Wir hatten hier auch schon einen Fall, in dem einem User für einen Polo 450 EUR auf's Netto aufgeschlagen wurden - nicht heute, sondern bereits 2006. Das war aber auch nicht "das Familienrecht", sondern einfach ein dummer oder voreingenommener Richter.
Das war in meinem Fall und da hatte der Richter auch noch "vergessen", dass die Fahrten von und zur Arbeit eigentlich noch hätten in Abzug genommen werden müssen.
Das war in meinem Fall und da hatte der Richter auch noch "vergessen", dass die Fahrten von und zur Arbeit eigentlich noch hätten in Abzug genommen werden müssen.
Ich muss mich korrigieren: Es wurden damals doch 240,-€ an Fahrkosten abgezogen. Das macht das Schandurteil von damals allerdings nicht wesentlich besser.
Ich muss mich korrigieren: Es wurden damals doch 240,-€ an Fahrkosten abgezogen.
Oh ja, ich erinner mich noch an die aufgeregte Diskussion ... und im damaligen Chat ging es weiter.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ich habe dieses Thema mal aus der Versenkung geholt, da ich genau dieses nicht verstehe:
Die Berechnung des OLG Hamm aus 2008 halte ich für sehr realistisch; finde aber überhaupt keine Entscheidungen
meines OLG Oldenburg.
Ich stelle mal folgende These zur Diskussion: Zur Ermittlung des Nutzungsvorteils tut man einfach so als gäbe es keinen Dienstwagen.
Ich habe bei www.nettolohn.de meine Daten eingegeben. Dieser Rechner zeigt mir dann den finanziellen Aufwand, den ich durch
das Auto habe (Netto ohne Firmenwagen vs. netto mit Firmenwagen).
Genau diese Differenz müsste doch eigentlich als Nutzungsvorteil angesetzt werden, oder was meint ihr?
Nein,
der Nutzungsvorteil ist der Wert der Nutzung des Firmenwagens abzüglich Steuernachteile abzüglich Eigenanteil. Du berechnest nur die Steuernachteile.
Steuer und (sofern vereinbart) Eigenanteil sind in der Regel in der Gehaltsabrechnung schon berücksichtigt, da bedarf es keiner gesonderten Rechnung.
Hier geht es darum, welchen Wert die private Nutzung des Firmenwagens für Dich hat und da gibt es verschiedenste Modelle das zu rechnen, die allesamt nichts mit den steuerlichen Ansätzen zu tun haben.
Optimal ist für diese Wertbestimmung wenn die private Nutzung per Überlassungsvertrag auf eine jährlich Höchstlaufleistung limitiert ist, dann muss man sich nur noch um den Wert pro km streiten.
Gruss von der Insel
Nein,
der Nutzungsvorteil ist der Wert der Nutzung des Firmenwagens abzüglich Steuernachteile abzüglich Eigenanteil. Du berechnest nur die Steuernachteile.
Steuer und (sofern vereinbart) Eigenanteil sind in der Regel in der Gehaltsabrechnung schon berücksichtigt, da bedarf es keiner gesonderten Rechnung.Hier geht es darum, welchen Wert die private Nutzung des Firmenwagens für Dich hat und da gibt es verschiedenste Modelle das zu rechnen, die allesamt nichts mit den steuerlichen Ansätzen zu tun haben.
Optimal ist für diese Wertbestimmung wenn die private Nutzung per Überlassungsvertrag auf eine jährlich Höchstlaufleistung limitiert ist, dann muss man sich nur noch um den Wert pro km streiten.Gruss von der Insel
Okay, verstanden.
Wenn ich das OLG Hamm richtig interpretiere:
1% geldwerter Vorteil : 674 € - 99,36 € Privatanteil
= 574,64€
574,64€ abzüglich Steuer von 361,49€ = 212,15€
Plus Pauschale z.B. 100€ wie der OLG Hamm es getan hat, richtig?
Richtig, so kann man rechnen und viele Gerichte hängen sich aus reiner Bequemlichkeit tatsächlich an die 1%-Regel an.
Es gibt aber noch tausend andere Varianten, von denen man jede beleuchten kann, was rauskommt und wie gut man sie dem Gericht verkaufen könnte (was bei dieser Preisklasse schwer werden könnte).
Ausserdem nutzt Du den Wagen doch sicherlich überwiegend für die Fahrten zur Arbeit, so dass man gleich hier etwas abziehen könnte.
Gruss von der Insel
Ich habe ne Homeoffice-Vereinbarung, daher keine km. Ich fahre meistens direkt zu Terminen etc.Meine RA sagt aber das die 99,36€ als berufsbedingte Aufwendungen durchgehen.
Nur jetzt mal was anderes: diese 212,15€ werden auf das Netto draufgehauen.
Aber auf welches Netto?
Nach Steuern habe ich ja ein netto. Von diesem Netto geht der Betrag von 674€ wieder ab. Dieses Ergebiss wird dann um 212,15€ erhöht plus eventueller Zusatzpauschale wie diese 100€, richtig?
Richtig.
Weiterer Ansatz: Du kannst mal darüber nachdenken, ob es sich lohnt ein Fahrtenbuch zu führen. Wenn sich Deine Privatfahrten im Vergleich zu den Dienstfahrten in Grenzen halten, könnte das für Unterhalt und Steuer positiv sein. Wobei Du was den Unterhalt betrifft mit einem so teuren Wagen mit 212,15 + X schon ganz gut fährst.
Hinweis am Rande zu dem Thema Fahrtenbuch: Der Arbeitgeber muss sich nicht auf die Fahrtenbuchmethode einlassen - aber er muss die Gesamtkosten des Wagens bescheinigen und damit kann man mit dem selbst geführten Fahrtenbuch gegenüber dem Finanzamt den korrekten geldwerten Vorteil des Privatanteils nachweisen.
Gruss von der Insel
Richtig.
Weiterer Ansatz: Du kannst mal darüber nachdenken, ob es sich lohnt ein Fahrtenbuch zu führen. Wenn sich Deine Privatfahrten im Vergleich zu den Dienstfahrten in Grenzen halten, könnte das für Unterhalt und Steuer positiv sein. Wobei Du was den Unterhalt betrifft mit einem so teuren Wagen mit 212,15 + X schon ganz gut fährst.
Hinweis am Rande zu dem Thema Fahrtenbuch: Der Arbeitgeber muss sich nicht auf die Fahrtenbuchmethode einlassen - aber er muss die Gesamtkosten des Wagens bescheinigen und damit kann man mit dem selbst geführten Fahrtenbuch gegenüber dem Finanzamt den korrekten geldwerten Vorteil des Privatanteils nachweisen.Gruss von der Insel
Top !! Dann passt meine Berechnung und meine Ex wird, was Trennungsunterhalt angeht, mal sowas von in die Röhre gucken :gunman:!
Mehr dazu gleich im richtigen Fred 😉
Es kann Dir aber genau so gut passieren, dass die Lohnabrechnung ganz außen vor gelassen wird. Dass dann von Deinem Jahresbrutto ausgehen ein Nettogehalt gerechnet und durch 12 geteilt wird und auf dieses ein beliebiger Betrag, entweder das 1% oder eben auch das , was in der ADAC Tabelle steht, drauf gerechnet wird. MMn kapieren Richters die Steuersystematik nicht.