Hallo lieben Forum,
mein LG ist geschieden, ein Kind aus der Ehe (6). Wir leben nun zusammen und haben ein gemeinsames Kind.
Es gab einen Vergleich zum Unterhalt für drei Jahre, den er nur kündigen konnte, wenn er entlassen wird und arbeitslos wird.
So, nun wurde er entlassen und war einen Monat arbeitslos, hat zum Glück wieder was bekommen.
Der gegnerische RA gibt sich damit aber nicht zufrieden
1. behauptet er, mein LG hätte gegen die betriebsbedingte Kündigung klagen sollen, zwecks Abfindung. Nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit ist das doch aber aussichtslos, oder?
2. Die neue Anstellung hat ein 40% geringeres brutto. Nun will er den Arbeitsvertrag und einen Nachweis zu Vereinbarung über die zukünftige Gehaltsentwicklung
3. Verweist auf die Pflicht, ein genauso hohes Einkommen zu erzielen wie in der Ehe. In der heutigen Zeit ist das doch unrealistisch, oder?
4. Droht damit, den hohen Unterhalt aus dem VErgleich weiter zu verlangen, dann blieben uns aber nur noch 400€
Kann der RA damit durchkommen oder pustet er sich nur auf?
Wir haben leider keinen Anwalt, weil wir dazu im Moment kein Geld haben.
Vielen Dank für die Tipps
Die Zweite
Moin,
umgehend zum RA gehen, diesen eine Abänderungsklage stellen und Vollstreckungsschutz beantragen lassen. Wenn die Einkommenssituation nicht so dolle ist, bekommt dein LG PKH.
Zwar liegt der gegn. RA mit seiner Auffassung, dein LG hätte Kündigungsschutzklage einreichen müssen, richtig, ob das Gericht das aber auch so sieht und deinem LG daraus dann auch noch Nachteile erwachsen ist nach meiner Empfindung nicht wahrscheinlich.
Der Arbeitsvertrag geht den gegn. RA nix aber auch gar nix an.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
1. behauptet er, mein LG hätte gegen die betriebsbedingte Kündigung klagen sollen, zwecks Abfindung. Nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit ist das doch aber aussichtslos, oder?
:gunman: Es ist schon erstaunlich welche Begründungen sich so ein RA einfallen lässt.
Klar: Du reichst Kündigungsschutzklage ein, verlierst, und hast jetzt auch noch Gerichts- und Anwaltskosten.
Lestzers würde der selbige RA aber dann wieder abwiegeln weil:
Kündigungsschutzklage ja aussichtslos gewesen währe!
Hui, willkommen in unserem Rechtsstaat, kann ich da nur sagen.
Arbeitsvertrag geht den gar nix an.
Grüße
Fuzzy
Ich habs bald geschafft !
