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Unterhaltsberechnung vom Jugendamt

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 elwu
(@elwu)

Dort wurde definiert das bei mehreren Unteraltsberechtigten midnerjährige, priviligierte Kinder im ersten Rang stehen, aktuelle und frühere Ehefrauen gleichebrechtigt auf Rang 2, dahinter kommen dann alle weiteren möglichen unterhaltsberechtigte Personen

Hallo,

das ist mir bekannt... Was ich wissen wollte: wo steht im Gesetz, dass für die Berechnung des KU im Fällen wie dem vorliegenden die aktuelle Ehefrau (in der DT) mitgezählt wird? Und dass sie Anspruch auf 'Unterhalt' i.H.v. 3/7 des Nettos hat? Beides steht nirgends. Vielleicht kommt ja die Verwirrung bei manchen hier daher, dass die Rangfolgen nicht berücksichtigt werden.

/elwu


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Geschrieben : 12.06.2008 12:31
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi elwu,

der Unterhaltsanspruch auch der aktuellen Ehefrau richtet sich nach ihrer Bedürftigkeit. Dabei zählt ihr eigenes Einkommen als bedarfsmindernd. Für den Rest gelten zumindest berechnungsmäßig die Bestimmungen, die auch für die Berechnung des EU gelten (bei der Berechnung des KU für meine Kids wurde die aktuelle Ehefrau des KV auch mit 3/7 berücksichtigt, da sie wegen der gemeinsamen Kids nicht berufstätig ist und das war vor der Reform)

In der DDT werden alle Unterhaltsberechtigten mitgezählt. Allerdings ist die Rauf-oder Runterstufung eine "Kann"-, keine "Muß"-Bestimmung. Oder verstehe ich dich falsch?

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 12.06.2008 12:35
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo elwu,

die ganze DT taucht doch im Gesetz nicht auf, dennoch wird sie angewendet.
Und dort wird nun mal die Herrabstufung von der Zahl der Unterhaltsberechtigten abhängig gemacht. Und zwar egal ob derjenige nun 3/7 vom Ganzen oder nur 1,-€ bekommt.
Und das ganz ohne einen einzigen Paragraphen. Daher hätte ich auch keine Hemmungen in diesem Zusammenhang Unterhalt und Taschengeld gleichzusetzen. Sollen doch die Anderen mal das Gegenteil belegen und zwar ohne die DT als Ganzes in Frage zu stellen.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 12.06.2008 12:36
 elwu
(@elwu)

bei der Berechnung des KU für meine Kids wurde die aktuelle Ehefrau des KV auch mit 3/7 berücksichtigt

Hallo,

Das ist ja interessant. Die haben vom Einkommen des Ex also 3/7 abgezogen und den Unterhalt für deine Kids vom Rest aus ermittelt? Von so einem zweitfrauenfreundlichen Urteil hörte ich noch nie, und ich hörte schon von vielen. Würdest du mir den Text per PN zukommen lassen?

Lassen wir es ansonsten gut sein. Hier werden Annahmen getroffen, die von keinem Gesetz gestützt sind. Insbesondere was die berücksichtungsfähige Anzahl der Unterhaltsberechtigten betrifft.

/elwu


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Geschrieben : 12.06.2008 12:43
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nach Abzug ALLER Unterhaltsverpflichtungen von dem unterhaltsrechtlichen Einkommen verbleibt ein Betrag in Höhe von 1917 Euro, der Bedarfskontrollbetrag wird nicht unterschritten.

Ich verstehe an dieser Berechnung nicht, warum die Unterhaltsverpflichtung gegenüber meiner Frau ignoriert werden. Meine Frau befindet sich zwar in Elternzeit (mindestens bis Mitte 2009); aber dies ändert doch nichts an ihrem Unterhaltsanspruch mir gegenüber... Das JA verliert kein einziges Wort darüber - eigenartig, oder?

Freue mich auf eure Einschätzungen.

Meine Einschätzung deckt sich mit Deiner, sie stellen sich einfach dumm. Vielleicht können sie mit dem Konzept nichts anfangen, dass auch einer implizite Unterhaltsverpflichtung in einer intakten Ehe eben eine Verpflichtung ist und kein Hobby. Aber auch in Anmerkung 1 der DT ist ja explizit von Ehepartnern die Rede.


AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2008 12:52
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi elwu,

du das mag daran liegen das der KV zu den Höherverdienenden Menschen gehört, was sich daran zeigt das das Gericht ihm eine Altersvorsorge von etwa 600€ genehmigt hat.

Es gibt halt nicht nur Zweitfrauenfeindliche Urteile  😉

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2008 13:04
(@pappe)
Schon was gesagt Registriert

Update:
--------------------

Sehr geehrter Herr xxx,

ich habe Ihr Schreiben vom 10.06.2008 zur Kenntnis genommen.

Unklar ist mir, warum Sie bei der Einstufung in die Düsseldorfer Tabelle
den Unterhaltsanspruch, den meine Ehefrau mir gegenüber besitzt,  nicht
berücksichtigt haben.

Aus meiner Sicht bin ich vier Personen gegenüber zum Unterhalt verpflichtet;
da die Einstufung in die Düsseldorfer Tabelle von der Anzahl der Unterhalts-
berechtigten abhängt, möchte ich Sie bitten, mir Ihre Verfahrensweise
zu erläutern.

Mit freundlichen Grüßen

xxx
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Bin auf die Reaktion gespannt.
Grüße pappe


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2008 19:49
(@pappe)
Schon was gesagt Registriert

Nachtrag:

Das JA hat die Unterhaltsverpflichtung gegenüber meine Frau akzeptiert
und mich in Stufe 4 eingruppiert.

Möglicherweise endet demnächst die Beistandschaft des JA auf Antrag
der KM und ich werde in Zukunft den Unterhalt direkt an die KM überweisen.

Vielen Dank für die intensive Beratung.

pappe


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Themenstarter Geschrieben : 20.07.2008 21:56
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na Mensch, dann hast du ja jetzt Rechtsgeschichte geschrieben!  :thumbup:

Dein Vaterflüsterer beim JA scheint tatsächlich mehr von Rechtsprechung zu verstehen, als der BGH.
Allerdings gilt das für 6 Milliarden andere Menschen auch. 😉

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2008 23:44
 elwu
(@elwu)

Das JA hat die Unterhaltsverpflichtung gegenüber meine Frau akzeptiert und mich in Stufe 4 eingruppiert.

Hallo,

gratuliere, schön dass es so ausgegangen ist. Ich verstehe die Entscheidung zwar nicht, aber ich muss ja nicht alles verstehen 😉

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2008 00:08




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