Unterhaltspflicht -...
 
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Unterhaltspflicht - ALG 1 reicht nicht

 
(@daddy38)
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Hallo zusammen,

folgende Situation:

Habe 3 Kinder, für die ich Unterhalt zahle (ca. 850 EUR - je. 100 % lt. Düsseldorfer Tabelle). Seit dem 01.10.2013 bin ich arbeitssuchend, wobei noch eine Kündigungsschutzklage läuft (Aussicht auf Erfolg besteht, da das eine ziemlich linke Tour von meinem Cheffe und seinem "Berater" war.  Wahrscheinlich wäre es deshalb aber unzumutbar, dass ich dort wieder anfange.).

Unabhängig davon fördert mir die Arbeitsagentur eine 5-monatige Weiterbildungsmaßnahme, um mich breiter aufzustellen und meine Erfolgsaussichten auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen (die Branche, in der ich arbeite, liegt am Boden - hätte ich was rechts gelernt... :exclam:).

Nach Abzug des Kindesunterhalts, der Miete und Strom, bleiben mir ungefähr 150 EUR zum leben, davon muss ich die Abholungen zum Umgang, Nahrung, Kleidung, Telefon, Versicherungen, etc. finanzieren...

Wie beurteilt ihr die Situation?

Denke über folgende Möglichkeiten nach:

1.) Abänderungsklage Unterhalt - Nachteil, wenn ich wieder einen Job habe, holen mich die geringeren Unterhaltszahlungen wieder ein, da meine gute Ex. die Unterhaltsansprüche, wie schon einmal an das Jugend- bzw. Sozialamt abtritt (die Ex-Schwiegermama arbeitet bei einem Fachanwalt für Familienrecht  :gunman:), der zweite Nachteil wäre, ich müsste mich "Fulltime" um einen Job bemühen, wobei die Weiterbildung passe wäre und ich mich auf "alles" bewerben müsste, was mir über den Weg läuft (in 90 % der Jobs werde ich mit meiner Qualifikation nicht mehr das verdienen, was ich eigentlich bräuchte, um den Unterhalt zahlen zu können...)

2.) Grundsicherung (ALG II) beantragen - wobei ich nicht weiß, ob ich das bekomme..., hätte auch den großen Nachteil, dass dann die Weiterbildung erst einmal vom Tisch wäre, da ich das ganze noch einmal mit dem Job Center durchkauen müsste (Arbeitsagentur ist dann nicht mehr zuständig...) und ich nicht weiß, ob die zuständige Person mir dann die Weiterbildung bewilligt...

3.) Wohngeld beantragen (in der Hoffnung das zu bekommen), die A..backen zusammenklemmen und schauen, dass ich irgendwie durch das halbe Jahr komme, in der Hoffnung danach einen gescheiten Job zu finden...

Zur Ergänzung muss ich noch erwähnen, dass mich meine holde Ex. mit einigen Schulden hat sitzen lassen, die mich dazu gezwungen haben in die Privatinsolvenz zu gehen...

Ich weiß, dass alles ist eine sch... Situation und ich komme mir gerade vor, als wenn ich in der Zwickmühle sitze...

Vielleicht war einer von euch schon mal in einer ähnlichen Situation und kann mir vielleicht den einen oder anderen Tip geben...

Vielen Dank!

"Wenn einem das Wasser bis zum Hals steht, darf man den Kopf nicht hängen lassen!"

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.10.2013 17:24
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Tach,

ich sitze auch auf einem Haufen Schulden, klage die Instanzen rauf und runter wegen einem Unterhaltstitel,
den ich gar nicht mehr bedienen kann, ohne in die Grundsicherung zu fallen. Das Verfahren hat jüngst seinen
2. Geburtstag gefeiert und dauert immer noch an.

Das mit der Weiterbildung kannst du wohl in sofern vergessen, weil dann
a) Unterhaltsschulden auflaufen und
b) die Nichtzahlung von Unterhalt strafrechtlich relevant werden kann.

Du könntest allerdings schon jetzt beim Jobcenter vorsprechen und zu dem ALG I eine Aufstockung nach SGB II beantragen.
Ist wie beim Finanzamt. Man kann alles beantragen, streichen tun die von alleine und dann kannst du immer noch Rechtsmittel
einlegen.
Die titulierten Unterhaltsbeträge werden von deinem anrechenbaren Einkommen auf ALGII abgezogen.

Wenn du in 6 Monaten immer noch nicht in Lohn und Brot bist, macht eine Abänderungsklage Sinn, vorher nicht, weil
es sich bei der Arbeitslosigkeit nach gängiger Rechtsprechung um einen "vorübergehenden Zustand" handelt.
Dafür hat man Rücklagen zu haben.

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Geschrieben : 03.10.2013 22:56
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dafür hat man Rücklagen zu haben.

Welche man als Unterhaltspflichtiger aber natürlich nicht anlegen darf!
Zumindest nicht unterhaltsmindernd anrechnen darf.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.10.2013 23:20
(@daddy38)
Zeigt sich öfters Registriert

Servus,

vielen Dank für die Antworten!

Irgendwo ist man schon der A... in diesem Mütterfreundlichen Staat... - auf der einen Seite soll man soviel verdienen, wie in dem Job,
und der Branche in der ich "großgeworden" bin, egal ob die grad am Absaufen ist oder nicht... (eine Insolvenz nach der anderen, auch
langjährige Unternehmen, dieman als Säule der Branche bezeichnen kann...). Bleib ich der Branche erhalten, hab ich gute Chancen in
einem halben/einem/zwei Jahr (-en) vor dem gleichen Prob wieder zu stehen - nur dann bin ich nicht jünger....

Auf der anderen Seite habe ich jetzt die Möglichkeit eine Weiterbildung zu machen, die mich breiter aufstellt und bei der meine Chancen
höher sind in einer anderen Branche von Anfang an ein Gehalt zu beziehen, das es mir möglich macht, meinen Unterhaltsverpflichtungen
nachzukommen...

Rücklagen, was sind das? 😉 😉 😉

Ich werde jetzt einmal abwarten, habe heute noch was interessantes gelesen:

Je nachdem, wie hoch meine Abfindung werden wird (siehe Kündigungsschutzprozess mit Aussicht auf Erfolg), die ja eigentlich als Einmal-
zahlung dem Insolvenzverwalter zusteht, habe ich die Möglichkeit zumindest einen Teil über einen Antrag nach §850i ZPO zu bekommen,
um eine Differenz zwischen dem ALG I und einem Betrag nach §850c ZPO auszugleichen.

Ist zwar nicht das, was ich bisher netto verdient habe, aber damit würde ich zumindest die Zeit der Weiterbildung überbrücken und den
gesamten Unterhalt zahlen können. Muss da mal meinem Anwalt fragen.

Naja, mal abwarten bis zum Gütetermin beim Arbeitsgericht...

Ich werde weiter berichten!

"Wenn einem das Wasser bis zum Hals steht, darf man den Kopf nicht hängen lassen!"

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.10.2013 00:11