Unterhaltspflicht d...
 
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Unterhaltspflicht der MUTTER!

 
(@hatschi66)
Schon was gesagt Registriert

Moin Moin

ich habe mal eine Frage bezüglich der Unterhaltspflicht!!

Ich lebe mit meiner Freundin in unserem Haus zusammen. Mein Sohn lebt bei uns (18 Jahre alt und in der Ausbildung)!!

Die Mutter meines Sohnes zahlt keinen Unterhalt, weil sie meint, unter das "Armenrecht" zu fallen! Sie hat eine jüngere Tochter (lebt bei ihr), die ab dem Sommer in die 3. Klasse kommt. Außerdem lebt sie zusammen mit Ihrem Freud (Vollzeitarbeit Bäckerei Abteilungsleiter) in einer Wohnung (eheähnliches Verhältnis) . Sie hat außerdem einen 400 Euro-Job!!

Ist es richtig, dass die Mutter keineswegs unterhaltspflichtig gegenüber ihres Kindes ist?? Sie behauptet, dass allein der Vater unterhaltspflichtig ist!!!

Meine Frage ist es, ob die Möglichkeit besteht, gegen die Mutter zu klagen???? Soweit ich weiss, muss sie halbtags arbeiten gehen, sobald das jüngste Kind in die dritte Klasse geht!!!

Außerdem ist sie noch verheiratet mit dem Vorgänger ihres jetzigen Freundes (Vater ihrer Tochter), der außerdem auch Unterhalt an Sie und ihre Tochter zahlt!!

Ich würde mich freuen, wenn mir einer eine Antwort geben könnte!!!

Mit freundlichem Gruß

Ralf

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2006 22:15
(@domino)
Nicht wegzudenken Registriert

Schau mal...diese Seite wird Dir weiterhelfen!

http://www.kanzlei-doehmer.de/Vollj_29.htm

LG
Domino

Gehe Deinen eigenen Weg,dann verläufst du dich auch nicht !

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2006 23:03
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, ralf,

erstmal herzlich willkommen bei vatersein, dem forum auch für alle, die k(l)eine brötchen backen 😉

die seite, die domino gelinkt hat, hilft dir fachlich sicherlich weiter!
von mir nur ein kommentar:

Sie behauptet, dass allein der Vater unterhaltspflichtig ist!!!

selten so einen unfug gehört!!! naja, versuchen kann man/frau es ja mal....

Meine Frage ist es, ob die Möglichkeit besteht, gegen die Mutter zu klagen?

grundsätzlich ja, jedoch muss ein volljähriges kind selbst klage einreichen. aber du kannst ja deinen sohn entspr. 'unterstützen'....

gruss
ulli

p.s.: wg. der 'eheähnlichen gemeinschaft' deiner ex hättest du sicherlich schon früher um unterhalt 'nachfragen' können. du hattest sicher gute gründe, dies bislang nicht zu tun.
p.p.s.: ob jemand dem 'armenrecht' unterliegt = nicht leistungsfähig ist, legt ein familienrichter fest, nicht ein potentiell unterhaltspflichtiger....

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2006 02:44
(@strike)

@ulliberne

vielleicht dauert das von hatschi66 erwähnte "eheähnliche Verhältnis" noch nicht so lange.
Meiner Kenntnis nach wird ein "eheähnliches Verhältnis" (bzw. "gefestigtes, eheähnliches Verhältnis") erst ab einer "Mindestdauer" von 2 , eher ab einer Dauer von 3 Jahren gerichtlich anerkannt. Es muss ausserdem beweisbar sein, dass ein solches besteht. In meinem Fall hatte ich auch damit zu tun... ("Neuer" zog am Tag meines Auszuges bei meiner Ex ein, zumindest wurde das vcn den übrigen Hausbewohnern so gesehen)

Soweit ich das verstehe, ist die Situation eh "ein wenig wirr".:

hatschi66 lebt mit volljährigem Sohn aus Ehe mit Ex im gemeinsamen Haus mit Freundin.

Die Mutter ist noch verheiratet (nicht mit hatschi66) und lebt mit LG und Tochter (von "noch verheiratet") zusammen.

Demnach hat Ex 3 Männer (gehabt),

"nochEhemann" ist zumindest ihrer Tochter (3. Klasse) gegenüber Unterhaltspflichtig.

Der KU wird keinesfalls dem Einkommen der Frau zugerechnet.

Sie erhält Unterhalt von ihrem "nochMann" , wieviel ?

Sie hat einen 400 EUR - Job (somit wäre der erwähnte "Halbtagsjob" "abgegolten" ?)
Also Einkommen=400 € plus IHR Unterhalt vom "nochMann".

Soweit ich weiss, wird das Einkommen des LG, mit dem sie zusammen in einer eheähnlichen Beziehung lebt, nach derzeitigem Recht nicht mit einbezogen.

@hatschi66

Dass nur Väter unterhaltspflichtig sind, ist Quatsch.
Wie auch schon ulliberne schreibt, kommt es auf die Situation an, wer wem gegenüber nterhaltspflichtig ist. Wenn Euer Sohn volljährig ist, muss er wohl selber auf seinen Unterhaltsanspruch klagen. Damit kenne ich mich aber nicht aus...

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2006 12:31