hallo Zusammen,
aus gegebenem Anlaß muß ich euch jetzt leider auch um Hilfe bzw. um Rat bitten.
Ich bin im Januar 2010 Vater einer Tochter geworden. Mit der Mutter bin ich weder zusammen, noch haben wir je zusammen gewohnt. Wir waren also nie verheiratet. Sie lebt allein in einer Mietwohnung bzw. jetzt dort zusammen mit der Kleinen.
Unser Verhältnis ist inzwischen ok. Ist auch mittlerweile egal wie es zu der Schwangerschaft kam und wie das alles gelaufen ist. Ich will nach vorne blicken und mich um meine Tochter kümmern und die Mutter ist auch sehr kooperativ. Wir kommen momentan ganz gut miteinander aus.
Die Mutter bezog im letzten Jahr ALG 2. Also auch noch vor der Schwangerschaft.
Jetzt hat sich die Arge bei mir gemeldet.
Kurz zum Schriftverkehr mit der Arge. Die Arge hat mich rechtzeitig (schon im Nov 2009) in einem Schreiben auf eventuellen Unterhalt gegenüber KM aufmerksam gemacht. Auch nach der Geburt des Kindes wurde in einem Schreiben auf eventuellem Unterhalt gegenüber dem Kind hingewiesen. Komplette Einkommensnachweise wurden angefragt und auch erbracht.
Nach der Geburt besprach ich dann mit der KM den KU. Da die Arge nun ohnehin prüfte und weil, laut KM, die Arge den KU mit den Leistungen von ALG 2 an sie gegenrechnet, entschieden wir uns, dass ich ihr zunächst nur 150 euro monatlich für das kind als Überbrückung bis zur finalen Entscheidung der Arge überweise.
Nun ist die finale Festsetzung gekommen und hierzu habe ich dann doch einige Fragen.
Zunächst zur Ermittlung meines bereinigten Nettoeinkommens laut Arge.
3.681,3 € werden bei mir als Netto angesetzt. (die monatl. Nivellierung des Jahreseinkommens ist auch schon etwas hart, da ich ca. 15% erst am ende des Jahres bekomme, und das auch zum Teil variabel, aber ok)
- 184,07 5% Arbeitsmittelpauschale (scheint ja ok zu sein, da normal max. 150 euro. bei Einzelnachweis hätte ich noch mehr. 35 Km one way mit dem Auto zur Firma)
- 125 € Direktversicherung (Altersvorsorge)
- 97, 24 € Rentenversicherung (Altersvorsorge)
- 216 € Pensionskasse
verbleiben 3.058€.
das scheint ja auch ok zu sein, dass sie meine gesamten Altersvorsorgeaufwendungen abziehen. Meines Wissens müssten sie es nur bis max. 4%. Kann ich denn noch etwas abziehen? Habe keinen Kredit etc. laufen.
So, jetzt wird für das Kind 120% angesetzt. Das sind abzgl. Hälfte des Kindergelds 289 Euro KU.
Zur Ermittlung des theoretischen Unterhalts für die KM laut Arge:
3.058 bereinigtes Nettoeinkommen
-1.000 € Selbstbehalt
- 289 € KU
- 220 € Mietausgleich (Kaltmiete bei mir 620 € also 220 € über Regel Mietsatz von 400 €; oder verstehe ich das falsch? oder was bedeutet das?)
Ergebnis gerundet 1.550 €. Und jetzt schreiben sie tatsächlich, dass sie diesen Betrag von mir für die KM fordern könnten. Das kann ja so nicht stimmen. Meines Wissens max. die Hälfte und im übrigen war, wie gesagt, die KM ja schon vor der Schwangerschaft bei ALG 2. Soviel zu dem Thema, dass sie so gestellt werden sollte, wie vor dem Kind. Im Anhang der Düsseldorfer Tabelle steht sogar bei Eheleuten (ich weiss, wir sind nicht verheiratet, nehme es nur mal als Orientierung) nur 3/7 des um den KU bereinigten Nettoeinkommens. Und was hätte das dann in diesem Zusammenhang mit dem Bedarfskontrollbetrag auf sich?
Meine Frage, was wäre denn hier richtig (max. Hälfte)? und obwohl es auch nur theoretisch ist, soll ich trotzdem in jedem Fall bei der Arge der Form halber gegen die Behauptung widersprechen, sie könnten 1.550 € fordern?
zum tatsächlichen Unterhalt laut Arge:
Da sie ja nicht diese Summe an KM bezahlen, wollen sie lediglich das, was sie überweisen: ab 01.05.2010: 948,50€. Kann das sein? Regelsatz ist doch lediglich 770 € , oder nicht? Muss ich auch für alles drüber aufkommen?
Dazu wollen sie bis 6 Wochen vor der Geburt (wie gesagt Rechtswahrungsanzeige kam rechtzeitig) ebenfalls Unterhalt rückwirkend. halber Dezember 707,4 €. Januar 1138,74 €. Februar 947,50 €. ab 01.03 948,50 €. Auch hier schwankt das erheblich und ist zum Teil deutlich über 770€, muss ich trotzdem die komplette Summe begleichen?
Fürs Kind werden auch bis zur Geburt mit Abzug der schon bezahlten 150€ monatlich die Differenz zu 289€ gefordert. was, so sehe ich das, ok ist.
Ferner schreiben sie, ich solle weiterhin die 150 € an die KM überweisen und den Rest der Differenz an die Arge. Ist das Sinnvoll? oder soll ich Ihnen anbieten, der KM direkt den vollen KU Betrag zu bezahlen?
Ebenfalls will die Arge das ganze tituliert haben und drohen, sollte das nicht fristgemäss (bis Ende Mai) beurkundet werden, das ganze per Gerichtsbeschluß zu erwirken. Dabei drohen sie mir für diesen Fall mit erheblichen Gerichtskosten.
Frage: was soll ich tun? Soll ich es beurkunden lassen, weil sie sonst tatsächlich vor Gericht gehen? Ist dabei etwas zu beachten?π
Ausserdem schreiben sie, würde ich freiwillig der KM direkt Unterhalt bezahlen und die KM nicht mehr auf ALG 2 angewiesen sein, hätten sie auch keine Forderungen mehr gegen mich. Wie gesagt ich habe ein ganz gutes Verhältnis zur KM. Hätte kein Problem damit. Macht das Sinn? evtl. später bei der Steuererklärung (damit habe ich mich noch nicht beschäftigt). oder gibt es etwas, was dagegen spricht?
Gibt es sonst noch etwas, was ich bei dieser Konstellation unbedingt beachten muß?
Sorry sind ne Menge Fragen, aber je mehr ich mich da reinlese umso verwirrender wird es für mich.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
Ausserdem schreiben sie, würde ich freiwillig der KM direkt Unterhalt bezahlen und die KM nicht mehr auf ALG 2 angewiesen sein, hätten sie auch keine Forderungen mehr gegen mich. Wie gesagt ich habe ein ganz gutes Verhältnis zur KM. Hätte kein Problem damit. Macht das Sinn? evtl. später bei der Steuererklärung (damit habe ich mich noch nicht beschäftigt). oder gibt es etwas, was dagegen spricht
Ja mach das und schaff Dir die Nerversägen vom Hals.
Prinzipiell hast Du's ja ganz gut geblickt, sie können maximal die ALG-Leistung fordern oder 770€ + KU, je nachdem was weniger ist. Der Rest ist Blödsinn.
Und weil Du von den 770€ das meiste (670€) von der Steuer absetzen kannst ist das auch garnicht so dramatisch, kriegst Du ja ca 350€ durch die Steuer wieder rein. Musst Du auch nicht bis später zur Steuererklärung warten, kannst Du auch zum Finanzamt gehen und es Dir als Freibetrag auf die Steuerkarte schreiben lassen.
Frage: was soll ich tun?
Hallo,
sofern du absolut sicher bist, der Vater zu sein (wurde ein Vaterschaftstest gemacht? Die Vaterschaft von dir anerkannt?)
1) umgehend den KU titulieren lassen, aber nicht auf 120% sondern auf 289€. Zeitlich begrenzt bis Januar 2028. Muss das JA so ausstellen wie du es vorgibst. Richte dich darauf ein, dass die meckern und ihre eigenen Vordrucke loswerden wollen - keinesfalls darauf eingehen. Du kannst das auch für kleines Geld beim Notar machen lassen,d as dauert aber u.U. länger, da einen Termin zu bekommen
2) die vollstreckbare Ausfertigung an die KM senden. KU Zahlbetrag rückwirkend ab Januar auf die 289€ anheben
3) für die KM Unterhalt von 770€ rückwirkend seit Januar 2010 und bis Januar 2013 zahlen. Kannst du auch titulieren lassen beim Notar.
4) Die ARGE informieren, dass du rückwirkend seit Januar an die KM 770€ Betreuungsunterhalt (Bezug auf BGH XII ZR50/08)und 289€ KU direkt zahlst. Ihre Außenstände möchten sie daher bei der KM eintreiben.
5) den BU von der Steuer absetzen (zum größten Teil jedenfalls, die genaue Zahl habe ich gerade nicht parat)
/elwu
Ausserdem schreiben sie, würde ich freiwillig der KM direkt Unterhalt bezahlen und die KM nicht mehr auf ALG 2 angewiesen sein, hätten sie auch keine Forderungen mehr gegen mich. Wie gesagt ich habe ein ganz gutes Verhältnis zur KM. Hätte kein Problem damit. Macht das Sinn? evtl. später bei der Steuererklärung (damit habe ich mich noch nicht beschäftigt). oder gibt es etwas, was dagegen spricht?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
Hallo,
zwar hat die Arge dan keine Forderung mehr gegen Dich, aber die KM ist nicht mehr krankenversichert....das würde also noch zusätzlich für dich dazukommen.
Für die Steuer ist es, denke ich, unerheblich, ob du an KM oder Arge überweist.
Zur Berechnung können Dir andere mehr sagen.
Gruß
wenn man die beiden bereinigten nettoeinkommen nimmt, welche methode greift dann,
halbteilung oder 3/7 rechnung?
Der Bedarf des unterhaltsberechtigten Ehegatten bestimmt sich zu 3/7 des Arbeitseinkommens des Unterhaltsverpflichteten, falls der Unterhaltsberechtigte kein eigenes Einkommen erzielt, oder zu 3/7 des Unterschiedsbetrages der Arbeitseinkommen des Verpflichteten und des Berechtigten (Differenzmethode).
Für sonstiges Einkommen (Renten usw.) tritt an die Stelle der 3/7-Quote grundsätzlich Halbteilung, falls nicht eine Herabsetzung dieser hälftigen Beteiligung durch besondere Gründe gerechtfertigt erscheint.
Vielen Dank für eure Antworten.
ich fasse mal zusammen, ob ich das richtig verstanden habe.
Der Bedarf des unterhaltsberechtigten Ehegatten bestimmt sich zu 3/7 des Arbeitseinkommens des Unterhaltsverpflichteten, falls der Unterhaltsberechtigte kein eigenes Einkommen erzielt, oder zu 3/7 des Unterschiedsbetrages der Arbeitseinkommen des Verpflichteten und des Berechtigten (Differenzmethode).
also werde ich in jedem Fall gegen die "theoretische" Forderung der Arge mit diesem Argument widersprechen.
Prinzipiell hast Du's ja ganz gut geblickt, sie können maximal die ALG-Leistung fordern oder 770€ + KU, je nachdem was weniger ist. Der Rest ist Blödsinn.
ist das wirklich so? Momentan fordern sie ja (sie bekommt wohl zusätzlich zu den 770 euro einen befristeten Zuschuss von der Arge, weil sie wohl davor ALG I bezog) 948,50 euro plus den KU.
Rückwirkend will die Arge für den halben Dezember 707,40€. für Januar 1.138,74€. für den Februar 947,50€. und ab dann die besagten 947,50€. und das ganze, wie gesagt, plus die 289€ für das Kind.
Ich lass mir das alles jetzt von der Arge aufdröseln, wie diese Summen zustande kommen. Kann ich da auf irgendetwas verweisen, dass ich max. 770€ plus 289€ KU zahlen muss?? (ausser dem weiter unten verlinkten BGH Urteil? Wenn das so wäre, sehe ich echt wieder Land.
sofern du absolut sicher bist, der Vater zu sein (wurde ein Vaterschaftstest gemacht? Die Vaterschaft von dir anerkannt?)
Vaterschaft ist anerkannt. Ich werde aber sicherheitshalber das nochmal bei unseren europ. Nachbarn überprüfen lassen
1) umgehend den KU titulieren lassen, aber nicht auf 120% sondern auf 289€. Zeitlich begrenzt bis Januar 2028. Muss das JA so ausstellen wie du es vorgibst. Richte dich darauf ein, dass die meckern und ihre eigenen Vordrucke loswerden wollen - keinesfalls darauf eingehen. Du kannst das auch für kleines Geld beim Notar machen lassen,d as dauert aber u.U. länger, da einen Termin zu bekommen
super Tip. werde das beim JA machen lassen.
2) die vollstreckbare Ausfertigung an die KM senden. KU Zahlbetrag rückwirkend ab Januar auf die 289€ anheben
3) für die KM Unterhalt von 770€ rückwirkend seit Januar 2010 und bis Januar 2013 zahlen. Kannst du auch titulieren lassen beim Notar.
4) Die ARGE informieren, dass du rückwirkend seit Januar an die KM 770€ Betreuungsunterhalt (Bezug auf BGH XII ZR50/08)und 289€ KU direkt zahlst. Ihre Außenstände möchten sie daher bei der KM eintreiben.
/elwu
Meint ihr, die Arge wird das so einfach akzeptieren, oder kommen die dann gleich wieder mit der Androhung von Gerichtsverfahren, da die Arge ja mehr an die KM bezahlt?
Danke für eure Hilfe
>> sie können maximal die ALG-Leistung fordern oder 770€ + KU,
>> je nachdem was weniger ist. Der Rest ist Blödsinn.
ist das wirklich so? Momentan fordern sie ja (sie bekommt wohl zusätzlich zu den 770 euro einen befristeten Zuschuss von der Arge, weil sie wohl davor ALG I bezog) 948,50 euro plus den KU.
..
Ich lass mir das alles jetzt von der Arge aufdröseln, wie diese Summen zustande kommen.
Ich fürchte, ich kann's mir schon selber aufdröseln:
359 Regelsatz Antragsteller
215,40 Regelsatz Kind 215.40 €
129,24 Mehrbedarf Alleinerziehende:
110 befristeter Zuschuss nach ALG1
-289 abzüglich KU
-184 abzüglich Kindergeld
============
340,64 Zwischensumme
607,86 Warmmiete
=======
948,50 Leistungssumme
(Beachte: Basis-Elterngeld wird hier nicht verrechnet!)
Ich muss ehrlich sagen, diesen Fall, dass der Mindestbedarf von 770€ mit einem höheren Bedarf aus einer "Übergangsphase des sozialen Niedergangs" konkurriert, den hatten wir hier noch nicht, weil normalerweise sind 770+184+289 = 1243€ komfortabel über dem ALG-2 Bedarf einer Bedarfsgemeinschaft aus Mutter und Kleinkind. Deine Frage ist also nicht so leicht zu beantworten. Die BGH Rechtssprechung spricht ja davon, dass der Mindestbedarf gilt, wenn eine "höhere Lebensstellung nicht plausibel vorgetragen wurde" oder so ähnlich. Hat die ARGE zwar nicht vortragen, aber Fakt ist ja, die KM hat zur Zeit der Geburt noch Leistungen von ca 1200€ bezogen und garnicht so lang zurück auch mal deutlich mehr verdient. Liesse sich also schon was "vortragen".
Wenn Du Dir die Zahlen anschaust ist das Problem garnicht dieser "befristete Zuschlag" nach §24 SGB II, weil der ist erstens befristet und zweitens auch nur 110€, sondern die für ALG-2 Verhältnisse eher hohen Wohnkosten. Nur die Tatsache, dass sich einerseits die ARGE da nicht rantraut und andererseits Du ja genauso viel Miete zahlst deutet ja darauf hin, dass es einfach ein teurers Pflaster ist wo Ihr da wohnt.
Läuft also wohl darauf hinaus, dass die Arge wohl eigentlich an die Wohnkosten ran müsste und das Problem nur zu gern auf Dich abwälzen. Und die wissen ja genau, dass Du das auch nicht willst, dass KM und Dein Kind in eine "Hartz-4-Siedlung" umziehen.
Also mein Rat: wenn in den 948€ wirklich noch 110€ befristeteter Zuschuss stecken und es also nach einem Jahr nurnoch 838€ sind, zahl's einfach. Da kommst Du noch vergleichsweise billig weg (gehen ja wie gesagt nochmal 300€ Steuererstattung ab!), und wenn Du auf die Art die Geier loswirst und vor allem auch an einer Titulierung dieser BU-Zahlungen vorbei kommst, dann ist das das beste, was Du machen kannst.
das ist ja nicht so toll.
@pappasorglos. Vielen Dank für deine detailierten Ausführungen.
Befristeter Zuschlag nach ALG1 ist übrigens 160€. Geht noch bis Oktober. Und nur für euch zur Information, tatsächlich leben wir in Städten mit jeweils hohen Mietkosten, nur leider nicht in der selben Stadt, was das ganze auch nicht einfacher macht.
Ich stell mich jetzt erst mal blöd und frage die Arge, wie denn diese Mehrsumme zustande kommt, da ich von 770€ ALG2 ausgehe. Gleichzeitig schreibe ich ihnen, dass ich mit einer Zahlung von 770€ monatlich und auch für die Rückwirkende Zeit einverstanden bin. Mal sehen. Werde euch auf dem Laufenden halten, wie sie reagieren und was am Ende rauskommt.
Nur eine abschliessende Frage noch. Mal ganz theoretisch. Wenn ich der KM in Zukunft BU zahle und sagen wir mal, sie arbeitet halbtags und verdient sich etwas dazu (so dass sie mehr als das Existenzminimum hat). Müsste sie dann den BU von mir als Einkommen versteuern?
Danke euch