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Unterhaltskürung wegen Kurzarbeit?

 
(@letijo)
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Hallo zusammen,

ich bin neu hier und denke, dass dieses Thema schon mehrfach hier behandelt worden ist. Trotzdem erhoffe ich mir in meinem Fall gute Ratschläge von erfahrenen Scheidungsopfern  😉

Kurz zum Sachverhalt:
meine Frau und ich haben uns im Februar nach 6,5 Jahren Ehe getrennt. Wir haben zwei Kinder (Zwillinge, 6 Jahre) die seit der Trennung bei ihr leben. Wir pflegen trotz Trennung weiterhin einen halbwegs harmonischen Umgang, Sorgerecht haben wir beide, die Kinder kann ich sehen wann ich will. Im April haben wir eine Vereinbarung über die zu leistenden Unterhaltszahlungen getroffen (Kindesunterhalt wurde vom Jugendamt berechnet, es liegt aber kein Titel vor).

Meine Frau bezieht seit dem auch Leistungen von der ARGE. Sie wohnt weiterhin im Reihenmittelhaus zur Miete (560 KM, 170 NK) und fährt das gemeinsame Auto weiter, das ich ihr überlassen habe, und zahlt dafür auch die Kreditraten (noch bis 09/2010). Sie bekommt von mir zusätzlich zum Kindesunterhalt noch den vereinbarten EU in Höhe von 200 Euro. Dies haben wir im August durch ihre Anwältin auch bestätigen lassen. Nun bin ich seit Mai in Kurzarbeit, anfangs nur drei Tage im Monat, seit September aber wurden die Ausfalltage immer mehr und im November war ich gerade mal 3 Tage im Büro. Ich habe dann selbst einen Anwalt aufgesucht, der festgelegt hat, dass ich nur noch den Mindestunterhalt für die Kinder zu zahlen habe (den ich auch in vollem Umfang zahle). Die RAin meiner Frau hat dies in einem beglaubigten Schreiben bestätigt und den Wegfall des EU bedingt durch die Kurzarbeit akzeptiert.

Meine Frau hat zwischenzeitlich versucht, über die ARGE das fehlende Geld reinzuholen. Ohne Erfolg. Nun habe ich heute ein Schreiben ihrer RAin bekommen, in dem ich zur Nachzahlung der jeweils 200 Euro EU für Nov. und Dez. aufgefordert werde. Ist das rechtens? Meinem Anwalt habe ich das Schreiben heute weitergeleitet, aber vielleicht hat ja jemand von Euch Erfahrungen. Die Karenzzeit von 6 Monaten Kurzarbeit war ja im November vorbei, bis dahin habe ich ja den im April vereinbarten Gesamtunterhalt gezahlt. Aber durch die verstärkte Kurzarbeit bleiben mir zur Zeit nur zwischen 1.300 und 1.450 Euro. Davon zahle ich den Mindestunterhalt für die Kinder in Höhe von 480 Euro. Und ab 01.01.2010 bin ich in der Steuerklasse I, da wird es dann eh eng, wenn die Kurzarbeit weitergeht. Bin schon auf der Suche nach einem Nebenjob, damit ich den Mindestunterhalt voll bedienen kann. Lt. meinem RA fällt der EU ab 01.01. bei meinen Einkommensverhältnissen dann sowieso flach.

Mir geht es jetzt nur um die geforderte Nachzahlung des EU für Nov. und Dez. Mal abgesehen davon, dass ich die 400 Euro momentan nicht aufwenden kann, sehe ich mich im Recht, zumal ihre RAin ja den Wegfall des EU mit Schreiben vom 10.12. bestätigt hat. Oder seh ich das falsch?

Danke schon mal für Eure Antworten.
Gruß
Letijo

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.12.2009 19:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Letijo,

Das Schreiben der RAin ist mit Sicherheit eine Folge der Aufforderung der Arge, sich um Unterhalt zu bemühen.

Deine Ex kann sich eben nicht aussuchen, ob sie lieber von deinem, oder dem Geld der Arge leben möchte.
Sobald einer zur Arge rennt, ist es mit privaten Absprachen schnell vorbei.
Andererseits hat die Arge auch nicht über deine Unterhaltspflicht zu bestimmen.
Schon gar nicht rückwirkend.

Dennoch solltet ihr versuchen, euren "Kalten Frieden" zu bewahren, auch wenn Argen und RAtten alles tun um Zwietracht zu sehen.

Zunächst mal solltet ihr versuchen, die Geldströme zu konkretisieren.
Also KU nach DT und "Nebenleistungen" wie kostenlose Autoüberlassung einstellen.

Pauschal kann man aber sagen, solange deine Frau nicht selbst arbeitet, wird dir alles über 1.000,- abgenommen werden. Nur eben nicht rückwirkend.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2009 19:51
(@letijo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo,

danke für die schnelle Antwort.

Was ich vergessen habe zu erwähnen: meine Frau arbeitet seit April 2009 Teilzeit (20 Stunden/Woche) und verdient momentan etwa 520 Euro pro Monat, ab Januar dann ca. 700 Euro.

Mein RA meinte im letzten Gespräch, dass die Kurzarbeit ein vorübergehendes Ereignis sei und ich deshalb den gesamten Unterhalt zu zahlen hätte. Habe ich ja auch getan, habe von Mai bis Oktober den kompletten vereinbarten Betrag gezahlt. Nach 6 Monaten stünde es mir aber zu, den EU zu kürzen bzw. ganz einzustellen, wenn ich durch KUG nicht mehr leistungsfählg bin. Und ihre RAin hat es ja wie gesagt in ihrem Schreiben vom 10.12. bestätigt und beglaubigt, dass der EU wegfällt und ich nur noch den Mindestunterhalt für die Kinder zu zahlen habe.

Wenn ich es richtig verstehe, kann ich der Sache also gelassen entgegensehen, oder? Was meinst Du mit kostenloser Autoüberlassung? Sie zahlt ja die Kreditraten, und das Auto braucht sie tatsächlich der Kinder wegen. Problem ist: das Auto ist noch immer auf mich zugelassen, die Versicherung läuft auch noch auf meinen Namen, da bin ich ihr ja auch noch entgegenkommen. War vielleicht ein Fehler...

Ach ja, seit 25.11. läuft das Scheidungsverfahren. Sollte ich auch noch erwähnen.

Gruß
Letijo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.12.2009 20:06
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja spätestens mit 700,-€ dürfte die Arge ja wohl draußen sein.
Und mit der Stkl.1 auch deine EU-Pflicht Geschichte sein
Das solltest du auf jeden Fall abwarten, bevor du das zanken anfängst.
Halte sie noch ein wenig hin.

Eine Nachforderung des EU ist ohne Titel ausgeschlossen.
Zumindest, solange du nicht wirksam in Verzug gesetzt wurdest.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2009 20:25
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi letijo

Nach meiner Auffassung kann hier relativ Entwarnung gegeben werden. Auch nach der rechtlichen Lage darfst Du nach 6 Monaten Abänderung von Titeln einklagen, um wieviel mehr ohne Titel? Ausserdem ist der Mindest-KU von Dir sichergestellt, so dass Dich auch keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit trifft.
Nach überschlägiger Rechnung, ausgehend von 1450€ Netto - unbereinigt!! - verbleibt bei einem Selbstbehalt von 1000€ und 480€ KU-Zahlbetrag nichts mehr für TU. So einfach könnte die Rechnung sein, welche Du Dir zu eigen machen solltest.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2009 21:41
(@letijo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo nochmal,

pünktlich zum Jahreswechsel ist mir heute das Schreiben von der Gegenseite reingeflattert, in dem ich zur Nachzahlung des Trennungsunterhalts in Höhe von 200,00 Euro für November und Dezember aufgefordert werde. Soviel zum "kalten Frieden" 😉 Wenn's ums Geld geht, hört der Spaß eben auf...

Werde das Schreiben meinem RA am Montag zukommen lassen. Er meinte schon vorab, ich könne der Sache gelassen entgegen sehen, da meine Frau mit dem Wegfall des EU einverstanden war. Sie hatte eben gehofft, dass die ARGE für den Fehlbetrag aufkommt. Das haben die aber abgewiesen, mit dem Hinweis, dass es sich bei meiner Kurzarbeit um ein vorübergehendes Ereignis handle (wie gesagt, die Kurzarbeit läuft bei mir seit Mai und ist bis März 2010 angemeldet). Außerdem habe ich bis Oktober den Trennunsunterhalt voll bedient, durch erhebliche Gehaltseinbußen hab ich im Nov. und Dez. aber dann nur noch den Mindestunterhalt für meine beiden Kinder überwiesen (und lag dabei dann eh schon unter dem Selbsbehalt von 1.000 Euro gegenüber meiner Frau).

Erwähnen sollte ich noch, dass meine Frau mit meinen Kindern nach wie vor im ehemals gemeinsamen Reihenmittelhaus zur Miete wohnt. Die Kaltmiete beläuft sich auf 560 Euro zzgl. 170 Euro NK. Die ARGE hat von Beginn an gesagt, dass dies zu teuer sei. Meiner Frau wurde eine Karenzzeit von 6 Monaten eingeräumt, in der sie sich eine günstigere Wohnung suchen sollte (KM 420-440 Euro), dann würde sie auch den vollen Satz bekommen, der ihr zusteht. Dieser wurde ihr aber im Dezember gekürzt, weil sie eben nach wie vor im Haus wohnt. Und die ARGE stellt sich wohl auch deswegen quer. Nun habe ich so das dumpfe Gefühl, dass ich herhalten soll und meiner Frau weiterhin das Wohnen in einem viel zu teuren Haus ermöglichen soll. Ein Schelm, wer dabei böses denkt  😉

Mal sehen, was dabei rauskommt. Ab Januar bin ich eh außen vor, da ich dann wie gesagt in Steuerklasse I bin und dann vorerst eh nur den Mindestunterhalt für die Kinder zahlen kann. Ich hoffe mal, dass ich nichts zu befürchten habe, so wie ihr es mir schon geschrieben habt. Werde Euch auf dem laufenden halten.

Gruß und einen guten Rutsch in ein hoffentlich besseres, gesundes, glückliches neues Jahr 2010!
Letijo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.12.2009 18:19
(@letijo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

jetzt wird es langsam immer lustiger  😉

Also nochmal zum Mitschreiben:
Bin seit Feb. 09 von meiner Noch-Frau getrennt. Zahlte seitdem bis Oktober 09 den vereinbarten Unterhalt (Unterhalt für Kinder und Trennungsunterhalt). Kurzarbeit seit Mai 09, trotz Gehaltseinbußen bis Oktober 09 den kompletten Unterhalt weiterbezahlt. Mit Einverständnis meiner Noch-Frau und auf Anraten meines RA ist dann ab November der Trennungsunterhalt weggefallen (da Kurzarbeit länger als sechs Monate), seit dem nur noch Zahlung des Mindestunterhalts für die beiden Kinder.

Jetzt bekomme ich heute vom JA ein Schreiben, in dem die die Offenlegung meiner Einkommensnachweise fordern. Da meine Noch-Frau Unterhaltsvorschuss beantragt hätte!!! Den Mindestunterhalt für die Kinder habe ich im Nov. und Dez. aber bezahlt, ich müsste damit doch außen vor sein, oder? Mein RA ist diese Woche leider im Urlaub, vielleicht kann mir hier schon mal jemand weiterhelfen.

In ihrem Schreiben hat meine Noch-Frau Stellung auf den gesamten Unterhalt (also auch Trenn.-Unterhalt) bezogen. Aber der Trennungsunterhalt oder EU ist doch dem JA so ziemlich egal?! Verstehe dieses Vorgehen grad nicht so richtig...

Wichtig zu erwähnen sei noch: es liegt kein Titel vor!

Danke schon mal für Eure Hilfe!

Gruß
Letijo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.01.2010 01:00
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

teile denen mit, dass für den Bezug von UHV kein Grund besteht, da Du den KU gezahlt hast. Dazu den Nachweis der Kontoauszüge mitschicken, natürlich den Rest geschwärzt. Geht die ja mal nix an, der Rest. Ich hoffe, dass in Deinen Überweisungen die Zahlung eindeutig als KU gekennzeichnet ist.

Das wird - wenn Du alles nachweisen kannst - für KM wohl Ärger geben...

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2010 02:04
(@letijo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

danke für Deine Antwort. Ja, habe bei Überweisungen immer Kindes- und Trennungsunterhalt getrennt angegeben. Deswegen verstehe ich das Vorgehen von ihr (bzw. ihrem Vater) nicht. Das Verhältnis zwischen KM und mir ist trotz Trennung nach wie vor gut, aber ihr Vater mischt sich halt ständig ein und er hat letztendlich das Schreiben für sie verfasst - ein kleiner Möchtegern-Jurist  😉

Außerdem steht in dem Schreiben drin, dass sie aufgrund des fehlenden Trennungsunterhaltes in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist und bereits erste Lastschriften zurückgegangen sind (Stadtwerke, etc.). Wenn da mal das Jugendamt nicht erst recht auf den Plan gerufen wird?! Mir geht's ja wirklich darum, dass ihr Vater sie mittlerweile mit so bescheurten Schreiben ganz schön in den Mist reinreiten kann. Und die Kinder hängen schließlich auch mit dran. Bin momentan echt ein bisschen ratlos, was ich machen soll...

LG
Letijo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.01.2010 18:04
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi letjo

Der TU geht das JA einen werweisswas an. Die haben dazu nicht einmal eine Meinung zu haben, geschweige denn diese zu äußern. Das der Herr Schwiegerpapa da im Hintergrund die Fäden zieht ist einzig und allein das Problem Deiner Frau. Und wenn er ihr falsche Tipps gibt, welche ihr gehörig um die Ohren fliegen können, so ist das zwar tragisch, aber sie ist nunmal ein erwachsener Mensch und für ihr Handeln selbst verantwortlich.
Das JA hat lediglich die eigenen Interessen des Kindes zu wahren - mehr nicht.

Du kannst Deiner Frau lediglich Ratschläge und Hinweise geben - was sie daraus macht ist ihre Sache. Wenn sie lieber auf den Papa hört - das kannst Du nicht ändern.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2010 18:48




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

in Ergänzung zu oldie: Wenn der Herr Schwiegerpapa der Ansicht ist, seine über ihre finanziellen Verhältnisse lebende Tochter hätte ein Recht auf Fremdfinanzierung ihres Lebensstils: Warum öffnet er dann nicht das eigene Portemonnaie?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2010 19:02
(@letijo)
Schon was gesagt Registriert

@oldie
Danke. Ist ja genau meine Meinung. Und ich dachte schon ich wär meschugge...Problem ist: sie hört nun mal nur auf ihren Herrn Papa, dass war ja auch das Problem während unserer Ehe: den hab ich mitgeheiratet  😉 Auf meine Tipps und Ratschläge hört sie jedenfalls nicht. Ist dann aber wie Du schon sagst nicht meine Sache.

@brille007
weil sein Portemonnaie genauso leer ist wie meines  😉

Parallel habe ich heute Abend erfahren, dass auch noch ein Schreiben an die ARGE rausging. Ist alles kein Witz. Sie (er) versucht tatsächlich jetzt alle möglichen Stellen abzuklappern, damit sie ihren Lebensstil aufrecht erhalten kann. Die ARGE ihrerseits wird ihr natürlich was pfeifen, da sie deren Forderung nach einer günstigeren Wohnung nicht nachgekommen ist. Hab versucht ihr zu erklären, dass sie da offenbar total auf dem Holzweg ist - ohne Erfolg... also machen lassen und mal abwarten, was noch kommt...

So long
Letijo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.01.2010 23:00
(@letijo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

also, wie bereits geschrieben, hat meine Frau (bzw. ihr Vater) beim zuständigen Jugendamt Antrag auf Unterhaltsvorschuss gestellt. Ich habe aber bisher immer den Mindestunterhalt für meine beiden Kinder (bisher 480,00 Euro) gezahlt. Eine Anpassung durch die neue DT ab Januar 2010 ist erfolgt, die Nachzahlung werde ich leisten.

Ich kann wie gesagt belegen, immer den Mindestkindesunterhalt gezahlt zu haben. Hat meine Frau dennoch Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss? Sie beruft sich auf das Achte Buch Sozialgesetzbuch und da wären höhere Werte hinterlegt. Mein RA ist derzeit im Urlaub, deswegen weiß ich jetzt nicht so ganz, was ich davon halten soll. Abwarten ob vom JA was kommt oder denen gleich vorab sämtliche Belege zukommen lassen, um den Sachverhalt richtig zu stellen?

Danke für Eure Hilfe.
Gruß
Letijo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2010 15:44
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi letijo

Ich kann wie gesagt belegen, immer den Mindestkindesunterhalt gezahlt zu haben. Hat meine Frau dennoch Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss?

Nein. Der UHV setzt sich zusammen aus Mindest-KU minus volles KG. Da das jeweilige Kind bereits mehr erhält ist es Schwachsinn. Die UVK wird schon an Dich herantreten, um das Geld von Dir zurückzubekommen. Da bleibt für Dich immer noch Gelegenheit anzugeben, dass KU gezahlt wurde und die KM offensichtlich das JA angelogen hat. Das nennt sich Leistungsbetrug.

Das SGB VIII hat nichts mit Unterhalt an sich zu tun, sondern definiert die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe (u.a. JA's) und bietet darüber hinaus Hilfe und Unterstützung für Kinder in "extremen" Situationen an - soweit die Theorie.

Abwarten ob vom JA was kommt oder denen gleich vorab sämtliche Belege zukommen lassen, um den Sachverhalt richtig zu stellen?

Siehe oben.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2010 15:54