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Unterhaltsleistungen für Kinder und Noch-Ehefrau?

 
(@rent-a-fahrer)
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Liebes Forum,

ich hab eine Frage zwecks Unterhaltsleistungen für meine zwei Kinder und Selbstbehalt und brauche dringend Eure Hilfe, denn ich sehe kaum mehr durch.

Ich lebe zur Zeit von Hartz IV und kann die Unterhaltsforderungen für meine Kinder nicht bedienen, deswegen werden sie von der Unterhaltsvorschusskasse vorgestreckt.
Allerdings habe ich nun ein gutes Jobangebot bekommen, was ich ganz gerne annehmen möchte. Ich werde also auch dementsprechend entlohnt.
Brutto wären das 1500,- bei Steuerklasse I, netto in etwa 1100,-.
Die Vergütung setzt sich zusammen aus:
1. Vergütungsbestandteil
2. Monatsgrundvergütung
3. Betriebliche Zulage
4. Schichtzulage
5. Sonstige, freiwillige Zulagen.
Auch werden die Wochenenden und Feiertage separat bezahlt - steuerfrei, ca. 400 Euro als Feiertags- und Wochenendszuschlag. Somit bekomme ich (nach der Probezeit!) also ca. 1500,- raus.
Mein Anwalt und das Jugendamt können mir aber NICHT sagen, wieviel Unterhalt ich für die Kinder zahlen muss und damit auch nicht, was mir selbst zum Leben bleibt.

1. Dürfen die mir an den steuerfreien Betrag ran?
2. Wieviel bleibt mir Eurer Meinung nach schätzungsweise zum Leben, da ich eben auch ein Zimmer im anderen Ort suchen müsste und dies ja auch mit Neukosten verbunden ist (Jugendamt sieht Zweitwohnsitz nicht als Anrechnung an, weil - warum auch?!!).
3. Welche Kosten kann ich gegenrechnen?
4. Wieviel Unterhalt steht meiner Noch-Frau zu? Kann sie nicht auch arbeiten gehen, denn die Kinder sind ganztagsbetreut und sie ist den ganzen Tag Zuhause?!
5. Ist der Selbstbehalt nicht normalerweise 981,-?! Aber laut Jugendamt kann der Pfändungsfreibetrag beliebig herabgesetzt werden zum Wohle der Kinder.

Ich möchte natürlich unbedingt für meine Kinder Unterhalt zahlen, aber ich sehe die Gefahr den ganzen Monat arbeiten zu gehen und zum Schluss bleibt für mich selbst so wenig übrig, dass ich Wohnung, laufende Kosten usw. nicht zahlen kann und in die Schuldenfalle abrutsche, zum Beispiel bei außergewöhnliche Belastungen usw. Meine Kinder will ich ja auch besuchen, muss also hinfahren, mit ihnen etwas unternehmen etc. pp.

Ich würde mich sehr über Eure Antworten freuen!
Vielen, vielen Dank.

rent-a-fahrer

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.04.2010 17:38
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo rent-a-fahrer,

grummel, grummel. Mach's mir doch bitte nicht so schwer, ich hab' jetzt erst mal deine alten Beiträge durchsucht: Du hast also zwei Kinder, und die sind 4 Jahre und 8 Jahre alt - richtig?

Mein Anwalt und das Jugendamt können mir aber NICHT sagen, wieviel Unterhalt ich für die Kinder zahlen muss und damit auch nicht, was mir selbst zum Leben bleibt.

Hm, haben die auch gesagt, was genau da so schwer zu berechnen sein soll? Wie auch immer, ich mach' mal einen Versuch:

1. Dürfen die mir an den steuerfreien Betrag ran?

Ich schätze mal, beim KU gilt der Grundsatz: Einkommen ist Einkommen, daher denke ich, diese 400 Euro sind unterhaltsrelevant. Damit gehst du also mit 1.500 Euro netto im Monat in die Unterhaltsberechnung rein; der Einfachheit halber setze ich mal die pauschalen 5% berufsbedingte Kosten an, dann bist du bei bereinigt 1.425 Euro und somit beim Mindestunterhalt laut Zeile 1 der Düsseldorfer Tabelle. Somit ein Zahlbetrag von 225 Euro für das jüngere Kind und 272 Euro für das ältere Kind. Dir bleiben 1.425 Euro minus 225 Euro minus 272 Euro gleich 928 Euro.

Das ist noch über dem KU-Selbstbehalt von 900 Euro, somit liegt kein Mangelfall vor. Mit den Kosten für die Zweitwohnung wäre es allerdings vermutlich ein Mangelfall, und dann wäre es u.U. auch möglich, noch unter den Mindestunterhalt zu kommen, aber bei Mangelfällen zeigen sich die Gerichte sehr zugeknöpft, was die Anerkennung von berufsbedingten Kosten u.ä. betrifft. Wenn du diese Karte spielen willst, dann wirst du sehr gut begründen müssen, warum die Zweitwohnung für den Job zwingend erforderlich ist. Mir fällt dafür, ehrlich gesagt, kein plausibler Grund ein.

Wie gesagt: Ich habe der Einfachheit halber mit der 5%-Pauschale gerechnet, ohne zu wissen, ob dein zuständiges OLG diese Pauschale erlaubt oder unbedingt Einzelnachweise sehen will. Kannst ja mal vorsichtshalber schon mal deine Belege über berufsbedingte Kosten sortieren und meine Rechnung ggf. entsprechend anpassen. Es dürfte allerdings in deinem speziellen Fall im Ergebnis egal sein.

4. Wieviel Unterhalt steht meiner Noch-Frau zu? Kann sie nicht auch arbeiten gehen, denn die Kinder sind ganztagsbetreut und sie ist den ganzen Tag Zuhause?!

Wie oben schon geschrieben, hast du nach Abzug von KU noch 928 Euro übrig, und das liegt bereits unter dem Selbstbehalt, den du gegenüber Ex hast - denn der beträgt 1.000 Euro. Daher: Kein roter Cent Unterhalt für Ex.

Ich lebe zur Zeit von Hartz IV und kann die Unterhaltsforderungen für meine Kinder nicht bedienen, deswegen werden sie von der Unterhaltsvorschusskasse vorgestreckt.

Zu meinem Verständnis: Heißt "vorgestreckt", dass da bei dir Schulden auflaufen, oder ist offiziell festgestellt, dass du zwar leistungswillig, aber eben nicht leistungsfähig bist? In dem Fall würden nämlich keine Schulden auflaufen ... und das ist ein kleiner, feiner Unterschied, der sich im Laufe der Zeit ganz schön zusammenläppert! Wie auch immer - allein schon wegen dieser drohenden Schuldenfalle lohnt es sich, aus Hartz IV heraus zu kommen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2010 23:21
(@rent-a-fahrer)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich hab mich etwas falsch ausgedrückt, ein klein wenig.

IM Arbeitsvertrag stehen 1505,-€ Brutto, macht bei Lohnsteuerklasse 1 ca 1000 auf die Hand. In der Probezeit soll ich keine Auslöse bekommen und auch keinen Wochenendzuschlag, nach der Probezeit aber schon.
Was ich halt so ungerecht finde im deutschen Staat ist, es wollten beide ein Kind und es sollten sich auch beide die Kosten teilen. nur zahlt sie ja einer komplett eine und zwar der, der die Kinder nicht hat. Ob er das wollte oder nicht. Und meine NOCH-EHEFRAU gibt im Monat keine 500 Euro für die Kinder aus, da kann ich HORT, SCHULE, Essensgeld und Klamotten rechnen wie ich will. Bei den 500 Euro kann ich zwar laut Gerichtsurteil je Kind 50% KIndergeld abziehen, bleiben aber immer noch knapp 364 Euro über.

Und dann sollst du noch deine laufenden Kosten bestreiten und nen regelmäßigen Umgang haben zu den Kindern. Und wenn du Bedenken zwecks Schuldenfalle anbringst, triffst du auf taube Ohren und Kommentare ist uns doch egal und sie müssen zahlen. Und die KM lacht, weil kriegt ja genug vom Noch-Ehemann.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.04.2010 11:44
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Du vergisst dabei aber völlig die Kosten für Wohnraum, Wohnnebenkosten und sonstige größere Anschaffungen, die immer wieder mal anfallen. Ein neuer Satz Schuhe zB in einer neuen Jahreszeit. Klamotten im Allgemeinen. Schulbücher, Fahrrad, usw. usf. 364 Euro zahlt sie aber locker für zwei Kinder.

Grundsätzlich gebe ich Dir Recht, dass eine 50% Aufteilung von Betreuung und Kosten natürlich gerechter wäre.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2010 12:32
(@rent-a-fahrer)
Zeigt sich öfters Registriert

Dennoch kommen keine 500 Euro zusammen pro Kind.

Es haben beide Kinder gewollt und ich finde es vom deutschen Staat mehr als unfair, dass dann nur der eine zahlen muss und zwar der, der die Kinder nicht hat. Meine NOCH-EHEFRAU ist einfach ausgezogen mit die Kinder und du als MAnn kannst sehen wie du über die Runden kommst.
Super Staat und die brauchen sich doch nicht zu wundern, dass dann solche nicht arbeiten gehen wollen, ich lebe am Mininum und mach mich körperlich fertig und andere aalen sich schön von meinem Geld in der Sonne.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.04.2010 18:18
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

bei Kind 1 sind es 225+184= 409 Euro, bei Kind 2 272+184 Euro= 456 Euro. Es sind also in Summe 135 Euro weniger als Du annimmst. Was genau erwartest Du jetzt vom Staat? Dass die Unterhaltserhöhung in 2009 drastisch und ungerechtfertigt war, stelle ich nicht in Frage. Was ich aber in Frage stelle ist, ob es Dir finanziell besser ginge, wenn Deine Kinder bspw. im Wechselmodell hälftig bei Dir leben würden. gut, Du würdest keine 497 Euro überweisen, aber Du bräuchtest auch größeren Wohnraum, hättest die Kosten für Naturalunterhalt und Kleidung, etc. mit zu tragen und wärst ggf. in Deiner Arbeitsfähigkeit eingeschränkt (Stundenzahl, Arbeitsbeginn, Arbeitsende, Flexibilität).

Wechselmodell ist unterm Strich teurer. Selbst wenn Du 1500 netto und 184 Kindergeld zur Verfügung hättest, ist da zu dritt kein großer Sprung drin. Und ob Du dann überhaupt noch netto 1500 verdienen würdest, ist die große Frage.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2010 21:12