Hallo,
bin neu hier und habe mir schon ein paar Geschichten durchgelesen. Da jeder Fall aber ein Einzelfall ist, wollte ich euch fragen, ob ihr mir bei der Berechnung helfen könntet. Es geht um folgendes. Durch die Eheschließung (alleinerziehend ist sie seit Jahren nicht mehr, aber das Interessiert das JA überhaupt nicht), fällt der Vorschuss weg und der reguläre Unterhalt kommt ins Spiel. Jetzt fragt Sachsen nach meinen Einkünften.
Also nochmal in zahlen. Es wird Unterhalt für 2 Kinder gefordert (9 & 11 Jahre alt). Es gibt auch ein 3. Kind, da wird aber nix gefordert (Freundschaft).
Ich verdiene netto 1620.- bei einer 35 Woche (wegen dem Umgang, aber auch wegen einer kleinen Nebentätigkeit die leider nix einbringt).
Jetzt kommt der Selbstbehalt ins Spiel. Meiner Meinung liegt der bei 1200.- weil ich 500.- Miete zahle und keine 380.- (ein Umzug würde eine höhere Miete verursachen). Dazu kommen 2 Bildungskredite a 110.- Euro monatlich + 5% für den Nahverkehr mit ca. 80.- Euro.
Ist meine Rechnung nun korrekt, wenn ich folgendes Ergebnis erziele?
1620 - 1200 - 110 - 110 - 80 = 120.- Unterhalt (für theoretisch 3 Kinder).
Habe den Tip bekommen, in diesem Fall einen Titel festlegen zu lassen auf 2 Jahre.
Habt vielen Dank für eure Zeit und Mühe.
Finde es echt große Klasse.
Servus,
bin da jetzt nicht der große Spezialist aber mir fallen hier ein paar Unstimmigkeiten auf:
Ich denke Dein Selbstbehalt wird bei 1080 EUR liegen. Ist Deine Miete höher wie im Selbstbehalt einberechnet, ist das platt ausgedrückt das Problem des Unterhaltsschuldners. Ob die Bildungskredite wirklich angerechnet werden können, bin ich ehrlich nicht sicher.
Der Titel wird bestenfalls bis zum 18 Lebensjahr des Kindes begrenzt und man ist alle zwei Jahre auskunftspflichtig.
Du meinst im schlimmsten Fall.. Naja, man kann den Titel wohl auch erstmal auf 2 Jahre begrenzen.
Das mit der Miete habe ich von einem Internet Anwalt gehört. Aber ja stimmt, die Info gab er umsonst raus.
Zusätzlich konnte ich es aber noch auf einer anderen Anwalt-Seite nachlesen.
Kredite werden berücksichtigt, wenn sie tatsächlich gezahlt werden. Klar das ein Media-Markt Kredit hier nicht berücksicht wird 🙂
Da ich die Berechnung noch nicht habe, spekuliere ich gerade erst, um meine Situation abschätzen zu können.
Hallo,
es tut mir leid, aber die Mietkosten werden nur pauschaliert berücksichtigt. Dein Selbstbehalt erhöht sich dadurch nicht, dass Deine Miete höher ist.
Neben Deinem Monateinkommen gehören auch ggf. Überstunden, so sie regelmäßig anfallen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie ggf. eine Steuerstattung, die auf 12 Monate umgelegt wird.
Bereinigen (abziehen) kannst Du von diesem Einkommen berufsbedingte Aufwendungen (Weg zur Arbeit und zurück in km), für die ersten 30 km jeweils 30 Cent und für den Rest 20 Cent mal 220 Tage durch 12 auf den Monat umgerechnet. Das OLG Dresden gestattet aber auch pauschal 5% vom Netto (bis max. 150 Euro), wenn es überhaupt berufsbedingte Auswendungen gibt. Nachgewiesene Altervorsorge bis max. 4% vom Brutto.
Mit 3 Kindern geht es in der DDT eine Stufe runter, da Du aber nicht unter Mindestunterhalt fallen kannst, bleibt es bei Stufe 1.
Ob ein Bildungskredit berücksichtigungswürdig ist kann ich nicht sagen, aber es wird sowieso noch schlimmer.
Egal welche Summe dabei letzlich herauskommt bist Du in der 1. Stufe und der Mindestunterhalt ist in der Altersstufe 6-11 399 Euro - 97 Euro (halbes KG) = 302 Euro.
Ergibt einen Mangelfall, weil 1620 - 80 Euro (Nahverkehr = berufsbedingte Aufwendungen) - 2*302 Euro - KU Kind 3 < 1080 Euro Selbstbehalt.
Jetzt wird es kompliziert. Du hast den Kindern gegenüber eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit und damit wird man Dir Deine Kredite als Privatsache darstellen und ein fiktives Einkommen unterstellen. Das fiktive Einkommen bedeutet 40 Stunden-Woche plus ggf. Nebentätigkeit, mehr als 48 Stunden musst Du aber pro Woche nicht arbeiten, ebenso würde man Deine persönlichen Verhältnisse überprüfen mit dem Ziel Dir eine Hausersparnis anzurechnen aufgrund des Zusammenlebens mit jemandem, der sich selbst unterhalten kann. Wohnst Du alleine dann entfällt das.
Je nachdem wie die konkreten Zahlen (fiktives Einkommen) dann sind wird sich ein reduzierter KU für alle 3 Kinder ergeben. Dabei wird nicht pauschal durch 3 geteilt sondern zunächst der Mindestunterhalt gemäß Alter der Kinder bestimmt und dann anteilig gemäß vorhandenem Geld verteilt.
Einen Titel solltest Du nicht unterschreiben. Im Moment hast Du für den vollen Mindestunterhalt kein Geld. Letzlich wird das JA eine Berechnung anstellen, die einen KU vorschlägt, den Du nicht unbedingt akzeptieren musst. Für Dich wäre ein statischer Titel (fester KU) befristet auf z.B. 2 Jahre durchaus sinnvoll. Dein Einkommen wird aber sowieso häufiger als alle 2 Jahre überprüft, da es sich um einen Mangelfall handelt.
Grundlage für die Berechnung des KU, auch im Mangelfall sind die Unterhaltsleitlinien des zuständigen OLG (wo die/das Kind wohnt) und wenn es Sachsen ist, dann sind es die Leitlinien des <a href="https://www.justiz.sachsen.de/olg/download/Unterhaltsleitlinien_01-2018.pdf>OLG" Dresden</a>.
VG Susi
Danke, bin aber schon im ersten Satz ausgestiegen 😉 "Mietkosten werden nur pauschaliert berücksichtigt" Was heißt denn das?
Denke das BAföG angerechnet wird, der andere eventuell nicht, dass kann schon sein.
Versteh ich das richtig, ein Mangelfall wäre theoretisch die Situation, bei dem die Differenz verfällt? Oder häuft sich dieser als Nachzahlung an?
Ein Titel auf 2 Jahre würde einem da eher von der Differenz Nachzahlung entbinden, korrekt?
Vielen Dank.
Im Selbstbehalt sind 380 EUR für Miete berücksichtigt, zahlst Du aktuell mehr Miete erhöht das nicht Deinen Selbstbehalt.
Im Mangelfall wird das JA nahelegen Dein Einkommen zu erhöhen um den Mindestunterhalt leisten zu können. Die werden da wahrscheinlich ganz genau auf die reduzierte Arbeitszeit und die Nebentätigkeit von Dir gucken.
Ok... danke. Bin jetzt leider nicht klüger.
Ich werd abwarten was das JA sagt und dann auswandern 😉
Hallo,
wenn Du im Mangelfall für einen bestimmten KU leistungsfähig bist, den Du auch zahlst, dann laufen keine Schulden auf. In Deinem Fall heißt, dass, wenn Du Dich mit der KM/Beistandschaft JA auf den Betrag X geeinigt hast, dann wird auch nicht mehr gefordert. Könnt ihr euch nicht einigen, dann geht es zum Familiengericht und das legt den KU endgültig fest.
Der Titel hat damit gar nichts zu tun. Ein Titel sichert die sofortige Vollstreckbarkeit der Unterhaltsforderung. D.h. wenn Du auch nur einmal zu spät oder zu weniger zahlst als vereinbart wurde, dann kann sofort gepfändet werden. Deshalb sollte der Titel nur in der Höhe Deiner tatsächlichen Leistungsfähigkeit erstellt werden.
Pauschale Mietkosten heißt, dass nicht Deine konkrete Miete wird berücksichtigt sondern pauschal 380 Euro.
Davon kommst Du nur weg, wenn es dafür besondere Gründe gibt, z.B. eine Behinderung, wo die Wohnung rollstuhlgerecht und deshalb größer und teurer sein muss. Das wird bei Dir nicht der Fall sein.
VG Susi
Wenn
1620 = 35h
1850 = 40h
Man kann so tun als ob du Vollzeit arbeitest. Dazu bist du verpflichtet. Dementsprechend wird man versuchen, deine Einnahmen hoch zu rechnen und deine Ausgaben runter.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
In Ordnung, vielen Dank, auch an dich Susi.
Eine weitere Frage: Sagen wir der Unterhalt wurde berechnet. Betrag X wurde ermittelt. Mit Betrag X könnte ich leben, daher würde ich ihn titulieren lassen, mit einer Frist von 2 Jahren. Da mein Flintenweib den Hals nicht voll genug bekommen kann, gehe ich davon aus, dass ihr das nicht paßt, da weniger als UVS. Meines Wissens, kann sie klagen... aber was genau kann sie tun um gegen den Titel vorzugehen? Theoretisch ist nun mal nicht mehr bei mir zu holen...
Naja, sie kann auch Unterhaltsvorschuß beantragen und dann wird die dafür zuständige Stelle sich eben mit dir in Verbindung setzten und zusehen, dass sie möglichst viel von dem geleisteten Vorschuß von dir wiederbekommt.
Alternativ könntest du ja der Mutter eurer Kinder anbieten dich mehr in die Betreuung einzubringen, dann könnte sie mehr arbeiten gehen
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Alternativ könntest du ja der Mutter eurer Kinder anbieten dich mehr in die Betreuung einzubringen, dann könnte sie mehr arbeiten gehen
Mehr Betreuung durch das UET ist immer gut - für das Verhältnis des UET zum Kind, für mehr Augenhöhe bei der Elternschaft und als Chance für ein williges BET die gewonnene Freizeit sinnvoll zu nutzen, zB zum Geldverdienen.
Aber wir wissen auch, dass es leider nach dem Wortlaut des Gesetzes eine faire gemeinsame Tragung von Barunterhaltung erst bei genau 50:50 Betreuung gibt. Und bei einem BET das wie hier geschildert wohl hinter dem Geld her ist, wird der Vorschlag von mnw wohl ins Leere laufen.
Gegen einen Titel der weniger als die rechnerische Unterhaltshöhe trägt und zudem auf zwei Jahre befristet ist, kann der Unterhaltsempfänger klagen und wird vermutlich Recht bekommen. Da bei Dir evtl die Berechnung des „richtigen“ Betrages ja schwierig ist, würde ich es darauf evtl. ankommen lassen. Die Befristung auf zwei Jahre würde ich aber rauslassen, denn das fordert ja gerade zu auf, gegen den Titel zu klagen. Befristung auf den 18. Geb. ist durchaus üblich und wird soweit ich weiß überwiegend akzeptiert. IVm einem tendenziell zu geringen Zahlbetrag gehst Du damit mE keine erhöhen Risiken ein
Gruß, toto
Sie hatte damals eine Affäre, warf mich raus und ist all die Jahre mit ihm zusammen. Heirat folgt im Oktober. Vorschuss hat sie direkt nach meinem Rauswurf gefordert. Durch die Ehe fällt der Vorschuss aber weg. Sie wird natürlich regulären Kindesunterhalt bekommen, daher geh ich alles schon mal durch. Sie versuchte bereits 2x mir vor Gericht das ABR zu nehmen, ohne Erfolg.
Man muss sich das mal vorstellen, wie eine pseudo Pädagogin und ehemalige GF vom KiGa Unternehmen [edit: xxx in yyy] so böswillig aggiert. Ihr Typ kann ne Großfamilie allein durchfüttern, will er aber nicht.
Die Kinder sind die tatsächlichen Leidtragenden und natürlich ich, die wir uns alle Beugen müssen.
__________
Edit: Bitte keine Angaben machen, die beteiligte Personen identifizierbar machen.
Hallo,
angenommen Du bist für X Euro leistungsfähig und ihr einigt euch auf diese Summe. Dann ist alles gut. Ist sie damit nicht einverstanden, dann kann sie Dich verklagen und ein Gericht wird die Summe Y festlegen. Dabei wird ein Gericht alle Möglichkeiten der Unterhaltsmaximierung bemühen um den maximalen Betrag zu erzielen.
Danach wird Dein Einkommen immer wieder überpfüft ob Du mehr KU zahlen könntest und wenn ja werden solche Forderungen auch gestellt und ggf. kann dann auch wieder geklagt werden.
Der Titel hat damit gar nichts zu tun. Er führt nur dazu, dass der titulierte Betrag, wenn nicht zahlst umgehend gepfändet werden kann.
VG Susi
Vielen Dank.
Ich gehe Arbeiten, zahle bis zum Selbstbehalt. Vielleicht will das Gericht ja, dass ich ne Niere verkaufe. Sorry, so hört essich schon an in diesem Staat. Das die KM ihre Arbeit in voller Absicht gekündigt hat zählt da wahrscheinlich auch nix...
Zu blöd dassich die KM das Geld mit einem 3. anderen Kind von mir teilen muss..
Als sie noch hier in der Stadt wohnte, ging alles über den Vorschuss. Berechnung wird baldan mich zugestellt. Mit der kommenden Heirat fällt der UVS weg und es folgt regulärer Unterhalt. Da der nicht so hoch istwie der UVS wird sie aufnoch mehr klagen.
Hi,
UHV ist jetzt prinzipiell nicht "hoch". Im Moment geht es darum das du auch aktiv wirst, du hast bisher nicht gezahlt,
du könntest jetzt auch auf die Mutter zugehen und ihr ein Angebot machen. Eines das du ernst meinst und das du zahlen
kannst. Unter Umständen lässt sie sich drauf ein und ihr habt eine gute Lösung gefunden.
Wenn das Ganze am Ende über ein Gericht läuft gibt es vor allem erst einmal viel Streit. Und deine Chancen da halbwegs
gut rauszukommen sehe ich bei 0. Das Gericht rechnet dir vor das du Vollzeit arbeiten musst und auch noch einen Nebenjob
machen kannst - eben damit du deiner Verpflichtung zum Unterhalt nachkommen kannst.
Also überlege jetzt mal was du ihr anbieten kannst und überdenke deine Einstellung.
Kinder kosten Geld, das sollte dir klar sein und du hast dich bisher finanziell nicht beteiligt. Ihr vorzurechnen das sie zuviel will
ist jedenfalls nicht die feine Art.
Das Recht ist auf ihrer Seite, die Kinder haben Anspruch auf Unterhalt und das du nicht Vollzeit arbeiten gehst ist deine Privat
Angelegenheit. Und prinzipiell wäre "regulärer Unterhalt" der Mindestunterhalt - der ist deutlich über dem UVS!
LG
Nadda
Danke, ich weiss es ist gut gemeint, aber ich hab schon oft Vorschläge gemacht, sie wurden immer ignoriert, nicht mal verhandelt. Da kann man nix machen, ausser auf die Klage zuwarten, selbst wenn ich Vollzeit arbeite, was nicht geht wegen 3. Kind.
Danke, ich weiss es ist gut gemeint, aber ich hab schon oft Vorschläge gemacht, sie wurden immer ignoriert, nicht mal verhandelt. Da kann man nix machen, ausser auf die Klage zuwarten, selbst wenn ich Vollzeit arbeite, was nicht geht wegen 3. Kind.
Wieso kannst Du wg eines weiteren Kindes nicht Vz arbeiten?
toto