Unterhaltsneuberech...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhaltsneuberechnung trotz Urkunde möglich ?

 
(@aquanoxpro)
Schon was gesagt Registriert

Guten Tag

ich habe heute mal wieder nette Post vom Jugendamt bekommen.

Das Jugendamt fordert mich auch meinen Verdienst mit entsprechenden Gehaltsnachweiß für 12 Monate vor zu legen und einen entsprechenden Bogen aus zu füllen.

Meine Tochter ist gestern 4 Jahre geworden und ich zahle regelmäßig Unterhalt nach Regelsatz.

im März 2009 habe ich eine Urkunde auf Verpflichtung zum Unterhalt unterschrieben.

Wortlaut " 100% des Mindesunterhalts der jeweiligen Altersstufe , dieser Betrag zur Zeit 281,- € ab 01.07.2013 322,- usw.

Jetzt meine Fragen:

1. Macht das Jugendamt diese Überprüfungen regelmäßig automatisch oder steckt meine gierige Ex dahinter

2. was sollte ich nun genau tun , muß ich trotz Urkunde Auskünfte angeben und eine gegebenfalls neue Urkunde unterschreiben ?

ich habe in den letzten 2 Jahren stufenweise mehr verdient und Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld bezogen , des weiteren habe ich eine 1% Regelung über einen Firmen Wagen.

mein Durchschnitts Einkommen schwankt inc. ( Firmenwagen Regelung 264,-€) zwischen 1700 und 2000,-€ Netto. gezahlt habe ich Zeit dem Titel monatlich 225,-€.

für den Fall einer Neuberechnung müßte ich dann auch Rückwirkend nachzahlen ?

Vielen Dank für eure Hilfe

Grüße Steffen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2011 13:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

1. Ist beides denkbar und müßig darüber nachzudenken. Es ist rechtens.

2. Ja.

3. Nein. Nur zurück bis zur Aufforderung.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2011 13:49
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Bei der Auskunft ist es auch wichtig, Deine berufsbedingten Aufwendungen, priv. Altersvorsorge und ähnliche Dinge anzugeben. Diese werden benötigt, um Dein unterhaltsrechtliches Einkommen zu ermitteln.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2011 14:33
(@aquanoxpro)
Schon was gesagt Registriert

Danke euch

Muß ich dann über die Änderung wieder eine Urkunde unterzeichnen oder reicht es wenn ich den geänderten Unterhalt regelmäßig weiter zahle ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2011 17:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn es verlangt wird, wirst du einen neuen Titel erstellen müssen.

Denke dabei auch an die Befristung bis 18.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2011 17:29