Unterhaltsberechnun...
 
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Unterhaltsberechnung durch Jugendamt falsch

 
(@nixia123)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an Alle,
Ich habe ein wenig Ärger mit dem Jugenamt und hoffe das ihr mir helfen könnt einen kleinen durchblick zu bekommen.
Ich habe einen Titel und den Satz bezahle ich jeden Monat.
Im November wurde ich aufgefordert  meine abrechnungen nachzuweisen, dies habe ich auch getan. Im Januar bekam ich dann eine neue Auforderung das ich mehr Unterhalt zahlen soll, da sich aber das Jugendamt nach meiner Meinung verechnet hat habe ich Einspruch eingelegt. Nach langen hin und her wurde der unterhalt richtig berechnet den ich nun zahlen muss dieser bescheid kam gestern mit der Post. In den nächsten Tagen soll ich vorbei kommen um meinen neuen Titel zu unterschreiben. Da ich ja nicht wuste was ich zahlen muste habe ich immer meinen alten Satz bis heute gezahlt. Nun sagt das Jugendamt das ich die Differenz von November bis jetzt nachzuzahlen habe ist das rechtens???
Meine 2 te Frage währe ob es ratsam währe den Titel beim Notar zu machen oder bekomme ich Schwierigkeiten beim Jugendamt??

Liebe Grüße

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.05.2014 23:24
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

Da ich ja nicht wuste was ich zahlen muste habe ich immer meinen alten Satz bis heute gezahlt. Nun sagt das Jugendamt das ich die Differenz von November bis jetzt nachzuzahlen habe ist das rechtens???

Ja. Mit dem Schreiben vom November wurdest du inVerzug gesetzt. Das bedeutet, dass seit diesem Zeitpunkt der nue errechnete Unterhalt fällig ist. Auch wenn die Berechnung sich länger hinzieht.

Meine 2 te Frage währe ob es ratsam währe den Titel beim Notar zu machen oder bekomme ich Schwierigkeiten beim Jugendamt??

Du kannst ihn auch ohne weiteres beim Notar machen lassen. Wichtig ist das drinsteht, das mit dem neuen Titel der alte abgeändert wird. Möglichst auch eine Befristung bis zum 18.Lebensjahr aufnehmen lassen.

Allerdings muss auch das JA das reinschreiben, was du möchtest und die tun das kostenfrei.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2014 23:29
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Auch wenn das JA die Verzögerung durch die Falschberechnung verursacht hat, musst du dennoch rückwirkend bis zum Anfang des Monats bezahlen, in dem sie dich zur Zahlung aufgefordert haben.

Richtig ist auch, dass du einen neuen Titel erstellen musst.
Nicht richtig ist, dass das beim JA zu erfolgen hat.

Ob es sinnvoller ist, den Titel vom Notar erstellen zu lassen, kann man erst ermessen, wenn man den Titelvorschlag des JA kennt.

Am besten, du gehst zum JA hin, lässt dir deren Entwurf mit geben und meldest dich damit bei uns wieder.
Dann können wir dir sagen, ob du den unterschreiben solltest, ob du Änderungen verlangen solltest oder zum Notar laufen.

Ob du "Schwierigkeiten" mit dem JA bekommst, sollte dabei kein Kriterium sein, sondern nur, dass der Titel korrekt ist.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2014 23:32
(@nixia123)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die schnellen Antworten, den Titelvorschlag habe ich bereits vorliegen ich werde diesen Morgen hier rein schreiben.
Danke nochmals gute Nacht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.05.2014 23:43