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Unterhaltsnachzahlung???

 
 TP
(@_tp_)
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Liebe Fories,

bräuchte mal dringend eine Information.

Der Fall ist der, ein sehr guter Freund hat sich vor ca.20 Monaten von seiner Frau, mit der er eine gemeinsame Tochter hat und sich das Sorgerecht teilt, getrennt.
Sie haben sich ( nicht schriftlich ) auf eine Monatliche Unterhaltszahlung von 800€ Ku+Eu geeinigt. Diesen hat seine Noch-Ehefrau auch jeden Monat pünktlich und ohne Kommentar erhalten.
Jetzt steht in kürze der Scheidungstermin vor der Tür und  eine neu Berechnung des Ku+EU.
Durch die Offenlegung der Bezüge meines Freundes, hat seine Noch-Frau festgestellt das sie wohl in den letzen 20 Monaten einen höheren Anspruch des Ku+Eu als diese 800€ gehabt hätte.
Sie verlangt jetzt durch ihren Anwalt eine nach Zahlung des Unterhaltes für die letzten 20 Monate.
Meine Frage, ist kann Sie das???

Vielen Dank im voraus

TP


Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat verloren

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2009 13:10
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus TP!
Ich denke, hier muss zwischen KU und EU differenziert werden.
KU kann meines Wissens rückwirkend gefordert werden, EU nicht.

Nachdem Eure Vereinbarung mündlich war, gehe ich davon aus, dass ihr damals nicht fetstgelegt habt, wieviel KU in diesen 800 € enthalten ist. Demzufolge hätte KM nun auch Schwierigkeitn, rückwirkend "zu wenig KU" einzufordern, sofern die geflossenen Unterhaltszahlungen belegbar sind.

Grüße ausm Süden
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2009 13:20
 elwu
(@elwu)

Sie verlangt jetzt durch ihren Anwalt eine nach Zahlung des Unterhaltes für die letzten 20 Monate.

Hallo,

verlangen kann sie was sie lustig ist, ob sie es bekommt, steht auf einem anderen Blatt. Solche Nachforderungen von Unterhalt sind sehr selten erfolgreich, da eine Inverzugsetzung nicht rückwirkend erfolgen kann. Um das im konkreten Fall genauer beurteilen zu können,  benötigen wir das Schreiben des Anwaltes, anonymisiert natürlich.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2009 13:30
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich halte mal dagegen, Marco:

Auch bei KU geht das nicht.

Rückwirkend gefordert werden kann, mit wenigen Ausnahmen, nur ab Aufforderung (Inverzugsetzung). Das gilt auch für KU.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2009 13:33