Unterhaltsberechnun...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhaltsberechnung - was zahlen???

 
(@tonnenkom)
Schon was gesagt Registriert

Liebe Foris!

Ich hab da mal ne Frage und vielleicht könnt Ihr ein wenig Licht in meinen dunklen Kopf bringen...
Und Ich weiß... ich habe mich hier schon wirklich gut eingelesen - aber das ist echt alles so verwirrend....

Seit Anfang Februar haben meine Frau und ich uns offiziell mitgeteilt (während der Paartherapie), dass wir (ich) keine Möglichkeit sehe,
die Ehe fortzusetzen (warum wieso weshalb... steht unter "meine Geschichte"). Ich sprach auch an, dass ich die Kosten, die ich bisher
immer alle getragen hatte (unser gemeinsames Konto) nun definitiv aufsplitten möchte und dieses auch werde. Das Februargehalt ging
bereits auf ein anderes Konto, von dem ich dann eine größere Summe (das meiste!!!) auf unser gemeinsames Konto überwiesen habe!
Nun bin ich in Ihren Augen ein Verbrecher, mache krumme Dinger und fummel am Konto rum - ergo = Ich musste SOFORT ausziehen...

Super, wie das alles klappt 🙁

Meine Frage nun an Euch Spezies:

Demnächst gibts ja wieder Gehalt.... und ich weiß nicht, was ich denn so Überweisen soll...

Mein Einkommen: 50000 Brutto (Jahresgehalt)
Ihr Einkommen: ist mir nicht ganz klar, da sie selbstständig ist - sie bekommt immer Überweisungen in Höhe von 3000 Euro (vor Kosten) -
weiter haben wir 2 Kinder (die nun bei der Mutter leben, erstmal, beide 14) und zwei Häuser (eins vermietet - Mieteinnahmen 1000 Euro).
Ich fahre einen Firmenwagen von Ihr (Leasingkosten 300 Euro)...
Sie und die Kinder wohnen im anderen Haus (lt. Grundbuch Ihr Haus / ca. 200 Euro Zinsen/Tilgung mtl.), das andere Haus gehört lt.
Grundbuch Ihr zu 2/3 und mir zu 1/3 (Kosten ca. 1600 Euro Zinsen/Tilgung mtl.).

Ich bin derzeit kostenfrei in einer Wohnung untergebracht...

Wenn ich mal überschlägig rechne, stellt sich das für mich folgend dar:

2x Kinder                         = 966 € (2x 483)
1x Leasingfz.                 = 300 €
1x Übernahme Kredit verm. Haus = 200 € (1600 Kosten - 1000 Einnahmen geteilt durch 3 = 1/3 meins & 2/3 Ihrs)
sind in Summe:                 = 1466 €

Wie sieht das mit Ehegattenunterhalt aus - muss ich Ihr was zahlen? Und ist meine Rechnung denn so überhaupt korrekt???

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Letzten Monat überwies ich: 2200€ (jaaaaa, spart es mir... ich bin bekloppt, ich weiß)


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.03.2009 15:10
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Tonnenkom,

ich habe jetzt deine Rechnung nicht nachvollzogen, aber alleine die Tatsache, dass du ihr Einkommen nicht kennst, und eure Kinder darüber hinaus auch noch 14 Jahre alt sind, solltest du zwar KU aber auf keinen Fall TU zahlen.

Den zahlst du frühestens, wenn dir ne nachvollzehbare und begründete Forderung vorliegt.

Wenn du nett sein willst, kannst du ihr ein paar Hundert € als Handgeld geben aber das du ja anscheinend schon getan. Verhungern muss sie also nicht.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2009 15:41
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

aber auf keinen Fall TU zahlen

So radikal wäre ich nicht, hängt ja auch von der Steuerklassen-Konstallation, Deinen Werbungskosten, dem Güterstand, etc ab.

Mein Einschätzung:

  • beim KU bist Du zu grosszügig, hier muss das halbe KG ab (wenn sie das KG bekommt), also bei angenommen Stufe 4 = 2*352 = 704€
  • bei der Haus-Quotelung denkst Du zu kompliziert, bei Zugewinngemeinschaft (ist es Zugewinngemeinschaft?) immer 50:50 unabhängig von den Eigentumsverhältnissen

Mein Vorschlag:

  • wenn Du die Differenzkosten für das Mietshaus (=600€) weiterhin zahlst, aber auch den Leasingwagen weiterhin nutzt, dann geht das null-auf-null auf. Die Rate für das von ihr bewohnte Haus zahlt sie dann, den Wohnvorteil (600€(?)-200€ = 400€) lass ihr erstmal.
  • Wenn Du Steuerklasse III hast, gib ihr den Splittingvorteil (ca 400€), wenn Du Steuerklasse IV dan neben nicht.

Dann hast Du quasi die "TU-Lose" Situation, bezogen auf eine Steuerklasse-I Situation und Du hast etwa übrig:
2370€ (Steuer-I-Netto) - 600€ - 704€ = 1066€

Im Vergleich hat sie ja mindestens mal den Wohnvorteil (400€) und bisschen was wird ihr  Business ja wohl abwerfen.


AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2009 16:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

So radikal wäre ich nicht, hängt ja auch von der Steuerklassen-Konstallation, Deinen Werbungskosten, dem Güterstand, etc ab.

Um mal einen Widerspruch auszuräumen, den es da garnicht gibt:

Ich schließe garnicht aus, dass man sich als Ergebnis vernünftiger Gespräche auf einen TU Betrag einigt. Z.B. als steuerlich günstigere Alternative zu sonstigen Verpflichtungen.

Nur dass passiert am Ende der Verhandlung und nicht gleich am Anfang und somit als Beleg für die Rechtmässigkeit solcher Ansprüche.

Und die genannten Rahmenbedingen lassen einen TU Anspruch keineswegs als selbstverständlich erscheinen.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2009 17:44
(@tonnenkom)
Schon was gesagt Registriert

Erstmal Danke für Eure Ausführungen!

Ich stelle fest.... das kostet alles Geld  ;( und wird nicht gerade günstig...

Wenn ich Euch jetzt richtig gefolgt bin (wohne im Norden Deutschlands / LG Celle) heißt das:

2x Kindesunterhalt (abzüglich 1/2 Kindergeld, da das KG auf Ihr Konto komplett geht), die Kredite (in Summe 1800 € abzgl. 1000 € Mieteinnahmen) / 2, sowie die Kosten des LeasingFz.

2x KU (Stufe 6 - 1/2 KG)  = 802 €
Hauskredite (/2)                = 400 € (muss ich "Ihr" bewohntes Haus mitbezahlen, oder nur das Vermietete?)
Fahrzeug                            = 300 €

in Summe = ca. 1500 € (falls ich mich nicht verrechnet habe...)

Ach so, derzeit habe ich natürlich Steuerkl. 3 und die Kiddies auf meiner Karte (Steuerklasse werde ich das ganze Jahr noch behalten, da wir uns am 01.01.09 getrennt hatten) - und Sie ist ja Selbstständig (klar weiß ich was Sie bekommt - ich kenne nur Ihre Kosten nicht, da die Steuererklärung nicht vorliegt...im Schnitt bekommt Sie jeden Monat rund 3000 € an Provisionszahlungen auf Ihr Konto, zzgl. das was Sie verkauft (Handelsspanne).

Bitte was: Splittingvorteil??? Sorry ich bin echt nen NOOB was steuerlichen Krimskrams angeht... aber Sie ist doch Selbstständig???

Hab ich noch was vergessen? Ich bin für jeden Hinweis dankbar!!!

und die Geschichte dazu gibts hier: http://www.vatersein.de/Forum-topic-13743-start-msg143080.html#msg143080


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.03.2009 18:14
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin tonnenkom,

vielleicht denkst Du - statt endloser Hin- und Herrrechnerei - auch mal über Alternativen nach - siehe beispielsweise http://www.vatersein.de/Forum-topic-15277-start-msg161815.html

Zumindest ein entsprechender Hinweis könnte die Bereitschaft Deiner DEF zu einer schnellen und einvernehmlichen Lösung der anstehenden Fragen vielleicht beschleunigen...

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2009 19:25
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

- ich kenne nur Ihre Kosten nicht, da die Steuererklärung nicht vorliegt... Bitte was: Splittingvorteil??? Sorry ich bin echt nen NOOB was steuerlichen Krimskrams angeht...

Das ist Alarmstufe rot. Kann nämlich passieren, dass Du den Splittingvorteil (also diese ca 400€ Unterschied im Netto zwischen Steuer IV und Steuer III) munter verteilst und sie anschliessend der gemeinsamen Veranlagung nicht zustimmt.

Ich würde Dir raten, jetzt schon auf Steuerklasse IV zu wechseln, und bevor die Steuererklärung für 2008 nicht unterschrieben ist, erstmal keinen Cent mehr als den KU zu bezahlen.


AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2009 19:33
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich würde Dir raten, jetzt schon auf Steuerklasse IV zu wechseln.

Geht nicht, die Ex ist selbständig. Höchstens Trennung auf den 30.12.08 datieren und auf Stkl. 1 wechseln.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2009 19:35
(@tonnenkom)
Schon was gesagt Registriert

Ich stehe im Moment grad auf dem Schlauch...

Ich dachte es ist für "uns" besser, wenn ich den "Trennungstermin" auf den 01.01.09 lege (meine Ex würde sogar noch eher wollen), da ich ja dann das ganze Jahr noch Steuerklasse III habe - und somit runde 500 € mehr auf dem Konto. Habe ich bei der Konstellation etwas entscheidendes übersehen???

Was habe ich für einen Vorteil, wenn der Trennungstermin (ausser, dass ich schneller geschieden bin) in 2008 liegt?

Danke für Eure Ausführungen an einen der noch nicht so richtig Ahnung hat...

(ach so... fällt mir gerade ein) meine Frau will gar kein TU/EU... sie hat aber auch noch nicht mit irgendeinem RA gesprochen.... schauen wir mal...
Zumindest können wir noch einigermaßen "normal" miteinander reden... und den Kindern funktioniert das auch soweit.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.03.2009 17:06
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Für die Gesamthöhe eurer gemeinsamen Steuerlast ist es wichtig, ob ihr gemeinsam oder getrennt veranlagt werdet.

Ersteres geht während der Ehe bis zum Jahr der Trennung. Letzteres danach.

Die Wahl der Steuerklassen ist eigentlich sekundär, da es dabei nur um die Höhe der Vorauszahlung geht.
Entscheidend ist erst am Ende die Steuererklärung und da gibt es keine Steuerklassen mehr sondern eben nur die obige Frage der Zusammenveranlagung.

Schädlich werden kann die Kombination 3 und 5 für die Unterhaltsberechnung, weil durch die 3 ein geringerer Steuerabzug suggeriert wird, und dadurch die Unterhaltspflicht zu hoch angesetzt werden kann.
Um das zu vermeiden sollte man lieber gleich 4 und 4 oder 1und 1 wählen da das eher der zukünftigen Situation entspricht und keine falschen Ansprüchen weckt.

4 und 4 geht bei euch aber nicht, da sie gar nicht auf Steuerkarte arbeitet. es bleibt die also nur die 1 um dich zu schützen aber dennoch die gemeinsame Veranlagung.

Vielen Leuten ergeht es so:

Sie trennen sich im alten Jahr z.B. im Oktober.

Weihnachten vertragen sie sich plötzlich wieder und beschließen, es noch einmal zusammen zu versuchen.
Leider stellen Sie dann aber am 2. Januar fest, dass der Versöhnungsversuch fehlgeschlagen ist und setzen die Trennung fort.

In diesem Fall war man auch im neuen Jahr nicht das ganze Jahr getrennt und kann am Ende noch gemeinsam veranlagt werden. Dennoch gilt als Beginn des Trennungsjahres weiterhin der Oktober.

Schon erstaunlich, wie viel Leuten es so ergeht!

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2009 22:47