Hallo,
ich habe eine Grundsatzfrage:
Meine 18-jährige Tochter hat einen Anwalt für Ihre Unterhaltsansprüche eingeschaltet. Bisher hatte ich freiwillig eine 50%-Quote gezahlt, da sich die Einkommen von meiner Ex und mir kaum unterscheiden.
Nunmehr stellt dieser Anwalt Neuberechnungen auf, die meine Quote auf ca. 60% treiben. Gleichzeitig droht er mit Klage bei Ablehnung.
Diese Aufstellung stimmt hinten und vorne nicht. Im Gegenteil, nach meiner Gegenrechnung würde meine Quote sogar dann unter 50% liegen.
Der RA vertritt meine Ex seit Jahren, deshalb wohl die krass einseitige Bewertung der Zahlen.
Ich habe nun geantwortet, dass ich freiwillig 50% weiterzahle, keinesfalls mehr.
Wenn es nun zu einer Klage kommt, wird meine Ex dann automatisch mitbeklagt, da sie ja ebenfalls barunterhaltspflichtig geworden ist, somit auch ihre Zahlen und Angaben überprüft werden oder gilt die Klage nur für mich?
gruß
sixpack
Hi Sixpack,
der Anwalt scheint ja eine richtige Intelligenzbestie zu sein. Er kann nicht gleichzeitig Mutti und Kind vertreten, denn da kollidieren ja die Interessen! In Verbindung mit Deinem anderen Post scheint mir, dass der wirklich versucht so ein wenig ins blaue zu schießen, Du könntest ja so doof sein und einfach zahlen.
Bin gespannt, wozu die anderen Dir raten.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
nochmal hallo LBM,
...tja, das ist wirklich alles ziemlich "schräg".
Allerdings wäre mir die Auskunft wichtig, ob, wenn Töchterchen tatsächlich klagt, automatisch beide Unterhaltspflichtigen die karten auf den Tisch legen müßten.
Eine Klage wäre dann ziemlich unwahrscheinlich, weil die Quote für "Mutti" dann mit großer Wahrscheinlichkeit über 50% steigen würde.
gruß
sixpack
Deshalb sage ich ja, der vertritt Mutter und Tochter und würde damit ja gegen die Interessen seiner 1. Mandantin (Mutter) verstoßen, wenn er sein Wissen im Prozess für die Tochter gegen sie einsetzt.
Meines Wissens müsste, um Deinen Anteil zu berechnen, auch Muttern ihre Einkünfte offenlegen. Ob diese dann ihre X % in bar bezahlt oder in Naturalien, ist ja ein Ding zwischen den beiden.
Ich halte das Vorgehen des Anwalts für eine Taktik. Er will, dass Du aus "Prozessangst" einfach ja und amen sagst. Was Du natürlich nicht tun solltest.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin,
hat der RA seine Aktivlegitimation vorgelegt oder diese "nur" anwaltlich versichert? Liegt keine Aktivlegitimation vor, so fordere diese an. Sobald du sie hast, schickst du die mit einem netten Schreiben an die Rechtsanwaltskammer deiner Region.
Da volljährige Kinder einen Unterhaltsanspruch gegen beide Eltern haben, müssen beide Elternteile ihr Einkünfte offen legen; auch einander, da ansonsten keine Berechnung möglich ist.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin,
mir liegt eine schriftliche Vollmacht, unterschrieben von meiner Tochter, vom RA vor. Nehme an, dass Du diese mit "Aktivlegitimation" meinst.
Danke für die Info.
gruß
sixpack
