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Unterhaltsfragen

 
(@dantes_79)
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Hallo erstmal

Bei mir trägt sich gerade folgendes zu:
Ich bin Vater einer unehelichen Tochter die  zwei Jahre alt geworden ist und lebe mit ihrer Mutter zusammen in einer Wohnung.  Vor kurzem ist meine Mutter verstorben und hat meinem Bruder und Immobilien, aber auch einen Schuldenberg einschließlich Rückzahlungsverträge hinterlassen. Diese Erbsachen sind noch nicht geregelt aufgrund eines unklaren Testamentes. Klar ist aber, die Einkünfte decken so gerade die Rückzahlung, bei Reparaturen wird es schwierig. 4 Wochen nach ihrem Tod hat meine Freundin mit mir Schluss gemacht und will jetzt im Oktober ausziehen und ist schon zum Sozialamt gegangen, bei dem ich bei Gelegenheit mal die Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate abgeben soll.  Bisher hatte ich mit Ihr vereinbart, dass ich während des Zusammenlebens 500€  zahle, zusätzlich erhält sie das KG und ich übernehme vollständig die Kosten der Wohnung, Strom, Telefon. Einkaufen gehen wir beide, die Wohnung gehörte meiner Mutter und ich habe einen Mietnachlass bekommen und zahle noch 700€.
Jetzt hat sie für Oktober einen Mietvertrag über 530€ abgeschlossen. Es ist nun so dass sie sagt, man könne das ja auch so außergerichtlich regeln, und sie würde mich auch noch lieben und das sei nicht der Grund, aber es gibt ein paar Dinge, die mich zweifeln lassen.
- Sie hat bisher 4 Studiengangswechsel gemacht und einmal eine Ausbildung abgebrochen.
- Laut ihrer Aussage macht sie zur Zeit ein unbezahltes Praktikum, ich weiss aber, dass sie seit August einen Ausbildungsvertrag über ca 500€ abgeschlossen hat. Sie hatte gesagt, sie wolle jetzt nach dem Urlaub den Arzt fragen, ob sie ab Oktober eine Ausbildungsstelle haben könne, ober in Wahrheit hat sie sie schon (Interessant, was dabei rauskommt, wenn Kinder mit Handtaschen spielen...)
- Sie hat vor kurzem im Rahmen der Abwrackprämie ein neues Auto geleast, laut ihrer Aussage bezahlten dieses Ihre Eltern und ich dürfte dazu nichts sagen. Auf einmal sagt sie, sie müsse dieses Auto bezahlen und habe die Belastungen.
- Ich mache mir sogen wegen der Ausbildung, normalerweise hätte sie nächstes Frühjahr einen Bachelor in Psychologie, sie meint, die Ausbildung, wenn sie sie denn antreten würde sei ja nur ergänzend und sie würde dann voll arbeiten und etwa 900€ verdienen.
- Warum braucht das Amt nur meine Verdienstbescheinigungen, was ist mit Altersvorsoge und BU Versicherungen?
Ich bin mir unsicher, was ich tun sollte, ob man das ganze gütlich regeln sollte, oder ob ich mich von einem Rechtsanwalt beraten lassen sollte. Was kommt da so an Kosten auf mich zu. Muss ich die Ausbildungskosten trotz der vielen Wechsel übernehmen (ihr Vater musste nicht mehr zahlen, da gibts ein Urteil). Für das Kind aufzukommen fine ich ok, aber ich weiss, mit welcher Ernshaftigkeit sie die Ausbildung vor dem Kind betrieben hat und ich frage mich, ob ich am Ende für die Versäumnisse Ihrer Mutter (Äußerung: Man mus ja im Studium Spass haben!)  zahlen muss, ich habs nämlich in Regelzeit durchgezogen.
Was würdet ihr mir raten?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.08.2009 15:57
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

eine außergerichtiche Einigung zwischen euch beiden ist nicht mehr möglich, weil eine staatliche Stelle im Boot sitzt und die Schlagzahl vorgibt. Du bist nicht  verpflichtet, das evtl. mitgesandte Formular auszufüllen. Wenn du einkommensmindernde Sachverhalte geltend machen willst, musst du diese Belege eigeninitiativ vorlegen. Der Staat macht dich nicht darauf aufmerksam.

Wie sich die finanzielle Situation der Ex darstellt (Auto geleast oder auch nicht) sollte dir völlig egal sein.

Zwei Fragen in eine andere Richtung: Warum lehnst du das Erbe nicht ab, wenn's sich nicht lohnt? Und wie läuft es mit dem Umgang?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2009 16:09
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke. Bezüglich des Umganges hatte sie gesagt, ich könnte jederzeit vorbeikommen, das sei kein Problem. Und in Anbetracht der Tatsache, dass das ja auch für die Mutter ene Entlastung darstellt, wenn Papa hin und wieder auf das Kind aufpasst, glaube ich das auch.
Sie hatte gesagt, dass sie den Unterhalt berechnen lassen, um einen Mietkautionsvorschuss zu beantragen. Ob sie den Unterhalt dann geltend machen würde wäre ja eine andere Sache. Bezüglich des Autos mache ich mir insofern Sorgen, dass sie dies als Mehrbedarf ins Felde führt, dan zahle ich nachher Ihr Auto und hab selber keins, obwohl ich täglich über zwei Stunden Fahrtaufwand zur Arbeit mit ÖNV habe. Das Erbe lohnt sich insofern, dass der Mist ja irgendwann mal in zehn Jahren abbezahlt ist. Kurzfristig ist es vielleicht von Nachteil (was zu sehen wäre, auf jeden Fall erstmal Arbeitsaufwand..) aber langfristig gesehen.... Und ich lebe ja auch nicht ewig, irgendwann geht es an die Kleine.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.08.2009 16:24
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich hätte da noch mal ne Frage: hab heute erfahren, dass es mit einer Klausur wohl nicht soo gut lief.. aber sie wisse noch nichts. Die Ausbildung hätte sie nur so angefangen, weil sie sonst nur wenig verdienen würde und davon könne man ja heutzutage nicht leben.... Ich frage mich, ob ich nach den drei Jahren noch BU zahlen muss, obwohl sie eine ganztägige Ausbildung macht , das Kind damit nicht betreut und außerdem schon fünf Ausbildungswechsel hinter sich hat. Bei Kindern wird erwartet, dass die Ausbildung zügig durchgezogen wird und da gäbe es nichts mehr. (Ihr Vater musste nicht mehr zahlen...) Wie sieht das bei Müttern aus, heisst das, dass ich viele Jahre lang von 1000€ oder weniger leben muss?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2009 01:20
(@greg-hale)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Dante,

ein paar Antworten hab ich.

- Warum braucht das Amt nur meine Verdienstbescheinigungen, was ist mit Altersvorsoge und BU Versicherungen?

Das Amt das Recht, §60 SGB2, deine Einkünfte zu prüfen und Du hast Auskunftspflicht.

Wie sich die finanzielle Situation der Ex darstellt (Auto geleast oder auch nicht) sollte dir völlig egal sein.

Absolut Richtig, Ihre Ausgaben wie Miete, Auto haben mit Dir nichts zu tun. Es ist ihre Sache, wenn Sie soviel ausgeben muss, liegt das Problem auf ihrer Seite.

Bezüglich des Autos mache ich mir insofern Sorgen, dass sie dies als Mehrbedarf ins Felde führt,

Also ich denke da hat sie wenig Chance, es sei den es ist für das Kind wichtig. Das heisst das Kind hat eine Krankheit, bei der ein Auto notwendig ist. Aber dann werden auch nur die Fahrkosten anerkannt.

Ich frage mich, ob ich nach den drei Jahren noch BU zahlen muss

Hier der Hinweis auf den §1574 BGB zur gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Es ist im Streitfall aber immer die Meinung des Richters die entscheidet.

Bezüglich des Umganges hatte sie gesagt, ich könnte jederzeit vorbeikommen,

Ein Tipp meinerseits, den ich nur immer wieder geben kann.
Schreib Dir alle Termin des Umgangs auf (Tagebuch). Wenn es zum Streit kommt sind manchmal alle Termine vergessen. Weiterhin solltest Du aber vielleicht auch ein feste Regelung einführen, die im Zweifelsfall durchgeführt werden muss. Am Besten schriftlich mit beiden Unterschriften mit Termin bei JA als Zeuge.

dass ich viele Jahre lang von 1000€ oder weniger leben muss?

Unter Umständen ja. Der Selbstbehalt gegenüber minderjähriger Kinder liegt zur Zeit bei 900,-€.
Ich gehe davon aus, daß BU gleich behandelt wird wie geschiedene Eheleute, das heisst hier liegt der Selbstbehalt bei 1100,-€
Es kommt aber auf den bereinigtes Einkommen an, das heißt; sämtliche Ausgaben für Haus und Hof, Kredite, Altersvorsorgen, etc.. werden angerechnet. Natürlich Dein Auto nicht.

Gruß Greg

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2009 10:01
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Korrektur:

Der SB ggü. dem Unterhaltsberechtigten Elternteil beträgt 1.000 €.

Wenn du die Verdienstbescheinigungen einreichst, soltlest du auch alle Belege für Abzüge, die du berücksichtigt haben willst beifügen. Du kannst von dienem Netto pauschal 5% berufsbedingte Aufwendungen abziehen (mehr nur bei entsprechendem Nachweis) und bis zu 4 % priv. Altersvorsorge. Evtl. werden auch Kredite berücksichtigt.
Die ARGE vergißt bei der Aufforderung aber gerne mal den Hinweis, das man bei der berehcnung Dinge in Abzug bringen darf.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2009 10:14
(@greg-hale)
Schon was gesagt Registriert

Hier noch der Link zum Einkommen:
http://www.vatersein.de/News-new_topic-6.html

@Tina: Danke für die Korrektur. Hab ich nicht gewusst.

Gruß Greg

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2009 10:18
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke für die Tipps und Hinweise
ich hab mich heute mal anwaltlich beraten lassen und der Anwalt meinte, nach 3 1/2 Jahren Zusammenleben stünden der Kindsmutter 3/7 meines Einkommens zu. Ich hatte mal vorher gekuckt und da stand was von 770€. Zur Zeit spielt das keine Rolle, aber später vielleicht. Bei 3/7 + Ausbildungsanteil + KU + KG + Möbel oben drauf (der dumme Mann hatte ja damals Makler und Küche bezahlt) + neue Küche für sie lohnt sich so eine Trennung ja echt....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2009 17:58
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich glaub dein Anwalt ist ne Pfeife.

Wenn schon 3/7, dann nicht noch oben auf ihr Einkommen drauf, sondern unter Berücksichtigung ihres Einkommens. Trotzdem woher nimmt er diese Weisheit? Noch sind nicheheliche Mütter den ehelichen nicht völlig gleichgestellt. Die Gangrichtung soltle auch eine andere sein,. Auch eheliche Mütter sollten nach 3 Jahren weniger EU bekommen und arbeiten gehen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2009 18:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Auch sonst sind die 3/7 eher als Obergrenze zu sehen.

Maßstab ist der "Schadensersatz".

Du hast ihr vorheriges Einkommen komplett zu ersetzen. Mindestens jedoch 770,- und höchstens die 3/7.
Die 770,- wiederum auch nur, wenn dadurch dein SB von 1.000,- nicht unterschritten wird.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2009 18:06




(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke für die schnellen Antworten. Selbst bei 770 € wäre ich über der Selbsbehaltgerenze, aber wenn man die 3/7 auf Dauer ansetzten würde, würde sie ja an meinen Gehaltssteigerungen, sofern welche da sind, mitverdienen. Der Rechtsanwalt meinte auch, mir würden 1100 verbleiben, weil dieser Betrag in der DDorfer Tabelle stünde...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2009 18:27
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Der Rechtsanwalt meinte auch, mir würden 1100 verbleiben, weil dieser Betrag in der DDorfer Tabelle stünde...

Dann laß dir von ihm mal die Stelle zeigen und wenn er das nicht kann, schmeiß ihn raus.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2009 18:36
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

schmeiß ihn raus.

Ich würde es sofort tun und mir einen neuerlichen (kostenverursachenden?) Termin sparen. Der Typ hat einfach keine richtige Ahnung von dieser Materie. Zu viele Fehler auf einmal.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2009 18:51
(@bronze)
Registriert

mir würden 1100 verbleiben, weil dieser Betrag in der DDorfer Tabelle stünde...

Salut,
schmeckt nach Bedarfskontrollbetrag. Liegst Du zwischen 1900 und 2300 Netto?
Gruß
Till

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2009 19:22
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hmm, meines Wissens wird der Bedarfskontrollbetrag lediglich beim KU angewendet - bei BU/TU/EU gibt es lediglich den Arbeitsanreiz (1/3- bzw. 1/10-Regelung) für den Ausgleich - und dann natürlich den SB.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2009 19:33
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich schätze auch, er hat den Bedarfskontrollbetrag gemeint.
Ich bin auf fast 24k nach abzug von altersvorsorge, bu, berufsbedingten aufwendungen gelandet, wenn ich mich nicht verrechnet hab. Zusätzlich nimmt sie alle Möbel mit und sucht sich gerade ne schöne neue Küche aus und will sich die Mietkaution vom Amt holen. Ihr Ausbildungsvertrag liegt etwas über 500€. Was kommt da etwa auf mich zu?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2009 20:21
(@bronze)
Registriert

Was kommt da etwa auf mich zu?

Ne Ex mit Eurozeichen in den Augen.

Dann verstehe ich die Mitteilung über die 1100 nicht. Die Unterschreitung des Bedarfskontrollbetrages kann nur eine Herunterstufung in eine niedrigere Einkommensgruppe auslösen. Seine Unterschreitung kappt keinesfalls den Unterhaltsbetrag, so wie das beim Selbstbehalt (1000) der Fall ist.

Grüße
Till

Nachtrag: Der Anwalt ist ne Pfeife. Vermutlich hat er sich den Betrag zum Selbstbehalt aus folgendem Passus zum KU in der DDT herausgeschludert.
Der angemessene Eigenbedarf, insbesondere gegenüber anderen volljährigen Kindern, beträgt in der Regel mindestens monatlich 1.100 EUR.

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2009 00:22
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich fürchte auch, dass der Anwalt nicht sooo bewandert war. Sie war übrigens beim Jugendamt und die hätten ihr gesagt, das ihr für die vergangene Zeit der häuslichen Gemeinschaft 3/7 der Einnahmen zustünden (Der RA sagte, da existiere kein Anspruch) und Kindsunterhalt und ihr geraten, sofort einen Titel zu machen.
Warum machen die die Leute so scharf und bieten nicht einfach eine Rechtsberatung für beide Eltern an, sagen neutral, was rechtlich Sache ist und wie das zu berechnen ist und lassen die Eltern eine Einigung treffen? Wenn keine staatlichen Leistungen anfallen, wäre das doch eine Lösung, und wenn keine Einigung möglich ist, kann man ja immer noch die harten Seiten aufziehen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.09.2009 02:20