Unterhaltspflicht b...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhaltspflicht bei Hartz 4 Leistungen, Vermögen?

 
(@dirk75)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, ich habe mich gerade registriert, weil mir etwas auf der Seele brennt.

Meine Ex Freundin ist schwanger von mir, das Kind kommt in etwa 2 Monaten, wir haben uns getrennt vor einem Monat. Nun habe ich eine Frage wegen dem "Vermögen", welches ich habe, ob da ran gegangen wird. In meinem Fall ist es lediglich eine HiFi-Anlage im Werte von ca. 1200 € gebraucht. Ein Auto, welches ich verkaufen muss, um meine Schulden auszugleichen, da bleibt nichts über.

Nun die Frage, gibt es ein Schonvermögen? Habe gehört das es sowas bei Unterhaltszahlungen für Kinder nicht gibt? Kann man mir diese Anlage weg nehmen? Wie läuft das dann alles ab? Wer kommt den da zur Begutachtung? Da ich Hartz4 Empfänger bin, habe ich auch kein Geld um Unterhalt zu zahlen, und bin wie gesagt auch noch Verschuldet. Bin eine ungelernte Kraft, und habe noch nie mehr wie 1000 € Netto verdient. Vielleicht mal 1100 € Netto, mit Zulagen.

MfG

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.02.2014 17:23
(@fruchteis)
Registriert

Moin Dirk.

Willkommen hier.

Du bist Mutter und Kind zu Unterhalt verpflichtet. Auch hast Du dem Kind gegenüber ein Umgangsrecht bzw die Pflicht dazu. Du selbst sollst auch menschenwürdig leben können.
Das sind gewaltige Lasten, die Du nur mit Hilfe wirst stemmen können.

Bitte hier entlang.

Für die Basics hilft www.trennungsfaq.de

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2014 17:29
(@dirk75)
Schon was gesagt Registriert

Soweit ich das lese, kann die Mutter, wird die Mutter ein Titel erwirken ob vom Gericht oder Jungendamt, spielt ja für meine Fragestellung erstmal keine Rolle.

Aber wenn sie den Titel in der Hand hat, kann die Anlage gepfändet werden, richtig?

Ich werde mir als bald einen Rechtsanwalt suchen, was mich kurz zur nächsten Frage bringt, kann ich als Hartz4ler, beim Amtsgericht ein Beratungsschein kriegen, so das mich ein Anwalt vertirtt? Ich meine bei Sozialen Fragen, steht das einem zu oder?

Aber mich würde immer noch die Frage bezüglich der Anlage interessieren, das ist das letzte was ich aus Arbeitszeit habe, der Verlust ist doof, wenns nicht anders geht, verschmerzbar.

Wie schnell ist ein Titel zu erwirken? 1 Monat, 6 Monate?

MfG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.02.2014 18:05
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sooo schnell geht das nicht.
Ein Titel kann nur auf 2 Arten entstehen:
Entweder du unterschreibst einen beim JA oder Notar
oder durch richterlichen Beschluss.
Also nix, was mal eben so hinter deinem Rücken passiert.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2014 18:09
(@dirk75)
Schon was gesagt Registriert

Ok. Danke Beppo.

Wenn ich aber mal so überlege in die Zukunft rein, bezüglich der Anlage :-), ich werde mir doch dann nie mehr etwas (etwas: Fernseher, Musik-Anlage, PC usw.) kaufen können, was sagen wir mal einen Wert von 1000 € hat, sonst ist es weg, sobald ein "Eintreiber" kommt, oder? (Alles bezogen darauf, dass ich wahrscheinlich eh nicht mehr verdienen werde, v. mal bisschen mehr, so dass ich v 100 € oder 200 € bezahlen kann)

Übernimmt der Staat, also das JobCenter die Rechtsanwaltskosten, falls mich die Mutter meines Kindes verklagt, also einen Titel erwirken will?

MfG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.02.2014 18:28
(@fruchteis)
Registriert

Um Deine Unterhaltspflichten wirst Du nicht herum kommen,
auch nicht um einen Titel fürs Kind.

Erst wenn Du Deinen Pflichten nicht nachkommst, kann Deine 'Anlage' in Gefahr sein.

Beschäftige Dich mal ersthaft mit den ergänzenden Leistungen aus dem SGB II.
Sie ermöglichen zuverlässige Unterhaltszahlungen, zuverlässige Organisation des Umgangs, ersparen Dir eine Menge Ärger mit Mutter und Ämtern usw., Deine geliebte 'Anlage' bleibt, wo sie ist... 😉
kannst vor allem zuverlässig Vater sein und leben.  

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2014 18:29
(@dirk75)
Schon was gesagt Registriert

Ok. Werde ich tun, ich werde mir Informationen googlen. Darf ich Dich privat anschreiben, falls ich eine Frage zu Bezugsquellen bauche für die Inforamationen, oder soll ich lieber hier noch mal reinschreiben?

MfG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.02.2014 18:33
(@fruchteis)
Registriert

...schreib hier rein, damit alle profitieren können, UND funke mich an, wenn Du magst.

Geh mal dem ersten Link oben nach...., damit Du überhaupt weißt, um was es mir geht.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2014 18:38
(@dirk75)
Schon was gesagt Registriert

Hey, du meinst sicherlich die http://www.trennungsfaq.de/ 's ?! 🙂 Ja werde mich am WE damit beschäftigen bzw. nächste Woche..... mfg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.02.2014 19:03
(@fruchteis)
Registriert

Nein. Unmittelbar darüber!

http://www.vatersein.de/Forum-topic-27938-start-msg319757.html#msg319757

Achte auf die Links in den Texten!
Dort geht es dann weiter zur Sache. 😉

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2014 19:15