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unterhaltsfplicht !!!!

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(@mark34)
Schon was gesagt Registriert

habe eine frage!!!!
war verheiratet in deutschland, geschieden in dl, und habe ein sohn in deutschland!
selbe bin ich hollander, und lebe und arbeitet in holland.
wer kann mir sagen wie das lauft mit den unterhalt fur meinen sohn???
sind die regeln gleich, fur mich wie fur die deutsche manner???
gr mark

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2006 00:27
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Mark34,
willkommen auf Vatersein, der Seite auch für frühe WM-Ausscheider (ja, Taccina, du bist nicht alleine)

Zu Beginn. Laut einer EU Verordnung aus 2004 (ich glaube Nr 2201), ist in Europa in Familiensachen der Gerichtsstand (und damit auch die Regelungen/Gesetze), derjenige, an dem die Kinder wohnen. Ganz egal, wo ihr geheiratet habt,..

Ausnahmen gibt es nur, wenn das Verfahren zuvor in einem anderen Land eröffnet wurde.

wer kann mir sagen wie das lauft mit den unterhalt fur meinen sohn???

Ich, wenn Du mir sagst, welchen Nettoverdienst Du hast, welchen Arbeitsweg, ob Du einen Firmenwagen hast, wo dein Kind lebt (welches Oberlandesgericht,auch OLG genannt, ist zuständig), ob du es siehst, wie oft, welche Entfernung, ob Schulden da sind....
Schreib einfach mal deinen Lohn und alles auf, von dem du meinst, dass es von deinem Lohn abziehbar sein könnte.

sind die regeln gleich, fur mich wie fur die deutsche manner???

Nein. Nicht ganz.
Also als erstes ist dein Nettolohn einzudeutschen. Lade Dir doch mal im Statistik-Shop bei www.destatis.de (Bndesamt für Statistik) die Veröffentlichung:Internationaler Vergleich der Verbraucherpreise - Fachserie 17 Reihe 10 - Juni 2006 runter. Da siehst Du, dass Du von deinem Netto erst einmal 5% abziehen kannst - das ist Deins.
Dann können sich deutsche Männer nicht im nächstgelegenen Coffeshop von den Strapazen der Ex erholen (Sorry, der musste sein).
Aber Du hast schon recht. Seit Zeugung bist du deutscher als Du denkst. Leider. Holländische Gesetze sind auf verschiedenen Ebenen freundlicher. Ihr könnt zwar keinen Fussbal spielen, aber eure Gesetze sind deutlich moderner. Wir sind da immer noch auf dem Stand von 1963, befürchte ich.

So. Eins muß aber klar sein. Wir können Dir hier nur Tipps geben. Du brauchst dringend einen Anwalt, der Dir sogar vom deutschen Staat bezahlt wird, wenn Du nicht genug Geld hast.

Und dann sag auch, was mit Besuchen zu deinem Kind ist. Vielleicht können wir dir da sogar noch viel besser helfen.

Ganz wichtig ist jetzt: Keine Panik. Geh das ruhig an, informiere dich und zieh das durch. Vielleicht findest Du ja sogar eine Lösung in Zusammenarbeit mit der Ex? Siehst Du da eine Möglichkeit?

Tot ziens,
MIchael

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2006 02:58
(@taccina)
Registriert

Hallo Mark34,
willkommen auf Vatersein, der Seite auch für frühe WM-Ausscheider (ja, Taccina, du bist nicht alleine

Tja Weisnich,

wer glaubst Du hat Mark24 hier auf diese Seite gelotst?   😉

Will ja bei der nächsten EM hier unterstützung haben damit hier alles in oranje erstahlt...*lach*  :rofl2:

Liebe Grüße Taccina

@Mark34 ik hoop dat ze je hier kunnen helpen.
Groetjes Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2006 09:02
(@mark34)
Schon was gesagt Registriert

hallo,michael
mein netto lohn ist jetz 1600.
davon geht ab: miete 412
  wasser strom usw  210
  credite                        280
  krankenkasse          222
ich muss dabei erzahlen das ich in holland zusammen lebe mit meine freundin und meine tochter von 21 monaten!
meine freundin  hat 300 euro in monat!
fur meine sohn in deutschland bezahle ich jetz 130 euro.
gr mark

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2006 16:59
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das ist doch schön  😉

Wir rechnen:
1600 - 5% Kaufkraftausgleich, also 1520
Dann noch mal 222 Euro Krankenkasse runter also 1298 (hiervor wurde schon gemogelt... wer hat's bemerkt?)
Jetzt wäre ggf noch der Fahrweg und / oder weitere arbeitsaufwände abzuziehen.
Wenn die Kredite aus der Ehe stammen, kannst du sie auch abziehen, also 1018

Dann sind 2 Kinder zu versorgen
Da Du unter 1300 Leistungsfähigkeit bist, kommt mit einer Mangelfallrechnung sowas raus, wie:
10 € EU für die Mama, und 59€ für jedes Kind.

Deine Freundin interessiert leider nicht. Du bekommst nichts angerechnet und nichts abgezogen

Du nimmst also die Lohnzettel 08/05 bis 07/06 und rechnest sauber auf einem Excelblatt die Mittelwerte aus.
Dann hängst Du noch die oben beschriebene Rechnung an (kann ich ja vorher nachgucken).
Dann noch:
- das Ding von destatis
- Krankenkassenabrechnung
- Geburtsurkunde und Vaterschaftsanerkennung des 2. Kindes
- ein Ausdruck deines Arbeitsweges von ViaMichelin.de

Wie weit fährst Du zur Arbeit? Welches OLG hat dein Kind? Rechnung, falls ich sie kontrollieren und dir bei der Mangelfallberechnung helfen soll, bitte an meine Mailadresse.

Gruss,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2006 17:15
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moooomeeent!

Die Freundin interessiert sehr wohl, wenn das Kind unter 3 ist und SEIN Kind ist! Dann hat sie nämlich Anrecht auf BU!!!

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2006 17:17
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Soso. das hört sich interessant an, zumal sie nicht, wie Ex und Kinder in der 1. Stufe der Unterhaltshierachie sind.

Also ich verdiene noch mal nen Happen mehr, habe exact die selbe Situation und keinen Pfenning (sorry Cent) an BU für die neue bekommen.

Gruss,
Michael

Und nicht vergessen: sie wohnt in Holland. Hat sie da übrigens den Anspruch? Das könnte eine sehr spannende Diskussion werden (eigentlich müsste man diese auch über den KU des 2. Kindes führen, das ja auch nicht in D lebt)

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2006 17:20
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Michael,

ich bin nicht der Profi im U-Berechnen, aber meiner Meinung nach heißt es doch nicht, nur weil die uneheliche KM vom Kind2 auf der 2. Hierarchiestufe steht, dass sie gleich außen vor ist oder?
Oder ist das im Mangelfall vielleicht explizit so? *grübel*

Ich hoffe, die anderen Profis tauchen hier noch auf  :redhead:

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2006 17:26
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Lausebackenmama,
das würde schon gehen. Man muss halt nur die 1. Hierachiestufe füllen.

Das ist der Fall, wenn Kinder und Ex Maximalunterhalt haben. Müssten so um die 2200€  + 2x 408€ sein.

Wenn dann noch Geld übrig ist, ist die Zweitmama dran.

Da fällt mir aber eine gute Frage an Mark34 ein:
- wie ist der Kindesunterhalt in NL?
- bekommt iihr Kindergeld oder sowas? Oder geht das über Steuererleichterungen, wie in Frankreich

Danke,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2006 17:30
(@mark34)
Schon was gesagt Registriert

hallo, michael.
das kindergeld in holland ist jetz 176 euro in #  3 MONAT!!!!!!
unterhalt hangt ab von einkommen, aber meine alte collega hat 2 tochter und bezahlt 225 jede monat !
darum ist es in meine augen zuviel fur meine sohn von 6 jahre alt!
das werde 247 unterhalt + 150 kindergeld,,,, das ist wannsinn!
gr mark

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2006 17:51




(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mach das Excelding mal halbfertig und schicke es mir rüber. Mangelfallberechnung mache ich. Da kommen keine 247€ raus!

Ich habe fast genau Deinen Fall vorm Amtsgericht und beim Oberlandesgericht durch. Und ich war nicht so verrückt, meinen Rechtsanwalt rechnen zu lassen (Iuris non calculat).

Bleib Cool!
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2006 17:56
(@mark34)
Schon was gesagt Registriert

michael<
das werde suchen fur mich, ich bin ab juni 2005 wieder am arbeiten, vorher einem jahr arbeitslos gewesen!
habe in 2004 , bis may gearbeitet und nur 1300 euro gehabt! wenn du hollandisch schreiben kann, schreib mit genau was du brauchst!
so gut bin ich leider nicht mit pc
gr mark

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2006 18:12
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Marc,
hast Du skype oder sowas? Oder sollen wir uns mal im Chat treffen? Ich habe abends meist Zeit. Dann machen wir das mal fix fertig und ich schicke es dir rüber.

Und was Du im letzten Job verdient hast, ist auch egal. Dann machen wir halt eine Vorausschau.

Besorg die Lohnabrechnungen des derzeitigen Jobs, deine Krankenkassenabrechnungen, dann machen wir das.

Ok?
Gruss,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2006 18:15
(@mark34)
Schon was gesagt Registriert

hallo, michael,
ok machen wir!
gr mark

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2006 18:21
(@taccina)
Registriert

Hoi Mark,

als jij een vertaaling moet hebben, dann schrijv me een PN dan send ik je mijn telefoonumer.

Groetjes Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2006 21:54
(@mark34)
Schon was gesagt Registriert

:thumbup: dank je! dat is lief van je, maar ben al heel ver met de papieren die ik nodig heb! michael heeft me echt goed geholpen! en hij schrijft ook een brief naar JA met alles erbij! dat moet goed komen!
groetjes mark

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2006 22:06
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Also Tac,
tssss.. ich bin Physiker und kein Rechtsverdreher. Man hat mir geholfen und jetzt konnte ich mal helfen und dann sowas:

Hoi Mark,
als jij een vertaaling moet hebben, dann schrijv me een PN dan send ik je mijn telefoonumer.
Groetjes Taccina

Nene. Unglaublich. Habe ich dir eigentlich gesagt, dass ich auch etwas Flaams kann? Ich habe da ein Jahr in Brüssel gelebt :-).

Gruss,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2006 23:05
(@taccina)
Registriert

Och weisnich,

das kann ich doch nicht riechen...

Ich wollte Euch doch nur ein bissel helfen, fals Mark34 nicht so 100% versteht was er besorgen muss...

Immer auf die Kleinen  ;(

Liebe Grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2006 09:13
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*räusper* Auf wenn'n nirgens extra steht: Die Forensprache ist deutsch.

DeepThought
*heutekleinlichist*

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2006 10:38
(@taccina)
Registriert

Naja Deep, wenn sich englische User einloggen, dann schreibt ihr auch englisch und das kann und versteht auch nicht jeder...

@ Weisnicht  😡

Jetzt erst verstehe ich, was Du mit Deiner PN und Deinem Post gemnient hast.

Sag mal bekommt Dir die französische Sonne nicht oder wie?

Und wenn Du schon Deine Fremdsprachenkenntnisse anwenden willst, dann schalte sie auch richtig ein.

"Vertaalen" heißt nichts anderes als Übersetzen....

Da steht nix anderes, als das Mark mir ne PN schreiben soll, wenn ich ihm deinen Text übersetzen soll.. Kannst Dir ja gern nen Langenscheid dazu nehmen und es nachsehen....

Also keine Angst Weisnich.....
Von wegen der PN an mich Du machst das ehrenamtlich und wie ich das machen würde.... 😡

Also manchmal muss ich hier ganz heftig mit dem Kopf schütteln...

Nochmal zu Deep...

klar ist die Forumsprache deutsch...nur wenn ich weiß, das Mark 24 hilfe sucht und er es deutsch mit den Fachausdrücken nicht so rafft, darf ich mich ja wohl noch als Übersetzer anbieten...

Kopfschüttelden Grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2006 16:02




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