Unterhaltsberechnun...
 
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Unterhaltsberechnung erhalten

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(@moglie76)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

Ich habe heute meine Unterhaltsberechnung bekommen und soll bei einem einkommen von 1182 euro 144,95 euro unterhalt zahlen.In dieser Berechnung ist aber nirgends aufgeführt in wie weit Fahrtkosten zu meinem Kind berücksichtigt werden welches von mir über 600 km entfernt liegt und die KM diese Entfernung geschaffen hatt. Meine Frage hierzu währe...werden die Fahrkosten zu meinem Kind überhaupt berücksichtigt da die KM ja Sozialhilfempfänger ist und sie diese Kosten nicht aufbringen kann.

LG

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.03.2010 14:51
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

also es gibt Urteile, nach denen die KM, wenn sie die Entferunung geschaffen hat, an den Umgangskosten
beteiligt werden kann.

Allerdings sehe ich bei deiner Ex da Schwarz, da sie Hartz IV bzw. Sozialhilfe bekommt. Da ist sie im Prinzip
Mittellos.

Auch ein Titel hilft dir da wahrscheinlich nicht viel weiter.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2010 15:24
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Moglie!
Normalerweise sind diese Kosten von Dir als Umgangsvater zu tregen; da KM die Entfernung geschaffen hat, kannst Du versuchen, sie an den Fahrtkosten erst friedlich und wenn dies erfoglos, dann geichtlich zu beteiligen.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2010 15:24
(@moglie76)
Schon was gesagt Registriert

Also meint Ihr die Berechnung anzufechten würde sich als erfolglos erweisen ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.03.2010 15:27
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Also meint Ihr die Berechnung anzufechten würde sich als erfolglos erweisen ?

Das kann dir keiner genau sagen. Hängt vom Gericht (wenn keine friedliche Einigung) ab und vom
Richter.

Es gab schon Urteile, wo die KM an den Kosten beteiligt wurde.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2010 15:29
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wer hat die denn erstellt und gibt es bereits einen Titel?

Wenn sie vom JA ist, haben die das nicht zu entscheiden.

In dem Falle solltest du eine eigene Berechnung anstellen, unter Berücksichtigung deiner Umgangskosten und in dieser Höhe einen Titel erstellen lassen.

Dann muss das JA klagen, wenn ihnen das nicht passt.

Du könntest auch das jüngste (BVerfG?) Urteil anfügen welches die Umgangskosten für HartzIV Empfänger auch berücksichtigt.

Einfach so vom JA hinnehmen solltest du das auf keinen Fall.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2010 15:32
(@moglie76)
Schon was gesagt Registriert

Die Berechnung kommt von der zuständigen Sozialstelle die haben da einen eigenen Bereich was die Berechnung von Kindesunterhalt anbelangt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.03.2010 15:35
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich weiß zwar nicht, was das für eine Sozialstelle sein soll aber sinngemäß gilt da das selbe.

Andererseits:

Wenn du 1.182,- verdienst und "nur" 144,95 € bezahlen sollst, ist dein SB von 900,- ja noch nicht gefährdet.
Trotz Fahrtkosten.

Da könnte es eng werden für dich.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2010 15:38
(@moglie76)
Schon was gesagt Registriert

das ist ja meine sorge das ich mein Kind nicht sehen kann.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.03.2010 15:57
(@papi74)
Registriert

Hallo,

prinzipiell bist du als Unterhaltsverpflichteter auch dazu verdonnert, die Kosten des Umganges zu tragen.
Es gibt unter bestimmten Vorraussetzungen die Möglichkeit, dass der Unterhaltsberechtigte sich ebenfalls mit an den Kosten beteiligen muss.
(Schaffung von Distanz)....Aber:

Du könntest jetzt versuchen die KM zu einer Teil-Übernahme der Kosten zu "verdonnern"...die Chancen stehen 40:60 gegen Dich.
Wenn du dann gewinnen solltest...die KM bekommt Hartz IV und ist schlichtweg nicht "zahlungsfähig"...was nun?!

Mein Rat an Dich:

Mache langfristig Termine des Umganges aus und dann nutze das 29€ Ticket der DB....

Alles andere bringt nix....

LG

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2010 21:19




(@hat3suesse)
Schon was gesagt Registriert

hallo,
bin in einer ähnlichen situation  und muss mich mal einmischen.
frage eins: von wem hast du die unterhaltsberechnung bekommen? anwalt der mutter o. unterhaltvorschusskasse? oder noch einer anderen stelle?
grundsätzlich könntest du versuchen die km gerichtlich zum zurückzug zu "bewegen" ... vor gericht wie auf see ... ist also sehr fragwürdig obs klappt.
würde auf alle fälle immer mit dem kindswohl zu argumentieren ... ein kind braucht mutter und vater und der vater trägt bei trennungen eh schon sehr viele lasten. die fahrtkosten für den kontakt zum kind müssen von daher genauso angerechnet werden wie die fahrtkosten zur arbeit.
habe in den letzten eineinhalb jahren gelernt, dass die andere seite immer erstmal versucht einen zu überrumpeln und behörden gerne mit autoritärem auftreten glänzen, obwohl sie geseztlich auf der gleichen ebene stehen.
vll. kannst du ja nochmal genauer schildern was du von wem bekommen hast.
viel glück
h3s

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2010 22:47
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Meine Frage hierzu währe...werden die Fahrkosten zu meinem Kind überhaupt berücksichtigt da die KM ja Sozialhilfempfänger ist und sie diese Kosten nicht aufbringen kann.

Zivilrechtlich ist da der Stand der Dinge immer noch dieses BGH-Urteil von 2005:

http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-631.html

Das endet mit den Worten:

"Der dem Beklagten zu belassende Selbstbehalt wird deshalb so zu bemessen sein, daß er in die Lage versetzt wird, hiervon neben seinem eigenen notwendigen Bedarf auch die Kosten des Umgangs mit seinen Kindern zu bestreiten. Die dazu erforderlichen Feststellungen wird das Oberlandesgericht in dem weiteren Verfahren nachzuholen haben."

Und gerade vor dem Hintergrund, dass sich da ja kürzlich sozialrechtlich was bewegt hat, also die Umgangskosten in dem Katalog der Sofortmassnahmen standen, den die Bundesregierung nach dem Hartz-4 Urteil des BVerfG erlassen hat: vor diesem Hintergrund braucht man sowas nicht mehr schlucken.

Denn es stellt sich ja jetzt so da, dass wenn er diese 145€ titulieren würde, er dann selbst einen ALG-II Antrag stellen könnte und am Ende besser dastünde als jetzt. Ich weiss zwar, dass dieses System die dollsten Blüten treibt, aber die Leute mit diesem Schwachsinn konfrontieren muss man schon.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2010 23:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ööhm, ich stimme dir zwar im Prinzip voll zu, 

Denn es stellt sich ja jetzt so da, dass wenn er diese 145€ titulieren würde, er dann selbst einen ALG-II Antrag stellen könnte und am Ende besser dastünde als jetzt. Ich weiss zwar, dass dieses System die dollsten Blüten treibt, aber die Leute mit diesem Schwachsinn konfrontieren muss man schon.

nur bei 145,- KU und 1.182,- Netto ist er noch ein Stück oberhalb von ALG2.

Die Frage wäre, wie hoch man die Umgangskosten ansetzen kann.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2010 23:20
(@moglie76)
Schon was gesagt Registriert

Das lustige an dem Schreiben was ich bekommen habe ist der Hinweis der diesem Beigefügt ist...ich zitiere.

Sollten Sie mit dem Bestehen oder der Höhe der Unterhaltsansprüche nicht einverstanden sein, bitte ich Sie, Ihre Bedenken zunächst dem Team Unterhalt der Arbeitsagentur vorzutragen.Kann keine Einigung erziehlt werden, muss ggf. die Angelegenheit im Wege einer Unterhaltsklage vor dem Familiengericht geklärt werden.

Dieser Hinweis kommt mir etwas seltsam vor kann mir das aber auch nur einbilden.

Gruß Moglie76

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.03.2010 10:48
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das ist einfach der Versuch, dir zu drohen und Angst einzujagen und andererseits, sich von der Verantwortung für eigene Fehler oder Lügen rein zu waschen und der Aufforderung, niemand Anderem von dem Sch* zu erzählen.

Das machen die großen Jungs auf dem Schulhof, die Mafia und sonstige Erpresser auch nicht anders!

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Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2010 11:12
(@moglie76)
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Also bist du auch der Meinung das diese Berechnung nicht ganz korrekt ausgeführt wurde ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.03.2010 11:16
(@camper2008)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen zusammen

Offenbar wurde das Nettoeinkommen von 1182,00 € noch um die berufsbedingten Aufwendungen bereinigt, so dass nur ein Unterhalt von 145,00 € zu bezahlen ist.

Mich würde die Berechnung insgesamt interressieren @Moglie76. Wurde der Arbeitsweg angerechnet? wurden bestehende Schulden angerechnet? Wie kommt die Sozialstelle sonst auf einen Zahlbetrag von "nur" 145,00 €

lg

Camper2008

Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2010 11:26
(@moglie76)
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Als anrechenbares Nettoeinkommen wurden 1044,95 angesetzt und monatliche Fahrkosten bezüglich Arbeit 137,50

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.03.2010 11:32
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also bist du auch der Meinung das diese Berechnung nicht ganz korrekt ausgeführt wurde ?

Nein, das kann man so nicht sagen.

1. Weil du die Berechnung hier gar nicht rein stellst.
2. Der Betrag im Verhältnis zu deinem Einkommen eher niedrig aussieht.
3. Weil ich von dem Sozialkram nicht viel Ahnung habe.
4. Weil es zunächst mal nicht verwerflich wäre, wenn sie keine Umgangskosten berücksichtigen, weil so einfach die Rechtslage ist. Du müsstest diese gegen das Gesetz durchsetzen.

Es ist nur so, dass diese Behörden, , fahrlässig oder sogar vorsätzlich,  immer höhere Forderungen stellen, als zulässig und oft vor dreisten Lügen nicht zurück schrecken. Deswegen ist da immer große Skepsis angezeigt.
Stell mal das Rechenwerk aus dem Schreiben hier komplett rein.

Edit: Ok, was sind das für Abzüge? Das ist mit über 10% recht viel.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2010 11:39
(@moglie76)
Schon was gesagt Registriert

reinstellen kann ich die berechnung leider nicht da ich keinen Scanner habe...aber ich werde morgen bei denen mal Anrufen und dann wieder berichten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.03.2010 12:47




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