Hallo.
Ich habe mit meiner Ex das gemeinsame Sorgerecht über unsere 4-jährige Tochter. Tochter wohnt bei KM und ich bezahle die volle Höhe des vom Jugendamt berechneten Unterhaltes. KM geht arbeiten und verdient in etwa so wie ich.
Seit der Trennung habe ich meine Tochter regelmäßig bei mir. 2 Nächte die Woche also ¼ des Monats. Ich hatte schon mehrmals bei der KM angesprochen ob in meiner Unterhaltszahlung diese Betreuung unserer Tochter nicht gegen gerechnet werden kann. Leider ist KM der Meinung ich müsste trotzdem den kompletten Unterhalt zahlen.
Nun meine Frage: Kann man eine Kostenaufstellung von der KM verlangen und kann man den Unterhalt bei nachweislichen eigenen Betreuungskosten senken??????????? Mir geht es nicht darum genau ¼ weniger zu bezahlen nur ich möchte auch nicht Zahlemann spielen. Ich kann auch nicht nachvollziehen was mit dem ganzen Geld geschieht.
Vielen Dank schon einmal für eure Antworten und Ratschläge.
MFG Ingo
Hallo Ingoklaus,
die Antwort lautet auf alle Fragen: NEIN.
Weder kannst Du den Unterhalt kürzen, noch Deinen eigenen Aufwand gegenrechnen, noch muss KM Dir auflisten, wofür sie den KU ausgibt.
Deine Tochter wird ein Zimmer haben, verbraucht, Strom, Wasser, hat es gern warm, braucht Kleidung, Nahrung, Spielsachen, geht auf Kindergeburtstage, usw. usf.
KM ist im Recht.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin,
bei einem Betreuungsverhältnis von 1/3 zu 2/3 hat der BGH eine Anrechnung als denkbar anerkannt. Es ist, wie immer im Familienrecht, eine Einzelfallentscheidung.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ist ja alles richtig. Aber sie braucht Deine aufgelisteten Sachen halt auch 1/4 des Monats bei mir. Gehe mit ihr auch auf Kindergeburtstage wenn sie gerade an diesen Tagen bei mir ist. Lass sie auch nicht im kalten bei mir sitzen. Sie kann regelmäßig bei mir baden (KM hat in ihrer Wohnung nur eine Dusche). Mir gehts auch nicht darum genau 1/4 weniger bezahlen. Sie kann mir doch aber wenigstens etwas entgegen kommen. Schließlich hat sie ja dadurch auch weniger Kosten als wenn ich mich überhaupt nicht um unser Kind kümmern würde.
MFG Ingo
Ist ja alles richtig.
Genau. Das ist leider alles richtig.
Die meisten hier, inklusive mir, sind deiner Meinung. Die Justiz aber leider nicht.
Unsere Meinung nützt dir also nichts.
Da deine Ex sich anscheinend schon sehr genau über ihre zahlreichen Rechte informiert hat, wirst du wohl noch relativ viel Gelegenheit bekommen zu erfahren, wie oft deine Meinung von der, der Justiz abweicht und warum es Seiten wie diese gibt.
Herzlich willkommen in der Väterhölle.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Ingo,
was LBM, Deep und Beppo geschrieben haben, entspricht der Wirklichkeit des deutschen Familien(un)rechts. Daher möchte ich lieber an einer anderen Stelle nachhaken:
Tochter wohnt bei KM und ich bezahle die volle Höhe des vom Jugendamt berechneten Unterhaltes.
Ein "vom Jugendamt berechneter Unterhalt" ist nicht in jedem Fall auch ein "korrekt berechneter Unterhalt". Bist zu selbst schon fit genug im Unterhaltsrecht, um die Berechnung prüfen zu können? Oder hat sich das mal jemand angeschaut, der sich erstens auskennt und zweitens neutral ist?
Anders gesagt: Magst du die Zahlen aus der Berechnung des Jugendamtes nicht einfach mal zur Überprüfung hier einstellen? Also: Wie viel du verdienst, welche Abschläge das Jugendamt berücksichtigt hat, um wie viel sie dich in der Düsseldorfer Tabelle hochgestuft haben da du ja nur für ein Kind unterhaltspflichtig bist, und so weiter - und natürlich, auf welchen Unterhalt die Herr- und Damenschaften dann gekommen sind.
Ich kann auch nicht nachvollziehen was mit dem ganzen Geld geschieht.
Das kann ich weder beim Finanzamt noch bei meiner Demnächst-Ex. Ist leider in beiden Fällen völlig irrelevant.
Herzlich willkommen in der Väterhölle.
Ich sag's mal lieber so: Herzlich willkommen bei vatersein.de, was im Einzugsbereich der Väterhölle einer der seltenen Orte ist, an denen eine angenehme Temperatur herrscht.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.