Hallo ihr lieben
Hab da gleich noch eine Frage, denn mein Mann war letzes Jahr arbeitslos und konnte keinen Unterhalt bezahlen.
Die Ex ging zum Jugenamt und die übernahmen dann die Unterhaltszahlungen.
Nun hat das Jugendamt dieses Geld von meinem Mann zurückgefordert, aber ich habe mal gelesen, wenn er unverschuldet arbeitslos wurde und somit nicht leistungsfähig war, müsste er das Geld nicht zurückbezahlen.
Unser Anwalt meinte dies auch und wir sollten den Brief mal mit zu ihm bringen, wo das Jugendamt Nachzahlungen verlangt.
Was meint ihr dazu, ist es so rechtens, dass er für die Zeit wo er arbeitslos war, das Geld zurückbezahlt oder müsste er das nicht tun??
Gruss
Susanne
Hi,
die Unterhaltsvorschusskasse kann nur das zurückverlangen, was der Pflichtige nach Zivilrecht hätte zahlen müssen. Ist der Unterhalt tituliert, muss der Vorschuss zurück gezahlt werden.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
