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Unterhaltsberechnung nach Geburt eines weiteren Kindes

 
(@phineas)
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Guten Tag liebes Forum und ein gesegnetes Jahr.

In ein paar Tagen wird meine 2. Tochter geboren und meine Frau ein Jahr in Elternzeit gehen. Während dieser Zeit bekommt Sie 1800 Euro Elterngeld. Wir sind verheiratet.

Aus einer früheren Beziehung stammt meine älteste Tochter (jetzt 7). Ich habe in meinem alten Thread dank Euch im letzten Sommer einen Titel mit meiner Ex ausgehandelt und nun möchte ich gerne anhand der Daten von 2014 prüfen ob es zu einer Änderung aufgrund der neuen Situation kommt.

Auf eine Vorabanfrage antworte die Sachbearbeiterin vom JA, dass ich die Geburtsurkunde sowie die Dezemberabrechnung von 2014 einreichen sollte und Sie würde dann das Ganze prüfen.

Laut Dezemberabrechnung habe ich ein Gesamtbrutto von 80777 Euro.

Hierrin enthalten sind Überstunden und Reisstunden. Laut den Leitlinien des OLG Koblenz in §1.3 und §1.4 können diese reduziert angesetzt werden was aber eine detailierte Aufschlüsselung der Gehaltsposten nach sich ziehen würde, was ich im Moment nicht möchte.

Nun habe ich eine Eichelrente sowie ich einen Rentenaktienfond am laufen und ziehe daher 4% Vorsorgeaufwendung ab -> 77546 Euro

Da ich über der Beitragsbemessungsgrenze liege könnte ich den Differenzbetrag mit 20% zusätzlich in die Altersvorsorge stecken was ich aber versäumt habe zu überweisen. Hier ist die Frage ob ich das nachträglich machen kann bzw. überhaupt ansetzen kann. Das würden im Monat wiederum 156 Euro Reduzierung ausmachen.

Eine eventuelle Steuerrückzahlung lasse ich aussen vor, da ich einfach anhand des Bruttos über einen Steuer-Netto-Rechner das tatsächliche Netto berechnet habe womit ich bei 42000 Euro Nettojahresverdienst lande.

Das macht pro Monat 3500 Netto wovon ich jetzt noch nach §10.2 der Leitlinien die Berufsbedingten Aufwendungen abziehen kann. Hier tue ich mir etwas schwer:

Ich habe eine einfache Fahrtstrecke von 48km bei 221 Arbeitstagen im Jahre 2014. Rechne ich hier einfach die Kilometerpauschale (354 Euro pro Monat) oder die 5% Pauschale laut 10.2.1 mit 175 Euro (gedeckelt laut DT bei 150 Euro) oder etwa die Pauschale plus die 10.2.2 berufsbedingte Nutzung eines Kfzs? oder nur die in 10.2.2 definierte Benutzung eines Kfzs?

Weiterhin habe ich einen Vertrag mit meiner Mutter geschlossen indem ich Sie angestellt habe zur regelmässigen Kinderbetreuung. Für diese Dienste bezahle ich Ihr den Sprit (81 Euro im Monat) was ich wiederum als Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen konnte. Ich frage mich ob ich das wiederrum als kinderbetreuungskosten nach 10.3 der Leitlinien ebenfalls hier ins Spiel bringen sollte. Ich befürchte aber, dass meine Ex dann sagen würde, dass das ja gar nicht stimmt laut Ihrem Gedächtnisprotokoll usw. usf.

Je nach dem was sich aus obiger Fragestellung ergibt dürfte ich am Ende wohl in 5 oder 6 landen (2. Kinder).

Wie wird denn meine jetztige Frau in deren Elternzeit gewertet? Führt dies aufgrund drei Abhängigen automatisch zu einer Stufe niedriger oder ist meine Frau nicht relevant da Sie mit dem Elterngeld ein eigenes Einkommen hat?

wie seht Ihr meine obige Berechnung?

Viele Grüße und vor allem vielen Dank für die Hilfe

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2015 17:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Richtig ist, dass deine Frau Unterhaltsberechtigt ist und deswegen mit gezählt wird.
Du hast also 3 Berechtigte.

Das andere ist auch alles soweit richtig, zumindest soweit, dass du es geltend machen und in Ruhe abwarten kannst, was ein Gericht daraus macht.
Inklusive deiner 20% zusätzliche AV ab 2015.
Du musst nur eben ab jetzt bezahlen und vortragen, dass das ab 2015 eben berücksichtigt werden müsse.

Insgesamt kann man aber sagen, dass es sich in Anbetracht eures Gesamteinkommens nicht unbedingt lohnt, nun Kopfstände zu machen.
Alleine der Betrag, den hierfür in deine AV gehen soll, dürfte höher sein, als die erhoffte Ersparnis beim KU für gerade mal ein Kind.
Pro 4.800,-€ raus gerechnetem Jahresnetto sparst du nur rund 30,-€
Dafür würde ich in deiner Lage keinen Krieg anfangen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2015 17:37
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Je nach dem was sich aus obiger Fragestellung ergibt dürfte ich am Ende wohl in 5 oder 6 landen (2. Kinder).

Ähnlich gelagertes Problem wie bei mir, kannst ja mal nach dem Thread suchen.
Du hast jetzt mindestens 3 Unterhaltsberechtigte (NExt, Kind 1, Kind 2). Bezahlst Du noch EU, dann sogar vier.
Hatte das in dem anderen Thread mal durchgerechnet. Ich vermute mal, dass, weil auch die Zahlen ähnlich sind, Du bei einer KU-Ersparnis von 35 - 50€ landest.
Ist Dir das Zeit und Nerven wert??

Grüsse!
JB

Diskutiere nicht mit Idioten -
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AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2015 17:42
(@mimamause)

hi,

wenn du und deine Ex ein (halbwegs) gutes Verhältnis habt und du guten Umgang zur Großen - lass es. DEine Next hat ein Netto an EG wie manche nichtmal ein Brutto trotz Vollzeitstelle, dein Gehalt ist fürstlich, ihr seid auf die paar Penunzen Ersparnis nicht wirklich angewiesen.

Wenns um BU ginge, okay...aber KU? Und wenn es dann auch noch wirklich nur um die 50€ sind?

Versteh mich nicht falsch, in meinem fred kannst du lesen, dass für MICH 50€ ne Menge Geld sind aber auf eurem Verdienstniveau würd ich nicht drum streiten und mir ein womöglich gutes Verhältnis vergiften.

Ein tolles Geburtserlebnis und eine schöne Kennenlernzeit mit eurem neuen Töchterchen wünscht euch

mmm

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2015 18:50
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo @Phineas &  @all

Guten Tag liebes Forum und ein gesegnetes Jahr.
....
Das macht pro Monat 3500 Netto wovon ich jetzt noch nach §10.2 der Leitlinien die Berufsbedingten Aufwendungen abziehen kann. Hier tue ich mir etwas schwer:
Ich habe eine einfache Fahrtstrecke von 48km bei 221 Arbeitstagen im Jahre 2014. Rechne ich hier einfach die Kilometerpauschale (354 Euro pro Monat) oder die 5% Pauschale laut 10.2.1 mit 175 Euro (gedeckelt laut DT bei 150 Euro) oder etwa die Pauschale plus die 10.2.2 berufsbedingte Nutzung eines Kfzs? oder nur die in 10.2.2 definierte Benutzung eines Kfzs?

....

Viele Grüße und vor allem vielen Dank für die Hilfe

Bezugnehmend zu der Absetzbarkeit von berufsbedingten Aufwendungen hast Du in der Regel 2 Möglichkeiten.
1. die 5% Pauschale
Die wird allerdings nicht bei allen OLG anerkant (z.B Köln) Außerdem gibt es da eine Kappungsgrenze und die liegt derzeit - wie Du selbst schon richtig festgestellt hast- bei 150,- € abzugsfähiger Aufwendungen.

2. Die tatsächlich anfallenden Aufwendungen
Nach Deinen Ausführungen stehts Du da eindeutig besser da.
Aber die Gerichte verlangen da halt u.U. entsprechende Nachweise; Belege

MfG.

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2015 22:19
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und es gilt nicht die Entfernung, also einfache Fahrstrecke, sondern beide Fahrten!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2015 22:56
(@phineas)
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Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten. Einen Gang vors Gericht strebe ich im Moment nicht an allerdings möchte ich durchaus einmal die Position des Jugendamtes zu meiner sich geänderten Lebenssituation erfahren.

Würdet Ihr die Kilometer anhand der Leitlinie oder der einfachen Kilometerpauschale nach der üblichen Steuergeschichte durchführen?

-> Aus den Leitlinien[...]Als notwendige Kosten der berufsbedingten Nutzung eines Kraftfahrzeugs können in der Regel 10 € pro Entfernungskilometer im Monat angesetzt werden. Hierin sind alle mit dem Kfz verbundenen Kosten enthalten (einschließlich Finanzie-rungskosten). Bei längerer Fahrtstrecke (über 30 Entfernungskilometer) kommt eine Kürzung der Pauschale (ab dem 31. Kilometer) auf die Hälfte in Betracht.

Ich fuhr letztes Jahr vielleicht 3/4 der Zeit mit der Bahn. Handelt es sich hierbei um die Anerkennung der Strecke (wie bei der Entfernungspauschale im Steuerrecht) oder um die tatsächlichen Aufwendungen welche sich bei der Bahn durch ein Jobticket doch arg in Grenzen halten?

Einmal unabhängig von den Ganzen Reduzierungen. Wenn ich rein vom Einkommen zwischen 3100 und 3500 liege müsste ich doch durch die 3 Abhängigen wiederum in 5 landen am Ende was ich fair fände.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2015 11:10
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

vielen Dank für Eure Antworten. Einen Gang vors Gericht strebe ich im Moment nicht an allerdings möchte ich durchaus einmal die Position des Jugendamtes zu meiner sich geänderten Lebenssituation erfahren.

Würdet Ihr die Kilometer anhand der Leitlinie oder der einfachen Kilometerpauschale nach der üblichen Steuergeschichte durchführen?

Die Meinung des JA ist hierbei so relevant wie die deines Friseurs. Und oft auch nicht korrekter. Eine Senkung des Unterhalts kann nur die Mutter oder ein Gericht entscheiden.

Und Berücksichtigung der Fahrkosten richtet sich nicht nach den steuerlichen Regeln.
Das ist auch gut so, da das Fiamt nur Entfernungskilometer kennt.

Wenn du Bahnfahrten angibst wirst du die Fahrkarten vorlegen müssen.
Keine Pauschale.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2015 11:40
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Phineas,

[...] müsste ich doch durch die 3 Abhängigen wiederum in 5 landen am Ende was ich fair fände.

So Du nach wie vor 40/60 betreust, fände ich etwas anderes fair ... das aber nur als Randnotiz.

Einkommenssteigerung und neue Unterhaltspflichten führen m.E. zu Deinem Ergebnis, insofern sollte hierin ein realistisches Ziel liegen.

Die Meinung des JA ist hierbei so relevant wie die deines Friseurs.

Da manche Friseure auch eine Beratungsfunktion übernehmen, vielleicht nicht ganz falsch.

Dennoch nehmen manche Jugendämter ihre Beratungsfunktion durchaus so ernst, dass sie einer Mutter im Falle einer absehbaren Niederlage im Streitfall zu einer Zustimmung zur Titelabänderung raten (und diese auch vornehmen).

Gruß
Unietd

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2015 12:21
(@phineas)
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Also das JA hat innerhalb von wenigen Tagen reagiert wenn auch wieder einmal sehr interessant.

Aus der vorher hier diskutierten Stufe 5 wurde eine Höhergruppierung in die 7  :puzz:

Könnt Ihr das Bitte einmal bewerten?

Grundsätzlich hätte ich jetzt erwartet, dass vom Brutto-Gehalt zuerst einmal die Eichel-Rente abgezogen wird und dann die Brutto-Netto-Rechnung aufgemacht wird.

Weiterhin verstehe ich nicht wieso meine Frau nicht als Bedürftige mit auftaucht. Das JA argumentiert, dass läge am Elterngeld aber so richtig verstehen tue ich das nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2015 16:52




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wie sollen wir diese knappen Angaben denn bewerten?
Wenn die Zahlen stimmen, stimmt auch das Ergebnis.

Wenn nicht eben nicht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2015 17:25
(@psoidonuem)
Registriert

Die Zahlen stimmen aber nicht.

Fahrtkosten komme ich auf 4680€

Die Eichelrente muss bis 4% angerechnet werden.

Rechnerisch bist Du in Stufe 8, sie stufen Dich runter auf 7. Mit den korrekten Fahrtkosten komme ich auf Stufe 7. Ich sehe aber keine Notwendigkeit zur Herunterstufung.

Noch mehr sehe ich aber keine Notwendigkeit sich bei dem Einkommen wegen 29€ ins Höschen zu machen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2015 17:45
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Phineas,

musste erst einmal eine rauchen ... den folgenden Satz fand ich einfach zu gut:

Eine zusätzliche Altersvorsorge (Eichelrente) kann unterhaltsrechtlich nicht anerkannt werden, da dies nicht zum Nachteil des Unterhalts führen kann, hierüber gibt es zahlreiche gerichtliche Entscheidungen.

1. Danke, daß hier mal nicht vom "Nachteil des Kindes" geschrieben wird.
2. Völliger Blödsinn.
3. Immer her mit den Entscheidungen (der Knabe sieht in Dir wohl nen Mangelfall).

Ebenfalls interessant:
Du kommst bei 81.000 brutto auf 42.000 netto ... das JA nach Bereinigung auf 47.700 ?
Entweder die haben wirklich keine Krankenversicherung abgezogen, oder Du gehst von ner anderen Steuerklasse aus ...

Die Fahrtkosten sind in der Tat etwas rätselhaft, hast Du hier Bahnfahrten mit angegeben ?

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2015 18:15
(@psoidonuem)
Registriert

United hat Recht, die haben in der Tat die KV weggelassen. Es steht ja explizit da: LST, Soli, KiSt, RV wurden abgezogen.

Hier ist nicht nur böse Absicht sondern auch Inkompetenz im Spiel.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2015 18:25
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Weiterhin verstehe ich nicht wieso meine Frau nicht als Bedürftige mit auftaucht. Das JA argumentiert, dass läge am Elterngeld aber so richtig verstehen tue ich das nicht.

Auch das ist meines Wissens nach Käse. WENN Deine Frau dem Grunde nach unterhaltsberechtigt ist, dann zählt sie auch mit, unabhängig davon wie ihr Bedarf in Realita gedeckt wird.
Wären dann 3 UH-Berechtigte und damit eine Stufe runter.

Grüsse!
JB

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2015 10:25