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Unterhaltspflicht bei noch gemeinsamer Wohnung

 
(@alx24)
Schon was gesagt Registriert

Guten Tag,
ich brauche Eure Hilfe und eine zweite Meinung.
Wie ist im Unterhaltsrecht die Haushaltsführung definiert ?
Ich lebe in Trennung zahle derzeit Eigenheimkosten, Wohnnebenkosten, Taschengeld, Kleidung etc. ...
Meine NochFrau bekommt das volle Kindergeld und kümmert sich um den Rest.
Ich bin beruflich leider viel unterwegs und gehe Konflikten durch Nutzung meiner doppelten Haushaltführung und einer Wohnung bei meinen Eltern aus dem Weg.
Offiziell bin ich nicht ausgezogen.
Jetzt habe ich eine Unterhaltsforderung für die Kinder erhalten. Auf die Zahlungssituation wird dabei gar nicht eingegangen.

Leben die Kinder noch in meinem Haushalt und bin ich unterhaltspflichtig ?

Danke für Eure Hilfe.
mfg alex


Wir werden alle sterben.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2019 16:26
(@wasserfee)
Registriert

hi,

Unterhalt (Kindesunterhalt) kann nicht mit anderen Forderungen verrechnet werden. Ich würde den Unterhalt durch eine objektive Instanz (z.B. durch die Leute hier im Forum) grob berechnen lassen und dann titulieren.
Das minimiert die Kosten, sollte es zu einer Klage deiner Ex kommen.

Ihr solltet euch zeitnah auseinanderklamüsern was Zahlungen betrifft, wer im Haus bleibt etcpp.

Alles andere bringt nur Stress.

Wasserfee


nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2019 17:15
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin und
herzlich willkommen.

Ich glaube die Eingangsfrage war eine andere ....

Leben die Kinder noch in meinem Haushalt und bin ich unterhaltspflichtig ?

wie so oft, kommt es auf den Betrachtungswinkel an.

... und gehe Konflikten durch Nutzung meiner doppelten Haushaltführung und einer Wohnung bei meinen Eltern aus dem Weg.
Offiziell bin ich nicht ausgezogen.

Ich würde es so interpretieren, dass ihr nicht mehr zusammen lebt. Wer wann wo und wie "nicht" ausgezogen ist, ist eigentlich egal. Es reicht ja schon, wenn die ZExF sagt "Du kommst hier nicht mehr rein!". Im übrigen, kann man eine Trennung auch in einem gemeinsamen Haushalt durchführen, die Wege sind vielfältig.

Ich vermute einmal, dass Deine Ex schon weiter ist ...
Daher:
- Unterlagen sichern, damit Du nicht später irgendwelche (meist finanziellen) Behauptungen nicht beweisen kannst.
- KU klären lassen. Dabei ACHTUNG: wenn sie jetzt in 2019 die Trennung vollzogen hat und Unterhalt fordert, dann schnell die Steuerklassen wechseln. Du wirst dann vermutlich in Steuerklasse 3 berechnet und wenn im nächsten Jahr die 1 gilt, dann hast Du weniger Einkommen, aber die gleichbleibend hohe Unterhaltslast.

Dann solltet ihr auch alles andere schonmal ansprechen. Von Kindergeld alleine kann niemand leben. Geht die Ex arbeiten? Wie alt sind die Kinder?

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2019 17:22
(@alx24)
Schon was gesagt Registriert

Danke Kasper,

DIe Betrachtungswinkel sind wirklich die Frage.
Bzw. wie sehen es die Praktiker damit man seiner Betrachtung etwas mehr Argumente geben kann.

Ja, wir leben nicht mehr zusammen. Wenn ich im Haus mal übernachte okkupiere ich ein Kinderzimmer.
Die kleine Tochter (13) nehme ich auch meist mit zu meinen Eltern. Die Große ist fast 18 und schon meinem Einfluss entronnen.

Ich habe alle Unterlagen sicher.
( als ordnungsliebender Mensch die letzten 20 Jahre lückenlos, meine und auch die meiner Frau seit Heirat )
Steuerklasse ist schon 4/4 seit Jahren. ZExF geht arbeiten, hier ist etwas TU fällig.

"Theoretisch" könnte ich ja das gleiche Schreiben zum KU an meine Frau schicken...
Was sagen die Gerichte zur Frage, wer einen Haushalt führt ?
Wenn die Kinder quasi in meinem Haushalt leben, dann habe ich ja auch keinen Unterhalt weiter zu zahlen, bzw. leiste Naturalunterhalt.
Die Betreung, las ich in entsprechenden Texten, ist eine nicht in Geld zu fassende Komponente. 

mfg
alex


Wir werden alle sterben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2019 18:05
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Guten Tag,
[...]
Jetzt habe ich eine Unterhaltsforderung für die Kinder erhalten.
[...]
...und bin ich unterhaltspflichtig ?
Danke für Eure Hilfe.
mfg alex

Deine Ex kann nur noch Unterhalt für die 13 jährige fordern!
Da Deine "Große" schon 18 ist. ist Sie volljährig;o)
Das bedeutet:
1.) sie muß sich selbst um den Unterhalt kümmern
2.) Ihr beide - Du und Deine DemnächstEx - seid entsprechend Eures Einkommens anteilig zu Unterhalt verpflichtet (->Quotelung)
Was macht Deine große Tochter?
Geht sie noch in die Schule (zB. Realschule oder Gymnasium) so wäre sie noch priveligiert, das heißt sie wäre Unterhaltstechnisch der Kleinen im Rang gleichgestellt.
Ansonsten müßte erst der Unterhalt der Jüngeren berechnet werden. Im Nachgang wird dieser dann vom Einkommen abgezogen und dann wird mit dem reduzierten Einkommen der Unterhalt für die Große berechnet...
Wenn dann noch was übrig bleibt muß man sehen, was die Exe bekommt/ bekommen würde.
Das wäre erstmal die Kurzfassung....


Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2019 18:46
(@inselreif)
Moderator

Wer betreut das Kind denn wie viel (rein zeitlich gesehen)?

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2019 19:45
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Was macht Deine große Tochter?
Geht sie noch in die Schule (zB. Realschule oder Gymnasium) so wäre sie noch priveligiert, das heißt sie wäre Unterhaltstechnisch der Kleinen im Rang gleichgestellt.

Das ist die große Frage aber auch im Zusammenhang, wo sie lebt...

Wenn alx24 die Kosten trägt, dort noch gemeltet ist, dann kann die KM tatsächlich keinen KU für die 18 jährige fordern. Das könnte ein trefflicher Streitpunkt sein.

Für die 13jährige sehe ich den KU tatsächlich gegeben, da die KM sich ja hauptsächlich darum kümmert. Allerdings könnte man, wenn Du die Kosten des Hauses trägst, den Wohnanteil abziehen ... aber ob das überhaupt geht?
Im Umkehrschluss müsstest Du Miete für Deinen Wohnanteil von der KM verlangen ...

Ihr müsst Euch dringend zusammensetzen udn die Finanzen klären. Mit Haus und allem anderen seit irh ein gefundenes Fressen für die Anwälte, denn auch Deine ZExF wird ihren bezahlen müssen und wenn die glauben, das da was zu holen ist, dann hetzen die Euch gegeneinander auf. Und das wird teuer...

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2019 20:46
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

"fast 18" ist etwas anderes als volljährig.
Aber ab Volljärigkeit ist die Tochter selbst für ihren Unterhalt verantwortlich. Aber solange beide Tächter minderjährig sind, ist die KM Vertreterin der Töchter und kann Unterhalt fordern.

Trotzdem solltest Du hier auch auf die Tochter zugehen und irh solltest die Situation ab Volljährigkeit gemeinsam klären.

Ansonsten klärt die Finanzen, dass ist wichtig.

Nocheinmmal. Offensichtlich haben die Töchter den Lebensmittelpunkt bei der KM, da sie sich um die Töchter kümmert und nicht Du.
Wenn Du jetzt sagst, dass ihr alle in einem Haushalt wohnt, dann liegt keine Trennung vor. Keine Trennung, ihr seid ganz normal verheiratet. Ist dem so?

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2019 21:48
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo,
"fast 18" ist etwas anderes als volljährig.
[...]
VG Susi

wer lesen kann, ist klar im Vorteil...
Das "fast" habe ich leider (dummerweise) überlesen  :sorry:
Bleibt auf die Schnelle die spannende Frage: wann wird sie 18?


Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2019 22:05
(@alx24)
Schon was gesagt Registriert

nabend,
ich dachte mal in meiner naivität, es ist fast nix so gut geregelt, wie unterhalt und scheidung.

das mit den anwälten habe ich auch so in der vermutung. das schreiben des anwaltes mener zex ist schon provokant auf streit gebürstet.

ich bin noch dort gemeldet, ansonsten wäre die lage einfach. wohnwert verrechnen und fertig, aber warme wohnung und ku bekomme ich beides nicht geregelt.
sehen es die gerichte die lage wie ausgezogen an ?
gibt es einen schlüssel nachdem man unterhallt aufteilen kann ?

gruß
alex


Wir werden alle sterben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.02.2019 02:03




(@inselreif)
Moderator

ich bin noch dort gemeldet,

Das spielt keine Rolle. Getrennt leben kann man auch in der selben Wohnung.


AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2019 02:29
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

zu klären sind verschiedene Dinge. Als erstes wäre festzustellen ist es ein Wechselmodell, wenn nein, dann ist KU zu zahlen. KU hat Vorrang vor allem anderen.

Danach steht die Frage des TU und natürlich die Finanzierung der Wohnung. Wenn Du ausziehst, dann bleibt immer noch die Frage, wer steht im Mietvertrag. Lässt der Vermieter Dich auch dem Mietvertrag? Wollt ihr die Wohnung kündigen und jeder sich eine eigene Wohnung suchen?

Im Moment wäre es sinnvoll, wenn ihr euch einigt, dass die Miete von beiden bezahlt wird und wenn Du die Wohnung praktisch nicht nutzt Dein Anteil geringer ist als der der KM. Der KU beinhaltet auch einen Wohnanteil für die Kinder.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2019 02:42