Unterhaltsberechnun...
 
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Unterhaltsberechnung in meinen Fall - ein paar Fragen.

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(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Tobi,

Wäre es ebenfalls die Stufe 10 wenn die Kindesmutter 3 und ich 2 Unterhaltsverpflichtungen hätte? Oder ist es an der Stelle unerheblich?

In der Düsseldorfer Tabelle heisst es zum Bedarf beim Einkommen oberhalb Einkommensgruppe 10 lapidar "nach den Umständen des Falles" (insofern ist die Formulierung des JA - auch wenn sich´s offiziell anhört - eher willkürlich).

Zur Zeit bin ich jetzt mit der Kindesmutter auch noch in der Klärung, wie sie mir das zuviel gezahlte Unterhaltsgeld zurück zahlt.

Hast Du weiterhin an die KM gezahlt ? Genau genommen, müsstest Du von Deinem Sohn zurückfordern ...

Besten Gruß
United

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Geschrieben : 11.06.2012 14:00
(@tobirobi)
Schon was gesagt Registriert

Tach,

zu deinem ersten Hinweis. Das klingt  ganz gut, dann hoffe ich mal, dass das Jungendamt der KM eine ähnliche Antwort gibt.
Und zu Deinem 2. Hinweis, bisher hatte ich weiterhin an die KM gezahlt, von daher fordere ich auch von ihr zurück. Zur Zeit ist es zwischen uns 3en (Vater, Mutter, Kind) in der Klärung wie zukünftig gezahlt wird. Ja, ich weiß, von Rechten muss ich an meinen Sohn zahlen, aber ich will eine Änderung des Verfahrens nicht nur mit ihm sondern auch mit der Mutter abstimmen. Aber ich glaube es wird daraquf hinaus laufen, dass ich ab sofort an den Jungen zahle.

Gruß
Tobias

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Themenstarter Geschrieben : 11.06.2012 14:54
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Naja, bevor die Klärung herbeigeführt ist würde ich auf jeden Fall nix mehr zahlen.
Theoretisch kann jetzt dein Sohn ankommen behaupten er hätte den UH nie bekommen - und du dürftest nochmal zahlen.
Ob du die 'Fehlzahlung' von Muddi zurück bekommst steht auf einem anderen Blatt.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2012 14:57
(@tobirobi)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

die Zahlung an die KM war bisher immer vorbehaldlich einer abschließenden Klärung und von daher gehe ich davon aus, dass es sich schon richtig regeln wird. Klar gibt es immer solche und solche Fälle aber bisher läuft es bei "uns" noch alles recht Problemlos ab.
Ich kann mir natürlich gut vorstellen, dass sie da jetzt am meckern ist, und noch ist das Thema ja nicht abgeschlossen.

Für den Zwischenstand ist aber schon mal sehr beruhigend, dass die Berechnungen hier aus der Unterhaltung stimmten und das Jugendamt genau das gleiche ausgerechnet hat. Abwarten wie es weiter geht, ich werde es auf jeden Fall berichten.

Gruß
Tobias

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Themenstarter Geschrieben : 11.06.2012 16:40
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Tobi,

wir wollen den Teufel ja auch nicht an die Wand malen; was @habakuk Dir sagen wollte, ist schlicht: Unterhalt für einen Volljährigen, den Du ohne schriftlichen Nachweis an dessen Mutter überweist, ist juristisch im Zweifelsfall nicht bei Sohnemann angekommen. Wobei es Dir ja nicht verwehrt ist, seiner Mutter Geld zu schenken.

Was das Jugendamt ausgerechnet hat, ist im Zweifelsfall bedeutungslos; in jedem Fall nicht rechtsverbindlich. Die haben dort nur Beratungsfunktion, aber keine Entscheidungsbefugnisse. Gelten wird allein, worauf Deine Ex und Du Euch einigt. Wobei erfahrungsgemäss manche Unterhaltsbezieherinnen manchmal plötzlich ganz komische Anwandlungen bekommen, wenn aus der jahrelangen Gewohnheit "Unterhalt bekommen" plötzlich "Unterhalt bezahlen" werden soll...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 11.06.2012 16:58
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Tobias,

341,- Euro ich
284,- Euro Kindesmutter

Äh, wie kommen die Rechenkünstler vom Jugendamt auf diese Zahlen? In Summe sind das 625 Euro - die Düsseldorfer Tabelle endet aber in Zeile 10 für ein volljähriges Kind bereits bei 597 Euro ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

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Geschrieben : 11.06.2012 20:07
(@tobirobi)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

ja, da kommt noch die Krankenversicherung dazu, die hatte ich nicht aufgezählt.

Gruß
Tobias

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.06.2012 20:39
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Tobias,

ja, da kommt noch die Krankenversicherung dazu, die hatte ich nicht aufgezählt.

seid Ihr beide privat krankenversichert? Wenn einer von Euch in der GKV ist, kann auch Sohnemann während Schule und Studium in der (kostenfreien) Familienversicherung dieses Elternteils bleiben.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2012 20:51
(@tobirobi)
Schon was gesagt Registriert

Hi Martin,
Ja, wir sind beide privat versichert. Von daher ist das schon richtig.

Gruß, Tobias

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Themenstarter Geschrieben : 11.06.2012 21:13
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Tobias!

Du schreibst, Sohn ist in einer schulischen Berufsausbildung - das JA schreibt aber.

priviligierten Volljährigen

Mich würde interessieren:
a, welche Ausbildung?
b, Einkommen deiner jetzigen Frau?

Sollte er sich wirklich in einer Berufsausbildung befinden, dann bitte noch beantworten:
c, lebt KM mit dem Vater ihrer anderen Kinder zusammen, arbeiten beide Vollzeit?

Grüße,
kosmos

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2012 19:34




(@tobirobi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Kosmos,

Er macht eine Ausbildung zum Assistenten für Produktdesign in Kombination mit einem Fachabitur.
Meine Frau ist zur Zeit in Elternzeit denn wir haben im April unser 1. Kind bekommen.
Vorher betrug es ca. 3.000 Euro.

Die KM lebt nicht mehr mit dem Vater ihrer anderen Kinder zusammen.

Gruß
Tobi

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Themenstarter Geschrieben : 12.06.2012 21:31
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Tobirobi!

Dann hätte der Sohn Anspruch auf Schülerbafög - denke aber, dass die Elterneinkommen zu hoch sind. Kannst du aber in einem Bafögrechner überprüfen.

Da der Sohn nicht mehr privilegiert ist, ist das minderjährige Kind und deine Ehefrau vorrangig und der Unterhaltsanspruch kann bei der Unterhaltsberechnung von deinem Einkommen abgezogen werden.

Hat deine Frau Anspruch auf Elterngeld?

Grüße,
kosmos

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2012 23:51
(@tobirobi)
Schon was gesagt Registriert

Hi Kosmos,

ja, Anspruch auch Elterngeld besteht.

Gruß
Tobias

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.06.2012 14:58
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