Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage: Ich werde in Kürze wieder heiraten. Meine zukünftige Frau bringt eine Tochter mit in die Ehe. Ich selbst habe ebenfalls ein Kind aus erster Ehe für das ich Unterhalt zahle. Da der Vater meiner Stieftochter nicht leistungsfähig ist und keinen Unterhalt zahlt werde ich nach der Hochzeit auch für alle Kosten meiner Stieftochter aufkommen, da meine Frau noch studiert und kein Geld verdient. Der Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt fällt dann auch weg, da dieser nur an alleinerziehende gezahlt wird. Der Kindergartenbesuch, der zur Zeit noch kostenlos ist (wegen des fehlenden Einkommens meiner Frau) wird dann auch etwas kosten, da mein Einkommen mit angerechnet wird.
Lassen sich diese zusätzlichen Kosten bei der Unterhaltsberechnung für mein Kind vom Nettoeinkommen abziehen? Diese Kosten müssen von mir ja getragen werden insofern denke ich das sie abzugsfähig seien müssten.
Vg, Stefan
Solange du das Kind deiner Freundin nicht adoptierst bist du rein rechtlich auch finanziell nicht dafür verantwortlich. Nur für deine baldige Frau bist du finanziell in der Pflicht. Sprich hier wird ggf. ein weiterer Unterhaltspflichtiger mit hinzukommen und du könntest ggf. eine Stufe niedriger rutschen.
Wirklich nochmal heiraten? Überleg es dir gut 😉
Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)
Diese Argumentation ist aber nicht wirklich schlüssig! Meine zukünftige Frau ist ja für den Unterhalt ihrer Tochter allein verantwortlich da sonst niemand dafür aufkommen kann. Da ich nach der Hochzeit für den Unterhalt meiner Frau verantwortlich bin und weil diese kein Einkommen hat bin ich dann doch folglich auch für den Unterhalt meines Stiekindes zuständig (für den ich im übrigen gerne aufkomme). Das dies allerdings in keiner Weise berücksichtigt wird finde ich nicht in Ordnung
Aber so ist das nun mal. Ich komme für 2 Kinder auf, die nicht meine sind. JA man liebt die auch, aber den Staat interessiert es nicht, hauptsache keine Sozialleistungen. Woher das Geld kommt, ist denen schnurz.
Würde mein LG allein leben mit den beiden, würde er H4 Leistungen in nicht unerheblicher Höhe erhalten. Aber wir leben zusammen, deswegen gibt es nichts.
So ist es nun mal auch mit dem Unterhalt. Du bist rechtlich nicht verantwortlich. Es zählt also nur deine BAld-Frau als weitere Unterhaltsberechtigte. Und auch nur, wenn sie kein Einkommen hat. HAt sie das, fällt sie da auch raus.
Da ich nach der Hochzeit für den Unterhalt meiner Frau verantwortlich bin und weil diese kein Einkommen hat bin ich dann doch folglich auch für den Unterhalt meines Stiekindes zuständig (für den ich im übrigen gerne aufkomme). Das dies allerdings in keiner Weise berücksichtigt wird finde ich nicht in Ordnung
Doch, es kann durchaus berücksichtigt werden.
AAAAABER: es ist keine eigenständige Unterhaltspflicht sondern erhöht einfach nur den Unterhaltsbedarf Deiner Frau. Die ist aber im Verhältnis zum Kind nachrangig. Damit bleibt das alles bei der Berechnung des KU aussen vor. Den Unterhalt für Deine Frau selbst kannst Du ja auch nicht vorab zum Abzug bringen.
Anders wäre das bei der Berechnung von Unterhalt mit Deiner Frau gleichrangiger Berechtigter, aber um die geht es hier nicht.
Gruss von der Insel
Hallo,
warum verschiebt ihr die Hochzeit nicht noch bis sie fertig ist und selbst verdient? Auch für den Fall, dass das bei euch schief geht wäre es gut, wenn sie dann nicht abhängig von dir wäre. Denn im Trennungsfall zahlst du dann auch für sie und da wird dir dann nicht mehr als der Selbstbehalt bleiben.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin Stefan,
AAAAABER: es ist keine eigenständige Unterhaltspflicht sondern erhöht einfach nur den Unterhaltsbedarf Deiner Frau. Die ist aber im Verhältnis zum Kind nachrangig. Damit bleibt das alles bei der Berechnung des KU aussen vor.
Bei der Überprüfung der KU-Einstufung gegen den Bedarfskontrollbetrag könnte dieser Bedarf berücksichtigt werden (und ggf. zu einer Herabstufung führen).
Dort sind sämtliche UH-Pflichten zu berücksichtigen.
Ob das tatsächlich Auswirkungen haben könnte, hängt von den individuellen Verhältnissen ab (welche DDT-Stufe ist es denn aktuell ?).
Allerdings alles andere als ein Selbstläufer (und einige OLGs ignorieren den Bedarfskontrollbetrag).
Gruß
United
Moin Stefan,
wie LBM sehe ich Deine Heiratsabsichten ebenfalls kritisch.
Auch wenn das alles für Dich sicherlich "weit weg" erscheint, reicht ein Satz von Deiner zukünftigen Frau aus, dass massive Unterhaltspflichten für Dich erwachsen. Wenn man sich die Studienverläufe mancher Geisteswissenschaftler anschaut (und da würde ich Deine zukünftige jetzt mal spontan einsortieren) kann diese noch mit Ende 20 / Anfang 30 weiter studieren. Dieser Zeitraum kann sich weiter ausdehnen, wenn noch promoviert werden sollte. Insb. wenn durch das Kind nicht die volle Energie ins Studium gesteckt wird, ist mit einer Verlängerung zu rechnen.
Sollte ein Zweitkinderwunsch vorliegen, wird die Zahllast noch größer werden.
Ich würde an Deiner Stelle auf eine Heirat verzichten, da Du damit (zumindest aus meiner Sicht) derzeit nur eine "Versorgungsehe" schaffst. Zumindest müsste in Eurem Fall ein sauber aufgesetzter Ehevertrag Grundlage für Eure Beziehung sein und auch die Versorgung des Kindes aus erster Ehe geregelt werden.
Denn in der Ehe werden sich schnell Spannungen aufbauen. Spätestens ab der Pubertät fangen Kinder an, richtig Geld zu kosten. Dazu kommen manche KMs noch auf die Ideen, das das Kindergeld ja "Ihnen" gehört. Dieses wird dann z.B. dem Haushaltsgeld entzogen und auf ein Sparkonto des Kindes eingezahlt. Den das Leben bezahlst ja Du. Merkst Du was?
Sollte es zu einer Trennung kommen, ist Deine Zukünftige fein raus. Auf solche Konstellationen würde ich mich persönlich so nicht einlassen. Gruß Ingo
Ich möchte da noch einen drauf setzen, Du bist offenbar 38 oder 39 Jahre alt und Deine Frau studiert noch. Bei einem solchen Alters- und Einkommensgefüge schrillen bei mir die Glocken.
Andererseits kann man natürlich sagen, dass Du durch die Änderung der Steuerklasse erheblich mehr Geld als vorher zur Verfügung hast. Sollte das allerdings die Triebfeder des Ganzen sein: Finger weg.