Hallo zusammen,
wir praktizieren nach unserer Trennung das Wechselmodell mit den drei Kindern. Nun hat sich die Arbeitsagentur an mich gewendet und will mich auf 750,00 € runter alimentieren. Meine Ex bezieht neben 50% der Mieteinnahmen, 50% des Kindergeldes und Ehegattenunterhalt auch ALGII.
Nun habe ich erst mal hingeschrieben, dass ich die halben Kosten auf Grund unserer Umgangsregelung trage und damit kein Barunterhalt beansprucht werden kann. Auch weil der Lebensmittelpunkt der Kinder nicht fest steht.
Unsere Umgangsregelung interessiert die aber nicht. Auch die Musterprozesse aus dem Familienrecht, in denen Barunterhalt bei 50/50 Betreuung ausgeschlossen ist, ignorieren sie. Ich frage mich nun, wie ich mit 750,00 € unser gut funktionierendes Umgangsmodell finanzieren soll. Die kapieren einfach nicht, dass sie nur für 50% des Bedarfes zuständig sind und ich bereits permanent und gleichberechtigt zur Mutter Unterhalt leiste.
Vom Jugendamt bekommen wir Auskunft, dass wir trotz der Trennung bitte weiter gleichberechtigt für die Kinder da sein sollen, aber beim Arbeitsamt sind nur Alleinerziehende vorgesehen (der Bedarf ist nicht teilbar).
LG Michel
Ein hab ich noch ;-))
Ich versuche auf diesem Wege ähnlich geartete Fälle und Hilfe zu finden. Ich kann doch nicht der einzige Vater sein, der seine Kinder nach der Trennung weiter gleichberechtigt betreut und wo die Mutter (vorher Hausfrau) unter Harz4 fällt. Diese ganze Sache belastet mich sehr, denn es geht um meine Existenz und um den zukünftigen Umgang mit meinen Kindern.
Nach der ersten Scheidung 1993 hatte ich mich auf das Familienunrechtssystem verlassen (4 Tage Umgang im Monat). Natürlich konnte ich in der kurzen Zeit meiner Vaterrolle nicht gerecht werden. Mein Junge hatte auch jedesmal Panik, wenn er zur Mutter zurück musste, weil für ihn damals noch 2 Wochen ein unüberbrückbarer Zeitraum war. Nach ewigem Streit bis vor Gericht habe ich den Kontakt verloren (PAS) und bin heute nur noch der Zahlesel (Regelunterhalt) ohne Kontakt zu meinem Großen. Ein aktuelles Bild pro Jahr, das ist alles!
Nun hatte ich totale Verlustängste bei der aktuellen Trennung, wollte aber auch den Umgang zur Mutter fair gestalten. Aus diesem Grunde habe ich meine Arbeitszeit reduziert und die 50% Regelung eingeführt, welche super funktioniert. Wo immer es nur geht, versucht es mit dem Wechselmodell.
Eigentlich hätte ich nun wieder ein Leben nach 1,5 Jahren Trennungsstress, wenn mir nicht von Harz4 das fin. Aus drohen würde. Ich habe keine Ahnung wie es mit meinen Kindern weiter gehen soll, lebe nur in den Tag hinein. Keine Leistung mehr in der Firma. 2004 hatte mich meine erste Ex gerade vor Gericht auf Regelunterhalt verklagt. Nun das Gericht zur Scheidung und dann noch ein drohender Gerichtsprozess im Sozialrecht. Ich weiß nicht, ob ich das neben Haushalt, Beruf und der Kindererziehung auch noch allein schaffe. Musste wegen Bußgeldverfahren (2.000,00) alles offen legen. Noch habe ich kein Bescheid. Wenn die von mir Unterhalt wollen, weil bei Harz4 nur ein Elternteil vorgesehen ist, ist diese ganze Sache ein Fall fürs Gericht, bei ungünstigem Ausgang fürs OLG. Kinder müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt beim Unterhaltsbegehrenden haben. Der ist ja nur das Sprachrohr der Kinder, denn der Unterhalt ist offiziell nicht für ihn sondern für sie. Hier setzen die meisten Gerichtsentscheidungen an (Familienrecht).
Da der gewöhnliche Aufenthalt beim Wechselmodell nicht fest steht, kann auch keiner Unterhalt verlangen. Geht nun dieser (strittige) Anspruch auf eine Behörde über, kann sie nicht mehr Rechte reklamieren, wie die Mutter. Ausser dem ist diese Sache im Familienrecht eindeutig, was dem Sozialrecht widerspricht, nur weil die nicht realistisch rechenen können. Zur gesunden Entwicklung der Kinder gehören aber beide Eltern. Alle zwei Wochen Umgangsrecht, wer das eingeführt hat, müsste gesteinigt werden. Ich verstehe nicht, dass Vätern das Vater sein nach Trennung so schwer gemacht wird. Auch bei der Ummeldung der Kinder, ist der Mann Elternteil zweiter Klasse, aber das ist wieder ein anderes Thema.
Ich hoffe, ich habe Euch mit meinem Langen Schreiben nicht gelangweilt.
Viele Grüße, Kroepi
Keiner kann mir weiter helfen?? ;(
Moin Kroepi,
das Wechselmodell ist rechtlich nicht existent. Daher gibt es keine rechtlich sichere Handhabe. Klar ist durch Logik, dass ein KU-Anspruch nicht abgeleitet werden kann. Die Behörden haben bzgl. des Sozialrechts auch noch nicht dazugelernt. Besonder dann nicht, wenn beide Elternteile unter ALG II fallen bekommen die das einfach nicht gebacken.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Kroepi,
die ARGE hat zwar einen eigenen Auskunftsanspruch und kann zur Zahlung auffordern. Du kannst Dich aber schlichtweg weigern den Betrag zu zahlen. Die ARGE muss dann vor dem zuständigen Familiengericht den Unterhalt einklagen.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Ja, es ist schon traurig und kinderfeindlich. Ich warte noch auf den Bescheid und informiere Euch dann. Vielleicht muss ich auch gar nix zahlen, weil ich eh nicht viel habe, seit ich auf 6h bin. Es ist nur prinzipiell ein Wahnsinn und auch so deprimierend alles offen legen zu müssen. Ich kann nach 12 Jahren Stress mit meiner ersten Ex ein Lied davon singen. Jährlich, pünktlich zu meinem Geburtstag neue Forderungen mit neuen Anwälten usw.
Übrigens, wenn man gleiche Rechte und Pflichten für beide Eltern im Wechselmodell nimmt, wäre meine Arbeit überobligatorisch (meine Kinder sind 4,7,und 9 Jahre), wärend meine Ex 30 Bewerbungen im Monat schreiben müsste.
Ich habe gehört, dass bei überobligatorischer Arbeit mehr als nur der Selbstbehalt bleiben muss. Ich frage mich sowieso, wie ich mit 750,00 das Umgangsmodell finanzieren soll. Zusätzlich kommen sie nächstes Jahr noch mit Steuerklasse 1. Warum wird es den Vätern in diesem Land nur so schwer gemacht?
LG Kroepi
bei mir wird auch das Wechselmodell praktiziert und die KM und ich sind gleich am Anfang zur Unterhaltsvorschußkasse gegangen und haben uns schriftlich geben lassen, das keiner Anspruch auf Unterhalt hat. Dieses Schriftstück füge ich überall bei, wo es nötig ist.
Das es bei ALGII nicht so richtig klappt mit der Aufteilung kann ich am besten bezeugen, da die dort mit solch einer Situation nicht klar kommen und die Programme auch nicht ausgelegt sind auf sowas. Sollte Deine EX ALGII bekommen und hat aber nicht angegeben, das Ihr das wechselmodell ausführt, bekommt sie auch alleinerziehungszuschuss und dann wird halt auch das mit dem Unterhalt angesprochen.
[Editiert am 21/7/2005 von baerliner]
www.speziweb.de - Die Seite über mich, meine Tochter (auch über den Kampf um das erhalten des Sorgerechts) und meine Hobbys
Vielen Dank für die Infos (Unterhaltsvorschußkasse/ Kammergericht Beschluss vom 07.03.2002, Az: 19. WF 367/01)
Ich werde jetz sofort einen Antrag auf Unterhaltsvorschuß für meinen Umgang mit den Kindern stellen, da mir die Arbeitsagentur nur den Mindestsatz lassen will.
Bürokratisch völliger Schwachsinn aber sinvoll im Hinblick auf einen dróhenden Prozess gegen mich.
LG Kroepi
Die Mutter wurde heute zu einem persönlichen Gespräch in Arbeitsamt geladen. Zwei Frauen und ein Mann redeten auf sie ein. Sie soll sich einen RA nehmen und Unterhalt bei mir einklagen. Wenn nicht, kürzen sie ihr das ALG (Warmmiete wird aber weiter gezahlt).
Sie blieb aber bei unserer 50/50 Umgangsregelung, weil es den Kindern damit am besten geht, und dass bereits alle Kosten geteilt werden. Als das dann klar war, meinten alle drei vom Amt, wie gut sie unsere Regelung finden. :knockout:
Sie möchten gern Musterprozesse in dieser Sache, weil sie völlig hilflos sind. Ich bin ja gespannt, wie es weiter geht udn ob sie nun endlich fair rechnen und mich in Ruhe lassen.
solche Musterprozesse suche ich auch schon vorallem in bezug auf ALGII.
sobald ich bessere Infos habe, poste ich sie hier.
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Hi, Kröpi
find ich super, dass deine Ex da standhaft geblieben ist. Glückwunsch.
Hätte auch anders laufen können.
Gut daß du seinerzeit die Vereinbarung hast unterschreiben lassen!
Gruß aus Hamburg
Haddock
🙂 🙂 🙂 🙂 🙂 🙂 🙂
Ja, da hast Du Recht. Als sie mir allers erzählte, habe ich Ihr auch gleich ne Mail geschrieben.
"Unsere Kinder werdens uns später danken" und "wir stehen das gemeinsam durch"usw.. Am liebsten würde ich sie zurück nehmen....
Fakt ist aber, dass es auch an unserer Regelung liegt. Ihr und unseren Kindern geht es richtig gut dabei. Die Mutter trägt nicht allein die Verantwortung für drei Kinder und muss sich nicht permanent kümmern. Anfangs wollte sie nicht, auch weil alle auf sie einredeten, sie wäre dumm sich die Kohle nicht zahlen zu lassen. Erst alls ich drohte alles hinzuschmeißen, Arbeit, Haus Wohnungen usw., erst dann hat sie vor RA zugestimmt und alle Vereinbarungen unterschrieben.
Meine erste Exfrau, 1993 geschieden, war anfangs auch keine Hexe. Wir waren nur beide dem Famienunrecht aufgesessen. Mit den Jahren stritten wir nur, bis vor Gericht. Heute 0 Kontakt mit meinem Großen aber dafür Regelunterhalt und meine Umgangsbettelbriefe.
Es sollten in Deutschland (wie Frankreich) endlich realistische Unterhaltstabellen (max 75% von heute, bei 0 Umgang), mit Kürzungen bei Umgang durchgesetzt werden. Kann doch nicht sein, dass der Umgang mit dem Kind das Privatvergnügen der Väter bleibt, wärend Umgang/ Erziehung der Mutter zusätzlich veralimentiert wird. Darüber hinaus müsste bei jeder Trennung erst mal standartmäßig das Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils durchgesetzt werden. Das heist natürlich auch, dass Mama oder Papa nicht einfach in eine andere Stadt ziehen darf. Das nimmt viel Streitpotential aus der Trennung. Und das Beste für die Kinder sind Eltern, die sich nicht streiten. 50% Umgang ist eigentlich total logisch, normal und Gesund für Kinder. Ich mußte ja auch akzeptieren, dass alles was ich in der Ehezeit aufgebaut habe, zu 50% geteilt wird.
Ohne meine Erfahrung mit meiner ersten Trennung und meiner alternativlosen Umgangsforderungen, hätte das nicht geklappt. Da kamen Sprüche "Du kannst die Kinder jederzeit holen". Nix da, ich entscheide in meiner Zeit, wer wann die Kinder nimmt oder was die Kinder machen. Mitlerweile akzeptiert sie das voll und erkennt sogar an, dass ich trotzdem alles schaffe obwohl ich dreifach belastet bin (Arbeit Kinder Haushalt). Wenns um ihre ganzen Kaffeetussis gegangen wäre, wäre es nur ums Geld gegangen und nicht wirklich um meine Kinder.
Ich kann nur jedem Vater, der vor einer Trennung steht raten, niemals etwas anderes, als den gleichberechtigten Umgang mit 50% Machtteilung zu akzeptieren, notfalls mit allen konsequenzen. So lange man noch reden kann, alles schriftlich fixieren (Umgang, Hausrat, Sparanlagen, usw.)
Wenn doch nur deutsche Ämter das Wechselmodell akzeptieren würden und dieser Schwachsinn "Kinder brauchen ein zu Hause" aus den Köpfen verschwinden würde. Übrigens, mein Großer sagt, "Mama schreit nicht mehr". Wenn unsere Jungs 14 sind, werden wir weiter sehen. Da können sie natürlich mit entscheiden, wo sie leben wollen.
Ciao, Kroepi
50% Umgang ist eigentlich total logisch, normal und Gesund für Kinder.
Das hat die richterin und die Verfahrenspflegerin heute bei meiner Verhandlung im endeffekt auch so gesehen und das wechselmodell bei mir bestehen lassen. Das obwohl die richterin eine Verfechterin des Wechselmodells ist, die Verfahrenspflegerin dagegen dafür, da es in anderen Ländern auch ausgeführt wird.
weiteres über meine Verhandlung heut folgt in den nächsten Tagen.
Nachtrag:
In der Verhandlung heute wurde auch besprochen, wie das jetzt mit dem Job-Center weiterlaufen soll. Da meinte die Richterin nur, das wir die Vereinbarung, die uns dann zugeschickt wird, vorlegen sollen und wenn dann noch auf Sstur geschaltet wird bezüglich der eintragung unserer Tochter in beide Akten, dann schriftlich geben lassen und ab zum Anwalt.
[Editiert am 4/8/2005 von baerliner]
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... ist ja super gelaufen. Meinen Glückwunsch. Ich bin schon auf weitere Infos gespannt. Du bist da schon einen ganzen Schritt weiter. Ich würde mir gern Gericht usw. sparen, weil mich das immer total fertig macht.
LG Kroepi
Glaube mir, mich hat das ganze auch fertig gemacht. frag Jörg, der durfte mich immer telefonisch ertragen ( Berliner Nervensäge 😀 )
Ich hatte bisher 2 Verhandlungen, eine kurz nach der Trennung und dann die heute.
Ich versuche gerade den heutigen Tag ordentlich zusammenzufassen und stelle ihn dann in meinen eigentlichen Beitrag rein, was aber noch dauern wird. wie dann die weiteren Behördengänge ablaufen, kann ich erst sehen, wenn die vereinbarung vom gericht da ist und ich mich mit dem Job-Center rumplagen durfte. Auf jedenfall bin ich happy :band: :prost: , das die KM nicht mit Ihrem eigentlichen wunsch nach noch mehr Geld durch z.B. Unterhalt von mir durchgekommen ist. das hat die richterin glaube auch erkannt, nachdem die KM sich etwas verhaspelt hat.
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Oh mann!!! 😡 Jetzt haben die im neuen Bescheid für meine Ex volles Kindergeld, fiktive Unterhaltszahlungen reingerechnet und dafür die Kinder bei der Warmmiete raus genommen. Unterm Strich bekommt sie noch 550,- €. Warmmiete ist aber schon 575,-€. Nun ist sie völlig fertig und hat Angst auf der Strasse zu landen. IM Gespräch sagte das Amt, das ihr lediglich 120,00 € Alleinerziehendenpauschale gestrichen wird und die Miete weiter bezahlt wird.
Das hat eine ehrliche Mutter davon, wenn sie den Vater nicht bis aufs Blut abzockt. Unfassbar. Mal sehen, was bei mir im Postkasten ist. Ich melde mich dann wieder.
Bis dann Kroepi
Hier mein Antwortschreiben ans Amt:
:gunman:
Sie kürzten vernünftigerweise den Bedarf der Kinder um 50%. Nun soll ich aber auf meinen Kindergeldanteil verzichten, damit überhaupt noch xxxxx Miete bezahlbar ist. Auser dem haben sie die Alleinerziehendenpauschale von 120,00 komplett wegfallen lassen. Somit bestrafen Sie uns beide, nur weil wir gleichberechtigte Eltern bleiben wollen! Wir setzten uns Gestern zusammen und werden trotzdem keinen Einspruch erheben, wenn diese Sache nun endlich vom Tisch ist.
Das muss man sich mal überlegen, ich bin allein erziehender Vater im Wechselmodell mit drei Kindern in meinem Haushalt und allen entsprechenden Kosten. Allerdings ohne einen Cent Kindergeld oder anderen staatlichen Stützungen oder jemandem, der mir Unterhalt zahlt. Ich leiste überobligatorische Arbeit, so dass mir ein höherer Selbstbehalt zusteht. Ich ziehe die Kinder ohne finanzielle Unterstützung groß. Im Gegenteil ich werde wie ein freier Mann ohne Anhang ab 2006 mit höchster Steuerklasse geknebelt, obwohl ich 4 Kinder (mit xxxx) und xxxxx mit versorge. Sie behandeln mich offiziell so, als wenn die Betreuung und Versorgung meiner Kinder mein Privatvergnügen ist. Jede Mutter wird mit allen möglichen fin. Unterstützungen prämiert, wenn sie sich bei Trennung nur allein die Kinder sichert. Dafür wird der Vater dann mit ruinösen Unterhaltsforderungen versklavt. Unfassbar!
Ich verstehe nicht, was in deutschen Amtsstuben so vor sich geht. Kindergeld ist für die Kinder. Kosten fallen da an, wo sie leben. In unserem Fall bei Vater und Mutter. Der Staat spart sich einen Großteil der Warmmiete auf meine Kosten. Ich zahle also bereits indirekt Unterhalt, weil ich auf 50% Kindergeld verzichten muss, damit xxxxx nicht auf der Strasse sitzt. Das Kindergeld steht aber den Kindern zu und der Wohnungsbedarf bei der Mutter muss vorgehalten werden.
Ausserdem werde ich aus Ihrem Schreiben vom 01.08. nicht schlau. Hat sich das mit dem Gesprächstermin und dem neuen Bescheid überschnitten? Sie werden doch nicht ernsathaft meiner Frau 50% des Bedarfes kürzen, mir das Kindergeld wegnehmen und dann noch zusätzlich Unterhalsansprüche gegen mich geltend machen wollen!? Da Sie bereits mit fiktivem Unterhalt bei meiner Frau Ansprüche kürzen, lege ich Widerspruch gegen eine Übertragung von Unterhaltsansprüchen an das Amt ein. Ich erwarte eine offizielle Bestätigung, dass sämtliche Unterhaltsansprüche der Kinder entfallen, damit ich mich wieder voll auf meine Kinder konzentrieren kann.
Mit freundlichen Grüßen
xxxxxx
PS: Alle sagen, dass sie unsere Umgangsregelung der Kinder wegen gut finden, aber kein Bürokrat hat sich jemals Gedanken gemacht, dass Kinder auch nach einer Trennung beide Eltern behalten.