Hallo Mr_Gru,
der Einwand von LBM stimmt natürlich. Für den Unterhaltsvorschuss ist das (unverheiratete) Zusammenleben mit einer neuen Partnerin nach der derzeitigen Fassung des UhVorschG unschädlich. Für die Lohnsteuerklasse 2 gilt dies leider nicht - dafür musst du tatsächlich alleinerziehend sein.
Gruß
Graham
So weit hab ich erstmal verstanden, besten Dank :thumbup:
Jetzt noch eine Frage dazu.
Aktuell ist meine Tochter (10J) in der Nachmittagsbetreuung der Schule, heißt
sie geht morgens 06:45 aus dem Haus und ist 17.00 wieder da, das ist natürlich
in dem Alter nicht ganz ohne.
Ich hatte überlegt von 40 auf 35 Stunden zu reduzieren, um sie wenigstens
eine Stunde eher aus der Schule zu bekommen, jedenfalls für die nächsten
1 bis 2 Jahre, ab da kann sie Nachmittags durchaus allein bleiben (meine Meinung)
Macht nur finanziell absolut keinen Sinn, wenn dann gleich auf 30 Stunden, damit würde
ich sie komplett aus der Nachmittagsbetreuung nehmen können und würde ne ganze Ecke
Geld sparen, das macht für mich bei entsprechend ausgerechnetem Unterhalt ohne
die Kosten für die Betreuung einen Unterschied von... festhalten genau 11 Euro im Monat.
Also für 11 Euro im Monat gesamt ca. jeden Monat 40 Std. mehr arbeiten und die Kleine
verbringt dafür auch noch ca. 60 Stunden im Monat mehr in der Schule.
Bei der Rechnung würden leider nur noch 100 Euro Unterhalt für Sohni bleiben, einerseits
hab ich Ihm da gegenüber natürlich ein schlechtes Gewissen, andererseits denke ich an
die Kleine die wg Unterhalt für Sohni dann jeden Tag sehr spät nach Hause kommt...
während meine Ex ja rein garnix tut um in irgendeiner Form überhaupt Geld zu erwirtschaften,
nicht mal für den eigenen Lebensunterhalt.
Komm ich damit vor dem JA überhaupt durch wenn ich jetzt Stunden und Gehalt reduziere
wg. der Kleinen?
Und abgesehen vom rechtlichen... moralisch tu ich mich da schwer mit... schließlich ist es mein
Sohn der letztlich darunter leidet, zum anderen weiss ich das Ex eh vom Amt lebt und jeder Euro
der an Unterhalt kommt ihr da angerechnet wird, wahrscheinlich macht es bei Ihr nicht mal einen
Unterschied.
Habt ihr einen Rat für mich
Servus!
Komm ich damit vor dem JA überhaupt durch wenn ich jetzt Stunden und Gehalt reduziere
wg. der Kleinen?
Dem JA wird es egal sein solange Du den festgelegten KU weiterhin leistest.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Da liegt ja der Punkt, das würde ich dann nicht mehr können, sondern deutlich weniger.
Hallo,
meine Meinung ist, dass Du alles noch einmal genau durchrechnest mit Steuerklasse 2 und auch mit Wohngeld.
Ob Dir der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§24b EStG) etwas bringt kann ich nicht sagen.
Dann könnte durchaus der Mindestunterhalt für den Sohn drin sein und es gibt keine Probleme.
VG Susi
Hallo Mr_Gru,
die ganzen Berechnungen nützen nicht sehr viel, wenn nicht alle unterhaltsrelevanten Fakten bekannt sind.
Der nun angesprochene Mehrbedarf für die Hortbetreuung eurer Tochter hat in der von dir angedeuteten Dimension doch offenbar große Bedeutung für die Bewertung deines finanziellen Leistungsvermögens. Dies umso mehr dann, wenn du bereits ein Betreuungsmodell im Hinterkopf hast, bei dem jedes Elternteil jeweils ein Kind betreut und der Mindestunterhalt eurer Kinder nicht mehr gewährleistet werden kann.
Sinnvolle Überlegungen, wie ihr als Eltern dennoch am besten für eure Kinder sorgen könnt, sind somit schwierig. Denn die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten können nur auf Basis der tatsächlichen (finanziellen) Gegebenheiten hinsichtlich ihrer praktischen Umsetzbarkeit betrachtet werden.
Gruß
Graham
Guten abend zusammen,
Heute mal vom Handy, entschuldigt daher Rechtberschreiber und Vertipper... 😉
Da ich, bzw. wir ja auch Vorhaben mit meiner Freundin zusammen zu ziehen, möchte ich
weder auf Lohnsteuerklasse 2 noch auf Wohngeld oder ähnliches setzen.
mir ist die finanzielle Unabhängigkeit sehr wichtig. Ich möchte mich nicht alle paar Monate irgendwo
für meine Ausgaben oder ähnliches rechtfertigen müssen oder meine Einkommen in regelmäßigen Abständen
nachweisen, daher möchte ich auf jeden Fall Wohngeld und ähnliches umgehen. Dazu kommt das
meine Freundin einem gut bezahlten Job hat, für den sie aber auch dementsprechend Leistung erbringen muss.
(regelmäßig 80 Std. Wochen)
Das letzte was ich möchte ist das sie finanziell Nachteile durch mich hat (Bedarfsgemeinschaft)
Habe mich also dazu entschlossen weiter in vollzeit zu gehen, wenn es wirklich so ist wie mit UHV berechnet
haben die kleine und ich ca. 1750 Euro mit Kindergeld im Monat, ich denke damit kommen wir gut aus.
Wobei mich eh mal interessieren würde womit andere hier in ähnlicher Situation auskommen müssen.
Ich hoffe ich mache mir da nichts vor, aber ich denke schon das man als 1 Erwachsener + 1 Kind davon
ordentlich leben kann, so fern man nicht ausgerechnet in München wohnt oder sehr hohe Ansprüche hat.