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Unterhaltsberechnung Locutus

 
(@locutus)
Rege dabei Registriert

Das perfide ist ja dass so getan wird als gäbe es Inflation nur bei den Empfängern.

Warum dürfen die Pflichtigen sich bei bestehenden Titeln nicht auf neue selbstbehalte berufen, aber Empfänger auf höhere Zahlbeträge, ohne überhaupt agieren zu müssen? Ich liege durch die enteilenden unterhalte inzwischen 300€ unter dem bedarfskontrollbedarf. Trotz Lohnerhöhungen. Ich muss die exe fragen ob sie einer Senkung zustimmt und klagen wenn sie es nicht tut. Selbstverständlich wird sie es nicht tun. Und die Klage kostet mich mehr als ich einsparen kann...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2023 10:06
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @locutus

Und die Klage kostet mich mehr als ich einsparen kann...

Meckerei hilft nicht! Die Abänderung kostet dich vermutlich gar nichts, wenn du es richtig angehst. Bitte kompletten Sachverhalt in einem eigenen Thread schildern. Antworten sind ziemlich sicher.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2023 11:21
Brave, Brave and Brave reacted
(@locutus)
Rege dabei Registriert

@tacheles unbereinigt in etwa 2400. 

Steuererstattung 600

Wohnvorteil wird mit 271 angerechnet

44km Arbeitsweg (OLG Naumburg, 0,42 für 30km, der Rest mit 0,28). Den hatte ich dieses Jahr gut 200 Tage.

1x 6-12 1x 12-18 (für die nächsten 6 Jahre)

Hinzu kommt 1200 Inflationsprämie und 500 sonstige Prämien. Die 1200 müssen nicht zwangsläufig gelten, gibt kaum richterliche Entscheidungen. 

Die 1200 gibt's nächstes Jahr nicht, leichte Lohnerhöhung. Gehe ich also mit optimistischen 2900 netto im Monat ran und zahle 1007 ab 24, bleiben 1900 übrig. 150 über bedarfskontrollbetrag. Abzüglich Arbeitsweg.

 

Vor 4 Jahren war der Unterhalt deutlich weniger, durchs Alter der Kinder und weniger verrückte Erhöhungen und ich hatte ein bereinigtes netto von 2298. Hatte aber nur bei 3 Monaten Arbeitsweg, der Rest war Montage. Mein Bruttostundenlohn ist seit dem um 37,5% gestiegen (gleicher Arbeitgeber und Arbeitsplatz).  Außerdem wurde 1/3 vom Verpflegungsmehraufwand als Einkommen angerechnet. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2023 21:05
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Locutus,

ich hab's mal in ein separates Thema ausgelagert.

Hilf mir mal bitte auf die Sprünge, wie du zu den "optimistischen 2900 netto im Monat" kommst. Ich sehe hier:

  • Unbereinigtes Netto 2.400 Euro
  • Steuererstattung 600 Euro - das ist doch sicherlich pro Jahr, also 50 Euro pro Monat, oder?
  • Wohnvorteil 271 Euro
  • 1.200 Euro Inflationsprämie, also 100 Euro pro Monat
  • 500 Euro sonstige Prämien, also 42 Euro pro Monat

Mögliche Lohnerhöhungen irgendwann im kommender Jahr interessieren bei einer aktuellen Unterhaltsberechnung noch nicht, die Inflationsprämie ist Verhandlungssache hinsichtlich der Unterhaltsberechnung; wenn es diese absehbar nicht mehr gibt, dann sollte man das hoffentlich wegdiskutieren können. Je nachdem komme ich auf 2.763 bzw. schlimmstenfalls 2.863 Euro im Monat als Einstiegspunkt in die Berechnung.

Fahrtkosten sind also 44 km einfacher Strecke an 200 Tagen, d.h. pro Tag zweimal 30 km im Wert von 0,42 Euro, sowie zweimal 14 km im Wert von 0,28 Euro. Also 6.608 Euro pro Jahr bzw. 550 Euro pro Monat.

Nach Abzug der Fahrtkosten als berufsbedingter Kosten landen wir da bei einem bereinigten Netto von 2.213 Euro bzw. 2.313 Euro. Ist beides eigentlich Zeile 2 der Düsseldorfer Tabelle 2024, also wie von dir angegeben 454 Euro plus 553 Euro gleich 1.007 Euro.

Aber: Sogar mit Inflationsprämie und somit einem bereinigten Netto von 2.313 Euro bleiben nach Abzug von 1.007 Euro nur 1.306 Euro. Da braucht es uns nicht zu kümmern, dass die Naumburger offenbar nichts von Bedarfskontrollbeträgen halten, denn hier ist sogar der Selbstbehalt verletzt!

Also runter nach Zeile 1, Unterhalt wäre dann 426 Euro plus 520 Euro gleich 946 Euro. Gleiche Rechnung wie zuvor, dir bleiben sogar mit Inflationsprämie nur 1.367 Euro, der Selbstbehalt ist immer noch verletzt!

Eigentlich bist du also ein Mangelfall, nämlich im Abstand von 83 Euro bzw. 183 Euro zum Selbstbehalt, je nachdem ob mit oder ohne Inflationsprämie gerechnet wird. Wie gut deine Aussichten sind, tatsächlich als Mangelfall anerkannt zu werden, wage ich nicht zu beurteilen - könnte sein, dass der Richter deine Fahrtkosten mit irgendeiner fadenscheinigen Begründung just um den Betrag kürzt, dass du doch wieder "gerade eben so" für den Mindestunterhalt leistungsfähig gerechnet wirst.

Zeile 1 sollte bei deinen Zahlen allerdings sehr gut zu begründen sein - aber wenn ich dich richtig verstanden habe, dann hast du einen Titel für Zeile 2 an der Backe, und den müsstest du jetzt erst mal wegbekommen, richtig?

Viele liebe Grüße,

Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2023 22:30
(@locutus)
Rege dabei Registriert

Vielen Dank,

 

Ja, die 2900 waren optimistisch für Frau und Kinder berechnet. Ich stehe in Zeile 2 mit Titel. Die gute Frau dreht derzeit aber noch an ganz anderen Schrauben, sodass eine gütliche Einigung soweit weg ist wie die chinesische Mauer vom Brandenburger Tor.

Den Arbeitsweg habe ich seit 15 Jahren und die Lohnsteigerungen zeigen zumindest dass es daran nicht liegt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.12.2023 05:30
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

@locutus 

Ich bin immer an exakten Informationen interessiert. Richter meist auch. 😎 

Die Titel über 105%, handelt es sich dabei um Urkunden (vom Jugendamt bzw. Notar) oder Beschluss oder um einen gerichtlichen Vergleich?

Wann und unter welchen Bedingungen sind die Titel zustande gekommen (also die Grundlagen)? Das könnte wirklich wichtig sein bei einer Abänderung. Manche Abänderungen sind allein daran gescheitert, weil schon die ursprüngliche Berechnung zu hoch war und trotzdem akzeptiert wurde. Präklusion oder so ähnlich nennen die Juristen das.

Wer vertritt die Kinder bisher außergerichtlich? Die Mutter selbst, ein Beistand vom Jugendamt oder ein Anwalt?

Die Steuererstattung findet regelmäßig in dieser Höhe statt und der Wohnvorteil beträgt nach wie vor 241 €?

Und sicherheitshalber: Kennst du das Einkommen der Mutter? Bei entsprechend hohem Einkommen kann da was gehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2023 11:20
(@locutus)
Rege dabei Registriert

Das mit den korrekten Informationen kann ich natürlich nachvollziehen.

Der Titel wurde erst über 2 Jahre nach der Trennung eingefordert. Obwohl ich von Anfang an gezahlt habe. Sie ist den Weg über das Jugendamt gegangen. Ich wüsste nicht dass die Kinder außergerichtlich vertreten werden. Die Steuererstattung war die letzten 3 Jahre in dem bereich. Das Jahr als der Titel eingefordert wurde hatte ich aber (sieht man ja an den Zahlen) mehr Geld Netto zur Verfügung, obwohl mein brutto seit dem gestiegen ist. Grund war dass ich fast 10.000€/a an Verpflegungsmehraufwand bekommen habe. War einige Monate auf Auslandsmontage. Davon wurden 1/3 angerechnet, zuzüglich Leistungszulage (gibt's bei uns fast immer im Ausland, meist 2,50€/h brutto), Überstundenzuschläge und der nicht vorhandene Arbeitsweg haben natürlich zur Folge dass da nicht mehr viel mit spitzem Bleistift ist. Die Überstunden selber habe ich mir über mehrere Jahre, a 10 im Monat bezahlen lassen. Davon ist aber nichts mehr übrig. Einzig dass ich 2€unter den 2300 geblieben bin hat die gute Frau (& die vom Jugendamt) mächtig gewurmt.

Die 271 setzen sich aus 100m² Eigenheim a 5€/m² abzüglich 229 Kredit für selbiges zusammen. Ich schätze Frau Mama hat ca 2300 im Monat.

Bleibt über dass der Titel zu dem Zeitpunkt in der Höhe durchaus nicht unberechtigt war. Allerdings sind wir sehr abhängig vom Weltmarkt. Dadurch war ich seit fast 2 Jahren nur im Betrieb Stunden machen. Dann kommt natürlich der damals kaum berücksichtigte Arbeitsweg voll zum tragen. Hinzu kommt dass ich mehrere  fort- und Weiterbildungen gemacht habe (zum Teil auch selbst finanziert) und der Fachkräftemangel, sodass ich durchaus jedes Jahr "nach oben" gehen kann, da keine Tarifbindung.

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.12.2023 16:00
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @locutus

Der Titel wurde erst über 2 Jahre nach der Trennung eingefordert. Obwohl ich von Anfang an gezahlt habe. Sie ist den Weg über das Jugendamt gegangen. Ich wüsste nicht dass die Kinder außergerichtlich vertreten werden.

Das Jugendamt ist oder war also im Spiel. Wenn beim Jugendamt eine Beistandschaft für beide Kinder besteht ist der Beistand der gesetzliche Vertreter der Kinder (außergerichtlich und auch gerichtlich). Als Titel vermute ich jetzt einfach mal zwei dynamische Jugendamtsurkunden über jeweils 105% des jeweiligen Mindestunterhalts. Sollte es anders sein, bitte Infos.

Um eine Reduzierung des zukünftig zu zahlenden Unterhalts zu erreichen, ist nun eine Abänderung der Urkunden notwendig. Die obige Berechnung von @Malachit ist einschließlich aktueller Auskünfte über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse dem außergerichtlichen Vertreter der Kinder (also Mutter oder Beistand) vorzulegen und es ist unter Fristsetzung (Vorschlag 3 Wochen) zu einer Abänderung auf 100% des jeweiligen Mindestunterhalts aufzufordern. Die Abänderung kann auch durch eine entsprechende Verzichtserklärung erfolgen. Auf einen Mangelfall würde ich nicht abstellen, die Chancen halte ich nicht für besonders hoch. Für den Fall der Weigerung der Unterhaltsreduzierung würde ich auf gerichtliche Hilfe hinweisen, also Unterhaltsverfahren androhen. 

Das Schreiben einschl. der gesamten Unterlagen würde ich über einen Gerichtsvollzieher vor Ort zustellen lassen. Die Kosten sind nur geringfügig höher als für ein Einschreiben mit Rückschein. Aber man hat einen absolut sicheren Zustellnachweis.

Solltest du nicht weit vom Beistand im Jugendamt entfernt wohnen, könntest auch direkt vor Ort die ganzen Unterlagen abgeben und in einem persönlichen Gespräch schon mal die Chancen auf eine außergerichtliche Einigung ausloten. Viele Beistände verhalten sich gar nicht so feindselig wie oftmals angenommen. Und die stimmen einer solchen begründeten Abänderung ("nach unten") eher zu als die Mütter selbst. Denn die Beistände kennen die Rechtslage gut und sie wissen, dass sie für Fehler in die Haftung genommen werden können. 

Wird die Abänderung abgelehnt, bleibt nur die gerichtliche Klärung. Im ersten Schritt beantragt man dafür Verfahrenskostenhilfe (VKH) beim zuständigen Familiengericht und erhält nach Stellungnahme des Gegners einen VKH-Beschluss, der schon viel aussagt über den Ausgang des Verfahrens. Bis hierhin besteht kein Anwaltszwang!

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Geschrieben : 13.12.2023 17:59
(@locutus)
Rege dabei Registriert

Hmmm. Okay. Danke soweit. Muss ich mal ne Nacht drüber schlafen.

 

Woher weiß ich nun aber ob eine Beistandschaft besteht? Oder kann ich direkt zum Jugendamt gehen?Wie schon oben steht, die gute Frau dreht momentan auch an ganz anderen Schrauben und da ist das noch zusätzlich Öl im Feuer. Auf der anderen Seite schränke ich mich schon sehr ein.

Das Jugendamt ist etwa 50km entfernt. Würde ich jetzt aber nicht als Hindernis sehen.

 

Gerade was die Inflationsprämie angeht ist meiner Meinung nach nichts endgültig. Nicht wenige Meinungen im Netz gehen davon aus dass es sich nicht um Einkommen handelt und somit nicht in die Berechnung gehört.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.12.2023 18:19
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @locutus

Woher weiß ich nun aber ob eine Beistandschaft besteht?

Das geht aus den Schreiben des Jugendamtes hervor. Und eine Beendigung einer Beistandschaft wird ausdrücklich schriftlich mitgeteilt.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2023 18:24




(@locutus)
Rege dabei Registriert

Ich habe jetzt einmal alle Zahlen geexcelt und die gleichen Berechnungsmaßstäbe wie 2019 angesetzt.

Ergebnis ist dass ich auf 10€ genau das gleiche bereinigte Einkommen habe. Damals waren es aber eben unter 600€ Unterhalt und deutlich niedrigerer Selbstbehalt sowie Bedarfskontrollbetrag. Habe das alles jetzt zu Papier gebracht und an den Beistand geschickt. Jetzt heißt es abwarten.

Vielen Dank bis hierher.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.12.2023 16:46
(@locutus)
Rege dabei Registriert

Das Jugendamt als Beistand lehnt eine Einmischung ab, ich soll das mit der Mutter selber klären... 

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2024 14:58
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @locutus

Das Jugendamt als Beistand lehnt eine Einmischung ab

Mein Anwalt würde jetzt einen Abänderungsantrag mit vorgeschaltetem VKH-Antrag beim zuständigen Familiengericht stellen. Ich dürfte das VKH-Verfahren vom Gesetz her zwar auch ohne Anwalt durchführen, aber den Anwalts-Luxus gönne ich mir.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2024 15:57
(@locutus)
Rege dabei Registriert

Da momentan eh noch andere Sachen über den Anwalt laufen kommt das morgen eh mit dazu. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2024 16:57
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

@locutus 

Wie ist denn in deinem eigenen Fall der Sachstand?

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2024 19:48
(@locutus)
Rege dabei Registriert

Seit Wochen drehts sich im Kreis. Vollzug kann ich nicht melden, die anderen Geschichten finden gerade erst ein Ende...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.07.2024 04:15