Hallo,
ich bin neu hier und entschuldige mich im Vorfeld schonmal für evtl. Fehler.
Zu meiner Frage hab ich noch kein passendes Thema gefunden.
Ich würde gerne etwas zu einer Unterhaltsberechnung im Mangelfall wissen.
Und zwar ist es so dass wenn der Unterhalt durch eine Beistandschaft festgelegt wurde und sich nun mein bereinigtes Netto duch z.B. verringerete Lohnsteuerrückzahlungen verringert muss der monatliche Unterhalt ja eigentlich auch verringert werden.
Wieso muss diesem Antrag zur Neuberechnung erst die Kindmutter zustimmen?
Da dieser Antrag durch mehrere Stellen sich nun bis jetzt verzögert hat hab ich rein theoretisch 10 Monate zu viel gezahlt. Dieses Geld wird mir als Vater auch nicht zurück erstattet.
Dieser Beitrag hat nichts damit zu tun das ich meinen Kindern nicht mehr Unterhalt zahlen möchte. Aber wenn einem Mann tatsächlich im Monat knapp 700 € zur Verfügung stehen ist es schwer seine Fixkosten zu zahlen und dann den Kindern am Wochenende noch was zu bieten.
Ich freue mich auf eure Ratschläge / Beiträge
Hallo Pummelmonster.
Rückwirkend wirst du da gar nichts bewirken können.
Die Tatsache, dass du bezahlt hast und nicht verhungert bist, zeigt ja, das alles in Ordnung ist.
Und auch für die Zukunft wird das keineswegs einfach.
Der richtige Weg ist es jedenfalls, zusammen mit der Klage per einstweiliger Anordnung Pfändungsschutz zu beantragen und die Zahlungen entsprechend zu kürzen.
Denn solange du bezahlst, hat niemand einen Grund sich zu bewegen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke für die Antwort.
Doch hat jede Klage,.. ein kleinen Beigeschmack. Die Anwalts + Gerichtskosten und diese sind auch nicht ganz bilig.
Alles in Ordnung ist nur weil ich eine verständnisvolle Partnerin habe.