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Unterhaltsberechnung

 
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Vielleicht kann mir einer von euch helfen bei der Entscheidung ob ich eine Unterhaltsklage machen soll oder nicht. Wäre auch wichtig, was rauskommt, wenn meine Ex dann auch eine Klage gegen mich einreicht, wegen Erhöhung. Vielleicht kann einer das mal durchrechnen . Folgende Daten :

2 Kinder leben bei mir, das heisst, eine ist volljährig seit märz und macht eine Ausbildung in München und wohnt dort in einem Wohnheim.
andere Tochter ist 16, wohnt bei mir, unter der Woche , Montag bis Freitag im Internat ( habe mal durchgerechnet, dass sie trotzdem 55 % des Jahres in meinem Haushalt ist.

Mein Sohn lebt bei seiner Mutter, ich zahle Unterhalt an ihn.

Das Jugendamt hatte für beide Töchter Unterhaltsbeistandschaft, für die volljährige Tochter ist das nun weggefallen.

Mutter zahlte bisher 50 euro pro Tochter Unterhalt, seit April verrechnet das Jugendamt die insgesamt 100 Euro für die minderjährige Tochter, die volljährige Tochter erhält somit nichts mehr von der Mutter.

Mein Verdienst ist monatlich ca. 2100 Euro netto.

Meine Ex ist selbstständig, lebt mit ihrem Lebensgefährten zusammen und verdient angeblich nur 200 Euro im Monat.

Wohnung läuft aber auf sie, woher sie Miete zahlt, und lebt ist ein Geheimnis.  Könnt ihr mal berechnen, was ich zahlen müsste bei einer neuen  Berechnung, und was die KM an mich zahlen müsste.

Danke.

Bitte nachfragen falls ich was vergessen habe.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.05.2014 20:03
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Ja, es ist korrekt, dass die Ältere nichts mehr bekommt, solange der Bedarf der Minderjährigen nicht gedeckt ist.
Sie steht jetzt nur noch im 4. Rang am Unterhaltstresen.

Da deine Ex bisher mit ihren Einkommenangaben durchgekommen ist, und du vermutlich auch heute nichts anderes beweisen kannst, wüsste ich nicht, warum die Prognose jetzt besser ausfallen sollte.
Oder ist jetzt ein anderer Richter zuständig?

Wenn du an deinen Sohn bisher weniger als den Mindest-KU bezahlt hast, könnte es sogar passieren, dass du nun mehr bezahlen musst, weil deine Älteste ja nun nicht mehr im gleichen Rang steht.

Was verdient denn deine Älteste in ihrer Ausbildung?
Ab ca. 500,- wäre ihr Unterhaltsbedarf erstmal gedeckt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2014 20:28
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ja jetzt ist ein anderer Richter zuständig.

Sie verdient gar nichts, hat nur Bafög.Das sind 465 Euro im Monat, damit muss auch das Zimmer in München bezahlt werden.

Wovon sollte sie leben, wenn keiner mehr unterhaltsverpflichtet ist ? Wäre ich ja dann logischerweise auch nicht mehr. Wenn ich ihr nicht finanziell unter die Arme greifen würde, könnte sie ja dann ihre Ausbildung gar nicht fertig machen. ich zahle natürlich an sie, aber würde mir das dann bei der Unterhaltsberechnung für meinen Sohn nicht mehr angerechnet werden ? 

Meine Ex musste bisher nichts nachweisen, da sie ja Hartz-4 bekommen hat. Da sie jetzt mit ihrem Lebensgefährten zusammen gezogen ist, bekommt sie das nicht mehr und müsste also nachweisen, von was sie lebt und wieviel sie verdient.

Würde sie damit durchkommen, wenn sie weiter angibt fast nichts zu verdienen ? Würde da nicht jeder fragen, von was sie dann lebt  und ihre Miete zahlt ? Oder hat ihr lebensgefährte das Recht ihr zu geben was er will, und das wird nicht als Einkommen angerechnet ?

Ich bin ja auch schon nahe daran auf eine Klage zu verzichten, da es wahrscheinlich nichts bringt. Es ärgert nur, dass sie damit ja rechnet und daher sich bisher trotz Aufforderung des Jugendamtes nicht dazu herabgelassen hat, ihr Einkommen nachzuweisen.Sie geht einfach davon aus, dass ihr sowieso  nichts passiert, weil der Depp, der ich in ihren Augen ja bin, sowieso nicht macht.

Ehrlich gesagt, reicht mir das Geld bald nicht mehr aus, da ich ja für alles zahlen muss, da ich es einfach nicht übers Herz bringe, eines der Kinder einfach hängen zu lassen. Ob nun volljährig oder nicht.

Jetzt gute Nacht, alle zusammen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2014 03:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Als Volljährige, die nicht bei ihren Eltern lebt, ist ihr Bedarf laut DT 670,-.
Mit 465,- plus 184,- = 649,- € ist dieser Bedarf fast gedeckt.
Ob sich für den Rest noch eine Klage gegen beide Eltern lohnt, bezweifle ich.

Wenn schon für die Minderjährige kein KU durchsetzbar war, wird das hier keinesfall einfacher.

Und ob ein neuer Richter anders mit deiner Ex umspringen wird, ist absolut nicht vorhersehbar.
Aber wenn du es nicht versuchst, wirst du es nicht herausfinden.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2014 09:09
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Zzgl. zum Bedarf kommen aber noch 90€ Ausbildungspauschale als Abzugsposten bei der Ausbildungsvergütung und eventuell der Beitrag für die Krankenversicherung. Inkl. der fehlenden 21€ sind das über 100€ Fehlbetrag - eine Menge Geld für einen auswärts wohnenden Auszubildenen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2014 10:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, trotzdem halte ich die Durchsetzbarkeit der Forderung für schwieriger als zu Zeiten der Minderjährigkeit, da der Richter jetzt ja auch ganz locker wieder auf DWH als Ersatzzahler zurückgreifen kann.

Aber dennoch ist es natürlich richtig, darauf hinzuweisen, wenn man den Versuch starten will.

Was zahlt sie denn für ihr Zimmer?
Denn in dem KU-Satz sind nur 280,-€ dafür vorgesehen und da kann man in München vielleicht nochmal einen Extraschluck aus der Pulle beantragen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2014 11:47
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Sie zahlt 330 Euro für ihr Zimmer. Und München ist ja auch so ein teueres Pflaster.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2014 13:29
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin dwh,

Sie zahlt 330 Euro für ihr Zimmer. Und München ist ja auch so ein teueres Pflaster.

was die Vorschreiber Dir sagen wollen: Gegenüber einem volljährigen, studierenden Kind ist eine Ex nicht mehr gesteigert erwerbsverpflichtet; insofern wird sie zumindest an dieser Front lange mit ihrem 200-EUR-Einkommen durchkommen. Wie eine Unterhaltsklage Eurer grossen Tochter gegen ihre Mutter ausgehen würde (die sie selbst anstrengen müsste; Du kannst da nichts an ihrer Stelle tun), kannst Du Dir ausrechnen.

Du könntest theoretisch versuchen, wegen der bei Dir lebenden 16-jährigen Tochter ein Unterhaltsfass aufzumachen, aber das Familiengericht ist keine Jobbörse, die man mit einem 1.200-€-Job verlässt (und mindestens soviel müsste Deine Ex netto verdienen, um überhaupt für ein paar zusätzliche Euro Unterhalt leistungsfähig zu sein). Also auch da: Fehlanzeige.

Wenn's an den hohen Lebenshaltungskosten in München klemmt, ist es vielleicht keine gute Idee, ausgerechnet dort leben und studieren zu wollen. Vielleicht muss Töchting aber auch einfach irgendwo jobben gehen, um ein paar Extra-Euros zu verdienen. Nein, das ist nicht fein von Deiner Ex, aber es lohnt sich auch nicht, sich wieder darüber aufzuregen: Sie ist wie sie ist, und Du bist der letzte Mensch auf der Welt, der daran etwas ändern könnte. Abhaken, weiterleben.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 14.05.2014 14:27
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ok. seh ich alles ein. Aber könnte mir trotzdem mal jemand berechnen was ICH zahlen müsste, an meinen Sohn bei einer neuen Unterhaltsberechnung. Denn selbst wenn ich nicht klage, könnte es sein,dass Madam klagt. Und da würde ich gerne wissen was auf mich zukommen kann.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2014 20:07
(@psoidonuem)
Registriert

Wir wissen nicht mal wie alt Dein Sohn ist. Sagen wir mal 12-17 --> dann bist Du mit 356,- oder 377,- dabei.

Was die Tochter angeht, wie Beppo schon schrieb: Als Volljährige, die nicht bei ihren Eltern lebt, ist ihr Bedarf laut DT 670,-. Mit 465,- plus 184,- = 649,- € ist dieser Bedarf fast gedeckt. --> Da die KM praktisch nix verdient, schuldest Du Deiner Tochter noch genau 21,-

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2014 16:53




(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich hatte ja geschrieben, dass ihr fragen sollt, falls noch was fehlt in meinen Angaben

Und diese pauschale Angabe mit 356 bis 377 weiss ich selber. Bin schliesslich seit mehr als 10 Jahren braver Unterhaltszahler. Und bei deiner schlauen Antwort, hast vergessen, dass ich noch eine Tochter habe. bitte erst alles lesen, dann antworten.

Dass meine volljährige Tochter keinen Unterhalt mehr bekommt, ist mir schon klar inzwischen.

Und dass meine Ex nichts verdient habe ich auch nicht gesagt, sondern dass sie " angeblich nichts verdient ". Denn es müsste auch jeder Richter, egal ob frauenfreundlich oder nicht, merken, dass man mit 200 Euro nicht leben kann.

Um meine volljährige Tochter geht es ja auch gar nicht. Sondern um den Unterhalt für meine 16 jährige Tochter, die bei mir lebt und um den Unterhalt für meinen 14 jährigen Sohn, der bei seiner Mutter lebt. Da die Mutter ja nichts bezahlt, was würde mir für meine Tochter angerechnet werden, da ja ich fast vollkommen für ihren Unterhalt aufkomme.

Und wieviel würde dann noch an meinen Sohn zu zahlen sein. Ausserdem gibt es ja auch noch ein paar Ausgaben, die man abziehen kann von Einkommen. Da kenn ich mich nicht so gut aus.

Meiner Rechnung nach wäre es so :

2100 Einkommen
1ooo Euro Eigenbedarf

bleibt 1100 Euro zum verteilen.

100 Euro Abzug für Rentenvorsorge
70 Euro für Kosten für Besuchsrecht ( wurden mir bisher immer anerkannt )

bleibt 930 zum verteilen.

Würde dies nun durch drei geteilt, da ich ja für meine Tochter sowohl Betreuungs- als auch Barunterhalt leiste ?

Dann wäre noch die Frage, ob meine Jetzt-Ehefrau , durch ihre Schwerbehinderung nicht arbeitsfähig, auch als Unterhaltsberechtigte gilt ?

Und dann noch die Frage, ob die erhöhten Schulkosten meiner minderjährigen Tochter ( leider nötig, da es keine andere Schule in der Umgebung gibt ) als Sonderbedarf gerechnet werden.

Mir geht es nicht darum, irgendwelche Kosten auf den Steuerzahler abzuschieben, sondern darum, dass ich mein Geld nicht unnötig in den Rachen dieser Frau werfen muss.

vielen Dank für eure Hilfe.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2014 17:26
(@psoidonuem)
Registriert

Dann verstehe ich die Frage nicht. Ex ist nicht leistungsfähig, solange nicht ein Richter, und ausschließlich ein Richter, entscheidet, dass sie es ist und in welcher Höhe. Und dazu musst Du klagen und wenn Du Pech hast entscheidet Richter, dass es nicht so ist. Und das weißt du bereits.
Also was ist die Frage?

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2014 17:50
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin dwh,

Mir geht es nicht darum, irgendwelche Kosten auf den Steuerzahler abzuschieben, sondern darum, dass ich mein Geld nicht unnötig in den Rachen dieser Frau werfen muss.

wenn es einen Unterhaltstitel für das bei Deiner Ex lebende Kind gibt, ist der zu bedienen. Das mag in Deinem Sprachgebrauch bedeuten, Deiner Ex Geld in den Rachen zu werfen; de facto ist die Kohle für's Kind und dessen UH-Anspruch nur durch eine Abänderungsklage abzuändern.

Ob Deine Ex wirklich oder nur angeblich nichts verdient, wird sich bei einer solchen Abänderungsklage herausstellen. UH-relevant wäre ihr Einkommen sowieso erst oberhalb des Selbstbehaltes von 1.000 EUR; dass sich ein solches Ergebnis ergibt, ist unwahrscheinlich. Nur wenige UH-Pflichtige reissen sich ein Bein aus, einen deutlich besser bezahlten Job zu finden, wenn der Mehrverdienst gleich wieder für UH draufgeht. Wenn sie vorträgt, dass sie keinen Job findet und von H4 und der Kohle ihres grosszügigen Lovers lebt, dann ist das eben so; das Familiengericht wird ihr nicht das Gegenteil beweisen wollen.

Deine Ex ist jetzt (mindestens) seit 6 Jahren ausserstande, Unterhalt für ein bei Dir lebendes Kind zu bezahlen. Aufgrund welchen Wunders soll sich das noch ändern? Wäre es Deiner eigenen Lebensqualität nicht zuträglicher, das Thema nach 10 Jahren Rosenkrieg endlich abzuhaken und auf die paar Euros, die da überhaupt jemals kommen könnten, einfach zu pfeifen?

Grüssles
Martin
(dessen zauberhafte Ehefrau sehr deutliche Worte fände, wenn er sich nach so langer Zeit noch immer so gerne mit seiner Ex beschäftigen würde).

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2014 18:11
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du hast Recht, dass dein Einkommen oberhalb von 1.000,-€ auf deine Kinder verteilt werden.
Dabei bekommt aber die Volljährige erst was ab, wenn der Mindestbedarf der Minderjährigen gedeckt ist.

Hast du mit Soulsister nicht auch noch gemeinsame Kinder?
Die zählen natürlich auch mit.

Dass die bei dir lebende Tochter doppelt zählt, ist aber leider nicht so.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2014 18:32