Hallo zusammen !
Da sich hier ja wohl die Unterhaltsprofis tummeln habe ich da mal eine Frage zu einer Familien/Unterhaltskonstellation die mir so im Kopf rumschwirrt. Meine eigenen Recherchen waren da irgendwie nicht so sehr erfolgreich (alle Zahlen natürlich rein Fiktiv - einfach um mal irgendwelche Rechenwerte zu haben. Von daher bitte Nachsicht wenn sie nicht zu irgendeiner Tabelle passen).
Die Situation.
Mann M, geschieden, berufstätig, zwei Kinder, leben bei Mutter.
Er zahlt:
KU: insgesammt 600 EUR
EU: 1000 EUR
Mangelfall !
Frau F, geschieden, Hausfrau, drei Kinder, bei ihr Lebend bekomme:
KU: instes. 800 EUR
EU: 1000 EUR.
Nun heiraten M und F.
Wie ändert sich denn nun die Unterhaltssituation ?
Was ich weiss: Der KU bleibt praktisch unverändert, allerdings wirkt sich die LST-Klasse 3 von M auf den KU aus.
Der EU von F fällt weg.
Was passiert aber jetzt mit dem EU den M zahlt - denn nun ist er ja auch seiner neuen Frau gegenüber Unterhaltspflichtig ?
Wie würde sich der Unterhalt ändern wenn M und F ein gemeinsames Kind bekommen ?
Es geht bei dieser Frage ganz klar nicht um eine EUR-genaue Analyse, sondern eher mal darum abzuschätzen ob M und F es sich überhaupt leisten können zu Heiraten.
Gruß
Habakuk
Moin,
ich würde sagen, bis auf den EU für F bleibt alles wie es ist. Die von dir gesehene Unterhaltspflicht von M gegenüber seiner neuen F kommt nicht zum tragen, da diese keine gemeinsamen Kinder haben.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo habakuk,
also versuchen wir ne vorsichtige Abschätzung:
Mann M wird sich den Steuervorteil der neuen Ehe in Bezug auf den zu zahlenden KU anrechnene lassen müssen. U.U könnte dadurch der KU steigen.
Der KU der Kinder von rau F bleibt durch die Heirat unberührt. Allerdings könnte z.B. Frau F ihrem Ehemann M den KG-Anspruch übertragen. Dieser kann dann das KG für seine Stiefkinder beantragen und seine Kinder als sog. Zählkinder angeben. Dadurch kann (wenn es altermäßig passt) evtl. ein höherer KG-Betrag in der neuen Ehe zustande kommen.
Der Eu von Ex-Mann F fällt nun natürlich weg, da nn Neu-Mann M Frau F gegenüber zu Unterhalt verpflichtet ist.
Solange kein gemeinsames Kind betreut werden muß wird Frau F wie bisher wohl leer ausgehen. Sie wäre erst dann im 2. Rang mit der Ex-Frau M, wenn das neue Ehepaar ein gemeinsames Kind hat, das Frau F betreut.
Das neue Kind wäre natürlich Unterhaltstechnisch mit den bereits vorhanden 2 Kindern des Mannes M gleichzusetzen.
Da mit dem neuen Unterhaltsrecht Kinder vor Ehegatten oder Ex-Ehegatten gehen, würde erstmal der KU für die Kinder anfallen und dann der Rest unter den berechtigten Müttern aufgeteilt. Da wäre dann wieder zu diskutieren, ob Ex-Frau M noch einen Anspruch hat, da dieser ja auch auf 3 Jahre begrenzt wird, es sei denn es wäre nach diesen 3 Jahren unbillig ihr den Anspruch zu versagen.
Grundsätzlich ist schlicht und einfach zu sagen: Je mehr Unterhaltsberechtigte, desto weniger Geld für den Einzelnen, sofern die Einnahmenseite nicht im gleichen Maße mitsteigt. Ein weiteres Kind ohne Heirat würde aber finanziell auch nichts bringen, da dann der Ex-Mann F auch nicht mehr zu EU verpflichtet ist, da ist dann unabhängig vom Status Ehefrau oder LG der Vater des Kindes sowohl zu KU als auch zu BU verpflichtet. Da lohnt sich dann schon wieder eine Heirat, da es dann etwas mehr Geld durch den Steuervorteil gibt.
Noch eine moralische Anmerkung. Ob Heirat oder nicht. Ich halte es für ziemlich daneben weiterhin als Frau Unterhalt vom Ex zu kassieren, obwohl man in einer Partnerschaft lebt. Im übrigen kann der Eu auch verwirkt sein, wenn man nicht heiratet, nicht zusammenlebt, kein gemeisames Kind hat. Es reicht eigentlich ein gemeisames Auftreten in der Öffentlichkeit, bei Familienfeiern und z.B. gemeinsame Urlaube. dn ich denke im Zge der Reform wird es hoffentlich leichter diese Verwirkung dann auch durchzusetzen, da ja die Eigentverantwortung der Ex-Ehepartner gestärkt werden soll.
Tina
*edit* der chef war schneller und wie immer kurz und präzise :redhead:
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Danke für die Infos.
Ich fasse dann mal zusammen was ich aus den beiden Beiträgen entnehme:
M sollte sich F tunlichst erst dann als 'Partnerin' nehmen wenn ein gemeinsames Kind unterwegs ist, denn ...
M ist F nicht Unterhaltspflichtig solange es dieses Kind nicht gibt, allerdings ist der Ex von F auch nicht mehr unterhaltspflichtig.
ergo können sich M und F die Partnerschaft schlicht nicht leisten da F Ihren Unterhaltsanspruch verliert, M allerdings voll weiter an seine Ex zahlen soll ....
Hm,
das bringt mich dann jetzt doch noch ein bischen ins Grübeln und zeigt mir mehr und mehr das das Unterhaltsrecht in diesem Unserem Lande komplett daneben ist.
Spinnen wir diesen Fall jetzt mal etwas weiter:
M und F entscheiden sich dafür zu heiraten und mit den 3 Kindern von F in deren Haus auf dem Land zu wohnen - unter anderem deshalb weil einige Besonderheiten dieser Immobilie einen Verkauf zum jetztigen Zeitpunkt nur mit erheblichem Verlust = nicht deckbaren Krediten möglich wäre. Zudem sind M und F der Meinung das es für die Kinder von F - nach der turbulenten Trennung von F und ihrem Ex - besser ist die Gewohnte Umgebung zu diesem Zeitpunkt nicht auch noch zu ändern.
Der neue Wohnort ist nun aber 60km von der Arbeitsstelle von M entfernt.
D.h. die neue Familie hat nun folgende Belastungen:
- den Unterhalt an F verloren hat ( Das das ansich völlig korrekt ist steht ausser Frage)
- den Unterhalt an die Ex von F zahlen muss besteht unverändert
- M hat jetzt zusätzlich erhebliche Fahrtkosten (2520 km/Monat = 756 EUR)
Das lässt dann nur einen Schluss zu:
M, der aktuell einen - wie man meinen möchte - recht gut bezahlten Job hat (und dafür allerdings auch erhebliche Arbeitsstunden erbringt) gibt diesen Job besser aus und sucht sich eine Stelle bei einem lokalen Frittengrill. Da M ja ohnehin ein Mangelfall ist (Es ist erschreckend welches Einkommen man in diesem Land braucht um kein Mangelfall zu sein !!!) verliert er dadurch eigendlich nichts - eher ganz im Gegenteil. Abgesehen davon das er sich mit EX und ihrem Anwalt nicht darum streiten muss ob diese Fahrtkosten jetzt auf den Unterhalt anrechenbar sind bleibt ihm viel mehr Zeit für seine Familie, denn ...
... nicht nur das er jetzt statt 60 Std/Woche nur noch 40 Arbeitet, er spart sich auch die 1.5 Std Fahrzeit jeden Tag.
Kann es das echt sein ???
Soll ich mich da echt schon mal bei den einschlägigen Burgertempeln bewerben ???
Gruß
Habakuk
M, der aktuell einen - wie man meinen möchte - recht gut bezahlten Job hat (und dafür allerdings auch erhebliche Arbeitsstunden erbringt) gibt diesen Job besser aus und sucht sich eine Stelle bei einem lokalen Frittengrill. Da M ja ohnehin ein Mangelfall ist (Es ist erschreckend welches Einkommen man in diesem Land braucht um kein Mangelfall zu sein !!!) verliert er dadurch eigendlich nichts - eher ganz im Gegenteil. Abgesehen davon das er sich mit EX und ihrem Anwalt nicht darum streiten muss ob diese Fahrtkosten jetzt auf den Unterhalt anrechenbar sind bleibt ihm viel mehr Zeit für seine Familie, denn ...
... nicht nur das er jetzt statt 60 Std/Woche nur noch 40 Arbeitet, er spart sich auch die 1.5 Std Fahrzeit jeden Tag.Kann es das echt sein ???
Wenn du glaubst das sei absurd, dann spinne ich deinen Gedankengang mal weiter:
M hat alles zu tun, um seinen Unterhaltsverpflichtungen gerecht zu werden.
Da M seinen gut bezahlten Job ohne Not aufgegeben hat, wird ihm das alte Gehalt fiktiv angerechnet und der Selbstbehalt ist dann auch noch futsch.
Das allerdings ist dann keine Fiktion, sondern harte Realität.
Gruß
Thomas
Moin habakuk
3 X Currywurst pommes Mayo würd ich jetzt sagen, wenn es da nicht diese dummen Gesetze geben würde (§ 1569 BGB und § 1601 BGB)
Da du (M) einer Unterhaltspflicht obliegst, bist du verpflichtet alles mögliche zu tun um deiner Pflicht nachzukommen.
Kommst du der Pflicht nicht nach:
Die Vorschrift des § 170 StGB lautet wörtlich:
(1) Wer sich seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, sodass der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist, oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer einer Schwangeren zum Unterhalt verpflichtet ist und ihr diesen Unterhalt in verwerflicher Weise vorenthält und dadurch den Schwangerschaftsabbruch bewirkt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Was ist entziehen?? z.B. das:
Der Tatbestand kann jedoch auch dadurch verwirklicht werden, dass der Täter es unterlässt, Einkünfte zu erzielen, obwohl ihm dies zumutbar wäre, oder seine Leistungsunfähigkeit durch Aufgabe des Arbeitsplatzes oder auch Schenkungen an Dritte herbeiführt.
Dann gibt es auch noch die beliebteste Möglichkeit:
Die anrechnung eines "fiktiven Einkommens": >guckst du hier<
Ergo: Entweder du kannst dir dann keine Currywurst mehr leisten, oder du ißt sie aus einem Blechnapf.
Gruß
Martin
Der neue Wohnort ist nun aber 60km von der Arbeitsstelle von M entfernt.
D.h. die neue Familie hat nun folgende Belastungen:- den Unterhalt an F verloren hat ( Das das ansich völlig korrekt ist steht ausser Frage)
- den Unterhalt an die Ex von F zahlen muss besteht unverändert
- M hat jetzt zusätzlich erhebliche Fahrtkosten (2520 km/Monat = 756 EUR)
Die Fahrtkosten nach Unterhaltsleitlinien sind etwa 500 Euro, und das ist garnicht mal so weit weg von der Wahrheit. Sollten die unterhaltsrechtlich nicht anerkannt werden, dann hat M immerhin noch 150 Euro pauschale Werbungskosten und 100-150 Euro aus der Pendlerpauschale (je nachdem wie's ausgeht mit den ersten 20km). Bei den verbleibenden 200-250 Euro kann er sich überlegen, inwieweit er das durch Haushaltsersparnis kompensiert und ob ihm die Landluft das wert ist. Das Fahrtkostenargument sticht also nicht.
Vielmehr muss F sich überlegen, ob sie sich das leisten kann, weil wir in einem Land leben mit vielen gesetzlichen Gründen, Lebenspartner im Schrank zu verstecken. Den möglichen Verlust des EU, dem dann die ALG-2 Bedarfsgemeinschaft folgt.
M würde sich also eine 1-Zimmer Wohnung JWD (janz weit draussen) suchen, noch hiner dem Haus von F, wo Wohnraum billig ist und die Pendlerpauschale an der 4500-Euro Grenze. Auch eine tolle Ausgangsposition für die Begründung doppelter Haushaltsführung beim nächsten Arbeitsplatzwechsel.
Hallo !
... naja, M hätte natürlich bei diesem Berufswechsel noch zwei Optionen:
1. Er will ohnehin nie wieder was anderes machen als Fritten braten, von daher könnte er ja ganz entspannt auf die Lohnpfändung des Unterhalts nach fiktivem Einkommen warten, denn Dank des unpfändbaren Betrages bliebe ihm immer noch mehr als so
2. Findet M bestimmt einen Psychologen der ihm attestiert das er aufgrund des ganzen Trennungstraumas den Anforderungen seines bisherigen Jobs schlicht nicht mehr gewachsen ist - weswegen der alte AG ihn ja auch kündigen musste - und F schon froh sein kann das M innere Motivation für den Verkauf von Fritten aufbringt und nich komplett AU ist ....
Nur um die Realität hier reinzubringen:
Dein Gedankengang '... ob M hier leben will' ist gar nicht so abwegig. M ist nämlich in der durchaus glücklichen Situation das er in seinem Job durchaus die Möglichkeit hätte in relativ überschaubarer Zeit nach 'Weit weit weg' umzusiedeln - und F das sogar nebst Kindern mitmachem würde, da sie derzeit von ihrem FastEx derzeit sowas von 'die Schnauze voll' hat ....
