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Unterhaltsneuberechnung

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(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @codex

Ja aber bei der KM wird nicht viel zu holen sein. Sie arbeitet 6 h am Tag als Putzfrau. Und hat noch ein weiteres Kind (10 jahre).

Wir konzentrieren uns also weiterhin auf codex' Alleinhaftung. Der Selbstbehalt gegenüber nicht privilegierten Volljährigen beträgt derzeit 1.650 €.

Geschrieben von: @codex

Mal schauen ob Tochter die Beratungsleistung des Jugendamtes in Anspruch nimmt.

Was soll sie machen? Anwalt kostet Geld. Beratungshilfe zur kostenlosen Beratung durch Anwalt bekommt sie nur, wenn Jugendamt ihr "schwierigen Fall" bescheinigt. Der Fall ist m.E. jedoch ziemlich einfach. Sie wird also zuerst zum Jugendamt gehen (müssen). 

Geschrieben von: @codex

Da ich von unserem Jugendamt nur wenige Meter entfernt wohne, war ich eben bei Frau Beistand.

Vielleicht kannst du das sogar beobachten. 😉

 

Und ja, zwecks Kalkulation des zukünftigen Volljährigenunterhalts könnte man sich ja im Vorfeld schon mal das unterhaltsrelevante Einkommen des Jahres 2023 ausrechnen (lassen).

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2023 20:03
(@zebra)
Rege dabei Registriert

Irgendwie erschreckend: Da tut sich ein junges Mädchen etwas schwerer mit ihrem Start ins Berufsleben, findet aber doch einen Betrieb, der mit ihr eine Einstiegsqualifikation durchführt, aber alles, was den Vater interessiert, ist nur die Frage, wann die Tochter endlich so viel verdient, dass er nichts mehr zu zahlen braucht.

Diese Einstiegsqualifikationen sind von Seiten des Arbeitsamtes auf mindestens 6 und höchstens 12 Monate angelegt und das aus gutem Grund: Damit sollen junge Leute, die mit hohen Anforderungen an sie, noch nicht so gut umgehen können, die Möglichkeit eröffnet werden, etwas langsamer und mit weniger Druck ins Arbeitsleben zu starten. Und den Betrieben soll die Möglichkeit gegeben werden, über den genannten Zeitraum austesten zu können, wie sich der junge Mensch entwickelt, ohne dass sie diesbezüglich zu große finanzielle Einbußen haben. Auf diese Weise sollen benachteiligte junge Leute bessere Chancen erhalten.

Denkst Du, lieber Codex, es sei im Sinne der Tochter, sie dazu zu drängen, diese Schonphase, die sich durch die Förderung ergibt, von sich aus zu verkürzen, indem sie jetzt auf einen Ausbildungsvertrag und eine höhere Vergütung drängt? Glaubst Du nicht, es wäre besser, sie jetzt erst einmal in Ruhe diese Qualifikation durchziehen zu lassen, ohne ständig Druck auf sie auszuüben, mehr zu verdienen, nur weil Du sparen möchtest? Glaubst Du nicht, ein guter Einstieg ins Berufsleben für Deine Tochter ist wichtiger als ein paar Monate Unterhaltsersparnis für Dich?

Ja, mag sein, dass Dein Sohn seine Ausbildung ohne Schwierigkeiten gemeistert hat, aber die Menschen sind unterschiedlich. Deine Tochter braucht offensichtlich ein bisschen mehr an Unterstützung. Na und?

Gerade Du, der sich und seine Kinder über weite Strecken seines Berufslebens nicht selbst finanzieren konnte und die Unterstützung durch die Solidargemeinschaft lange Jahre beansprucht hat, erhebst jetzt, da es nun an Dir wäre, Solidarität zu zeigen (immerhin gegenüber Deiner eigenen Tochter), den Zeigefinger? Jetzt erzählst Du Deiner Tochter etwas von ihrer Erwerbsobliegenheit, während Dich Deine eigene gesteigerte Erwerbsobliegenheit nie interessiert hat?

Ich finde Deine Haltung mehr als befremdlich.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2023 21:34
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

@zebra 

Ich wüsste jetzt nicht wo ich irgendwann mein Leben nicht selbst finanziert habe…

Meine Tochter hat ihre 1. Ausbildung selbstverschuldet verloren, eine Einstiegsqualifikation abgebrochen…

Und das Gespräch möchte der Chef meiner Tochter von sich aus führen.

Ich wüsste jetzt nicht wann ich meine Erwerbsobliegenheit verletzt hätte.

Vielleicht mal alles lesen! 

und nebenbei geht’s meiner Tochter garantiert nicht schlecht. Handyvertrag zahle ich, Kleidung zahle ich, Möbel hat Tochter bekommen, Führerschein zahle ich zur Hälfte und das alles neben dem Unterhalt.

im übrigen hat meine Tochter ein sehr gutes Verhältnis zu mir. 
Achso Umgang war auch immer mehr als via Gericht festgelegt. 

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 1 Jahr von codex
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Themenstarter Geschrieben : 05.12.2023 09:32
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

@codex

Was spricht eigentlich dagegen, dass die gute Frau Beistand kurz vor dem Ende der Beistandschaft noch eine Berechnung des Unterhalts mit Wirkung ab Volljährigkeit präsentiert? Für 2024 gleich mit druckfrischen Zahlen der Düsseldorfer Tabelle.

Ein Beistand hat mir mal erzählt, dass sie das durchaus hinbekommen.

Flitz doch einfach mal kurz nach nebenan und überrasche sie damit. Für den Ernstfall Kopien der Auskünfte der vergangenen 12 Monate gleich im Gepäck. Ich weiß, du möchtest nicht schon wieder Auskunft erteilen müssen, aber es wird wohl sowieso nicht anders gehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2023 15:50
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

Überraschender weise erhielt ich heute folgendes Schreiben meiner Tochter:

Hallo hiermit möchte ich Dich bitten, beigefügtes Formular zeitnah auszufüllen und samt Verdienstnachweis, der Unterhaltsberechnungsstelle im Jugendamt, bei Frau .... einzureichen.

 

Vor 1 Woche erhielt ich noch die Auskunft von meiner Tochter, dass Beistand sagt wir sollen uns so einigen.

Ich bot ihr die 2. Stude der Düsseldorfer Tabelle (410 Euro) abzüglich ihr Gehalt (262 Euro) an. 

Mein durchschnittliches Monatsgehalt der letzten 12 Monate (Dezember 22 bis November 23) beträgt 2360 Euro. (Im Oktober habe ich eine IAP (Inflattionsausgleichsprämie) in Höhe von 2850 Euro erhalten.
Wenn die als Einkommen gezählt wird, dann wäre ich bei knappen 2600 Euro.

Ich lande somit bei Stufe 3, Also 441 Euro. 

Meine 3 Kilometer mit Auto auf Arbeit bringen, mit sicherheit nicht viel Abzug. Ich werde jedoch auf die pauschalen 5% Berufsbedingte Aufwendungen bestehen. (Fahrkosten, Berufshaftpflicht und Gewerkschaft)  Sind zusammen ca 60 euro im Monat, daher die Pauschale.

Zitat aus der Unterhaltsleitlinie: Einkommen des volljährigen unterhaltsberechtigten Kindes, das nach Abzug ausbildungsbedingter Kosten (vgl. Nr. 10.2.3) verbleibt, ist auf seinen Bedarf voll anzurechnen. Ich halte hier die erwähnten 100 Euro für zu viel Abzug, da Tochter eh nur 262 Euro verdient und einen Arbeitsweg von 10 Minuten zu Fuß hat. (Fahrtkosten zur Berufsschule entstehen ihr nicht, da sie mit jemanden mitfährt, bzw. sie Bahn umsonnst fährt)

So ergibt sich für mich folgende Rechnung. 441 Euro laut Tabelle abzüglich Einkommen Tochter (262 Euro) = 179 Euro.

Sollte man meiner Tochter noch 100 Euro abziehen, bin ich bei 279 Euro.

(Ich bin jetzt hier davon ausgegangen, dass man mir durchschnittlich 2600 Euro Einkommen anrechnet. Auch habe ich noch keine Berufsbedingten Aufwendungen abgezogen)

Ich bitte um Hinweis, sollte ich bei meiner Berechnung irgendwas vergessen haben oder jmd anderer Meinung sein.

Ich werde morgen zur Sprechzeit zu Beistandschaft gehen und diese erst mal bitten, die Vollmacht zu zeigen, dass Tochter sie beauftragt hat. 

Da bisher nach meinem Wissen auch noch nicht das Probezeitgespräch meiner Tochter stattfand und ich auch nicht weiß ob diese Einstiegsqualifizierung in eine richtige Ausbildung übergeht, werde ich mit Beistand besprechen inwieweit es sinnvoll ist Tochter zu bitten ihr Einkommen zu steigern und innerhalb welchen zeitrahmens. 

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.12.2023 13:23
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo codex,

Geschrieben von: @codex

Ich bot ihr die 2. Stude der Düsseldorfer Tabelle (410 Euro) abzüglich ihr Gehalt (262 Euro) an. 

Du wirst es vermutlich sowieso schon mitbekommen haben - aber aus diesen 410 Euro werden ab Januar 474 Euro.

Zu deinen restlichen Überlegungen kann ich nicht viel sagen, der Fall ist schon recht speziell. In gewisser Weise spielst du hier Poker, daher: viel Glück damit!

Viele liebe Grüße,

Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2023 17:44
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @codex

Ich werde morgen zur Sprechzeit zu Beistandschaft gehen und diese erst mal bitten, die Vollmacht zu zeigen, dass Tochter sie beauftragt hat. 

Ob sie dich dann noch so nett wie bisher behandelt?

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2023 19:11
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @codex

Beistand Jugendamt meinte ich soll Unterhalt für Dezember nur bis zum Geburtstag Tochter überweisen.

Also ca die Hälfte (ich rechne das natürlich genau aus)

Die andere Hälfte wird am Geburtstag überwiesen? Kontonummer?

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2023 20:50
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert
von: @codex

Ich bot ihr die 2. Stude der Düsseldorfer Tabelle (410 Euro) abzüglich ihr Gehalt (262 Euro) an. 

Du wirst es vermutlich sowieso schon mitbekommen haben - aber aus diesen 410 Euro werden ab Januar 474 Euro.

Zu deinen restlichen Überlegungen kann ich nicht viel sagen, der Fall ist schon recht speziell. In gewisser Weise spielst du hier Poker, daher: viel Glück damit!

Viele liebe Grüße,

Malachit

Ja das habe ich schon mitbekommen.

@tacheles: 

Ich gehe davon aus, dass die Beistandschaft weiterhin, in ihrem Rahmen kooperativ ist. Ich hatte ja mit ihr schon über die Situation ab der Volljährigkeit meiner Tochter mit ihr gesprochen.

Die Kindsmutter hat für den Zeitraum bis zur volljährigkeit den Unterhalt  bekommen und Tochter ab den Tag der volljährigkeit. (Hatte ihr vorläufig Stufe 2, also 410 Euro abzüglich ihrem Einkommen angeboten.) 

Aufgrund des geringen Einkommens meiner Tochter 262 Euro (Einstiegsqualifizierung), bin ich auch nicht bereit 100 Euro Ausbildungsbedingte Kosten abzuziehen. (Hier werde ich natürlich die Meinung des Beistandes anhören).

Eine Einstiegsqualifizierung dient ja auch dazu am Ende die Ausbildungszeit zu verkürzen, sollte dies nicht der Falls sein was dann? Unter der Voraussetzung, das Tochter aus 1. Ausbildung (1100 Euro Lehrgeld von Oktober 22 bis März 23) und dann eine assistierte Ausbildung schmiss (April bis Mai 23), bin ich eh der Meinung, dass sich Unterhalt erledigt hat. 

Nun bin ich kein Unmensch und meine Tochter hat und wird immer Unterstützung bekommen, nur ohne Bedingungen wird es nicht gehen. Entweder volle Anrechnung ihres Einkommens oder binnen eines kurzen Zeitraums (3 Monate) Erhöhung ihres Einkommens. 

Es wird auch keine Diskussion mehr geben, in der Vergangenheit hat mir das Jugendamt keinen Freibetrag eingeräumt, weil dann wäre ich aus der Tabelle Stufe 1 geflogen. (wäre Mangelfall geworden) Jetzt lande ich bei Stufe 4 oder 3.
Jetzt dreh ich den Spieß um, Tochter hat zu wenig Einkommen, daher kein Freibetrag (Arbeitsweg 10 Minuten, Bahn fährt sie umsonnst, es gibt schlichtweg keine Ausbildungsbedingten Aufwendungen).

Beistandschaft hat auch beim letzten Gespräch gesagt, volljährige Kinder haben eine Erwerbsobliegenheit, ihr Einkommen selbst zu bestreiten. Mal sehen wie diese das nun auslegt. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2023 05:11
(@codex)
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So ich war eben beim Beistand (Jugendamt). Diese wollte meine Unterlagen gar nicht haben. 🤣 

Wenn überhaupt, dann möchte sie alles gesammelt von Tochter, Mutter und mir. 

Wir sollten uns aber so einigen. Tochter ist ohne Rücksprache mit der Mutter erst mal einverstanden.

Morgen treffe ich mich mit Tochter zum Frühstück (morgen ist der Tag der Tage, sie wird 18) und da wollen wir darüber reden. 

Ohne IAP ist mein durchschnittliches Einkommen 2358 Euro abzüglich 5 % berufsbedingter Aufwendungen ergibt 2240 bereingtes Einkommen.

Ab Januar 24 lande ich somit in Stufe 2 der Düsseldorfer Tabelle474 Euro abzüglich 262 Euro Einkommen Tochter ergibt 212 Euro. So wird mein Angebot lauten. 

Im Dezember hat KM Unterhalt bis 14.12. erhalten, ab 15.12.bis 31.12. erhält Tochter 82 Euro.

Weiterhin geht der Handyvertrag von Tochter weiter von meinem Konto ab. 

Sollte KM und Tochter mit dem Angebot nicht einverstanden sein berechnet Beistand... Das könnte dann für Tochter nicht so gut ausgehen und ggf. könnte man KM ein fiktives Einkommen anrechnen (arbeitet nur Teilzeit und jüngste Kind ist 10, könnte also mehr arbeiten, da auch der Lebensgefährte mit in der Wohnung wohnt und Kind betreuen kann) 

War mal wieder sehr interesant beim Beistand. Aber ich hoffe trotzdem, dass man mein Angebot annimmt. 

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 1 Jahr von codex
AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2023 11:16




(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @codex

Sollte KM und Tochter mit dem Angebot nicht einverstanden sein berechnet Beistand...

Das muss sich für die Tochter wie eine Drohung anhören.

Dabei würde ihr eine Beratung im Jugendamt sicherlich guttun...

Nochmals: Ab dem 15.12.2023 existiert in dieser Angelegenheit kein Beistand mehr.

Geschrieben von: @codex

Das könnte dann für Tochter nicht so gut ausgehen

Das sehe ich nicht unbedingt so.

Denn das OLG Brandenburg nimmt bei nur einem Unterhaltsberechtigten eine Heraufstufung vor, auch wenn das in den Leitlinien nicht ausdrücklich unter dem Punkt volljährige Kinder steht. Und auch hinsichtlich 100-Euro-Pauschale ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. 

Geschrieben von: @codex

und ggf. könnte man KM ein fiktives Einkommen anrechnen (arbeitet nur Teilzeit und jüngste Kind ist 10, könnte also mehr arbeiten

Das geschieht im Rahmen eines Unterhaltsverfahrens volljähriger Kinder nie. @codex könnte lediglich außerhalb eines Unterhaltsverfahrens einen sog. familienrechtlichen Ausgleichsanspruch gegen die Mutter geltend machen. Ziemlich schwierig und wird selten durchgeführt.

 

Geschrieben von: @codex

Beistandschaft hat auch beim letzten Gespräch gesagt, volljährige Kinder haben eine Erwerbsobliegenheit, ihr Einkommen selbst zu bestreiten.

codex, da hast du etwas gründlich missverstanden. Volljährige Kinder, die sich nicht in Ausbildung befinden, müssen ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten. Volljährige Kinder dürfen ihre Ausbildung selbst bestimmen, sie müssen sich nicht dem Wunsch ihrer Eltern nach einer möglichst hoch bezahlten Ausbildung beugen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2023 11:59
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

@tacheles:

Ich weiß, das ab 18 kein Beistand existiert, Tochter kann aber soweit wie Beistand mir das erklärt hat, Jugendamt um Unterstützung bitten. Netzfund: Junge volljährige Personen können bis zu ihrem 21. Geburtstag vom ja in Unterhaltsfragen beraten werden.

 

Ja ich weiß, dass ich mein Angebot schöngerechnet habe, aber ich sehe nicht ein, dass meine Tochter bei einen 262 Euro Lehrgeld noch 100 Euro abgezogen werden. Wenn das JA berechnen sollte, sieht es natürlich anders aus.  In der Vergangenheit hat der Beistand beim Minderjährigen Unterhalt mir auch keine Pauschalen 5% Berufsbedingten Aufwendungen abgezogen, da ich dann ein Mangelfall gewesen wäre, aber meiner Tochter 100 Euro.
Letztendlich ist eine Einstiegsqualifikation, wo noch nicht mal Vertraglich festgehalten ist ob die Zeit an die evtl. anschließende Ausbildung angerechnet wird. Am Ende ist es  Ausbeutung. Meine Tochter geht 40 h die Woche arbeiten und auch regelmäßig zur Berufsschule, also sehe ich es mal als ausbildungsähnlich an. Es soll ja irgendwann eine Änderung seitens des Arbeitgebers erfolgen.

Das mit dem fiktiven Einkommen war eine Aussage der Frau von JA.

 
 
 
Geschrieben von: @tacheles

codex, da hast du etwas gründlich missverstanden. Volljährige Kinder, die sich nicht in Ausbildung befinden, müssen ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten. Volljährige Kinder dürfen ihre Ausbildung selbst bestimmen, sie müssen sich nicht dem Wunsch ihrer Eltern nach einer möglichst hoch bezahlten Ausbildung beugen.

Natürlich kann und darf Tochter Ausbildung machen wie es ihr gefällt, jedoch nach der 1. verlorenen Ausbildung und der abgebrochenen Maßnahme (assistierte Ausbildung) kann man ein wenig missmut bei mir bestimmt verstehen. Auch wenn es manchmal hart oder lieblos von mir klingt, Unterstützung (auch in Form von Geld) hat meine Tochter jederzeit. 
Ich liebe meine Tochter, nur leider kam in der Vergangenheit nicht viel des Unterhaltes meiner Tochter zu gute. 
KM lebt mit Lebensgefährten und meiner Tochter und eines weiteren 10 jährigen Kind zusammen. KM tat aber immer so, auch vor Beistand, als ob es alles so hart sei Alleinerziehend.... Komischer Weise wurde Beistand in der Vergangenheit immer hellhörig, das KM einen Lebenspartner hat und zusammen wohnt mit diesen. Die gute Frau vom JA äußerte sich nicht weiter dazu, jedoch habe ich das Gefühl das da irgendwas im Busch ist. 

Meine Tochter möchte natürlich auch gern mehr verdienen. Die Einstiegsqualifikation geht längstens 1 Jahr. Laut Tochter soll schon vorher die Einstiegsqualifikation in eine richtige Ausbildung umgewandelt werden. 

Im Einzelhandel wo Tochter lernt sind Ausbildungsgehälter zwischen 800-1100 Euro üblich. Da Tochter im September 23 angefangen hat, geht der Spaß maximal bis August 24. Da Tochter so wenig Geld bekommt, ist ihre Lust auf die Ausbildung auch nicht gerade hoch, sollte sie mehr verdienen steigt ggf. auch die Motivation. Am Ende hat Tochter auch die Probezeit ja noch nicht überstanden. Ich hoffe und Wünsche mir das beste für meine Tochter, jedoch ist sie nicht nur meine Tochter, sie hat auch eine Mutter, da Tochter da lebt hat KM natürlich mehr einfluss und ist auch ein Vorbild.... (muss ich mehr sagen?)

Tochter war ja beim JA ehemals Beistand vorstellig. Bei dem heutigen Gespräch welches ich mit Beistand führte, meint die gute Frau vom JA, dass das ganze noch nett werden könnte, denn die Frau ehemals Beistand meinte, dass Lena auch erzählte das da ein bissel druck von KM kommt, als Tochter 1. Ausbildung zur Pflegefachkraft machte, musste Kind ca die hälfte vom Lehrgeld (1100 Euro) als Kostgeld abgeben. Ich sag mal geht mich nichts an, aber das bestätigt mein Eindruck von KM

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 1 Jahr von codex
AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2023 17:16
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

Noch eine Anmerkung: Beim volljährigen Unterhalt werden ggf. beide Einkommen, also das der KM und meins zusammengerechnet. Mein Einkommen ca. 2300 + ca 1000 Euro der KM (Einkommen mir nicht bekannt)

Ergeben 3300-3500 Euro ca.
Wir wären dann Stufe 5 also 577 Euro 

Im schlimmsten Fall wären dann 577 - 161 Euro = 416 Euro Unterhalt.

Wie dieser dann prozentual verteilt wird???

JA ehemals Beistand meinte, ein Unterhaltsverpflichteter wird nie so schlecht gestellt, dass er mehr leisten müsste als wenn er allein veranlagt wird. Im schlimmsten Fall wäre es bei mir Stufe 3 also 508 Euro abzüglich bereinigtes Einkommen Tochter.

Am Ende wäre ich in der Lage dies zu zahlen, aber möchte ich das? Klar versuche ich mich so mit Tochter zu einigen. Und wenn sie nicht zufrieden ist, dann berechnet eben Jugendamt. 

Gegebenenfalls hole ich mir Beratung bei einem Anwalt.

Am Ende höre ich bei Tochter und auch ehemals Beistand raus, dass Tochter unter Druck der KM steht. Ich weiß von KM und auch Tochter, dass man eigentlich schon vor Jahren ins das geerbte Haus von Lebenspartner der KM ziehen wollte. Offiziel wohnt KM ja nicht mit Lebenspartner zusammen... (KM bezog vor 2-3 jahren noch ALG2...)  

Morgen habe ich Unterhaltung mit Tochter und dann werde ich sehen wie ihre Meinung zu meinem Angebot (212 Euro) ist.  

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2023 17:47
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @codex

JA ehemals Beistand meinte, ein Unterhaltsverpflichteter wird nie so schlecht gestellt, dass er mehr leisten müsste als wenn er allein veranlagt wird. Im schlimmsten Fall wäre es bei mir Stufe 3 also 508 Euro abzüglich bereinigtes Einkommen Tochter.

Ja, diese Regelung steht in Punkt 13.1 der Leitlinien des OLG Brandenburg.

Allerdings ist deine Tochter in Ausbildung keine privilegierte Volljährige, so dass dir nicht nur der notwendige Selbstbehalt (2024 = 1.450 €), sondern der angemessene Selbstbehalt (2024 = 1.750 €) verbleiben muss. Tiefer als 1.750 € geht's also nimmer.

Geschrieben von: @codex

als Tochter 1. Ausbildung zur Pflegefachkraft machte, musste Kind ca die hälfte vom Lehrgeld (1100 Euro) als Kostgeld abgeben.

Geschrieben von: @codex

Morgen habe ich Unterhaltung mit Tochter und dann werde ich sehen wie ihre Meinung zu meinem Angebot (212 Euro) ist.  

Biete ihr doch einen Umzug zu dir an. 😀 

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2023 19:29
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

tacheles hat vollkommen recht. Du must nicht mehr zahlen als alleine, das steht in der Leitlinien des OLG.

Ansonsten würde der Unterhaltsbedarf des Kindes nach Einkommen der Eltern gequotelt und dabei zunächst der angemessene Selbstbehalt abgezogen. Wenn die KM nicht mindestens 1750 Euro bereinigtes Einkommen hat ist sie raus und Du zahlst alleine nach Deinem Einkommen. 

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2023 19:48
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

@tacheles: Ja tiefer als 1750 Euro gehts nicht mehr, Aber bei einem Durchschnittseinkommen von 2300 Euro wären das 550 Euro. Und ich weiß, dass meine Tochter an Ihre Mutter Kostgeld zahlen muss. Am Ende möchte ich doch das das Geld bei Tochter ankommt.

Meiner Tochter anbieten, dass sie zu mir zieht. Jain, ich lebe in einer 50 qm 2 Raum Wohnung. Es ist zwar demnächst ein Zusammenzug mit meiner Lebensgefährtin in eine größere Wohnung geplant, jedoch warten wir erst mal ab was rauskommt.

@susi64: Ich glaube bei dem Teilzeitjob der KM werden nicht 1750 Euro rauskommen, jedoch weiß ich es nicht genau. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.12.2023 07:32
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

Auch ganz toll, meine Tochter hat ja gestern mein Angebot bekommen: 212 Euro ab Januar. 

Heute erhielt ich folgende Nachricht via Whatsapp von meiner Tochter: Guten Morgen. Hatten den ein Tag schon alle Unterlagen von Muddi und mir weggeschickt. Also wird Frau .... (ehemals Beistand vom JA) denke mal verrechnen.

Als meine Tochter bei der guten Frau vom JA war, hatte diese deutlich gesagt, alle Unterlagen zusammen also auch meine...
Dies sagte die Frau vom JA, bei meiner Vorsprache am Donnerstag, mir auch noch einmal.

Ganz ehrlich, ich frag mich warum so kompliziert. 

Frage soll ich der guten Frau vom JA ne Mail schreiben, dass ich meine Unterlagen auf Wunsch gern vorbei bringe (ich wohne 300m entfernt vom JA) oder soll ich einfach mal warten was passiert. Am Ende gebe ich ungern meine Lohnzettel in die Hände meiner Tochter, weil dann fallen die auch meiner Exfrau in die Hände. Mein Gehalt weckt nur unerfüllbare Begerlichkeiten bei KM. Am Ende geht es meiner Ex einen feuchten an was ich verdiene. KM kann eh keinen Cent beisteuern. 

Außerdem sind eh noch einige Fragen offen. Tochter ist seit September 23 in dieser Einstiegsqualifizierung, laut Beistand bzw. jetzt Frau vom JA, zahlt sogar das Amt die 262 Euro Gehalt, nicht mal der Arbeitgeber (Elektromarkt). Tochter geht aber auch an Berufsschule alle 3 Wochen also kann man das ganze als Ausbildung werten. Insgesamt sind da 3 Lehrlinge die wohl alle so laufen.... Ob und wann diese Einstiegsuali... in eine richtige Ausbildung umgewandelt wird ist offen. (Es gehen maximal 12 Monate) Ende Februar endet Probezeit, übersteht diese meine Tochter...? Laut Tochter sollte schon letzte Woche ein Gespräch zwischen Tochter und ihrem Chef stattfinden. 

Am Ende ist jegliche Berechnung die irgendwer (JA) macht eh nicht von langer Dauer. Maximal bis August 24, ggf schon Ende Februar (Ende Probezeit). Ich habe starke Zweifel das Tochter diese Ausbeutung bis August mitmacht.... 

Und letztendlich bin ich der Meinung, dass Tochter egal wie, die Ausbildung durchziehen soll, frage mich aber auch, warum soll ich das staatlich geförderte sehr geringe Ausbildungsgehalt meiner Tochter aufstocken. Bin der Meinung angemessenes Ausbildungsgehalt, das was noch fehlt ich. 

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 1 Jahr von codex
AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.12.2023 14:05
(@codex)
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Noch eine andere Frage: Es gäbe evtl die Möglichkeit in einem anderen Unternehmen die Ausbildung fortzuführen. Es gibt vor Ort Unternehmen die das selbe ausbilden und per sofort Azubis suchen inklusive angemessenen Lehrlingsgehalt. Inwieweit kann ich Tochter in diese Richtung lenken? Nicht falsch verstehen, es wäre eine win win Situation. Das Lehrgeld in diesem Unternehmen würde beiweiten ihr jetziges Gehalt (262 Euro) plus Unterhalt in welche Höhe auch immer übersteigen. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.12.2023 14:18
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @codex

Am Ende gebe ich ungern meine Lohnzettel in die Hände meiner Tochter, weil dann fallen die auch meiner Exfrau in die Hände.

Deine unterhaltsberechtigte Tochter hat einen gesetzlichen Anspruch auf Auskünfte über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse beider Elternteile (§ 1605 BGB). Und umgekehrt selbstverständlich auch. Nur so kann sie ihren Bedarf und die Haftungsanteile ihrer Eltern berechnen (lassen).

Dieser Auskunftspflicht wirst du nur entgehen können, wenn sich deine Tochter auf einen Deal einlässt.

 

Hast du sie eigentlich auch auf die Urkunde (die vollstreckbare Ausfertigung!) angesprochen, die kurz zuvor an ihre Mutter gesendet wurde? Die Urkunde gehört deiner Tochter!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2023 19:55
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @tacheles

 

Hast du sie eigentlich auch auf die Urkunde (die vollstreckbare Ausfertigung!) angesprochen, die kurz zuvor an ihre Mutter gesendet wurde? Die Urkunde gehört deiner Tochter!

Das ist ein Thema was mir wirklich extrem Bauchschmerzen bereitet. Lt. Frau vom JA ist der Titel eh nicht vollstreckbar, da hier minderjährigen Unterhalt betitelt und Tochter inzwischen eigenes Einkommen hat was verrechnet werden müsste. Im Falle eine Vollstreckung könnte ich dagegen vorgehen.
Anders rum "Wenn kein Anspruch mehr auf den Unterhaltstitel besteht, hat man Anspruch auf Herausgabe des Originals des vollstreckbaren Unterhaltstitels oder auf Abgabe einer Erklärung, dass man aus dem besagten Unterhaltstitel keine Rechte mehr gegen den Schuldner herleiten wird. Die Rechtsgrundlage findet sich in der analogen Anwendung des § 371 BGB1Wenn man den Unterhaltstitel nicht herausgibt, kann man sogar auf Herausgabe des Titels verklagt werden" 

Möchte ich Tochter auf Herausgabe verklagen? Habe dies bei Sohn vor 3 Jahren auch nicht gemacht und bisher wollte er auch nix. 

So wie es aussieht, nimmt ja Tochter mein Angebot nicht an, da ja Unterlagen von Tochter und KM inzwischen bei JA sind bzw. auf dem postalischen Weg. (Der Hinweis von JA und der nochmalige von mir, dass JA alle Unterlagen zusammen haben will und nicht einzeln, wurde missachtet) Vor dem neuen Jahr ist definitiv nicht mit einer Berechnung vom JA auszugehen, da diese dort genug mit Neuberechnungen von minderjährigen Unterhalt zu tun haben.

Sollte wer auch immer den volljährigen Unterhalt betitelt haben wollen, dann natürlich nur unter Herausgabe des anderen Titels bzw. Abänderung. Und da ja eine Ende der Ausbildung abzusehen ist wird es von mir auch keinen unbefristeten Titel mehr geben. 

Ich gehe auch davon aus, dass Tochter niemals auf die Idee einer Vollstreckung kommen würde. Maximal unter Druck ihrer Mutter, aber ich glaub so blöd wird auch diese nicht sein. 

Da Tochter ja zu meinem Angebot ab Januar 212 Euro zu erhalten nix gesagt hat und nun ja wohl das JA berechnen soll, bin ich mir unsicher ob ich erst mal die 212 Euro überweisen soll zum 01.Januar oder ob ich einfach abwarten sollte ob mir mal jemand sagt was ich zahlen soll, bzw. erst mal meine Unterlagen haben möchte um überhaupt was zu berechnen.

Denn am Ende bin ich der Meinung, dass wenn man (Tochter) Unterhalt haben will, dann muss sie auch mit mir kommunizieren und das äußern. 

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.12.2023 15:04




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