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Unterhaltsfragen und Schikane

 
(@robroy)
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Hallo Leute
Ich bin schon ne ganze Weile in dem Forum und musste leider feststellen, dass ich viele Fehler, während der Scheidung  gemacht habe.
Um nicht noch mehr zu machen, brauch jetzt euren Rat.
Erst mal ein paar Eckdaten.

13 Jahre Ehe, drei Kinder 10,11,13 Jahre alt
Sie hat nur eine halbtagsstelle gehabt, von 2009-2011 selbstverschuldet entlassen.
Scheidung verkündet 16.03.2015 und rechtskräftig seit 29.05.2015.
Seit diesem Zeitpunkt, wurde auch kein nachehelichen Unterhalt mehr gezahlt. War auch abgesprochen mit meinem Anwalt.
In diesen zwei Monaten wurde auch kein nachehelicher Unterhalt beantragt, seitens meiner Ex Frau.
Mitte Juni erhielt ich ein Schreiben der gegen Seite, Forderung meiner Einkünfte, zwecks Unterhaltsklage.
Mitte September erhielt ich das schreiben vom Amtsgericht Bremen

Darauf hin kontaktierte ich meinen Anwalt .
Wir rechneten alles nach und kamen leider zu dem Schluss, das ich 500-600€ nachehelichen Unterhalt zahlen darf.
Obwohl meine Ex Frau selber, seit dem 12.2014 arbeitet und die Möglichkeit hat, 30 Std. die Woche zu arbeiten und ca. 1100€ dazu zuverdienen.
Da Sie auch in einer Neuen Beziehung seit dem 12.2014 ist, könnte man eventuell eine gefestigte Lebensgemeinschaft nachweisen, meinte mein Anwalt.
Gemeinsame Bekannte kontaktieren, wie oft der Neue bei ihr ist..... Urlaube und Feiertage.
Urlaube und gemeinsame Unternehmungen sind  Safe, dank Facebook.
Kids behaupten er wäre jedes WE da und auch innerhalb der Woche zu Besuch und übernachtet .
Laut OLG Frankfurt benötigt man auch keine minderst Laufzeit einer gefestigten Beziehung.
Frage was kann ich noch unternehmen oder reicht es schon aus?

Hinzu kommt , das Sie in manchen Fällen  Unterlagen zurück hält.
Z.B. musste Sie ins Krankenhaus, kurz nach den Sommerferien, in der Zeit sollte ich die Kids nehmen.
Im Grunde kein Problem aber ich hatte kein Urlaub mehr, also beantragte ich Unbezahlten Urlaub geht ja alles.
Arbeitgeber benötigt aber Attest von Ex Frau, Sie behauptet bekommt Sie erst nach der OP. Da hatte ich schon ein schlechtes Gefühl.
Nach ein paar Telefonaten zwischen EX und Arbeitgeber und mir, sollte Sie nach der OP das Attest vorlegen, damit der Arbeitgeber auch den Verdienstausfall an die Krankenkasse weiter geben kann.
Zwei Wochen später rief ich die KK an, ob alles seinen Weg geht.
Die behauptet das noch ein weiteres Schreiben fehle, welches meine EX Frau haben müsste. Ich gleich auch beim Arbeitgeber angerufen und siehe das "kein" Attest.
Ex behauptet natürlich Sie hätte alles verschickt und auch an die richtige Stelle gesendet.
3 Tage später war Umgangs Wochenende und da erhielt ich die fehlenden Unterlagen. Drei Wochen nach ihrer OP
Wie kann man solch ein Verhalten deuten?
Schikane ..behindert mich den Unterhalt meiner Kinder zu verdienen?
Ok ich hab die Papiere letzten endlich bekommen, aber auch nur auf Nachfragen.
Ich muss dazu sagen, ich arbeite ausschließlich Nachts und so habe ich auch die Nachtschichtprozente verloren.

Ich schätze mal das ich die Hälfe an Infos vergessen habe, oder nichts ahnend nicht geschrieben.
Ich bedanke mich schon mal im voraus und vielleicht könnt ihr mir weiter helfen.

LG

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2015 23:13
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Rob,

willkommen im Forum.

Unsere Unterhaltsexperten können Dir sicherlich noch weitere Tipps geben. Ansonsten kann natürlich die Gegenseite erstmal fordern was sie möchte. Letztlich entscheiden wird das FamGericht oder ihr trefft Euch auf Augenhöhe mit einer notariellen Vereinbarung dazu. Darin könnte man z.B. eine Befristung und / oder Absenkung der Zahlungen einbauen.

Ein wichtiges Datum ist der Beginn der eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit dem Next. Dies führt in der Regel nach zwei Jahren zu einer Reduktion / mögl. Verwirkung von Unterhaltspflichten. Hier muss Dein Anwalt mal prüfen, ob sich die Rechtssprechung schon soweit gefestigt hat, dass die 2 Jahrespflicht nicht mehr gilt - meines Wissens ist die Geschichte mit unter zwei Jahren noch eine Mindermeinung.

Somit könnte man den nachehelichen Unterhalt (falls berechtigt) noch bis zum 12.2016 laufen lassen (als Kompromiss).

Zum Thema Umgang: Notfälle können immer eintreten. Du hast nun Deine Lektion gelernt. Wenn Du selbst keine Fremdbetreuung für Deine Arbeitszeit bereitstellen kannst, geht es halt beim nächsten Mal nicht so einfach und die KM muss selbst für Fremdbetreuung sorgen, wenn es anders nicht geht bzw. keine Zuverlässigkeit Ihrerseits gegeben ist. Wenn die OP geplant war, hätte sie übrigens auch ihre Ferienblock dafür nutzen können und die Jungs hätten ihre zu Hause zur Hand gehen können. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2015 23:36
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Sage doch mal etwas zum Schreiben des AG Bremen. Was wird denn da mit welcher Begründung beantragt.
Und zum beruflichem Verlauf Deiner Ex könntest Du auch etwas konkreter werden: wann und in welchen Zeiträumen ist sie welcher Beschäftigung (zeitlich und finanziell betrachtet) nachgegangen. Du scheinst mir ein wenig brüskiert ob der gegenwärtigen Situation. Das ist nicht hilfreich.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2015 00:17
(@robroy)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für die schnelle Antwort, ich geb dir Morgen die genaueren Infos. 
Und ja ich bin einwenig brüskiert 😐

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2015 02:00
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Und ja ich bin einwenig brüskiert 😐

Verständlich. Nur sehe zu, Dein inneres Gleichgewicht wider zu gewinnen (dann funktionierst Du besser - und fühlst Dich auch besser  :)). Kühle Objektivität und Sachlichkeit sind gefragt, um den Überblick zu bekommen/zu behalten. Das meine ich gegenwärtig als auch perspektivisch, falls z.B. echte "unter der Gürtellinie-Tritte" erfolgen (sollten). Das Potenzial scheint zumindest vorhanden zu sein.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2015 02:27
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Rob,

wo Du gerade bei Fehlern warst ...

Mitte Juni erhielt ich ein Schreiben der gegen Seite, Forderung meiner Einkünfte, zwecks Unterhaltsklage.
Mitte September erhielt ich das schreiben vom Amtsgericht Bremen
Darauf hin kontaktierte ich meinen Anwalt .

... das Aussitzen von Auskunftsforderungen war ein eben solcher.

Kühle Objektivität und Sachlichkeit sind gefragt, um den Überblick zu bekommen/zu behalten.

Volle Zustimmung.
... objektiv kannst Du nicht sein, aber versuchen die Dinge zu versachlichen, kannst Du.

Eine Diskussion zu Verwirkungsgründen solltest Du aus eben diesem Gund nicht in den Vordergrund stellen, sondern Dir im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung überlegen, zu welchen Eingeständnissen Du im "worst case" bereit bist.
Wenn am Ende ein Vergleich herauskommt, der eine zeitliche Befristung vorsieht, dann ist das perspektivisch in meinen Augen besser als eine Schlammschlacht um die Frage, wer, wie oft, wo schläft ...

... den Versuch einer notariellen, außergerichtlichen Einigung kannst Du Dir in diesem Stadium m.E. sparen, diese wird nicht deutlich günstiger als ein Richterspruch.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2015 10:10
(@robroy)
Schon was gesagt Registriert

@Oldie: Meine Ex Frau hat nach der Geburt unseren großen 2002 aufgehört zu arbeiten. 2006 hatte sie einen 400€ Job für ca. 1 1/2 Jahre und eine halbtags
Stelle von 2009-2011 wo Sie selbst verschuldet entlassen wurde ( sollte man aber vielleicht nicht erwähnen).
@United: Die Auskunft Forderung hab ich erfüllt, die Gehaltsabrechnungen hab ich meinem Anwalt geben und der hat sie dann weiter gereicht.
Hätte ich vielleicht erwähnen sollen...sorry
Ich sollte mich tatsächlich an den Gedanken gewöhnen das ich noch nachehelichen Unterhalt zahlen muss, jetzt kommt es nur darauf an wie hoch und wie lange
@all: Ihr habt recht ich sollte da wirklich sachlicher an die Geschichte ran gehen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2015 18:30
(@psoidonuem)
Registriert

Echt jetzt? Man kann einfach vergessen in der Scheidung Unterhalt zu beantragen und einfach hinterher nochmal klagen, sobald es einem einfällt?

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2015 18:45
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo psoidonuem,

so wie es <a href="http://familienanwaelte-dav.de/nachehelicher-unterhalt>hier</a>" beschrieben ist sind Scheidung und nachehelicher Unterhalt nicht aneinander gekoppelt. Wurde also kein nachehelicher Unterhalt gefordert, dann heißt das nicht, dass er nicht mehr gefordert werden kann. Dabei gelten wiederum die engen Grenzen der nachträglichen Forderung:

"Auch der nacheheliche Unterhalt kann wie der Trennungsunterhalt rückwirkend verlangt werden. Dies gilt aber erst ab dem Zeitpunkt, an dem der Unterhaltspflichtige nach der rechtskräftigen Scheidung aufgefordert wurde, den nachehelichen Unterhalt zu bezahlen oder Auskunft über seine Einkünfte zu erteilen. Diese Aufforderung muss die Mitteilung beinhalten, dass der sich aus der Auskunft ergebende nacheheliche Unterhalt verlangt wird."

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2015 19:08
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Echt jetzt? Man kann einfach vergessen in der Scheidung Unterhalt zu beantragen und einfach hinterher nochmal klagen, sobald es einem einfällt?

Jein. Wenn ich mich nicht irre, wurde hier mal mit der Unterhaltskette bzw. deren Unterbrechung durch ein Gericht geantwortet. Sprich: bis zu 2(?) Jahre nach der Scheidung kann EU gefordert werden. Freilich erst ab dem Monat, wo auch gefordert wird.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2015 01:19




(@Inselreif)

Man kann einfach vergessen in der Scheidung Unterhalt zu beantragen

"vergessen" ist der falsche Ausdruck.
Im Scheidungsverfahren muss außer dem Versorgungsausgleich keine einzige Folgesache anhängig gemacht und geregelt werden. Alle diese Dinge gehen auch isoliert, man darf sich nur nicht beschweren, wenn am Ende etwas verjährt, verwirkt, sonstwas ist, weil man gepennt hat.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2015 11:07
(@psoidonuem)
Registriert

Schade. Es wurde nämlich von meiner Ex offenbar noch kein Unterhalt gefordert, obwohl wir am 25.9. einen (leider dann verschobenen) Scheidungstermin hatten.

Andererseits ist aber eh noch die Hauptsache beim Trennungsunterhalt offen. Da hatte Ex Eilantrag für TU gestellt, es gibt eine EA aus März 2014 (!) und seitdem ruht der See (mehr oder weniger - an sich hatte man sich außergerichtlich geeinigt, dann passte es meiner Ex doch nicht, dann zog sie aus dem Haus aus und ich wieder ein, so dass der Wohnvorteil zu mir wanderte, da gibt es ein Schreiben vom August 2014 ihrer Anwältin, die mittlerweile das Mandat niedergelegt hat wo ein horrender TU gefordert wird). Nun meint meine Anwältin, dass ihr Anwalt, nach ich das ABR für den kurzen habe und nur noch ein Kind von 17,5 Jahren bei ihr wohnt und sie nicht mal Vollzeit arbeiten geht, ihr verklickert haben könnte, dass die Luft für nachehelichen Unterhalt ganz dünn werden könnte. Zumal ich ja auch schon drei Jahre ausgezogen bin.

Was meint ihr dazu?

(Sorry, dass ich den Fred kapere,vielleciht kann man die Beiträge ab #7 abtrennen in einen neuen Thread?)

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2015 12:02