Unterhaltsberechnun...
 
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Unterhaltsberechnung mit welcher Steuerklasse

 
(@speedyd)
Schon was gesagt Registriert

Wie wird den der Unterhalt berechnet, je nachdem, welchen Zeitpunkt ich nehme, liegen doch ganz andere Daten vor, bin da irgendwie verunsichert. Oder ist das dynamisch? Dies dürfte ja für den Kindesunterhalt wie auch für den Ehegattenunterhalt relevant sein.

Beispiel: Mann verdient jetzt mit 2 K netto 3290 Euro (ohne. KG) StKl. III, Frau 750 Euro netto StKl. V (noch alles gut)

Nun habe ich gelesen, dass man bei Trennung sofort die Steuerklasse ändern sollte.

Bei IV/IV sieht es dann schon so: Mann 2920 Euro netto ohne KG, Frau 900 Euro

Nach Scheidung wären es dann für den Mann 2850 Euro netto StKl. I, für die Frau 920 Euro. StKl. II

Wird der Unterhalt für die einzelnen Stufen neu berechnet oder im Nachgang dann geändert?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2010 16:39
(@papi74)
Registriert

Hallo,

der KU wird unter den jeweiligen Gegebenheiten berechnet. Es kann Dich niemand zwingen innerhalb des Trennungsjahres die Steuerklasse zu wechseln (solange das Kalenderjahr nicht wechselt).
Sicherlich wirst du dann aber zum steuerlichen nachteil der KM herangezogen.

Du kannst also getrost zum JA hingehen und den KU Titel erstellen lassen. Dieser muss dann unbedingt befristet werden!!! Solltest du dann in die LStKl. 1 wechseln, muss ein neuer Titel erstellt werden.
Solltest du die befristung vergessen, so wird es immer schwierig diesen abzuändern.

Noch einen Tip: viele JA versuchen den Titel unbefristet zu erstellen...darauf brauchst du Dich nicht einlassen.

Noch ein Tip...eine kleine Anrede schadet nie 🙂

mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2010 17:12