diese Äußerung möge man mir bitte erklären ... stirbt man mit einer Ehrenrunde früher ?

Pikierte Antworten auf unglückliche Formulierungen erheitern mich immer wieder und werfen ein Licht auf den amüsierten Verfasser Betrachter. Und nein, eine Erklärung bekommst Du von mir nicht, denn Du dürftest sie längst wissen. Oder Du fragst diese Familienberaterin, ob ein Lebensjahr so überflüssig ist, wie Du es letztendlich darstellst. Menschen könnten ob Deiner "Gut-Bewertung" für "minus 1 Lebensjahr" durchaus unterschiedlicher Ansicht sein, zumal dann, wenn die Zeit "knapp" wird. 😉 Und nein, mit dem "Wink" meine ich nicht Dich, sondern einen engen Verwandten von mir.

Zumal: Da ich mitunter selber darüber befragt werde, ob bestimmte Leute eingestellt werden sollen, ist für mich das Kriterium, wie lange der Bewerber gebraucht hat, einen bestimmten Abschluss mir welchen Mitteln zu erlangen, von grosser Bedeutung. Ein Mensch, welcher Ehrenschleifen dreht - von dem ist nicht zwingend zu erwarten, dass er diese Methodik nicht zur eigenen Lebensphilosophie erklärt. Sicher kommt es auf den Werdegang, sprich gesamte persönl. Entwicklung, an. Nur ist eine Ehrenschleife in meinen Augen immer zuerst ein genaueres Hinsehen wert. Das mal als Denkaufgabe.

Menschen sind nun mal so, wie sie sind. Ob es einem passt oder nicht Die Spreu vom Weizen zu trennen obliegt ...

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2014 00:16
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin United,

Diese Äußerung möge man mir bitte erklären ... stirbt man mit einer Ehrenrunde früher ?

natürlich nicht. Vorliegend geht es auch nicht um eine Ehrenrunde, sondern um einen Zusatz-Ausbildungsgang, der den fehlenden RS-Abschluss kompensieren soll. Wenn man dasselbe Ergebnis auch mit "etwas Gas geben" oder Nachhilfe hätte haben können, halte ich diese zwei Jahre tatsächlich für verschenkte Lebenszeit. Im krassen Gegensatz zu Aktivitäten wie "ich gehe nach dem Schulabschluss ein Jahr lang in die USA und mache work & travel": Das bringt junge Menschen auch nicht früher in Lohn und Brot, aber verschafft ihnen überaus wertvolle Erfahrungen für ihr weiteres Leben - eine phantastische Sache.

Aber vielleicht ist diese Betrachtung von Lebenszeit und -qualität tatsächlich altmodisch in einer Zeit, in der manche Teenies schon mehr als ein ganzes Jahr ihres kurzen Lebens bei Facebook und vor Spielkonsolen verdaddelt haben. Auch hier im  Forum schüttle ich immer mal wieder den Kopf darüber, wieviel von ihrer Lebenszeit manchen Menschen der Streit mit ihrem Ex-Partner wert ist. Vielleicht muss man erst einmal ein paar Freunde beerdigt haben, bis man versteht, dass Leben heute stattfindet und niemand ein zweites Leben in petto hat.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 06.02.2014 03:45
(@psoidonuem)
Registriert

Vielleicht muss man erst einmal ein paar Freunde beerdigt haben, bis man versteht, dass Leben heute stattfindet und niemand ein zweites Leben in petto hat.

sic!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2014 12:37
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Im Falle einer Leerzeit bis zu einer Lehre, wird der Unterhaltsanspruch unterbrochen bis zum Beginn einer Lehre. Korrekt ?
Wieviel Leerzeit darf sie sich denn zugestehen, bis ein Unterhaltsanspruch vollständig erlischt ?

Ersteres ist nicht grundsätzlich falsch ... eine feste Regelung gibt es aber nicht. Insofern kannst Du hierzu - wie bereits von Martin geschrieben - keine allgemeingültige Antwort erhalten.

Oder Du fragst diese Familienberaterin, ob ein Lebensjahr so überflüssig ist, wie Du es letztendlich darstellst.

Interessante Interpretation meines Beitrags ...

... was ich sagen wollte: Auch wenn ein Schuljahr 365 Tage á 24 Stunden andauert, ein Lebensjahr beinhaltet mehr.

Und nein: Ich glaube nicht, dass wir da eine deutlich unterschiedliche Sichtweise haben (und da schliesse ich Martin mit ein).

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2014 12:57
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

... was ich sagen wollte: Auch wenn ein Schuljahr 365 Tage á 24 Stunden andauert, ein Lebensjahr beinhaltet mehr.

natürlich. Deshalb schrieb ich ja:

Aktivitäten wie "ich gehe nach dem Schulabschluss ein Jahr lang in die USA und mache work & travel": Das bringt junge Menschen auch nicht früher in Lohn und Brot, aber verschafft ihnen überaus wertvolle Erfahrungen für ihr weiteres Leben - eine phantastische Sache.

wenn man im Vergleich dazu dieses Lebensjahr aber nur dafür einsetzt, etwas zu erreichen, was man auch ohne erreicht hätte, ist es m. E. in vieler Hinsicht verschenkt. Das war unter anderem ja auch der Dreh- und Angelpunkt aller Diskussionen um das G8-Abitur und die heutigen gestrafften Bachelor- und Masterstudiengänge: In Deutschland sollten junge Menschen im europäischen Vergleich keinen Wettbewerbsnachteil mehr dadurch haben, dass sie oft beinahe 30 sind, bis sie den ersten eigenen Euro verdienen.

Und nein: Ich glaube nicht, dass wir da eine deutlich unterschiedliche Sichtweise haben (und da schliesse ich Martin mit ein).

das glaube ich auch nicht. Ich würde mir an Stelle des TO auch keine grossartigen Gedanken über durch mich finanzierte "Orientierungszeiten", "Übergangsfristen" und deren Definition durch irgendwelche Juristen machen, sondern zu meinem "Kind" schlicht sagen: "wenn Du in Schule oder Ausbildung bist, fliesst Kohle; ansonsten hast Du genug Zeit, eigenes Geld zu verdienen."

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2014 13:56




(@laird)
Zeigt sich öfters Registriert

Ok, ich danke euch für eure Meinungen.

Dann plane ich mal mit noch 6 Unterhaltsjahre.

Ich will ja nur Wissen, wie lange ich in etwa durch die Wüste rennen muß, bis ich Wasser finde. 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.02.2014 23:49