Hallo zusammen,
ich habe morgen Gerichtstermin und mach mir nen Kopf. Vielleicht könnt ihr mir kurzfristig und kompetent helfen.
- ursprünglich wurde ich Sep. 09 auf € 2.000,-- BU verklagt; an meinem Wohnort. Nachdem viel geschreibsel hin und her ging Termin 17.03.. Ich wunderte mich warum bei mir am Ort, aber ich wurde nur auf Unterhalt an Ex verklagt, weil ich freiwillig Höchssatz KU bezahle und das ist natürlich o.k..
- nun wurde am 28.02.10 (Sonntag) ein Brief von R-EX geschrieben, dass EX wieder arbeitet und zukünftig keinen Unterhalt mehr verlangt sondern NUR eine Nachzahlung ab Jan 09 von € 25.000,--.
- interessant finde ich, dass unser Sohn von den Eltern von EX betreut wird, und vor allem seit sie arbeitet die ganze Woche dort ist.
Gruß
...und deine Frage lautet jetzt wie ?
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo,
das mit den 25.000 verstehe ich nicht! Wie soll sich denn der Betrag zusammensetzen ??????
Schönen Gruß
Moin,
das mit den 25.000 verstehe ich nicht! Wie soll sich denn der Betrag zusammensetzen ??????
recht offensichtlich hat die Ex ihren rückwirkenden "Bedarf" von 2.000 EUR pro Monat für das Jahr 2009 addiert und zur Abrundung der Summe noch einen Tausender draufgesetzt.
Aber ich glaube, bei einem solchen Betrag würde ich mich gerne verklagen lassen...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
die 1000 Euro dann als Zinsen.. oder was auch immer..
Was bietet der Anwalt denn als Begründung an ?
Und soll die Frage eventuell lauten : Annehmen oder nicht ?
Schönen Gruß
Hallo,
Unterhaltsforderung kam Jan 09, da ich nicht zahle was man verlangt will man jetzt diese Nachzahlung inkl. Zinsen.
Folgende Fragen habe ich:
- in den ersten drei Schreiben der R-EX wegen Unterhalt ist immer von dem Bedarf die Rede (Netto vor Geburt). Allerdings variieren die Zahlen, d.h. in jedem Schreiben wurde eine andere Netto-Zahl als Verdienst benannt.
- ich bin selbständig. Die letzten drei Steuererklärungen und -bescheide wurden prompt übergeben. Da 2008 ein schlechtes Jahr war (Jahr der Trennung) erklärt R-EX das Jahr für nicht relevant und rechnet nur von 06 + 07.
Geht das so einfach? Der Richter hat auch noch BWA 09 gewollt.
- Ex arbeitet jetzt wieder und verdient das dreifache von mir. Irgendwann hab ich mal gelesen dass Ex kein Anspruch auf irgend etwas hat wenn sie erheblich mehr verdient. Ich weiß nur nicht mehr in Bezug auf was?
- Außerdem besitze ich eine vermietete Immobilie und sie berechnet die Jahres Netto-Miete zu meinem Einkommen. Alle Aufwendungen dienen nur der Wertsteigerung. So einfach ist das doch nicht, außerdem denke ich Mieteinnahmen die nicht zu meinen Geschäftseinnahmen gehören werden nur von einem Jahr berücksichtigt.
- EX wurden vor drei Jahren 2 Wohnungen überschrieben (Erbschaftsreform) in diesen haben sich die Eltern jedoch ein Nießbrauch eintragen lassen. Heißt das, dass die Mieterträge aus den Wohnungen wirklich nicht ihr zu zu rechnen sind, oder gibt es da spezielle Formulierungen in Notarverträgen die notwendig sind.
- sie selber wohnt angeblich in einer Wohnung die der Mutter gehört. Seit Juli 2008. Nun haben wir verlangt zu wissen wem die Wohnung gehört und man präsentiert lediglich eine Eintragungsbekanntmachung, in der steht
dass Muttchen am 08.02.10 eingetragen wurde. 5 Tage nach unserem Schreiben. Was haltet ihr davon? Bringt es überhaupt etwas wenn Wohnung vorher EX gehört hat?
Gruß
Ok, nun wird es klar. Also:
1. Das Verwirrspiel dient der Verschleierung. Darauf würde ich mich nicht einlassen - auch mit dem Risiko, dass der Termin platzt. Es müssen belastbare und bewiesene Zahlen auf den Tisch.
2. Klar. Das schlechte Jahr belastet das Ergebnis. Das Gericht will mit der BWA sehen, ob eine Tendenz erkennbar ist oder es einfach "nur" ein Hänger war.
3. Das 3-fache Einkommen ist dann als gerichtsseitig anerkannter Faktor wichtig, wenn es um KU geht. In deinem Fall muss nur drauf geachtet werden, dass der Bedarf gedeckt ist. Und der beträgt 770 € (nicht erwerbstätig) bzw. 900 € (erwerbsfähig).Konkret kann auch der Einkommensschaden = bisheriges Einkommen gefordert werden.
4. Ich gehe fest davon aus, dass das Gericht deine Anmerkungen beachten wird.
5. Es zählt nur Einkommen. Durch den Nießbrauch fließt das Einkommen den Eltern zu, fällt bei deiner Ex also raus.
6. Es wäre zu prüfen, ob eine kostenfrei Überlassung der Wohnung vereinbart ist. Dies würde den Bedarf mindern i.H. des Markt-Mietwertes.
In Summe: Die Gegenseite geht streng nach Maximierung und Verschleierung. Und sie machen das gar nicht mals so schlecht. Du kannst nur durch deinen RA Fakten einklagen.
Du wirst feststellen, dass das Gericht dich in einen Vergleich zwingen wird. Drohgebärden wie: "Nehmen Sie den Vergleich an, sonst spreche ich ein Urteil und das wird schlimmer." sollten an dir abprallen. Das ist ganz ganz wichtig. Wenn du unsicher bist, beantrage über deinen RA eine Verhandlungsunterbrechung.
Berichte morgen bitte, wie der Kuhhandel ausging.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo,
- ich bin selbständig. Die letzten drei Steuererklärungen und -bescheide wurden prompt übergeben. Da 2008 ein schlechtes Jahr war (Jahr der Trennung) erklärt R-EX das Jahr für nicht relevant und rechnet nur von 06 + 07.
Geht das so einfach? Der Richter hat auch noch BWA 09 gewollt.
Musst du eben gegen halten, dass das im Rahmen der normalen Schwankungen liegt und der Durchschnitt aller 3 Jahre dem langjährigen Mittel entspricht.
- Ex arbeitet jetzt wieder und verdient das dreifache von mir.
Wofür braucht sie dann Unterhalt?
Irgendwann hab ich mal gelesen dass Ex kein Anspruch auf irgend etwas hat wenn sie erheblich mehr verdient. Ich weiß nur nicht mehr in Bezug auf was?
Das war beim KU. Das wird aber i.d.R. nur gegen KU begehrende Väter eingesetzt.
- Außerdem besitze ich eine vermietete Immobilie und sie berechnet die Jahres Netto-Miete zu meinem Einkommen. Alle Aufwendungen dienen nur der Wertsteigerung. So einfach ist das doch nicht, außerdem denke ich Mieteinnahmen die nicht zu meinen Geschäftseinnahmen gehören werden nur von einem Jahr berücksichtigt.
Du musst Zinsen gegen rechnen und kannst die Tilgung im Rahmen der Grenzen als Altersvorsorge und teilweise auch als Kompensation für Abschreibung geltend machen.
Auch da gilt: Je besser du deine Kalkulation plausibel machen kannst, umso besser.
- EX wurden vor drei Jahren 2 Wohnungen überschrieben (Erbschaftsreform) in diesen haben sich die Eltern jedoch ein Nießbrauch eintragen lassen.
Schönes Thema:
Nießbrauch wird mit dem Alter der Berechtigten in einen Kapitalwert umgerechnet und dieser vom Wert der Immobilie abgezogen.
Da die Eltern jedes Jahr älter werden, wird der Kapitalwert jedes Jahr geringer und deine Ex jedes Jahr reicher.
Das würde ich auch als Einkommen deklarieren!
Heißt das, dass die Mieterträge aus den Wohnungen wirklich nicht ihr zu zu rechnen sind, oder gibt es da spezielle Formulierungen in Notarverträgen die notwendig sind.
- sie selber wohnt angeblich in einer Wohnung die der Mutter gehört. Seit Juli 2008. Nun haben wir verlangt zu wissen wem die Wohnung gehört und man präsentiert lediglich eine Eintragungsbekanntmachung, in der steht
dass Muttchen am 08.02.10 eingetragen wurde. 5 Tage nach unserem Schreiben. Was haltet ihr davon? Bringt es überhaupt etwas wenn Wohnung vorher EX gehört hat?
Hier wäre zu hinterfragen, ob sie durch die Übertragung ihre Bedürftigkeit nicht selbst verursacht hat, bzw. was sie mit dem Ertrag gemacht hat.
ich würde ihr erstmal unterstellen, dass sie den Erlös Ertrag bringend angelegt hat, und diesen Ertrag zu ihrem Einkommen addieren.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo zusammen,
komme grad vom Gericht.
Obwohl persönliches Erscheinen angeordnet war ist EX (als Klägerin) nicht erschienen. Lustig ne.
Der Richter fands nicht lustig. Hatte gemeint er hätte sich vorab überlegt ob man einen Vergleich machen könnte mit € 4.200,--. Aber eigentlich sieht er keinen Bedarf auf Vergleich und wird entscheiden. Die immerhin anwesende gegnerische Anwältin hat noch gemeint ein Gutachten über meine Firma zu fordern, ob ich bewusst nicht gearbeitet habe. Lächerlich. Jeder hat jetzt noch Zeit eine schriftlichen Stellungnahme zu schreiben, dann wird entschieden.
Wie blöd kann man sein? Will fast € 25.000,-- von mir und kommt dann nicht.
Gruß
Moin,
danke für die Rückmeldung. Der Ex fehlt schlicht die Courage, zu den eigenen und wissentlich falschen als auch überzogenen Forderungen zu stehen. Ich bin echt gespannt auf den Richterspruch.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hiho,
na klingt doch ganz gut ! Wünsche viel Erfolg.
Und wenn Du am Ende vielleicht gut davon kommst kannst Du Deinen Usernamen von ENTSETZT auf ENTZÜCKT ändern, loool , :rofl2:
Gruss -
Gerald