Hallo,
hoffe hier ist jemand der uns weiterhelfen kann.
Folgendes mein Mann hat 2 Kinder aus 1.Ehe und 2 Kinder haben wir zusammen. Unser 2.Kind wurde Ende 2013 geboren daher wollte mein Mann eine Neuberechnung des Unterhaltes vom Jugendamt.
Heute kam das schreiben daß er mehr zahlen müßte als vor der Geburt des 4.Kindes.
In diesem Schreiben stand
Unterhaltsrechtliches Einkommen: 1566Euro
Abzüglich Selbstbehalt:
1000Euro/185Euro Einsparung für
Miete: 815Euro
Kind 1, geb 1997=3.AS 334Euro
Kind 2, geb 1999=3.AS 334Euro
Kind 3, geb 2007=2.AS 272Euro
Kind 4, geb 2013=1.AS 225Euro
Da es eine Mangelbrechnung ist stehen Kind 1 und Kind 2 jeweils 216Euro monatlich ab November zu.
Jetzt kommen meine Fragen:
Darf der Selbstbehalt gekürzt werden?
Kind 1 ist seit Oktober in der Ausbildung muß die Ausbildungsvergütung angerechnet werden(trotz Mangelfall)?
Jugendamt hat das Gehalt nicht berücksichtigt!
Muß man den berechneten Unterhalt ab dem Monat zahlen wo er berechnet wurde oder ab dem Datum wo der Brief beim Jugendamt eingegangen ist?
Darf ich den Titel bis zum 18.Lebensjahr begrenzen lassen?
Danke
Mit freundlichen Grüßen
Moin oktavia,
Heute kam das schreiben daß er mehr zahlen müßte als vor der Geburt des 4.Kindes.
das ist gut möglich, wenn Kinder seit der letzten Berechnung in eine andere Altersstufe gekommen sind.
Darf der Selbstbehalt gekürzt werden?
ja, darf er. Hat nichts mit "Miete" zu tun, sondern damit, dass der Gesetzgeber von einer Kostenersparnis bei gemeinsamem Wirtschaften ausgeht.
Kind 1 ist seit Oktober in der Ausbildung muß die Ausbildungsvergütung angerechnet werden(trotz Mangelfall)?
die muss in jedem Fall angerechnet werden, üblicherweise abzüglich eines Anteils von 90 EUR.
Muß man den berechneten Unterhalt ab dem Monat zahlen wo er berechnet wurde oder ab dem Datum wo der Brief beim Jugendamt eingegangen ist?
ab dem Zeitpunkt der Inverzugsetzung, also ab da, wo das JA einen Unterhaltspflichtigen zu einer Einkommensauskunft auffordert oder - wie in Eurem Fall - das Ergebnis einer selbst veranlassten Berechnung mitteilt.
Darf ich den Titel bis zum 18.Lebensjahr begrenzen lassen?
Du darfst hier gar nichts begrenzen lassen; das muss schon Dein Mann tun. Und natürlich sollte jeder KU-Titel auf den 18. Geburtstag begrenzt werden; schon allein, weil - unabhängig von eventuell weiterhin bestehenden Unterhaltsberechtigungen - an diesem Tag auch der andere Elternteil als ebenfalls Barunterhaltspflichtiger mit ins Boot kommt.
Rechnerisch läge der UH für Kind 1 und 2 selbst in der untersten Einkommensstufe bei 2 x 318,50 €; deshalb gibt's eine Mangelfallberechnung. Dass die UH-Last mit einem weiteren Kind rechnerisch steigt, ist grundsätzlich zutreffend; allerdings verbleibt der UH für Kind 3 und 4 ja in Eurer Kasse.
Und ja: Mit einem Netto von knapp 1.600 EUR sind 4 Kinder ein ziemlich sportliches Unterfangen; Du wirst nicht umhin kommen, möglichst bald ebenfalls (wieder) zum Familieneinkommen beizutragen.
Grüssles
Martin
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Moin
Dass er plötzlich mehr bezahlen muss, ist bei den genannten Zahlen natürlich Quatsch.
Das ist bei Berechnungen des JA Gang und Gäbe. Aber stets zu Ungunsten des Pflichtigen.
Deswegen darf man denen auch nie etwas ungeprüft glauben.
Darf der Selbstbehalt gekürzt werden?
Ja. Wenn ein Gericht das so festlegt.
Das JA kann das nicht.
Kind 1 ist seit Oktober in der Ausbildung muß die Ausbildungsvergütung angerechnet werden(trotz Mangelfall)?
Ja. Da es noch minderjährig ist aber nur zur Hälfte.
Also erst die 90,-€ abziehen und vom Rest die Hälfte.
Muß man den berechneten Unterhalt ab dem Monat zahlen wo er berechnet wurde oder ab dem Datum wo der Brief beim Jugendamt eingegangen ist?
Ab dem 1. des Monats der Inverzugsetzung.
Durch euer Schreiben ist aber keine Inverzugsetzung erfolgt.
Erst wenn man "förmlich" zur Zahlung aufgefordert wurde.
(Bei Senkungen gilt dieses Prinzip natürlich nicht. Da muss man weiter zahlen, bis ein Gericht entschieden hat. Dafür lassen sie sich dann aber auch extra viel Zeit. Und zurück fordern darf man zuviel gezahlten Unterhalt natürlich auch nicht. Man kann allerdings den strittigen Betrag solange als Darlehen zahlen und die Rückforderung im Falle des Obsiegens verlangen.)
Darf ich den Titel bis zum 18.Lebensjahr begrenzen lassen?
Theoretisch ja. Wenn man bei der Ersterstellung darauf achtet.
Nachträglich ist das schwierig.
Gibt es schon einen Titel?
Im Übrigen ist die Rechnung des JA natürlich Blödsinn.
Richtig wäre bei den genannten Zahlen:
Summe der Unterhaltsforderungen:
334+334+272+225=1.165
Für Unterhalt verfügbares Einkommen:
1556-1000= 556
Quote:
556/1165=0,48
Unterhaltsanspruch
Kind1=160,32 (Abzüglich eigenen Einkommens. Dieses wird auf die anderen Kinder verteilt)
Kind2=160,32
Kind3=130,56
Kind4=108,00
Legt dem JA diese Zahlen vor und fordert es auf, entweder einen neuen Titel zu erstellen oder einen evtl. bestehenden dahingehend zu ändern.
Mit kurzer Frist. Da sie das vermutlich nicht tun werden, solltet ihr euch von denen nicht lange hinhalten lassen, sondern schnellstmöglich zum Gericht eilen.
Weitere Kinder sind einer der wenigen Gründe, die von den Gerichten für eine KU-Senkung akzeptiert werden, da gesetzlich vorgeschrieben.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Gute Abend!
Auch wenn es nur geringfügig ist...
Für Kind 3. und 4. wurde das höhere Kindergeld nicht berücksichtigt.
Zahlbetrag Kind 3. 269€, Kind 4. 209,50€
LG nero
Leider nicht.
Auch hier wird zu Lasten der Väter anders gerechnet.
Kindergeldtechnisch hat er 2 erste und 2 zweite Kinder.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.