Unterhaltsberechung...
 
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Unterhaltsberechung von JA eingetroffen - korrekt?

 
(@papa70)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ein Neuer bittet um Euren Rat.

Situation:
- meine Tochter ist mit meiner EX in 11/2012 ausgezogen.
- Haus wurde in 2010 gekauft, ich stehe im Grundbuch.
- ab 08/2012 hat die EX mit der Tocher im Dachgeschoss gewohnt, gekümmert habe ich mich aber selbstverständlich um meine Tochter bis zum Auszug, und danach natürlich.
- geboren ist die Kleine in 08/2001.

Nun liegt mir seit dieser Woche eine Berechnung des Unterhalts vom Jugendamt vor.
Ich soll egal ob wir in einem Haus gewohnt haben ab 09/2012 (da hat si mich in Verzug gesetzt) den vollen Unterhalt bezahlen. Gezahlt habe ich 07/08/09/10-2012 häftig und ab 11/2012 voll.

Einkommen:

€ 1.828,93 (darin enthalten € 182,79 Fahrgeld - 50 km Strecke einfache Fahrt, 184 Tag (4 Tagewoche/33h)
- € 34 VWL,

Auszahlung € 1.794,93.

Das Haus hat 240qm Fläche,

EG -> Mutter, keine Miete
1EG -> ich,
DG -> vermietet
Jugendamt setzt € 1.200 als Wohnwert (€ 5/qm) an, abzgl. Darlehen € 790 und kommt auf:

Nettoeinkommen: € 1693,00
+ Wohnwert € 1.200,00
- Kredite € 789,00

also € 2.104 = Stufe 4 = € 327.

Somit bin ich wegen € 4 eine Stufe höher.

Ich könnte nachmessen weil die qm eher unter 240 liegen und das DG auch schrägen hat.

Könnt Ihr mir sagen ab das so passt? Oder Tipps geben?
Ich will mich nicht drücken aber es gibt einige Problem:

- EX ist RA-tte!!! Jahrelang habe ich sie "durchgefüttert" und nun seit 2011 hatt sie nen neuen Job (vorher selbständig ohne vernünftiges Einkommen) mit im Monat € 2.800 netto.
- Umgangsregelung gibt es nicht, sie verweigerte jeden Kontakt zu mir, JA Termine nimmt sie nicht war, meine Tochter sehen ich nur noch sporadisch (zuletzt 08.04.2013  ;( ;( ;( ).

JA hat mir gesagt sie können nichts machen ich sollte zum Gericht gehen und Umgang einklagen.

Etwas kopflose Grüße
Papa70

Edit:
Werte:
ab 09/2012 -> € 345
ab 11/2012 -> € 327
ab 08/2013 -> € 398

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.05.2013 13:49
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Papa70
Herzlich Willkommen im Forum

Hast Du für die bisher geleisteten KU-Zahlungen Belege (Überweisung, handschriftl. Zettel etc.)?
Hat Deine Mutter ein Nießbrauchrecht? Auf welcher Basis wohnt sie dort?

Die Fläche des Wohnraums solltest Du schon korrekt bestimmen. Das sind ja nicht gerade unerhebliche Summen, die da zusammen kommen. Oder würdest Du in Deinem Job auch - auf sagen wir mal - 50€ einfach so verzichten wollen? Kleinvieh macht auch Mist.

Bei der Berechnung der Kosten des Arbeitsweges scheint einiges schief gelaufen zu sein. Die Berechnung müßte wie folgt aussehen:
50Km einfache Strecke: 30km zu 0,30€, 20km zu 0,20€ (ob das so stimmt sagen Dir die URL des zuständigen OLG am Wohnsitz des Kindes)

2 x (0,30€ x 30km + 0,20€ x 20km) x 184 / 12 = 398,67€ monatl. Aufwendungen
Da Du kein Mangelfall bist und angemessener KU verlangt wird, sollte auch auf Deiner Seite angemessen gerechnet werden. Wenn das Kfz notwendig ist, denke ich, die Kosten werden auch anrechenbar sein.

Was umfassen die 790€ Darlehnen? Sind das Zins und Tilgung zusammen? Falls ja, so gebe es mal getrennt an, dann auch Deinen Brutto-Verdienst.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2013 14:33
(@papa70)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

- Mutter wohnt "da" zahlt NK und das wars, kein Nießbrauchrecht oder ähnliches,
- Mieter DG zahlt € 350 monatlich KM,
- Fläche lässt sich genauer bestimmen, das kann ich machen werden ca 10qm weniger sein,
- was wäre mit den Schrägen im DG, wirken diese sich hier aus?
- Kfz ist notwenig da der Arbeistsplatz ca. 50 km entfernt liegt, Bus/Bahn ginge auch wäre aber nicht "billiger"
- Zins und Tilgung sind monatlich € 861,39 (variabler Zins), EDIT: keine Ahnung woher das JA € 789 nimmt? Sind denn Zins und Tilgung als eine Summe zu sehen?
- Bruttoverdienst € 2.500 + € 182,79 Fahrgeld (JA: 50kmx0,20€x184Tage/12 = 307 (???) abzgl € 183 AG = € 124 -> verstehe ich nicht) es wird ein gerundetes
Nettoeinkommen von € 1.817 angenommen somit die € 1.693. (laut Bescheinigung 04/2013 € 1.828,93 abzgl. VWL € 34 = Zahlbetrag € 1.794,93).
Wenn ich das JA mal nachrechne: 50x0,20 x 15 Tage im Monat = € 150 / AG Erstattung ab müssten Sie € 33 dazu rechnen ? Oder ist das ganze mal 2 zu nehmen wegen Hin-/Rückfahrt?

Hilft das?

Grüße
Papa70

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.05.2013 14:48
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Papa70!

- Fläche lässt sich genauer bestimmen, das kann ich machen werden ca 10qm weniger sein,
- was wäre mit den Schrägen im DG, wirken diese sich hier aus?

Hast Du Architektenpläne oder Exposé zu dem Haus? Sowohl im Eingabe- als auch im Werkplan stehen die Netto-Wohnflächen drin, selbiges gilt für das Exposé.

Die Dachschrägen wirken sich meines Wissens bei der Wohnflächenermittlung aus (ich glaube ein Drittel der Grundfläche Abzug), hat aber m.E. in Deinem Fall keine Auswirkung, da eh´ vermietet.

Grüssung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2013 15:04
(@papa70)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

das ist so ein "Ding" mit den Flächen:

- gekauft mit 84,57 qm laut Maklerexpose pro Etage

- gemessen (war die EX  :wink:) sind es genau 78,74qm je Etage, nur halt im DG die zwei Zimmer (Küche/Bad) mit Schrägen.

Sind also 3,78 qm Unterschied zu der Jugendamfäche (di hat die EX dort "gemeldet). Von daher... nur die € 5/qm finde ich recht hoch.
Das Haus ist Baujahr 1905, klar saniert mir Bädern, Heizung (öl), neue Fenster und so, alles in dern 1990ern von den Vorbesitzern.
Gegen die € 5/qm kann ich wohl nichts machen laut diversen Mietspiegeln liegt die Miete bei uns im Schnitt bei € 5 - 5,80 ...

Grüße
Papa70

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.05.2013 15:18
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

http://www.quadratmeter-rechner.de/fragen-antworten/berechnung-der-wohnflache-bei-dachschragen-dachschrage /">Dachschrägen-Rechner (Keine Ahnung, ob alles richtig. Allerdings kenne auch ich eine Dreierstaffelung.)

Wieso erhält die KM den Mietzins für die Dachgeschosswohnung? Auf jedenfall dürfte diese Fläche dann nicht bei Dir angerechnet werden. Werden ander Räume vom Mieter mitgenutzt oder verfügt der über einen eigenen Zugang zum Dachgeschoss?

Zinsen sind die Kosten des Darlehens = Wohnkosten und werden dem Ertrag der Wohnung gegengerechnet. Die Tilgung hingegen bedeutet Vermögenszuwachs und kann bei der Altersvorsorge berücksichtigt werden. Dazu können max. 4% vom Brutto beim Netto abgezogen werden.

zu den Fahrtkosten: siehe mal in die URL (Unterhaltsrechlichen Leitlinien) eines OLG's, hier die von Zweibrücken:

10.2.2 Für die notwendigen Kosten der berufsbedingten Nutzung eines Kraftfahrzeugs kann der nach den Sätzen des § 5 II Nr. 2 JVEG anzuwendende Betrag (derzeit 0,30 €) pro gefahrenen Kilometer angesetzt werden. Damit sind i.d.R. Anschaffungskosten erfasst. Bei langen Fahrtstrecken (ab ca. 30 km einfach) kann nach unten abgewichen werden (für die Mehrkilometer in der Regel 0,20 €).

Da dies von OLG zu OLG unterschiedlich sein kann, schaue in die für Dich zutreffenden >>URL<<.

Gruss oldie

PS:
Wenn die KM die Miete für das DG bekommt, sind bei Dir nur rund 2 x 80qm anrechenbar, also 800€ Mieteinnahme/Wohnvorteil. Und nicht 1200€. Aber bitte exakt rechnen. 😉

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2013 15:21
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

- Mieter DG zahlt € 350 monatlich KM

@oldie: Ich glaub das KM steht dieses Mal für Kaltmiete und nicht für die Ex.

In Ergänzung zu den anderen Fragen:
Seid Ihr verheiratet ?
Ggf. kann das Auswirkungen auf die Wohnwertermittlung haben (sowohl in Bezug auf Deine Mutter als auch in Bezug auf Dich).

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2013 15:47
(@papa70)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

also das JA hat die KM von € 350 für das Dachgeschoss nicht mit beachtet, bekannt ist das dort, Mietvertrag liegt denen vor.
Sie rechnen also die gesamte Fläche, ziehen ihre € 789 ab und schlagen den Wohnwert von € 411 auf mein Einkommen drauf und gehen dann in die Tabelle.

Stufen mich auch automatisch nicht mit 100% sondern gleich ne Stufe höher ein.

Wenn ich jetzt mal die € 800 nehme ziehe die 789 ab komme ich auf nen Zuschlag von € 11 + die KM Einnahme € 350 sinds € 361 Einnahme.
Und die Miete zahlen meine rumänische Freunde weil sie zu zweit sind, die € 350 ist die absolute Obergrenze bei uns.

Von meiner Mutter unten könnte ich die nie nehem  :wink:.

Was laut deren Rechnung dann € 2054 (€ 1.693 + € 361) ergäbe, richtig? Und ich bin in der Stufe 4 wie gehabt?
Ich "müsste" also unter die € 1901 kommen?

Hallo, nö nicht verheiratet gewesen, "nur" 21 Jahre miteinander gelebt.

Grüße
Papa70

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.05.2013 16:01
(@papa70)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

für mich gilt "Thüringen"

"10.2.2. Nachgewiesene notwendige Fahrtkosten zur und von der Arbeitsstätte werden mit 0,30 € pro gefahrenem Kilometer berücksichtigt, wobei in der Regel eine einfache Entfernung von mehr als 40 km nicht mehr als angemessen angesehen werden kann. Anschaffungs-, Reparatur- und sonstige Betriebskosten sind enthalten."

wie ist denn das zu verstehen, bei mir sind`s 100 km (als 50 km die einfache Fahrt)?

Grüße
Papa70

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.05.2013 16:21
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Stufen mich auch automatisch nicht mit 100% sondern gleich ne Stufe höher ein.

das hat vermutlich nur damit zu tun, dass Deine Tochter die einzige UH-Berechtigte ist; die Beträge der DDT sind auf zwei Berechtigte ausgelegt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2013 16:44




(@papa70)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

aaaahhh, Danke, das hat mir noch keiner gesagt.

Moin,
das hat vermutlich nur damit zu tun, dass Deine Tochter die einzige UH-Berechtigte ist; die Beträge der DDT sind auf zwei Berechtigte ausgelegt.

Grüssles
Martin

Grüße
Papa70

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.05.2013 16:57
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

aaaahhh, Danke, das hat mir noch keiner gesagt.

HIER bei "Anmerkungen":

1. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unter-
haltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist
nicht identisch mit dem Zahlbetrag; dieser ergibt sich unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anmerkungen.

Bei einer größeren/ geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung
in niedrigere/höhere Gruppen angemessen sein.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2013 17:18
(@papa70)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

in Ordnung, gibts da gute Argumente für ein "Nicht-Höher-Stufung" ? Gut es sind € 18 mehr aber haben oder nicht haben...

Zählt Muttern nicht dazu  :rofl2:?

Die KM will ja nun noch 2x den restlichen häftigen Unterhalt für 2012, sie hat mit der Kleinen im DG gewohnt, ich unten, Oma ganz unten. Natürlich habe ich mich um den Krümel gekümmert wenn die KM wieder mal zu Ihren "Terminen" war.

Sie hat mich per 09/2012 in Verzug gesetzt weil keine Betreuung statgefunden hat was definitiv gelogen ist und will für 09/10-2012 den vollen Unterhalt.
Das JA hat diesen auch so angefordert obwohl ich Seitenweise geschreiben habe wann und wie ich meine Tochter betreut hatte und sie bei mir war. Dazu habe ich auf anraten ein Tagebuch geführt und kann das genau nachvollziehen.

Bringt es was dem Jugendamt noch einmal da darzulegen oder lieber die "Kröte schlucken"?

Grüße
Papa70

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.05.2013 17:47
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Zählt Muttern nicht dazu  :rofl2:?

auh wenn die Frage vermutlich ein Scherz sein sollte: Sie zählt dazu, wenn sie UH für sich selbst bekommt oder zumindest UH-berechtigt wäre. Beides möchtest Du Dir nicht wünschen...

Sie hat mich per 09/2012 in Verzug gesetzt weil keine Betreuung statgefunden hat was definitiv gelogen ist und will für 09/10-2012 den vollen Unterhalt.

und ich will jetzt endlich 28° Tagestemperatur und Sonne. Will heissen: Deine Ex darf wollen, was sie möchte; ob sie es bekommt, ist die andere Frage. Was JA oder ein Anwalt sagen oder schreiben, muss Dich jedenfalls nicht interessieren; die haben nichts zu entscheiden. Lass Dich doch von Deiner Ex verklagen. Nur wenn auch ein Gericht Dich für rückwirkend zahlungspflichtig hält (was ich angesichts der beschriebenen Umstände für unwahrscheinlich halte) muss Geld fliessen. Alles andere bewegt sich auf dem "Ich will ein Eis!"-Niveau 5-Jähriger an der Supermarktkasse.

Abgesehen davon: Das hier

- Umgangsregelung gibt es nicht, sie verweigerte jeden Kontakt zu mir, JA Termine nimmt sie nicht war, meine Tochter sehen ich nur noch sporadisch (zuletzt 08.04.2013  ;( ;( ;( ).

JA hat mir gesagt sie können nichts machen ich sollte zum Gericht gehen und Umgang einklagen.

ist tausendmal wichtiger als irgendwelche blöden Quadratmeter oder die Kohle, die Deine Ex rückwirkend will. Bring das mit Hilfe eines guten Anwalts möglichst schnell auf den Weg und lass Dich nicht von solchen Nebelkerzen ablenken!

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2013 18:00
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Papa70,

gibts da gute Argumente für ein "Nicht-Höher-Stufung" ? Gut es sind € 18 mehr aber haben oder nicht haben...

Nun, es werden 21 Euro sein, denn das ist der Unterschied in der dritten Altersstufe, und in der ist das Kind bereits in drei Monaten. Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass du diese 21 Euro besser höchstpersönlich für dein Kind ausgeben kannst; es besteht keinerlei Notwendigkeit, solches Geld durch die Hände einer KM zu schleusen, wenn man seinem Nachwuchs etwas Gutes tun will (auch wenn einige mütterlastige Bratzen beim Jugendamt dies i.d.R. völlig anders sehen).

Und ja, dies gilt insbesondere auch bei einem umgangsboykottierenden Miststück wie jenem, mit dem du offenbar geplagt bist. An dieser Stelle übrigens 100% Zustimmung zu dem, was brille007 im vorigen Beitrag geschrieben hat: Der Umgang sollte für dich durchaus die wichtigere Baustelle sein als der Unterhalt! Am besten, du stellst dazu ein separates Thema ein, d.h. im Unterforum "Umgangsrecht".

Aber lass' uns erst mal sehen, was außer den bereits zuvor genannten Vorschlägen bei der Unterhaltsberechnung eventuell sonst noch zu machen ist. Was die Höherstufung betrifft, diese kann das Jugendamt zwar nicht beschließen, denn die ganze (!) JA-Unterhaltsberechnung ist sozusagen "unverbindlich" - verbindlich festsetzen kann den Unterhalt nur das Familiengericht. Allerdings würde auch das Gericht wahrscheinlich die Hochstufung vornehmen; es ist also die Frage, ob du pokern willst und erst mal nur den niedrigeren Unterhalt zahlst. In diesem Fall solltest du den niedrigeren Unterhalt allerdings titulieren lassen, entweder beim Jugendamt oder gegen geringe Gebühr bei einem Notar deiner Wahl. Und dann wäre noch abzuwarten, ob sich das Jugendamt wirklich die Mühe macht, wegen eben dieser 21 Euro gegenüber einem von dir bereits "freiwillig" titulierten Betrag ein Gerichtsverfahren anzuleiern.

Wie gesagt: Ein Pokerspiel. Wie die Erfolgsaussichten bei "deinem" Jugendamt sind, kann ich dir nicht sagen; und ob du dir das Risiko dieses Verfahrens antun willst, musst du letztlich selbst entscheiden.

Dann schauen wir abseits der Hochstuferei nochmal auf die Unterhaltsberechnung selbst. Einige Positionen, an denen du den Hebel ansetzen kannst, wurden ja bereits von meinen Vorschreibern genannt, aber zusätzlich fallen mir noch die folgenden Dinge ein:

... nur die € 5/qm finde ich recht hoch.
Das Haus ist Baujahr 1905, klar saniert mir Bädern, Heizung (öl), neue Fenster und so, alles in dern 1990ern von den Vorbesitzern.
Gegen die € 5/qm kann ich wohl nichts machen laut diversen Mietspiegeln liegt die Miete bei uns im Schnitt bei € 5 - 5,80 ...

Ich würde durchaus versuchen, auch bei der Quadratmetermiete anzusetzen; denn da hier 240 Quadratmeter als Rechengrundlage im Raum stehen, solltest du wirklich mit dem spitzen Bleistift rechnen und nicht einfach so die fünf Euro pro Quadratmeter schlucken, die die "Immobilienexperten" vom Jugendamt mal eben locker-flockig in den Ring geworfen haben. Nur mal so als Anhaltspunkt: Bereits bei 4,75 Euro statt 5,- Euro pro Quadratmeter wären das 60 Euro weniger bei deinem bereinigten Einkommen, und somit in deinem konkreten Fall: problemlos eine Stufe niedriger beim Unterhalt.

Daher, mal etwas genauer nachgefragt: Was heißt "laut Mietspiegel"? Ich hoffe doch sehr, du hast gezielt in der Rubrik "Häuser" geschaut, denn wenn obige Preisspanne aus einer gemischten Betrachtung von Häusern und Wohnungen stammt, dann sind vermutlich allein schon deswegen die 5,- Euro pro Quadratmeter bereits zu hoch angesetzt (Faustregel: Je kleiner die Wohneinheit, desto höher die Miete pro Quadratmeter). Vielleicht gibst du uns einen Hinweis darauf, wo in Thüringen sich das Haus befindet (insbesondere: in der Stadt oder auf dem Land), aber wenn ich mal ganz naiv per Suchmaschine nach "Haus zur Miete in Thüringen" suche und mich dabei auf Objekte mit mehr als 200 Quadratmetern beschränke, dann lande ich bei den meisten Treffern ziemlich deutlich unterhalb von fünf Euro pro Quadratmeter.

Außerdem: Ist der Mietspiegel so detailliert aufgeschlüsselt, dass du dort Zahlen gefunden hast für alte Häuser (denn Baujahr 1905 ist nun wirklich alt)? Wenn für die Ermittlung der obigen Preisspanne nämlich auch Neubauten berücksichtigt sind und/oder Häuser, die "nur" einige wenige Jahrzehnte auf dem Buckel haben, dann dürfte die angegebene Preisspanne ebenfalls nicht sehr aussagekräftig sein.

Vielleicht kannst du ja mal gezielt nach einem möglichst ähnlichen Haus in der Nähe suchen und gucken, was dort für ein Quadratmeterpreis verlangt wird. Und bitte nicht vergessen, vom Ergebnis noch ein paar Prozent abzuziehen - denn der genannte Preis ist das, was der Vermieter haben möchte (d.h. die Miete, die dann tatsächlich vereinbart wird, wird sicher nicht höher, aber möglicherweise niedriger sein).

Dann hattest du noch gesagt, dass du dieses Haus erst im Jahr 2010 gekauft hast, d.h. der Marktwert dieses Hauses ist damit ziemlich genau bemessen (ist ja erst drei Jahre her). Kannst du uns diesen Kaufpreis nennen? Der Kaufpreis lässt nämlich durchaus Rückschlüsse darauf zu, ob die 5 Euro Miete pro Quadratmeter angemessen sind oder nicht!

Last but not least: Hat dieses konkrete Haus irgendwelche "Mängel" hinsichtlich Lage, Ausstattung oder was-auch-immer, die du mietpreissenkend ins Feld führen könntest? Versuche am besten, dich für einen Moment neben deine eigenen Schuhe zu stellen und die Bude so negativ zu sehen wie irgend möglich (versetze dich meinetwegen in die Lage eines hypothetischen Kaufinteressenten für das Haus, der gezielt nach Gründen sucht, den Kaufpreis zu drücken).

Noch eine ganz andere Sache: Hast du neben den vermögenswirksamen Leistungen noch irgendeine andere zusätzliche Altersvorsorfe (Riestervertrag, Lebensversicherung o.ä)? Das könnte dein unterhaltsrelevantes Einkommen nämlich auch noch senken.

Sie hat mich per 09/2012 in Verzug gesetzt

Kann sie das beweisen? Das heißt, war sie z.B. damals bereits beim Jugendamt und hat dich durch das Jugendamt zur Einkommensauskunft auffordern lassen, oder hat sie dies (angeblich oder tatsächlich) nur auf der Tonspur getan? Wenn letzteres, dann kannst du dich m.E. in dieser Frage entspannt zurücklehnen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2013 20:15
(@papa70)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Malachit,

ich versuche einen Kopf dran zu bekommen  :knockout:,

- Verzug Setzung war per 09/2012 mit Einschreiben -> die Ex ist ne gescheiterte RA-tte,
- Haus liegt in 99897,
- Kauf in 2010 für € 119.000 ohne NK (Notar, usw...)

- Umgang schicke ich ihr jetzt ein Einschreiben mit Fristsetzung, alle 4 Termine beim JA hat sie verstreichen lassen, wenns nichts wird dann muss ich zum Gericht.
Kann ich das allein machen oder muss ich nen Anwalt nehmen (Kosten ?) Habe wenigsens mit meiner Kleinen per WhatsUp wieder Kontakt (EX stellt mich sonst wie hin ... und sagt "ich hätte keine Zeit für sie weil ich nen neue Freundin mit Kind habe ....)

Hilft das?

Grüße
Papa70

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.06.2013 17:54
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Papa70,

- Verzug Setzung war per 09/2012 mit Einschreiben -> die Ex ist ne gescheiterte RA-tte,

Herzlichen Glückwunsch zu diesem "Hauptgewinn" ;-(

- Kauf in 2010 für € 119.000 ohne NK (Notar, usw...)

Äh, jetzt mal nur für mein Verständis: Diese 119.000 Euro sind der volle Kaufpreis für das Haus? Also nichts im Sinne von "zahle 119.000 Euro in bar und übernehme zusätzlich die Viertelmillion Schulden, die auch noch auf der Bude lasten?!? Die wesentliche Sanierung, hast du gesagt, ist auch bereits vom vorherigen Eigentümer geleistet worden? Und ist das wirklich "echtes" Eigentum, oder "nur" ein Erbpachtgrundstück, möglicherweise sogar mit einer recht geringen Restlaufzeit des Erbpachtvertrags?!?

Denn irgendwie ergeben die Zahlen für mich noch keinen rechten Sinn. Wenn das Haus einen Wert von ca. 120.000 Euro hat, dann entspräche die angenommene monatliche Gesamt-Kaltmiete von 1.200 Euro einer jährlichen Bruttorendite von 12%, das ist m.E. nahezu ausgeschlossen. (Was im Umkehrschluss bedeutet: Wenn der Hauswert doch stimmt, dann hat das Jugendamt den möglichen Mietertrag ungefähr doppelt so hoch angesetzt wie realistisch erzielbar.) Andererseits passt aber auch deine Kreditbelastung von 789 Euro nicht recht zu diesem Hauswert, denn sogar wenn du den genannten Kaufpreis voll finanziert hast, müsstest du bei dem auch im Jahr 2010 bereits ziemlich niedrigen Zinsniveau schon eine eher unüblich hohe Tilgung von mindestens 4% gewählt haben, um auf eine solche Monatsbelastung zu kommen.

Bitte hilf mir mal auf die Sprünge, welches Puzzle-Teil mir noch fehlt, um dieses Rätsel zu lösen.

- Umgang schicke ich ihr jetzt ein Einschreiben mit Fristsetzung, alle 4 Termine beim JA hat sie verstreichen lassen, wenns nichts wird dann muss ich zum Gericht.
Kann ich das allein machen oder muss ich nen Anwalt nehmen (Kosten ?)

Wenn es um Umgang geht, kannst du das meines Wissens nach wie vor ohne Anwalt tun. Sobald es um Unterhalt geht, besteht allerdings Anwaltspflicht (zu verdanken haben wir dies einer Lobbyistin, die früher mal Brunzjustizministerin war, und die neulich als Kompetenzsimulantin bei diesem seltsamen SPD-Heini wieder aufgetaucht ist, der bei der nächsten Wahl Vizekanzler werden will).

Allerdings: Wenn du nicht schon über entsprechende Gerichtserfahrung verfügst, rate ich dennoch dazu, dass du dir auch in Umgangssachen einen Fachanwalt für Familienrecht an Bord holst. Das Umgangsrecht einzuklagen sollte zwar normalerweise ein Heimspiel für dich sein, aber es gibt dennoch mehr als genug Fallen, in die ein juristischer Laie hineintappen kann. Dieses Risiko wär's mir an deiner Stelle nicht wert (aber entscheiden musst du das natürlich schon selber).

EX stellt mich sonst wie hin ... und sagt "ich hätte keine Zeit für sie weil ich nen neue Freundin mit Kind habe ....

Mach' dir nichts draus: Expartner reden nun mal gelegentlich solchen Mist.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2013 20:10
(@papa70)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Malachit,

oh ja auf den "Hauptgewinn" hätte ich  gern verzichtet. Aber ihr gings doch gut, habe sie durchs Studium gebracht, vor ihre kaputten Familie "gerettet", ihre gescheiterte Selbständigkeit finanziert und zu guter letzt das Haus gekauft als sie ihr Vermieter raus geschmissen hat.
Ach ja, zum "Dank" darf ich jetzt zahlen.

Doch egal das Ergebnis ist meine wundervolle Tochter, DAS ist das einzige was zählt, die EX .... -wir bekommen alle irgendwann unsere Strafe- kann mich mal.

Ja, es waren € 119.000 + € 20.000 für "sonstige" Darlehen (stehen am im GB als Belastung) wurden aber für die Bank "in`s Haus investiert".
Somit kommt die aktuell recht hohe Tilgung in den Anfangsjahren zusammen.

Haus-Tilgungen sind in 3 Darlehen aufgeteilt, eines davon mit hoher Zins/Tilgungsbelastung welches nach 10 Jahre schon getilgt ist.
Damit sich`s lohnt stehe ich allein im Grundbuch. 2 Darlehen laufen die "erstmal" 25 Jahre, eins bis 2020 - die geplanten Sondertilgungen liegen erst mal auf Eis.

Der Preis war günstig, klar musste und muss ich noch was reinstecken aber Fenster,Dämmung, Heizung sind auf Stand 1995 und ich hatte erst mal was für die Familie. Jaaaa "Mutti" wohnt auch mit drin ;-).

Es sind ca. 78-79qm pro Etage darin aber ca. 3qm Flur und 3qm "Loggia" pro Etage.

Für die vermietete Etage bekomme ich € 350 netto aber auch nur weil es "Rumänische Bürger" sind und diese hier in "Dunkeldeutschland" schwer Wohnungen bekommen. Aber ich werde mich nicht beschweren, zahlen pünktlich, arbeiten im 3 Schichtsystem, ruhig.

Nur ein "deutscher Bürger" hätte mir für die Wohnung nie die € 350 gegeben.

Meine Mutter könnte und würde dies definitiv auch nicht zahlen.

Umgang.... wird sich zeigen .... ist schwierig alles zur Zeit.

Grüße
Papa70

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.06.2013 21:12
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Papa70,

nun gut, aber dann reden wir trotzdem auch nach Investitionen und Modernisierung "nur" über ein Haus im Wert von vielleicht 140.000 oder 150.000 Euro, und ich bleibe dabei, dass der Wohnvorteil in Höhe von 1.200 Euro, den das Jugendamt dir unterjubeln will, vermutlich deutlich zu hoch gegriffen ist. Das wären schließlich 14.400 Euro Mieteinnahmen pro Jahr, also ca. 10% des Hauswertes als jährliche Mieteinnahmen. Es ist nicht wirklich plausibel, dass das Haus eine im Vergleich zu seinem Wert so hohe Miete abwerfen soll.

Nur ein "deutscher Bürger" hätte mir für die Wohnung nie die € 350 gegeben.

Gleich der nächste Hinweis: Eine Etage kostet 350 Euro, dann haben alle drei Etagen zusammen einen Wert von 1.050 Euro, was immerhin auch schon mal hundertfünfzig Euro weniger sind als die Summe, die das Jugendamt aufgerufen hat.

Umgang.... wird sich zeigen .... ist schwierig alles zur Zeit.

Wobei es m.E. gerade in puncto Umgang wichtig ist, dass du am Ball bleibst. Allein schon, um der Legendenbildung vorzubeugen ("mein Papa interessiert sich doch gar nicht für mich", oder irgendsoetwas in dieser Art).

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2013 23:54