Hallo zusammen,
Fakten: Ich bin seit 98 getrennt lebend, seit 2005 geschieden.
Ich zahle 850,- Euro Unterhalt an meine Ex-Frau für sie und meine beiden
Kinder (12 + 15 Jahre).
lt. Gerichtsbeschluss sollte ich 1000,- Euro zahlen, jedoch hat mir meine Ex-Frau
vorgeschlagen, "nur" 850,- Euro zu zahlen, dafür diesen Betrag jedoch nicht von
der Steuer abzusetzen.
Mein Nettoeinkommen beträgt 1650,- Euro.
Frage 1: Muss ich überhaupt noch meine Ex-Frau finanziell unterstützen?
(Sie geht zwar arbeiten, jedoch lt. Gericht einen nicht anrechenbaren Anteil)
Frage 2: Wie kann ich prüfen, was sie tatsächlich verdient?
Freue mich über weiterhelfende Antworten.
Danke schön.
Hallo und Willkommen!
Ist Dein Einkommen bereits bereinigt, sprich alle erlaubten Abzüge (Kreditverpflichtungen ehebedingt, Arbeitsmittel, ecetera) schon vorgenommen?
Wenn ja, dann für Kinder KU nach DDT: 312.- mal doppelt, macht 624.- (114% Regelbetrag)
Also da würde ohnehin für Dein Exelchen (Selbstbehalt 1.000 .-) nicht mehr viel übrigbleiben ...
Da ein Gerichtsbeschluss besteht, kannst Du nicht einfach mal so alles ändern. Das geht über eine Abänderungsklage.
ABER: wenn Du Dich mit Deiner Exe einigen kannst (scheint ja teilweise so), lasss es Dir auf jeden FAll schriftlich geben, denn sonst könntest Du mal ganz tief tauchen gehen ....
Grüße *nichtaufgeber*
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
danke für die Antwort....
aber bei einem Selbserhalt von 1000,- Euro müsste ich ja nur 650,- Euro zahlen, oder?
und wie kann ich Ihr Einkommen prüfen?
Hallo rinuskoeln,
Herzlich Willkommen bei VS.de
wie kann ich Ihr Einkommen prüfen?
In dem du ihr sagt, sie möchte bitteschön ihr Einkommen nachweisen und zwar durch Belege.
Andernfalls müßtest du dich an einen RA wenden und unter Umständen auf Abänderung klagen und
dann muss sie alles vorlegen.
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
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Hallo!
danke für die Antwort....
aber bei einem Selbserhalt von 1000,- Euro müsste ich ja nur 650,- Euro zahlen, oder?
Da kommst Du der Sache schon recht nahe - aber wie ich schon schrieb, einen Titel/ Gerichtsbeschluss ist was ähnliches kann man nicht so ohne Weiteres eigenmächtig abändern.
Nur zur Info: Bei mir war´s immer so, wenn Exe großzügig wurde, war meistens was anderes faul .... aber bitte, das muss nicht immer gelten!
Und zum Einkommen Deiner Exe: Es gibt ein BGB. Da steht was drin: §1580 Auskunftspflicht: "Die geschiedenen Ehegatten sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen. § 1605 ist entsprechend anzuwenden. "
und unter § 1605 steht wieder was drin:
"(1) Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. Die §§ 260, 261 sind entsprechend anzuwenden.
(2) Vor Ablauf von zwei Jahren kann Auskunft erneut nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat. "
Und soweiter und sofort!
Also wenn begründeter Verdacht besteht, dass Exe mehr verdient, eheähnlich lebt, dann PKH beantragen, zum Anwalt und Abänderungsklage!
Aber wenn möglich, kannst Du auch mit Deiner Exe mal vorher drüber reden - kommt oft billiger.
Grüße *nichtaufgeber*
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
Moin rinusköln,
ich habe einen Deine Threads gelöscht und den anderen, der schon Antworten enthielt, hierher verschoben. Es macht keinen Sinn, für dasselbe Thema zwei verschiedene Threads zu eröffnen.
Zu Deiner Frage: Unterhaltsparteien sind verpflichtet, sich auf Verlangen wechselseitig und wahrheitsgemäss Auskunft über ihre Einkommensverhältnisse zu erteilen. Üblicherweise wird eine solche Überprüfung alle zwei Jahre gemacht.
Von Deinem Netto (von dem möglicherweise noch weitere Kosten abgezogen werden können) wird zunächst der Kindesunterhalt bedient; ist dann noch etwas übrig, kann daraus nachehelicher Unterhalt errechnet werden. Die Selbstbehalte hierfür sind unterschiedlich; es geht um zwei unterschiedliche Ansprüche, die bedient werden müssen und nicht um eine Pauschalzahlung.
Ein Gerichtsbeschluss ist nicht für alle Zeiten zementiert; die Einkommensverhältnisse können sich schliesslich auch ändern. Hier wäre es allerdings interessant zu wissen, auf welchen Zahlen dieser Beschluss basiert. Nach den von Dir genannten Zahlen bezahlst Du derzeit deutlich zuviel.
Grundsätzlich sind inzwischen zwei Jahre um. Ich an Deiner Stelle würde die Ex formlos, aber schriftlich (!) und mit Fristsetzung bitten, mir Belege über ihr Einkommen (EK-Steuerbescheid, Lohnabrechnung) zur Neuberechnung zu schicken; dazu ist sie verpflichtet. Wenn sie innerhalb der Frist nicht reagiert, solltest Du einen Anwalt beauftragen. Sie würde vermutlich dasselbe tun, wenn Du nun einfach die Zahlungen kürzt; falsche Rücksichtnahme ist hier also fehl am Platz. Man kann das ganze aber freundlich und sachlich klären - wenn man möchte. Ob Deine Ex das genauso sieht, erfährst Du beim Blick in Deinen Briefkasten.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
lt. Gerichtsbeschluss sollte ich 1000,- Euro zahlen, jedoch hat mir meine Ex-Frau vorgeschlagen, "nur" 850,- Euro zu zahlen, dafür diesen Betrag jedoch nicht von der Steuer abzusetzen. Mein Nettoeinkommen beträgt 1650,- Euro.
In den 1000 Euro waren ca 400 Euro EU. Wenn sie nicht ganz auf den Kopf gefallen ist und ihr der Verzicht auf diese 400 Euro in "Anlage U" 150 Euro pro Monat wert ist, dann verdient sie 3000 brutto aufwärts.
Frage 1: Muss ich überhaupt noch meine Ex-Frau finanziell unterstützen?
(Sie geht zwar arbeiten, jedoch lt. Gericht einen nicht anrechenbaren Anteil)
Nein, denn auch völlig unabhängig von ihrem Einkommen bist Du für EU nicht leistungsfähig, weil 1650 netto minus 2*330 KU minus 82 Euro Werbungskostenpauschale = 908 ist schon unterm Selbstbehalt von 1000 Euro.
Hallo,
der SB liegt bei 900 €, die Kinder sind minderjährig. Nicht vergessen. Wie kommt ihr auf 1000€?
Romy
AN ALLE :
Vielen Danke, Ihr habt mir wirlich in kürzester Zeit jede Menge gute Tipps gegeben.
DANKE SCHÖN EUCH ALLEN !!!!!!!!
Hallo!
Ich habs doch ganz oben ausgerechnet! Und Exe würde wohl bei Mehreinnahmen durch EU versicherungspflichtig werden, ecetera, ecetara - Spekulationen. Eigentlich ist alles gesagt.
Grüße *nichtaufgeber*
P.S.: Berechnungen werden nicht richtiger, wenn sie zweimal durchgeführt werden.
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
Hallo!
Also sorry, meine Berechnung war net 100% - daher die Korrektur:
Annahme: Einkommen Frau 0.- kind 1 12 jahre, kind 2 15 jahre
Einkommen bereinigt
Mangelfall liegt vor: Einkommen netto bereinigt: 1650.-
Eigenbedarf gegenüber Ehegatten: 1000.-
Verteilung: 1650.- - 1000 = 650.-
Einsatz: Kind1 389.-, Kind 2 389.- Frau 770.- = 1548.-
Kind 1 : 6. Einkommensgruppe DDT: 389.- * 650.- / 1548.- = 163,34 .-
Kind 2: ebenso 389.- = 163,34 .-
Frau: 770.- * 650 / 1548 .- = 323,32 .-
Aufstockung Kinder: Differenz 1000 - 900 = 100, also je 50.-
Ergebnis: Kind1: 213,34
Kind2 213,34
Frau: 323,32
Gesamt: 750 .-
Hoffe das hilft jetzt - schönes WE!
Grüße *nichtaufgeber*
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
