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Unterhaltsberechnung mit Firmenwagen

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(@papakind)
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Hallo zusammen,
das Thema Unterhalt wurde bereits einmal diskutiert. Ich eröffne einen neuen Beitrag, um übersichtlich zu bleiben.
Ich versuche derzeit selber einmal, also unabhängig von Anwälten, die Unterhaltsproblematik zu verstehen.

Es besteht gemeinsame Sorge für ein Vierjähriges Kind, hierfür zahle ich KU in Höhe von 257 EUR aufgrund einer recht alten Berechnung, die auch nicht fehlerfrei zu sein scheint. Doch die Gegenseite akzeptiert bisher.
Nun soll mein Lütte in den Kindergarten. Es handelt sich um einen Mehrbedarf, den ich trage – auch gerne, keine Frage.

Derweil wird jedoch der Firmenwagen nur mit 150 Euro angesetzt, und ich habe natürlich berechtigten Grund zur Sorge, dass ich hier nun eine Lawine anstoße, sollte ich den bestehenden Trennungsunterhalt wegen der Kigaentgelte reduzieren. Ich möchte daher herausfinden, was da womöglich auf mich zukommt.

Derzeit zahle ich 257 an den Lütten, an DEF 465 €.
Der Kita kostet 180 € im Monat.

Ihre schlechten Bemühungen zum Thema „Arbeiten“ sind natürlich thematisiert, weitere Baustelle. Mir geht es erst einmal um eine verständliche Unterhaltsberechnung, sodass ich meine weiteren Schritte daraus ableiten kann, in Abstimmung mit RA natürlich. Vielleicht könnt ihr mir im weiteren Anlauf nochmals helfen:

Meine Daten (KV):
Brutto:                                                  3.300,00 €
Betriebliche Altersvorsorge:                        200,00 €
Privatnutzungsvorteil Firmenwagen:            243,30 €
Sozialversicherungsrechtliche Abzüge :      716,34 €
Steuerrechtliche Abzüge:                          688,75 €

Den Firmenwagen nutze ich privat, auch wird der Kraftstoff vom Arbeitgeber getragen. Somit kalkuliere ich hier, orientiert an einer Berechnung des OLG Hamm im hoffentlich ungünstigsten Fall:
Anschaffungswert:                                22.400,00 €
1%-Versteuerung:                                    224,00 €
Nutzungsvorteil Heimfahrt 0,03%:                80,64 €
        -> geldwerter Vorteil von:                304,64 €
abzüglich steuerlicher Nachteil:                  161,34 €
        -> tatsächlicher Vorteil der Privatnutzung von 143,30 €
Orientiere ich mich an dem OLG Hamm, so werden pauschal 100 € aufgeschlagen, zur Abdeckung ersparter Betriebskosten und komme somit auf einen unterhaltsrelevanten Anteil ersparter Eigenaufwendungen
          -> in Höhe von 243,30 €.

Daten der DEF:
Minijob: 182,75
Ansonsten nichts.
Zuständig ist für mich das OLG Frankfurt.
Ich hatte speziell beim Firmenwagen Hamm verwendet, eben wegen vorliegender Musterberechnung.

Auf eine rege Diskussion hoffend, schon jetzt vielen Dank,
Papakind
🙂

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.10.2014 14:19
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm,

ich habs nun mal kurz überflogen.

Ich stolpere grade über

Orientiere ich mich an dem OLG Hamm, so werden pauschal 100 € aufgeschlagen, zur Abdeckung ersparter Betriebskosten und komme somit auf einen unterhaltsrelevanten Anteil ersparter Eigenaufwendungen

Diese werden aufgeschlagen, weil man durch den Firmenwagen keine eigenes Auto hat und damit auch Betriebskosten für ein eigenes Fahrzeug spart?

Sehe ich das richtig? Wenn ja, wie kommt ein Gericht auf das hohe Ross, dass jeder der einen Firmenwagen zur Verfügung hat, ohne diesen sich tatsächlich ein eigenes Auto anschaffen würde? Was ist, wenn manprivat eigentlich auf ein Auot gerne verzichtet, aber da ja nun eines da ist ,das eben auch ab und an privat nutzt?

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2014 14:42
(@standmyground)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich hatte diesen Thema leider auch kürzlich (OLG Zweibrüggen). Dabei hatten sowohl Ihr als auch mein Anwalt eine ganz einfache Herangehensweise:

Die Kosten Deines Autos wurden unter http://www.adac.de/infotestrat/autodatenbank/autokosten/ nachgeschlagen. Anschließend wurde der Betrag, den Du an Deinen Arbeitsgeber abführst bzw. versteuerst abgezogen. Der Rest ist dann Deinem Netto draufzuschlagen. Wenn Du mehr / weniger km / Jahr privat fährst, dann wird dies prozentual angeglichen.

Das ist zugegebenermaßen grob. Ich hatte aber nicht den Eindruck dass man von irgendeiner Seite an einer detaillierteren Berechnung interessiert wäre. Ob sich aus einer marginalen Änderung eine andere Stufe ergeben hätte, habe ich dann nicht mehr nachvollzogen. Das Ergebnis war dann leider zu eindeutig  😡

Viele Grüße
SMG

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2014 15:43
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Tina,

Diese werden aufgeschlagen, weil man durch den Firmenwagen keine eigenes Auto hat und damit auch Betriebskosten für ein eigenes Fahrzeug spart?

Sehe ich das richtig? Wenn ja, wie kommt ein Gericht auf das hohe Ross, dass jeder der einen Firmenwagen zur Verfügung hat, ohne diesen sich tatsächlich ein eigenes Auto anschaffen würde? Was ist, wenn manprivat eigentlich auf ein Auot gerne verzichtet, aber da ja nun eines da ist ,das eben auch ab und an privat nutzt?

das ist keine Spezialität des Familienrechts: In meiner Garage steht (unter anderem) ein wundervolles, 16 Jahre altes Auto, das 1998 allerdings 175.000 DM gekostet hat (ich habe es einige Jahre später für ein Viertel davon erworben). Würde ich es heute als Geschäftswagen für meine Firma benutzen, müsste ich ebenfalls entweder pro Monat 1% des ehemaligen Listenpreises pauschal als Privatnutzung versteuern (also etwa 850 EUR) oder ich müsste ein akkurates Fahrtenbuch führen. Letzteres nützt allerdings nur bedingt: Wenn das FA irgendwann der Ansicht ist, mein Fahrtenbuch sei fehlerhaft oder unvollständig, würde mir rückwirkend die vorgenannte Privatnutzung aufgebrummt.

Ich wüsste gar nicht, wie ein arbeitender Mensch privat einen knappen Tausender pro Monat verfahren sollte, aber dieser Stuss ist nun mal eine der Folgen des Gerechtigkeitswahns unserer Neidgesellschaft; auf den Weg gebracht von Unzufriedenen, die sich benachteiligt fühlten, weil sie als Lehrer oder kleine Beamte keinen Firmenwagen absetzen können.

Wir hatten hier im Forum auch schon einen Fall, wo ein VW Polo (!) als Firmenwagen mit 450 EUR auf's Monatseinkommen aufgeschlagen wurde. Insofern sind die hier im Raum stehenden 150 EUR des TO sicher ein gutes Angebot, über das man nicht lange diskutieren sollte.

Grüssles
Martin
(der schon seit vielen Jahren keinen Firmenwagen mehr hat, sondern Kilometer abrechnet)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2014 15:46
(@papakind)
Schon was gesagt Registriert

Sehe ich das richtig? Wenn ja, wie kommt ein Gericht auf das hohe Ross, dass jeder der einen Firmenwagen zur Verfügung hat, ohne diesen sich tatsächlich ein eigenes Auto anschaffen würde? Was ist, wenn manprivat eigentlich auf ein Auot gerne verzichtet, aber da ja nun eines da ist ,das eben auch ab und an privat nutzt?

Hallo Tina,
ich habe dies angesetzt aufgrund folgender Infos:

OLG Hamm, Urteil v. 21.04.2008 -  2 UF 166/07
OLG Hamm geht hier einen etwas einfacheren Weg und macht im Wege der Schätzung nach § 278 ZPO schlicht einen Aufschlag von pauschal 100,- € auf den steuerlichen Gebrauchsvorteil, wenn neben der bloßen Nutzungsüberlassung des Dienstwagens für Privatfahrten der Arbeitnehmer zusätzlich von sämtlichen Betriebskosten der Fahrzeugnutzung vom Arbeitgeber befreit wird. (Zitat) In Abweichung von gerichtsbekannt vielen anderen Fällen der Firmenwagennutzung ist der Beklagte völlig von sämtlichen Kosten der Fahrzeugnutzung befreit, soweit er den Pkw in Deutschland betankt. Unter diesen Umständen ist es unter Berücksichtigung der allgemeinkundig hohen laufenden Betriebskosten für ein Fahrzeug der Mittelklasse im Jahre 2006 und im Folgezeitraum angemessen, dem o.a. Wert einen monatlichen Betrag von geschätzt 100,00 € hinzuzurechnen, woraus sich der vorangehend angeführte Gesamtnutzungsvorteil errechnet.“) 

Dies ist ein Vorschlag für eine Schätzung nach § 278 ZPO, wenn es nicht möglich ist, die konkreten Gesamt-Kosten des KfZ zu ermitteln. Es ist eine hohe Variationsbreite von möglichen Lösungsansätzen festzustellen. Die Rechtsprechung geht hier sehr uneinheitlich vor. Wenn die konkreten Kosten des Dienstwagens nicht bekannt sind empfehlen wir zur schätzungsweisen Ermittlung des Gebrauchsvorteils folgende Berechnungsmethode...

Das ist dann die, die ich in meiner Berechnung verwendete, also mit den 100 Euro.

Gruß,
Papakind

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.10.2014 15:48
(@psoidonuem)
Registriert

Das Familienrecht nimmt an, dass man nicht nur ein Auto hätte, wenn man den Firmenwagen hätte, sondern genau dieses Auto. Hanebüchen, ist aber so. Zumal es den Schwarzkitteln auch nicht in den Kopf will, dass man oft gar kein Wahlrecht hat (ich würde lieber das Geld nehmen - aber wenn ich das Auto nicht nehme krieg ich gar nix)

Das OLG Frankfurt zieht übrigens ebenfalls die ADAC-Tabelle zu Rate. Wenn man ein etwas größeres Auto hat, sind da dem Netto ganz schnell 1000 - 1500 € zugerechnet - auch wenn man an sich normalerweise eine Vespa fahren würde.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2014 15:51
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ps,

Das Familienrecht nimmt an, dass man nicht nur ein Auto hätte, wenn man den Firmenwagen hätte, sondern genau dieses Auto. Hanebüchen, ist aber so. Zumal es den Schwarzkitteln auch nicht in den Kopf will, dass man oft gar kein Wahlrecht hat (ich würde lieber das Geld nehmen - aber wenn ich das Auto nicht nehme krieg ich gar nix)

wie ich in #3 ausführte, ist diese Unterstellung kein Privileg des Familienrechts, sondern trifft jeden Firmenwagenbesitzer oder Dienstwagennutzer; auch wenn er glücklich verheiratet ist und gar nichts mit Familienrecht zu tun hat. Eingebrockt haben uns das freundlicherweise die Mitmenschen, die grössten Wert darauf legen, dass alles ganz furchtbar gerecht sein muss und der Nachbar auf keinen Fall mehr haben darf als man selbst.

Was die Unterstellung an sich angeht: Was sollte das Finanzamt denn sonst annehmen? Dass alle, die privat Mercedes, Audi und BMW fahren, privat nur ein Fahrrad, eine Vespa oder maximal einen Smart hätten, wenn man ihnen keinen Firmenwagen aufdrängen würde? Falls das wirklich so ist, empfiehlt es sich, den Firmenwagen wirklich in der Firma zu lassen, die Privatnutzung arbeitsvertraglich auszuschliessen und jeden Tag eben nur mit Fahrrad, Vespa, Smart oder ÖPNV in die Firma zu fahren.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2014 16:01
(@psoidonuem)
Registriert

Moin ps,
wie ich in #3 ausführte, ist diese Unterstellung kein Privileg des Familienrechts, sondern trifft jeden Firmenwagenbesitzer oder Dienstwagennutzer; auch wenn er glücklich verheiratet ist und gar nichts mit Familienrecht zu tun hat. Eingebrockt haben uns das freundlicherweise die Mitmenschen, die grössten Wert darauf legen, dass alles ganz furchtbar gerecht sein muss und der Nachbar auf keinen Fall mehr haben darf als man selbst.

Was die Unterstellung an sich angeht: Was sollte das Finanzamt denn sonst annehmen? Dass alle, die privat Mercedes, Audi und BMW fahren, privat nur ein Fahrrad, eine Vespa oder maximal einen Smart hätten, wenn man ihnen keinen Firmenwagen aufdrängen würde? Falls das wirklich so ist, empfiehlt es sich, den Firmenwagen wirklich in der Firma zu lassen, die Privatnutzung arbeitsvertraglich auszuschliessen und jeden Tag eben nur mit Fahrrad, Vespa, Smart oder ÖPNV in die Firma zu fahren.

Grüssles
Martin

Nein Martin, dreimal nein.

1) Dass man steuerlich einen geldwerten Vorteil angerechnet bekommt und auf einen Fantasiebetrag Steuern zahlt ist - bis auf die Ermittlung des Betrages sowie die Tatsache dass man dennoch die Kilometerpauschale bei der Steuererklärung ansetzen darf - sachgerecht - da man das Auto tatsächlich hat, im Vergleich zu anderen Steuerpflichtigen. Nicht sachgerecht ist es jedoch, im Familienrecht mit einem völlig anderen Betrag das Einkommen zu erhöhen mit der Fiktion dass man dieses Geld ja zur Verfügung hätte, wenn man diesen Wagen nicht führe. Mit der gleichen Argumentation könnte ich den "ehebedingten Nachteil" auf den Kopf stellen und das Einkommen der hEXe fiktiv erhöhen wollen, denn wenn sie nicht geheiratet hätte, hätte sie ja mehr Geld zur Verfügung. Oder mein Gehalt fiktiv erhöhen, weil ich hätte ja in der Schule besser aufpassen können.

2) Man muss es ja nicht gleich übertreiben und wie ich lieber mit einem 23 Jahre alten Benz, Vespa oder Fahrrad fahren aber nur ganz wenige Menschen (und bei denen wird der Unterhalt nicht mit der DT gemessen) würden privat einen größeren Schlitten fahren als der, den sie von der Firma vor die Tür gestellt bekommen.

3) Die Privatnutzung arbeitsvertraglich auszuschliessen ist den meisten Glückspilzen aber nun mal nicht möglich. Musst Du nicht glauben, ist aber so.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2014 16:18
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin pk,

ich habe dies angesetzt aufgrund folgender Infos:

OLG Hamm, Urteil v. 21.04.2008 -  2 UF 166/07
OLG Hamm geht hier einen etwas einfacheren Weg und macht im Wege der Schätzung nach § 278 ZPO schlicht einen Aufschlag von pauschal 100,- € auf den steuerlichen Gebrauchsvorteil

laut Deinem Profil wohnst Du nicht im Einzugsgebiet des OLG Hamm, sondern in Hessen. Zuständig für Deinen Wohnort sind daher die Festlegungen des OLG Frankfurt. Abgesehen davon muss sich kein lokales Amtsgericht - weder in NRW noch in Hessen - zwingend an OLG-Rechenwegen orientieren; die haben keinen Gesetzes-, sondern nur Empfehlungscharakter.

Sollte sich allerdings Dein lokales Amtsgericht bei der Unterhaltsberechnung mit einem Aufschlag auf Dein Netto in Höhe von lediglich knapp 150 EUR zufriedengeben, würde ich an Deiner Stelle nicht widersprechen; das ist ein guter Deal.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2014 16:27
(@psoidonuem)
Registriert

... zumal die ADAC-Zahlen unbrauchbar sind. Ganz zufällig haben da alle Autos einen Wertverlust von ca. 67% in 4 Jahren egal ob Ssangyong oder Golf  :rofl2:

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2014 16:34




(@papakind)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

nun, die 150 EUR gelten aktuell, ohne richterlichen Seegen.
Doch steht die Scheidung eben auch bevor und der gegnerische Anwalt wird mit Sicherheit nach der Ladung den Unterhalt noch anhängig machen.
Dies geht damit einher, dass mein Kleiner in den Kiga soll, somit also 180 EUR Mehrbedarf im Raum stehen.

Nun bin ich berechtigt, die 180 EUR abzuzuiehen, direkt vom Trennungsunterhalt. Dafür dann den Kindergartenbetrag aufzuschlagen.
Mache ich dies, so wird die Gegenseite das nicht einfach so hinnehmen, nicht wissend, wie Sie reagieren wird, so kurz vor der Scheidung.

Allerdings ist "so kurz vor der Scheidung" relativ, denn DEF streckt seit Monaten, hat auch bereits bei der Umgangsverhandlung deutlich eine auf den Deckel bekommen deswegen.
Doch auch dies liegt zwischenzeitlich 3 Monate zürück. Das Gericht wurde erneut freundlich "erinnert".
Getrennt leben wir seit 2 Jahren.

Meine Intention für den Beitrag war, einmal zu erfahren, wie der Trennungsunterhalt berechnet wird.
Sie hat ein kleines Einkommen, seit April nun nachgewiesen, doch bisher ohne Anpassung.
Auch hier stellt sich die Frage, ob und wenn ja, wie damit umzugehen ist.

Gut, hinsichtlich des Firmenwagens scheint die Angelegenheit sehr wacklig zu sein, gibt es hier wohl keine einigermaßen verlässliche Berechnungsmethode.
Wird im Einzugsgebiet OLG Frankfurt mit der ADAC-Tabelle gerechnet, wäre das schon fast ein Gau.
Schade, dass das Thema derart schwammig zu sein scheint, ist es doch nun nicht so kompliziert.

Gruß,
Papakind

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.10.2014 16:48
(@psoidonuem)
Registriert

Nun bin ich berechtigt, die 180 EUR abzuzuiehen, direkt vom Trennungsunterhalt. Dafür dann den Kindergartenbetrag aufzuschlagen.

Wieso darfst Du den MB vom TU abziehen? Dann zahlt ihn ja hEXe? Kapier ich nicht

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2014 16:56
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ps,

1) Dass man steuerlich einen geldwerten Vorteil angerechnet bekommt und auf einen Fantasiebetrag Steuern zahlt ist - bis auf die Ermittlung des Betrages sowie die Tatsache dass man dennoch die Kilometerpauschale bei der Steuererklärung ansetzen darf - sachgerecht - da man das Auto tatsächlich hat, im Vergleich zu anderen Steuerpflichtigen.

der unterhaltspflichtige Dienstwagenbesitzer besitzt das Auto ebenfalls "körperlich". Ob er sich ohne diesen Dienstwagen privat ein Auto angeschafft hätte und ob dieses Privatauto kleiner oder billiger wäre als der Dienstwagen, entzieht sich einer juristischen Beurteilung.

Nicht sachgerecht ist es jedoch, im Familienrecht mit einem völlig anderen Betrag das Einkommen zu erhöhen mit der Fiktion dass man dieses Geld ja zur Verfügung hätte, wenn man diesen Wagen nicht führe.

wie ich schon schrieb: Das ist kein Privileg des Familienrechts. Würde ich mein Garagenschätzchen als Dienstwagen fahren, würde sich mein Einkommen auch ohne jegliche Unterhaltspflichten bei Anwendung der 1-Prozent-Regelung jeden Monat ebenfalls um 850 EUR erhöhen, ohne dass mir dieses Geld nominal jemals zur Verfügung gestanden hätte und ohne dass ich einen entsprechenden Gegenwert dafür bekäme.

Mit der gleichen Argumentation könnte ich den "ehebedingten Nachteil" auf den Kopf stellen und das Einkommen der hEXe fiktiv erhöhen wollen, denn wenn sie nicht geheiratet hätte, hätte sie ja mehr Geld zur Verfügung. Oder mein Gehalt fiktiv erhöhen, weil ich hätte ja in der Schule besser aufpassen können.

das hat nur den kleinen Schönheitsfehler, dass es eben NICHT die gleiche Argumentation ist.

2) Man muss es ja nicht gleich übertreiben und wie ich lieber mit einem 23 Jahre alten Benz, Vespa oder Fahrrad fahren aber nur ganz wenige Menschen (und bei denen wird der Unterhalt nicht mit der DT gemessen) würden privat einen größeren Schlitten fahren als der, den sie von der Firma vor die Tür gestellt bekommen.

das kann ja sein, aber es lässt sich eben nicht nachprüfen. Man geht ja auch davon aus, dass jeder Mensch eine Wohnung oder ein Haus in der Grösse mietet oder kauft, die er für sich selbst als angemessen betrachtet und sich leisten kann - und nicht erklärt, irgendwer habe ihn dazu gezwungen, überteuert zu mieten oder zu kaufen.

3) Die Privatnutzung arbeitsvertraglich auszuschliessen ist den meisten Glückspilzen aber nun mal nicht möglich. Musst Du nicht glauben, ist aber so.

Wenn Du möchstest, findest Du beispielsweise HIER nähere Informationen, und HIER kannst Du sogar einen entsprechenden Muster-Arbeitsvertrag herunterladen. Und wenn Du einen Arbeitgeber hast, der Dich nicht nur widerwillig beschäftigt, sondern auf Deine Anwesenheit in seinem Unternehmen Wert legt, wird er einen solchen Arbeitsvertrag auch gerne unterschreiben.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2014 16:57
(@papakind)
Schon was gesagt Registriert

Wieso darfst Du den MB vom TU abziehen? Dann zahlt ihn ja hEXe? Kapier ich nicht

Weil der Mehrbedarf des Kindes in Abzug gebracht wird, bevor ich den Trennungsunterhalt berechne. Zumindest ist das mein Sachstand.
Somit ziehe ich den Kindergartenmonatswert von Trennungsunterhalt ab und überweise den gleichen Wert als "Kindergartengebühr" an DEF, oder den Träger der Einrichtung.

Es ging beim letzten Termin mit meinem RA allerdings auch darum, wer den Kitavertrag unterzeichnet.
-> spielt aufgrund des gemeinsamen Sorgerechts keine Rolle

Nachfrage meinerseits, was geschieht, wenn DEF nicht zahlt?
-> Problematisch, da gemeinsam haftend

Somit gedenke ich nun, den Vertrag mit dem Träger selbst abzuschließen, und ihr den Trennungsunterhalt zu reduzieren.

Ist das nicht korrekt?

Gruß,
Papakind

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.10.2014 17:03
(@psoidonuem)
Registriert

Nein, Du kannst - bestenfalls - den Mehrbedarf (und zwar den tatsächlichen) vom EINKOMMEN abziehen bei der Berechnung des TU. Aber eben nur wenn Du ihn auch bezahlst. Wenn Ex ihn bezahlt, musst Du ihn zum TU und KU DAZU bezahlen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2014 17:09
(@papakind)
Schon was gesagt Registriert

Hallo psoidonuem,

Nein, Du kannst - bestenfalls - den Mehrbedarf (und zwar den tatsächlichen) vom EINKOMMEN abziehen bei der Berechnung des TU. Aber eben nur wenn Du ihn auch bezahlst. Wenn Ex ihn bezahlt, musst Du ihn zum TU und KU DAZU bezahlen.

Gut, das habe ich soweit verstanden.
Ergo bin ich damit gut beraten, direkt an den Träger zu zahlen.
Auch ausgehend von dem Aspekt, dass DEF weit unter dem Selbstbehalt liegt und sie mit Sicherheit unter diesem bleiben wird, solange mein Sohn in den Kiga geht (leider tickt sie so).

Gruß,
Papakind

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.10.2014 17:23
(@psoidonuem)
Registriert

Der Träger wird übrigens nur im äußersten Ausnahmefall einen Vertrag mit Dir (allein) schließen. Es sei denn Du bist eine Frau oder Deine Frau sitzt gerade in der Geschlossenen. Aber selbst in letzterem Fall holt er es nach.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2014 17:39
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Eingebrockt haben uns das freundlicherweise die Mitmenschen, die grössten Wert darauf legen, dass alles ganz furchtbar gerecht sein muss und der Nachbar auf keinen Fall mehr haben darf als man selbst.

Ist sicher eine Verschwörung oder? 🙂  :undwech2:

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2014 20:22
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ist sicher eine Verschwörung oder? 🙂  :undwech2:

nö, ganz sicher nicht. Die Leute mit der Neidkeule (man könnte sie auch unter "Schwachleister" subsumieren) haben das sämtlich für sich persönlich perfektioniert - und alle können das hinter vermeintlich tollen "Argumenten" wie einem entrüsteten, beifallheischenden "ansonsten muss ja der Steuerzahler den Porsche des Unternehmers bezahlen!" verstecken. Woran man jedes Mal merkt, dass sie nicht einmal die grundlegenden Gegebenheiten unseres Steuer- und Sozialsystems verstanden haben. 😉

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2014 22:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also ich persönlich bin der Ansicht dass es sich in diesem Fall nicht um eine Neidsteuer handelt, sondern um eine kleine Gefälligkeit für die Autoindustrie um dafür zu sorgen, dass alte Autos möglichst schnell durch fabrikneue ersetzt werden.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2014 22:31




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