Unterhaltsfestsetzu...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhaltsfestsetzungsverfahren (Vereinfacht) zu hoch angesetzt?

 
(@johndoe)
Schon was gesagt Registriert

Hallo alle miteinander,

ich habe heute einen Brief des Familiengerichts bekommen und ich musste erst mal tief schlucken 🙁
Das Jugendamt fordert darin in dem Antrag bei Gericht, ein vereinfachtes Verfahren und gegen mich ein Titel
i.H.v. 420,00 EUR monatlich zu erstellen für meine nun 12 jährige Tochter.

Nun frage ich mich ob das überhaupt möglich ist oder ob das zu hoch angesetzt ist?

Ich verdiene noch bis zum 01.07.2012 einen "Hunger"lohn von nur 1200,00 EUR Netto

Der Grund ist etwas kniffliger, vor ca. 2 Jahren war ich Selbstständig und hatte einen Autounfall an dem ich unverschuldet
Schwerverletzt wurde. Ich lag viele monate im Krankenhaus und wurde mehrmals Operiert und konnte anfänglich nur einen 4 Std. Job annehmen.
Irgendwann gings mir besser doch die Firma wollte mir auf Vollzeit nicht mehr als 1200 EUR netto zahlen :(. Meine Selbstständigkeit musste ich
daher aufgeben.

Nun endet mein Vertrag dort zum 01.07.2012 und ich musste mich Arbeitslos melden ab 01.07, darf das Jugendamt / Gericht dann so eine hohe Summe verlangen?
Was ich auch noch sagen will ist, dass die Gegnerische Versicherung mir nun endlich Schmerzensgeld zahlt nach ca. 2 Jahren. Dieses Schmerzensgeld ist sehr Hoch,
ca. ein kleinerer Oberklasse Wagen... Dieses Geld habe ich aber noch nicht, angeblich soll ich dieses aber schon nächste Woche erhalten.

So viel ich in Erfahrung gebracht habe, darf dieses Geld nicht vom Arbeitsamt / Jobcenter wem auch immer angerechnet werden da dieses Geld für die entstanden Schmerzen ist.

Gründe: § 83 Abs. 2 SGB XII: Schmerzensgeld
1) Leistungen, die auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einem ausdrücklich genannten Zweck erbracht werden, sind nur so weit als Einkommen zu berücksichtigen, als die Sozialhilfe im Einzelfall demselben Zweck dient.
2) Eine Entschädigung, die wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, nach § 253 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches geleistet wird, ist nicht als Einkommen zu berücksichtigen.

Es gibt unendlich viele Gerichtsurteile, auch von dem BGH die den besonderen Schutz des Geldes bestätigen.
Nun frage ich mich, weil mir viele auch sagen das dieses Schmerzensgeld auch sog. Schongeld für Unterhalt darstellt.

Ist das richtig? Oder haben die wegen dieses Schmerzensgeld den Unterhalt so hoch angesetzt? Denn das Jugendamt weiß, dass ich nicht so viel Geld verdiene und auch
ab 01.07 Arbeitslos bin.

Ich verstehe das ganze irgendwie nicht 🙁 bevor ich zum Anwalt renne und wieder viel Geld ausgebe will ich das vorher lieber wissen, was andere Menschen darüber denken?!

viele Grüße,

John

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.06.2012 22:07
(@Inselreif)

Hi JD,

420,- ist das Maximum, was für eine 12-jährige im vereinfachten Verfahren tituliert werden kann.

Die Frage ist hier zunächst, wann bist Du zur Auskunft aufgefordert worden und was hast Du da angegeben?
Wann hast Du Deine Selbständigkeit genau aufgegeben?
Was hast Du in den letzten Monaten an Unterhalt bezahlt und ab wann wird Unterhalt in der erwähnten Höhe gefordert?
Wurdest Du vorgerichtlich zur Zahlung aufgefordert?

Unabhängig von der Frage, ob das Schmerzensgeld Einkommen ist oder nicht - Du hast es ja noch gar nicht, Du hast Deine -dauerhafte- Einkommensreduktion nicht verschuldet und in den letzten 12 Monaten wenig verdient.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2012 22:49
(@johndoe)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ja das ist etwas komplizierter.
Aufgefordert wurde ich das letzte mal im März dieses Jahres, woraufhin ich auch geantwortet habe
und zwar bitterböse. Diese Art und weise dieser Frau vom Jugendamt stiess mir auf.

Sie hatte von mir erwartet, weil Sie ja "recherchiert" hätte ich wäre zu Vermögen gekommen
und hätte so viel Einkommen, dass ich ca. 360EUR Unterhalt zahlen sollte. Daraufhin, habe ich Sie
angeschrieben und Sie gefragt von wem Sie das hätte das ich Vermögen hätte, von diesem Vermögen
wüsste ich auch gerne. Ich hab Ihr dann versucht in diesem Brief zu erklären, dass ich irgendwann Schmerzensgeld
erwarte, in welcher höher und wann es kommt wusste ich zu dieser Zeit nicht (wir waren noch in Verhandlung mit der Versicherung,
ein Gutachten nach dem anderen wurde damals veranlasst).

Damals hab ich auch alle Unterlagen von meinem Arbeitgeber z.B. die letzten 6 Monate Gehaltsabrechnungen mitgesendet.

Unterhalt habe ich eigentlich nicht wirklich gezahlt.
Meine Ex Frau und ich trennten uns 2006, kurz darauf ging ich in eine erneute Ausbildung, 2009 beendete ich diese und ging direkt im Anschluss
nach England, Anfang 2010 kehrte ich zurück nach Berlin und machte mich Selbstständig, gerade als die Firma anlief hatte ich diesen Sch.... Unfall..
Seit dem war mein Leben von Krankenhaus Aufenthalten und Rehas geprägt.

Bei unserer Scheidung wurde auch kein Unterhalt geklärt für die kleine, da Sie regelmäßig bei mir war und meine Ex Frau zwar Zahlungen erhielt aber
immer in Bar, diese Zahlungen waren aber Sporadisch von mir, den einen Monat 100 den anderen 300, dann wieder nichts. Meine Ex Frau störte das nie,
Sie verdient sehr gut, das 3 fache von meinem Gehalt als Beamtin. Nur jetzt weiß Sie von dem Schmerzensgeld und will auch Geld 🙁 des halb hat Sie
das angeleiert, so meine Vermutung.

Viele Grüße,

John

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.06.2012 23:06
(@Inselreif)

Hi,

wenn der Unfallverursacher schadensersatzpflichtig ist, muss er Dir ja auch die unfallbedingte Gehaltseinbusse ersetzen. Damit könnte man Dein Einkommen bzw. Dein prognostiziertes Einkommen von vor dem Unfall zugrunde legen. Wenn Du Dir dieses Geld auf einmal auszahlen lässt, mit dem Schmerzensgeld in einer Summe verhandelst oder auf die Geltendmachung verzichtest ist das schön aber nicht Deinem Kind anzulasten. Und auch nicht Deiner Ex, die ohne Deinen Unfall vielleicht (ich rate mal) nur das 1,5-fache Deines Einkommens hätte.

Ich sehe bei Dir nie wirkliche Bemühungen, Unterhalt beizuschaffen. Auch mit 1.200,- Nettoeinkommen kann man zumindest ein bisschen guten Willen (d.h. mindestens 250,-) zeigen. Der Mindestunterhalt in Altersstufe 3 sind 334,- monatlich. Ich denke, unter Berücksichtigung der in Kürze eintreffenden Zahlungen wirst Du den leisten können und solltest ihn schleunigst auch bezahlen. Ob Du gegen den Rest des Antrags vorgehen sollst, hängt aus meiner Sicht ganz entscheidend davon ab, wie viel Du vor Deinem Unfall verdient hast oder hättest verdienen können.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2012 23:43
(@johndoe)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

Bemühungen waren in den vergangenen Monaten etwas schwierig gewesen..
Natürlich hat die Versicherung Verdienstausfall gezahlt, jedoch ist das eher lau im Gegensatz zu dem
Schmerzensgeld. Es geht mir auch nicht um den Verdienstausfall, es geht mir eher um die höhe der
Summe, ob es richtig ist 420EUR zu verlangen von einen Mann, der ende des Monats Arbeitslos wird?

Zahlen tue ich, keine frage, ich will nur nicht Tituliert werden auf 420 EUR, wenn das Schmerzensgeld
+ Zuzahlungen weg sind und ich wieder Arbeitslos sein sollte, mach ich jeden Monat 420 EUR Schulden?
Es gibt auch Schuldner Schutz, auch wenn es Unterhalt is. 

Einkommensgrenzen müssen doch bei der Unterhaltsfestsetzung berücksichtigt werden...

Viele Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.06.2012 00:06
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Na was hast Du denn bisher gezahlt, und auf welcher Grundlage (Zuruf, Titel, UH-Vereinbarung) wurde das festgeklopft? Mal 100€ und dann mal 300€ sagen mir persönlich ganau das: garnichts. Entweder Du wirst hier mal ehrlich oder Du musst eventuell zusehen, wie Du dieses vereinfachte Verfahren umschiffst.

Du versuchst unendlich akribisch, sämtliche Vorteile für Dich herauszufinden, nur sehe ich dabei keinen Anhaltspunkt, Deine UH-Verpflichtung auch nur teilweise genauso penibel zu verfolgen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.06.2012 01:47
(@johndoe)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

es gibt weder einen Titel bisher noch irgendwelche Vereinbarungen zwischen Ihr, mir oder dem Jugendamt.
Wenn es nach uns ginge hätte ich nie Zahlen brauchen.

Das ich Vorteile suche ist doch ganz klar, wieso soll ich die Höchstsumme zahlen, wenn ich nicht mal Verdienst habe?
Ich weiß noch nicht mal was es heisst "Vereinfachtes Verfahren" was bedeutet das überhaupt?

Wichtig ist mir nur das die nicht an das Schmerzensgeld gehen, davon muss ich nämlich noch andere Kosten zahlen.
Und es ist mir noch wichtig, dass die Summe nicht so hoch angesetzt wird.

Viele Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.06.2012 02:27
(@Inselreif)

Hi JohnDoe,

vereinfachtes Verfahren heisst, wenn Du jetzt nichts tust, wird in einem Monat der Unterhalt wie beantragt tituliert. Dann hast Du die 420,- an der Backe und das voraussichtlich auf Jahre.
Wenn Du widersprichst (dazu bedarf es keines Anwalts) wird nur der unstreitige Teil tituliert. Dann schliesst sich bezüglich dem Rest wahrscheinlich ein ganz normales Verfahren an, wenn der Beistand es möchte.
Es ist bei Deinem Chaos sehr schwer, einen Rat bezüglich der Unterhaltshöhe zu geben. Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass Du unterhalb des Mindestunterhalts wegkommst. Über alles was oberhalb dem Mindestunterhalt liegt, kannst Du Dich durchaus streiten.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 14.06.2012 17:38
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Bei all Deinen Andeutungen (vereinfachtes Verfahren, kein Titel, KU-Zahlungen erfolgen, Schmerzensgeld und darauf beruhende Ausgaben) wäre eine genaue Aufschlüsserung sämtlicher Gegebenheiten (anonymisiert) sehr hilfreich, um zumindest einigermassen realitätsbezogen Antwort geben zu können.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2012 02:06