Unterhaltsberechnun...
 
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Unterhaltsberechnung für 2008 und Fragenformular Jugendamt

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(@vatersorgen2008)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

erst mal muss ich mich vorstellen ich bin Vater von einer 9 jährigen Tochter und das bin ich gerne.

Leider lebt meine Tochter zur Zeit bei den Grosseltern, meine Ex- Freundin kümmert sich nur wenig um unser Kind.

Ich kümmere mich soweit es geht mehr aber bin in beruflich ziemlich eingespannt.

Erziehungsberechtigt bin ich auch seit 2 Jahren, die Grosseltern meinten es wäre sinnvoll wenn aus der Vergangenheit bekannt der Vater auch Rechte bekommt. Da Ihre Tochter sich schon einige Sachen geleistet hat.

Am Samstag bekam ich einen Brief vom Jugendamt (wohne in Niedersachsen).

Dort verweist man auf die neue Düsseldorfer Tabelle, die natürlich nicht beiliegt wie auch die Informationen zu den §... Schade eigentlich.

Nunja nach etwas gerechne und suchen im Internet komme ich auf folgendes Berechnungsergebnis:

Bislang zahlte ich 254 Euro errechnet aus:
331 Euro Unterhaltsgeld - 50% Kindergeld 77 Euro bei 121,20 %

Jetzt habe ich errechnet als Ergebnis 310 Euro
387 Euro Unterhaltsgeld - 50 % Kindergeld 77 Euro bei 120 % lt. Tabelle

Das sind 56 Euro mehr, kann doch nicht sein oder?

Desweiteren habe ich einen Fragenkatalog bekommen, sieht aus wie selbstgemacht.

Fragen dazu wären, welche Informationen dürfen überhaupt abgefragt werden?
Welche Steuererstattungen sind gemeint?
Reicht die Übersicht des Jahreverdienst den man für das Finanzamt benötigt?
Welche sonstigen Belege sind gemeint?
Welche Zinsen sind gemeint ? Die 2 % die ich auf meiner Sparkassentwinkarte habe?
Die Fragen nach Renten kommen nur in Frage wenn ich schon Rentner bin?

Werden all diese Fragenergebnisse zum Gehalt addiert und dann durch 12 geteilt um dann mit der Düsseldorfer Tabelle verglichen zu werden?

Ich finde es sehr undurchsichtig, ich bin ein logischer Mensch. Warum erklärt man es dann nicht so das man damit klar kommt?

Ich hoffe mir kann geholfen werden 🙂

Viele Grüße


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2008 15:18
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Vatersorgen,

erstmal und am wichtigsten:

Besteht ein derzeit gültigert Titel überden KU?

Wenn ja, wann ahst du diesen unterzeichnet? Das JA darf nur alle 2 Jahre nachfragen, ob sich deine Einkommensverhältnisse geändert haben bzw. dann wenn ein begründeter Verdacht naheliegt, das sichdein Einkommen m mehr als 10 % geändert hat. ist beides nicht der Fall kann das JA allein aufgrund der Gesetzesänderung keine Abänderung verlangen.

Die zweite Frage: Da das Kind ja weder bei dir noch bei der KM lebt seid ihr beide für den KU verantwortlich und inder Pflicht. Wie sieht es mit der KM aus? Leistet sie barunterhalt und wenn nein, warum nicht?

Zur Berechnung des KU sind die Lohnabrechnungen der letzen 12 Monate (incl. Weihnachts-, Urlaubsgeld und Sonderzulagen), evtl. Zinseinnahmen und Einnahmen aus Vermietung etc., sowie eine Steuerrückerstattung zu berücksichtigen.

Aber es wird nur von deinem bereinigten Netto aus gerechnet. Dein bereinigtes Netto erhälst du in dem du 5 % berufsbedingte Aufwendungen (oder wenn rechnerisch günstiger die Fahrtkosten) abziesht, ebenso kannst du bis zu 4 % für private Altersvorsorge und so von deinem Nettoverdienst abziehst.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2008 15:26
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

derzeit läuft die große Abzocke durch die UHV-Kassen (>hier<, Antwort 457).

Wichtigste Frage ist, ob ein Titel besteht und wann du das letzte Mal Auskunft über dein Einkommen erteilt hast. Lies dir bitte auch >dieses< Topic durch.

DeepThought

*edit midnightwish, du bist aber auch was schnell  :thumbup:


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2008 15:28
(@PhoeniX)

Moin

Wann war die letzte Einkommensanfrage?? Ist die schon 2 Jahre her??

Fragen dazu wären, welche Informationen dürfen überhaupt abgefragt werden?

Alle Einkommensrelevanten.

Welche Steuererstattungen sind gemeint?

Die vom Lohnsteuerjahresausgleich.

Reicht die Übersicht des Jahreverdienst den man für das Finanzamt benötigt?

Jain. Meißt wird der Bescheid vom Finanzamt gefordert, weil nur der konkrete Rückschlüsse gibt.

Welche sonstigen Belege sind gemeint?

Ich denke mal alle, die Einkommensrelevant sind. Fahrtkosten, Mieteinkünfte etc.

Welche Zinsen sind gemeint ? Die 2 % die ich auf meiner Sparkassentwinkarte habe?

Jep und Aktien Vermögen  etc.

Die Fragen nach Renten kommen nur in Frage wenn ich schon Rentner bin?

Nein. Dort mußt du z.B. Riesterrentenverträge und Co angeben (schmälert dein Einkommen)

Hoffe ich hab nicht allzuviel vergessen.

Wie gesagt wichtig wäre wann du deine letzte Unterhaltsberechnung gehabt hast. Der Unterhalt darf nicht aufgrund der neuen Gesetzeslage mal einfach abgeändert werden, versuchen die JA's aber gerne.

Gruß

Martin


Anm.: Quoting korrigiert


AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2008 15:31
(@vatersorgen2008)
Schon was gesagt Registriert

Hallo nochmals,

erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten. Ich versuche nun mal zu antworten.

Titel heißt anerkannte Vaterschaft, ja die besteht.

Die letzte Prüfung über meine Einkommensverhältnisse ist schon läger als 2 Jahre her. Das Amt hat sich von Stadt auf Landkreis geändert.

Dann habe ich natürlich noch keine Lohnsteuerjahresausgleich für 2007 gemacht, also kann ich dort bislang nur "0" eintragen.

Soviel Fremdeinkommen habe ich leider nicht, ist also einfach.

Die Zinsen der Sparkasse werde ich eintragen, was will man damit frag ich mich.

Zählen statt Riesterrente auch Lebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen?

Also wenn ich 9% abziehen kann, bin ich eine Gruppe nach oben gerutscht und zahle nur 40 Euro mehr.

Zur Mutter, wieviel % müßte Sie zahlen wenn Sie sich nicht um das Kind kümmert? Das Geld vom Jugendamt geht schon an die Großeltern. Wer muss sich darum kümmern das sie Ihren Anteil zahlt? Was ist wenn sie nicht dafür aufkommen will oder so tut als könne sie das nicht?

Ich danke nochmal, hoffe auch mal helfen zu können 🙂

Grüße


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2008 23:29
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

Leider lebt meine Tochter zur Zeit bei den Grosseltern, meine Ex- Freundin kümmert sich nur wenig um unser Kind.

und

Erziehungsberechtigt bin ich auch seit 2 Jahren, die Grosseltern meinten es wäre sinnvoll wenn aus der Vergangenheit bekannt der Vater auch Rechte bekommt. Da Ihre Tochter sich schon einige Sachen geleistet hat.

und

Das Geld vom Jugendamt geht schon an die Großeltern.

Da scheinen doch die Großeltern auch sorgeberechtigt zu sein.Wie ist Dein hälftiges Sorgerecht zustande gekommen bzw. wer hat noch das Sorgerecht, die Mutter oder die Großeltern. Bei wem ist das Kind gemeldet?

Dort verweist man auf die neue Düsseldorfer Tabelle, die natürlich nicht beiliegt wie auch die Informationen zu den §... Schade eigentlich.

Guckst Du hier: Düsseldorfer Tabelle nebst Anlagen.

Bislang zahlte ich 254 Euro errechnet aus:
331 Euro Unterhaltsgeld - 50% Kindergeld 77 Euro bei 121,20 %

Jetzt habe ich errechnet als Ergebnis 310 Euro
387 Euro Unterhaltsgeld - 50 % Kindergeld 77 Euro bei 120 % lt. Tabelle

Das sind 56 Euro mehr, kann doch nicht sein oder?

Irgendwas stimmt nicht bei der Berechnung. Wenn Du bislang 331€-77€ KG gezahlt hast, warst Du in Stufe 6 (135%). Soweit kein Unterhaltstitel existiert und Du nicht mehr verdienst, wirst Du nach der neuen Tabelle in Stufe 3 (110%) eingestuft, somit sind zu zahlen 355€ -77€ KG = 278€. Das Kindergeld wird an den betreuenden Elternteil ausgezahlt, Du darfst das hälftige KG aber bei Dir abziehen. Wenn die Mutter etwas anderes behauptet, möge sie sich die Düsseldorfer oder eben die maßgebliche Tabelle etwas näher ansehen.

Dann habe ich natürlich noch keine Lohnsteuerjahresausgleich für 2007 gemacht, also kann ich dort bislang nur "0" eintragen.

Verlangt werden i.d.R. die Steuerbescheide der letzten zwei Jahre, also 2005, 2006

Die Zinsen der Sparkasse werde ich eintragen, was will man damit frag ich mich.

Zinserträge zählen gem. Leitlinien zum unterhaltsrelevanten Einkommen.

Grüsse
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2008 01:47
(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,
Vaterschaftsanerkennung ist kein unterhaltsrechtlicher Titel.....damit ist ein Beschluß, Vertrag oder Urteil gemeint, in dem die Höhe des zu zahlenden Unterhalts sozusagen amtlich festgelegt wird.

Steuerbescheid für 2007 ist sicherlich nicht gefragt - in der Regel werden die Einkommen der letzten 12 Monate (rückwirkend) berechnet - das hat zur Folge, dass du alle in den letzten 12 Monaten erhaltenen Einnahmen darstellen musst - und dazu gehört wohl der Steuerbescheid für 2006, den du irgendwann in 2007 erhalten haben wirst (vermute ich jedenfalls).


Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2008 13:02
(@vatersorgen2008)
Schon was gesagt Registriert

Hallo da bin ich wieder,

habe eine Zahlungsaufforderung vom Jugendamt bekommen, dort ist mal wieder alles anders....

Erstmal hat man völlig ignoriert das der Name meiner Tochter falsch ist, dann das die Mutter die sich nicht kümmert auch eigentlich eine Unterhaltsverpflichtung hat.

Dann hat man die Zinserträge als Einkommen gerechnet. Das Geld ist gerade ausgegeben weil ich mal wieder neue EDV brauche für meinen Job.

Dann wegen einem Euro in eine höhere Klasse gestuft und da ich nur ein Kind habe nochmal eine Stufe hoch.

Meine Anmerkungen im meinem Brief an das Jugendamt wurde ignoriert.

Ich soll sofort für Januar nachzahlen und einen Termin machen um das Anzuerkennen was ich nicht nachvollziehen kann.

Dadurch ergibt sich eine Differenz zum Kindergeld von 56 Euro je Monat das ich jetzt mehr zahlen soll.

Hat jemand einen Tip wie ich mich verhalten soll?

Wenn bei mir die Gehaltskürzungen und Kosten weiter so steigen weis ich auch nicht....

Arme Väter


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2008 13:14
(@PhoeniX)

Moin

Ich würde dir empfehlen einen RA aufzusuchen. Auf keinen Fall diese Anerkennung unterschreiben.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2008 13:40
(@vatersorgen2008)
Schon was gesagt Registriert

Moin Moin,

vielleicht könnt Ihr mir helfen, finde leider nichts zu der Berechnung in den Standardunterlagen.

Ich suche ein Berechnungsverfahren wenn Vater und Mutter Unterhaltspflichtig sind.

Wird von jedem die Hälfte aus der Düsseldorfer Tabelle genommen? Was ist wenn ein Teil Harz 4 bekommt?

Danke schon mal für die Antworten 🙂

Viele Grüße


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.03.2008 09:42




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

mehr Licht!

Wir brauchen mehr Details für eine Antwort.

Warum sind beide Unterhaltspflichtig?
Wie alt sind die Kinder?
Wo wohnen sie?

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2008 09:45
(@vatersorgen2008)
Schon was gesagt Registriert

Moin Beppo,

danke für die schnelle Antwort. meine Antworten zwischen Deinen Fragen 🙂

Moin,

mehr Licht!

Wir brauchen mehr Details für eine Antwort.

Warum sind beide Unterhaltspflichtig?

Da das Kind seit Jahren bei den Großeltern ist.

Wie alt sind die Kinder?

Das Kind ist 9 Jahre alt.

Wo wohnen sie?

Die Mutter wohnt mit einem zweiten Kind (anderer Vater) alleine. Gemeinsame Tochter seit Jahren bei den Grosseltern dort geht auch der KU hin, jedoch nicht der staatliche Anteil von 154 Euro.
_______________________
Anm.: Quoting korrigiert.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.03.2008 10:17
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Morgen,

Kindergeldberechtigt sind die Großeltern, sofern das Kind dort auch gemeldet ist. Diese können einen Antrag stellen. Allerdings wird dann der bisherige Empfänger erklären müssen warum zu Unrecht KG bezogen wurde bzw. nicht weitergeleitet wurde nd dieses dann ggf. zurückzahlen müssen.

Der Unterhalt wird so berechnet das von beiden Elternteilen das bereinigte Nettoeinkommen addiert wird, die Stufe as der DDT herausgelesen wird und dann je nach Einkommennsverhältnis auf die Eltern verteilt.

Voraussetzung für alles ist aber, das das Kind auch bei den Großeltern gemeldet ist. Ist das denn so?

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2008 10:35
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Danke,

ich hatte inzwischen den anderen Faden gefunden.

Soweit ich weiß, wird bei auswärtiger Unterbringung das Einkommen beider Eltern addiert, daraus nach DT der KU Bedarf ermittelt und nach Einkommensquote auf beide Eltern verteilt und dem Betreuer zur Verfügung gestellt.

Beide dürften dann auch der gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterliegen.

Zumindest ist das bei volljährigen so.

Ob das in deinem Fall auch so ist und ob du diese auswärtige Betreuung irgendwie beweisen musst, z.B. durch amtliche Meldung weiß ich allerdings nicht.

Ich hoffe, es findet sich noch ein kompetenterer für diese Frage als ich.

Gruss Beppo

P.S. Diese Frage schliesst sich sehr eng an deine vorherige Frage an , zumal da auch die fehlenden Informationen zu finden waren.
Sinnvoll wäre es in dem Fall lieber den alten Thread fortzusetzen.

Edit: Midnightwish war mal wieder schneller und kompetenter  🙂


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2008 10:38
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*zusammengeführt*

merci beppo, aber den anderen Thread hatte ich gar nicht gesehen gehabt. Ich denke auch es ist sinnvoll die beiden zusammenzuhalten.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2008 10:42
(@vatersorgen2008)
Schon was gesagt Registriert

Hallo nochmals 🙂

die Zusammenführung hat mich etwas verwirrt da mein Thread plötzlich weg war. Aber Ihr habt schon Recht es gehört irgendwie zusammen und hat auch mehr Informationsgehalt.

Folgendes ist zum ersten Teil zu sagen, nachdem ich mit ca 3 Personen des Jugendamtes gesprochen habe kam folgendes herraus:

- Das Kind wurde unter dem mütterlichen Namen geführt obwohl eine Namensänderung vor 3 Jahre vongenommen wurde auf den Nachnamen des Vaters.
- Meinen Brief den ich zusätzlich zum Formular gesendet hatte wurde von dem Kollegen einfach abgeheftet und nicht bearbeitet.
- Jetzt prüft man auf mein Dringen hin übehaupt die Angelegheit, leider erwähnt man nicht das mein eine Neutrale Prüfung druchgeführt hat, nein man sagt der Kindesvater habe sich beschwert. Das führt leider dazu das die Kindesmutter abdreht und schon wieder droht das Kind bei den Grosseltern weg zunehmen und keine Arbeit mehr anzunehmen. Man hätte es in meinen Augen anders machen können, der Ansprechpartner im Jugendamt wurde mehrmals von der Grossmutter angesprochen und zur Situation befragt. Jedoch gab es nie eine Aktion daraus!
- Das Kind ist soweit ich weis (mündliche Aussagen) gemeldet bei der Mutter als auch bei den Grosseltern. Auf beiden Klingeln steht zumindestens der Name. Wie kann der Kindesvater das feststellen? Anfrage ans Stadthaus?

Einen Anwalt hatte ich auch schon angefragt, aber ich hatte nicht das gefühl dort besser beraten zu sein... die Rechnungsbeträge geben keinen Aufschluss über die Qualifikation des Anwalts.

Zum ersten Teil warte ich jetzt auch weitere Informationen des Jugendamtes um dann reagieren zu können.

Wie heißt das Formular das die Grosseltern beantragen müssen? Hätte die Änderung des Empfängerkontos nicht so einen Prozess durchlaufen müssen?

Fragen über Fragen, jetzt kommen die Experten.

Danke


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.03.2008 12:30
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also,

ich glaube wir müssen erstmal einige Dinge klären:

Wer hat das SR?

In wieweit ist das JA involviert?

An wen zahlst du derzeit KU?

Wie ist das mit dem Namen? Wurde eine Einbennenung vorgenommen oder was?

Wo ist das Kind mit Erstwohnsitz gemeldet? (Kannst du beim Einwohnermeldeamt erfragen)


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2008 13:22
(@vatersorgen2008)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Klarheit 🙂 das ist das was auch ich suche... Somit die Antworten im Text...

Also,

ich glaube wir müssen erstmal einige Dinge klären:

Wer hat das SR?

Erziehungsberechtigt sind beide Elternteile, SR=Sorgerecht? In meinen Augen die Grosseltern?!?

In wieweit ist das JA involviert?

Das Jugendamt ist bei mir der Ansprechpartner für den KU, da dieser dorthin abgeführt wird.

An wen zahlst du derzeit KU?

An das Jugendamt.

Wie ist das mit dem Namen? Wurde eine Einbennenung vorgenommen oder was?

Innerhalb der ersten 6 Jahren kann eine Namensänderung vorgenommen werden, also vom Nachnamen der Mutter zum Nachnamen des Vaters.

Wo ist das Kind mit Erstwohnsitz gemeldet? (Kannst du beim Einwohnermeldeamt erfragen) Geben die so telefonisch Auskunft?

Wer das mal probieren, sonst muss ich frei nehmen und hinfahren...
______________________________
Anm.: Quotinmg korrigiert


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.03.2008 14:53
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Erziehungsberechtigt sind beide Elternteile, SR=Sorgerecht? In meinen Augen die Grosseltern?!?

*haarerauf*

Also erziehnungsberechtigt sind immerd ie Personen die auch das Sorgerecht innehaben.

Erziehungsberechtigt bin ich auch seit 2 Jahren, die Grosseltern meinten es wäre sinnvoll wenn aus der Vergangenheit bekannt der Vater auch Rechte bekommt. Da Ihre Tochter sich schon einige Sachen geleistet hat.

Also könenn wir den Satz wohl getrost vergeßen. Da du annimmst das die Großeltern das SR haben, verstehe ich es so das es keine Sorgerechtserklärung gibt, die dir das GSR einräumt. Das die Großeltern das SR haben halte ich für uwahrscheinlich, da:

schon wieder droht das Kind bei den Grosseltern weg zunehmen

Gut du überweist den KU an das JA wohin wird dieser weitergeleitet? An die KM oder an die Großeltern und weißt du das sicher?

Ich denke mal das das Kind bei der KM offiziell gemeldet ist und sie deshalb KG und KU kassiert udn die Großeltern still halten, um diesem Kidn ein sicheres "Zuhause" zu bieten. Ich denke da mß erstmal Klarheit undOrdnung rein bevor du dich überhauot irgenwie aufregen könntest das du alleine zum Unterhalt verpflichtet bist.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2008 15:05
(@vatersorgen2008)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina,

Du raufst die Haare 🙂 mir gehts auch nicht wesentlich anders....

*Vollquoting gelöscht*

Wo 9 Jahre keine Ordnung war, wer soll da Ordnung schaffen?  Ich, der Vater der seit 9 Jahren versucht Ordnung zu schaffen und möglich wenig Wind zu machen und auch das grosse Gestreite von Kind fernzuhalten? Das Jugendamt ist schon immer kein Freund von Vätern gewesen die sich kümmern, da wohl viele der Väter nicht alleine zum Elternprechtag und Elternabende gehen und sich auch um viele andere Dinge kümmern wie Urlaub und Kleidung und auch das das Kind mal rauskommt.

Was also kann ich tun? Angeblich hat das Jugendamt die Oma gefragt warum ich die Kleine nicht nehme, ist ganz einfach weil ich beruflich sehr unter Druck stehe und auch Rufbereitschaften zu leiten habe. Ganz alleine weis ich selbst nicht wie sowas zu realsieren ist. Im Moment werden monatlich Kollegen in meiner Firma vor die Tür gesetzt, da macht es kaum Sinn danach zu Fragen ob ich einen Halbtagsjob haben kann oder die Rufbereitschaft abgeben kann...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.03.2008 17:31




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