Hallo liebe Freunde,
hiermit mein Anliegen, in der Hoffnung, ihr könnt mir weiterhelfen. Es geht um die Unterhaltsleistung, die ich der Kindesmutter (KM) bezahlen muss.
Ein Kindesunterhalt (290.00 €), dass vom Jugendamt (Unterhaltslinie vom OLG Nürnberg) aufgrund einer Beistandschaft der KM berechnet wurde, zahle ich selbstverständlich. Das JA verlangte damals meine letzten 12x Gehaltsabrechnungen. Unser Kind ist 1,6 Jahr. Um Mein Kind zu besuchen bräuchte ich mit dem Auto, 180km (Hinfahrt), also 2x im Monat: 360Km.
Zusätzliche Info: Ich habe finanziell der KM vom Geburt ab unterstützt und zwar jeden Monat. Belege (keine Überweisung) wurden aufbewahrt. Erst ab Okt. 2011 aufgrund der beantragten Beistandschaft der KM überweise ich den Kindesunterhalt direkt auf ihr Kto.
Vor ein paar Wochen bekam ich ein Schreiben von ihrem Rechtsanwalt, dass ich gemäss §1615 1 BGB bin ich verpflichtet, der nichtehelichen Mutter Unterhaltsleistung zu erbringen. Wir sind nicht verheiratet.
Frage 1: Bei einem durchschnittlichen Nettogehalt von 2990€ , wieviel sollte ich der KM als Gehalt- bzw. Unterhaltsleistung zahlen?
Frage 2: Wie wird der Endbetrag berechnet (Formel ?) Gibt es vielleicht eine Internet-Seite, wobei ich mir selber das gesamte ausrechnen kann?
Weitere Infos: Ich bekomme kein Weihnachts- und Urlaubsgeld, habe keine Eigenturmswohnung, helfe mit diem Einkommen ebenfalls meiner alten Mutter, usw.. Ich lebe nur von diesem Einkommen. Ebenfalls brauche ich Anschaffungen wie ein Auto (gebraucht), Kinderzimmer implementieren. -->Die Kindesmutter besitzt eine Eigenturmswohnung, die vermietet wird. Ich persönlich zahle eine Miete v. 650€
Frage 3: Zählen all diese Bedürfnisse für mich und mein Kind im Gericht..., falls eine evtl. gerichtliche Auseinandersetzung stattfinden sollte?
Frage 4: Da eine Beistandschaft ihrerseits beim JA bereits besteht, darf sie trotzdem Unterhaltsleistung von mir auffordern?
Vielen Dank im vorab!
Luc
Das wird dir sicher jemand ausrechnen, aber du wirst wohl bis zum Dritten Geburtstag deines Kindes tief in die Tasche greifen müssen für den Betreuungsunterhalt.
Moin und willkommen Luc,
zunächst wird der Anwalt Deiner Ex vermutlich lediglich Auskunft gefordert haben ?
Frage 4: Da eine Beistandschaft ihrerseits beim JA bereits besteht, darf sie trotzdem Unterhaltsleistung von mir auffordern?
Da Betreuungsunterhalt für die Mutter und Kindesunterhalt (nur hierum kümmert sich die Beistandschaft des JA) auf unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen basieren, ist das schon in Ordnung ...
Frage 1: Bei einem durchschnittlichen Nettogehalt von 2990 , wieviel sollte ich der KM als Gehalt- bzw. Unterhaltsleistung zahlen?
Frage 2: Wie wird der Endbetrag berechnet (Formel ?) Gibt es vielleicht eine Internet-Seite, wobei ich mir selber das gesamte ausrechnen kann?
Die Leitlinien des OLG Nürnberg findest Du u.a. <hier> im Forum.
Zunächst ist die Bedarfsermittlung auf Seiten Deiner Ex entscheidend:
- Was hat sie vor der Geburt verdient ?
Hat sie nichts verdient, liegt ihr Bedarf bei 770 EUR. Ansonsten hat sie einen Bedarf in Höhe des vorgeburtlichen Einkommens.
- Gegenzurechnen wären Ihre Einkünfte (bezieht sie Elterngeld, hat sie Einkünfte neben Vermietung) ?
Nunmehr wäre zu schauen, ob Dein Einkommen ausreicht, diesen Restbedarf abzudecken:
Die wichtigsten Abzugspositionen bei der Einkommensbereinigung sind Berufsbedingter Aufwand (pauschal 5% vom Netto, wenn Du höheren Aufwand, z.B. Fahrtkosten hast, sind diese ansetzbar), Altersvorsorge (so geleistet) bis zu 4% vom Brutto (z.B. Lebensversicherung, Riester-Rente), sowie der geleistete Kindesunterhalt.
Die Grenzen für die UH-Höhe wären:
1. Ihr Bedarf.
2. Der Halbteilungsgrundsatz (sie darf nicht mehr haben als Du, dabei wird ein Erwerbstätigenbonus berücksichtigt).
3. Dein Selbstbehalt (gegenüber KM 1.050 EUR).
Frage 3: Zählen all diese Bedürfnisse für mich und mein Kind im Gericht..., falls eine evtl. gerichtliche Auseinandersetzung stattfinden sollte?
Das unterliegt i.W. dem Ermessen eines Richters.
Leistungen an Deine Mutter sind nachrangig, Auto, Kinderzimmer und Deine Miete sind Privatvergnügen, Einkünfte der KM (Miete abzgl. Kosten) bei der Bedarfsermittlung anzusetzen, Umgangskosten (Deine Fahrten zum Kind) wären so eine Ermessenssache.
Grundsätzlich solltest Du m.E. Auskunft (incl. Abzugspositionen) erteilen und eine Berechnung des Anwalts abwarten (in aller Regel verrechnen die sich ein wenig zu Gunsten ihrer Mandanten) und diese prüfen (beispielsweise mit Hilfe dieses Forums) ...
Besten Gruß
United