Unterhaltsklage
 
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Unterhaltsklage

 
(@sunnyp)

Hallo zusammen,

mein LG ist seit einem Jahr von seiner Ex getrennt. Die beiden haben einen Sohn, 1.2 Jahre, den er nicht sieht.
Jedoch hat er direkt nach seinem Auszug vom JA den Unterhalt berechnen lassen. Da er damals noch bei einer Zeitarbeitsfirma war und entsprechend wenig verdient hat, hat er 100 Euro monatlich zahlen müssen. Den Rest hat die Ex vom JA dazu bekommen. Er hat immer pünktlich bezahlt !!! Im vergangenen Monat hat er einen neuen Job bekommen und nachdem er die erste Abrechnung hatte, hat er diese zur Neuberechnung direkt ans JA geschickt.
Jetzt hat er einen Brief von der NEUEN Anwältin seiner Ex bekommen (der alte Anwalt hat schon das Mandat niedergelegt), er solle den vollen Unterhalt zahlen. Ansonsten würde Unterhaltsklage eingereicht. Zur Berechnung durch die Kanzlei solle er alle Einkünfte aufschlüsseln und alles an die Anwältin schicken.
Kann es sein, das die Ex nicht erwähnt hat, dass der Betrag vom JA so ausgerechnet wurde ?
Reicht es aus, wenn er die Aufschlüsselung vom JA an die Anwältin schickt ?

Eine Klage bzgl. Unterhalt für die Ex wurde bereits abgewiesen. Die beiden waren etwas über ein Jahr zusammen...
Ich frage mich, was sie davon hat. Wenn er jetzt den vollen Satz von 196 Euro bezahlt, dann hat sie doch keinen Cent mehr als vorher. Außerdem würde er sie vielmehr finanziell unterstützen, wenn er den Kleinen sehen dürfte...

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Sunnyp

Zitat
Geschrieben : 04.06.2007 11:15
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo sunnyp,

Auskunft über das Einkommen kann gem § 1605 BGB alle 2 Jahre verlangt werden. Vor Ablauf von zwei Jahren kann Auskunft erneut nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat.

Hier hat Dein LG freiwillig Auskunft erteilt und damit Anlass für eine Neuberechnung gegeben.

Es spielt keine Rolle, ob die KM erwähnt hat, dass der Betrag vom JA so ausgerechnet wurde. Beide Seiten haben bei veränderten Verhältnissen die Möglichkeit einer Neuberechnung. Bei bereits titulierten Unterhaltsansprüchen geht die Rechtsprechung i.d.R. von 10 % (Einkommensveränderung) aus. Die "Aufschlüsselung" des JA's reicht hier m.E. nicht aus. Dein LG ist zur vollständigen Auskunft verpflichtet.

Dein LG hat sich also mit der freiwilligen Auskunft (Abrechnung) vor Ablauf der 2 Jahren, nicht unbedingt einen Gefallen getan.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2007 13:17
(@sunnyp)

Hallo Sky,

erstmal Danke für Deine Antwort.
Das haben wir wirklich nicht gewusst. Zumal der Anwalt auch meinte, dass die neuen Einkommensverhältnisse sofort mitgeteilt werden müssen, damit wir nicht für diesen Zeitraum nachzahlen müssen...
Der Unterschied zwischen dem, was er im vergangenen Jahr verdient hat und was er jetzt verdient ist ja doch größer.

LG
Sunnyp

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2007 13:27
(@theschwede)
Schon was gesagt Registriert

hi sunnyp,

da habt ihr aber ein mieses und inkompetentes anwalts-exemplar erwischt....nachzahlung gibt es erst ab dem tag der "in verzugsetzung", d.h. ab dem zeitpunkt, an dem ihr vom ja oder von exenanwalt einen schreibschrieb bekommt, dass ihr seine einkommensnachweise vorlegen müsst....die zeit davor wird nicht nachgezahlt....und es besteht KEINERLEI pflich, erhöhtes einkommen mitzuteilen, bevor man dazu nicht aufgefordert wird!!!!

also: beim nächsten mal schön still verhalten und keinen mucks, dass er mehr verdient...und vor allem: feuert diesen miesen anwalt!!!!

gruß

schwede

Ich habe ein Problem:Ich bin Gerechtigkeitsfanatiker und lebe in Deutschland

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2007 20:32