Hallo zusammen,
ich habe da mal eine Frage zum Unterhalt.
Mein mann hat aus einer Früheren Beziehung 2 Kinder (12 und 10 Jahre) der ältere lebt bei uns, der andere bei den Großeltern, die Mutter ist nicht auffindbar. An seinen zweiten Sohn muss er keinen Unterhalt zahlen, da wurde einvernehmlich drauf verzichtet.
Dann war mein mann mit einer anderen Frau verheiratet und hat mit ihr eine Tochter (4 Jahre) an diese Tochter zahlt er Monatlich Unterhalt.
Jetzt erwarten wir unser zwietes gemeinsames Kind, der kleine ist vor kurzem ein Jahr geworden.
Ich gehe nicht arbeiten, da ich zu Hause bleiben möchte bis das jüngste 3 jahre alt ist.
So jetzt zu meiner Frage, ab November haben wir also 3 Kinder in unserem Haushalt zu versorgen und mein Mann ist Alleinverdiener. Wirkt sich das irendwie auf den Unterhalt aus, den er zz Zahlen muss?
Durch verschiedene Kredite, (dank der Exfrau) die mein mann noch abzuzahlen hat sieht es bei uns finanziell echt nicht rosig aus.
Kann mir da vielleicht jemand weiter helfen?
LG
Sabrina
Hallo Sabrina,
die Verteilermasse, die Dein Mann hat, muss auf alle seine Kinder verteilt werden. Dazu muss unter Umständen eine Mangelfallberechnung vorgenommen werden.
Gibt es Unterhaltstitel?
Warum lebt denn das andere Kind nicht auch bei euch, wenn die Mutter unauffindbar ist?
Rein rechtlich kann auf den Unterhalt nicht verzichtet werden, jedoch, wo kein Kläger, da kein Richter.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Der zweite Sohn kam direkt nach der Geburt zu den Großeltern, weil die Mutter ihn nicht haben wollte.
Eine zeit lang haben beide Jungs in Pflege bei den großeltern gewohnt, aber der Große wollte dann vor 4 jahren bei seinem vater bleiben und der kleine eben nicht.
Da beide Kinder von der gleichen Mutter sind, gibts da auch groß keine gegenseitigen unterhaltsansprüche (hat man mir so gesagt) wie das rechtlich genau laufen würde, weiß ich nicht, das ist mir echt zu hoch *g*
Ich bin mir nicht sicher ob es einen Unterhaltstitel gibt, soweit ich weiß nicht, ich glaube die haben das damals privat ausgemacht, ich kann mich aber auch täuschen. Was man nicht im Kopf hat .....
Hallo,
naja, über die Verfahrensweise kann man geteilter Meinung sein, ich verstehe es nicht, warum der Vater nicht auch das zweite Kind zu sich holt. Wenn Du konkretere Hinweise brauchst, mußt Du schon herausfinden, ob es Unterhaltstitel gibt, zB für das 4jährige Kind. Denn existiert einer, muss dieser bis zur Abänderung (Klageweg) bedient werden, weil die Mutter dieses Kindes sonst Vollstreckungsmaßnahmen ergreifen kann.
Unterhaltsansprüche heben sich nie gegeneinander auf, weil jedes Kind einen eigenen Anspruch hat. Die gleiche Mutter spielt da keine Rolle.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Naja, wenn der Junge nicht will und von Geburt an bei den Großeltern lebt, sollte man ihn nicht dort rausreissen finde ich.
wegen dem Unterhaltstitsl muss ich mich dann mal mit meinem Mann zusammen setzen wenn er heute abend nach Hause kommt.
Liebe Grüße
Sabrina
