Meine Frau (35 Jahre alt) macht nach einem Germanistik Studium, einer Umschulung zur Refereintin für berufliche Bildung und Ihrem Lehramt Studium (aus Weißrussland, hier bis jetzt nicht anerkannt) nun eine 4 jährige Umschulung zur Erzieherin.
Hierfür bekommt sie vom Arbeitsamt folgede Leistungen:
650€ monatlich für die Ausbildung, 110€ zur Bezahlung eines Babysitters, 71€ für die Busfahkarte
Ausserdem 50€ vom Kindergarten
1. Frage: Kann ich alles diese Zahlungen als Einkommen von Ihr ansetzen?
2. Frage: Das Arbeitsamt finanziert Ihr ja die Ausbildung, aber könnte ich nicht (gerichtsfest) ein fiktives Gehalt für Sie ansetzen, da sie ja bereits 3 Ausbildungen abgeschlosen hat?
Moin Funsurfer,
1. Frage: Kann ich alles diese Zahlungen als Einkommen von Ihr ansetzen?
Die Ausbildungsvergütung ja.
Babysitter und Bus: Nein. Dem stehen ja Kosten gegenüber (man könnte es auch berücksichtigen, allerdings wäre es dann als Betreuungsaufwand bzw. berufsbedingter Aufwand gleich wieder abziehbar).
Ein zusätzlicher Abzug von pauschalem berufsbedingtem Aufwand (so laut OLG vorgesehen) wäre aber nicht vorzunehmen.
2. Frage: Das Arbeitsamt finanziert Ihr ja die Ausbildung, aber könnte ich nicht (gerichtsfest) ein fiktives Gehalt für Sie ansetzen, da sie ja bereits 3 Ausbildungen abgeschlosen hat?
Durch den Zusatz "gerichtsfest" bleibt hier nur ein: Nein.
Das kann nur ein Richter. Eine Garantie, dass er es auch macht, gibt es nicht.
Gruß
United
Hallo United,
dachte mir schon, das gerichtsfest schwierig ist.
Aber bist Du Dir ziemlich sicher, dass man ein fiktives Einkommen ansetzen kann?
Dann würde ich nämlich anders in die Verhandlung rein gehen.
Moin Funsurfer,
sorry, beim Ansetzen eines Fiktiven Einkommens für einen Unterhaltsberechtigten gibt es einfach zu viele Unwägbarkeiten ...
Aber:
Eine Umschulungsmaßnahme wird in aller Regel nicht so zum Spaß seitens Arbeitsamt finanziert.
Ich gehe davon aus, dass es aus Sicht des Arbeitsvermittlers eher schwierig sein wird, sie in einem ihrer erlernten Berufe unterzubringen.
Es wird vermutlich eine Herausforderung, hier mit fleißiger Suche von potenziellen Stellenangeboten zu punkten ...
Besten Gruß
United
Ist Ihre Frau jetzt nur mit der Ausbildung beschäftigt?
Hat sie gar keine Arbeit?
Hallo Markus1980,
...nur mit der Ausbildung beschäftigt?
Hat sie gar keine Arbeit?
eine Ausbildung zur Erzieherin würde ich nicht als "gar keine Arbeit" bezeichnen.
Allerdings werden Azubis bzw. Umschüler i.d.R. schlechter entlohnt als Fachkräfte.
Deshalb bezuschusst das Jobcenter Umschulungen auf Berufe, die gute Beschäftigungsaussichten bieten.
Eine ausgebildete Erzieherin kann sich aktuell aussuchen, wo sie arbeiten möchte.
Eine Germanistin nicht. Insofern wirkt die Entscheidung des Jobcenters sinnvoll.
Frohes Fest 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)