Guten Abend zusammen.
Ich habe heute Post vom Amtsgericht bekommen und war total schockiert über deren Berechnung !!!
Hier einmal die Fakten :Habe ein monatliches einkommen von 2200 Euro mit allen zulagen
habe 83 Europro monat geltent gemacht wegen gemeinschaftlichen kredits
100 euro Fahrtkosten
habe 2 kinder aus erster ehe 1 kind 12 2 ki nd 14 jahre alt .Ich soll laut gericht jetzt für beide jeweils 420 Euro pro monat zahlen.
bin jetzt wieder neu verheiratet und habe ein drittes kind , 2 jahre
meine ehefrau hat kein einkommen
mir erscheint der unterhalt viel zu hoch
gruß bruce
Hallo,
ist der Unterhalt an der Düsseldorfer Tabelle orientiert oder "so" festgelegt? Ist eine Aussage getroffen worden, ob diese Summe das Kindergeld noch enthält oder es bereits abgezogen ist?
Die DDT 2011 sieht 426 Euro KU inkl. KG vor, das entspricht Zahlbeträgen von 334 Euro pro Kind. Und das würde Stufe 1 entsprechen. Das wiederum würde auch der korrekten Einstufung bei vier Unterhaltsberechtigten und 2200 netto entsprechen.
334 +334 Euro für die Kinder aus früherer Beziehung, 225 Euro für die Kleine. Macht zusammen 893 Euro Unterhalt für alle Kinder. Damit bist Du noch minimal leistungsfähig für den Unterhalt Deiner Frau.
Kannst Du den genauen Text mal anonymisiert hier einstellen?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
hallo
es handelt sich hier um antrag auf feststetzung
hieraus geht nur hervor das ich 120% des mindestunterhaltes zahlen soll
Kindergeld ist schon abgezogen
theoretisch müsste ich eigentlich ca 2700 bis 3100 verdienen,tue ich leider nicht
sie verlangen tatsächlich 420 euro pro kind
Hi Bruce,
Ich habe heute Post vom Amtsgericht bekommen
Was für "Post"? Einen Antrag? Eine vereinfachte Festsetzung? Einen VKH-Antrag?
Kannst Du den genauen Text mal anonymisiert hier einstellen?
bitte tu das. vorher können wir nicht wirklich viel sagen, wie Du reagieren sollst.
Gruss von der Insel
hallo.
Es handelt sich um ein vereinfachtes verfahren
es ist ein vordruck in dem ausschließlich eingetragen worden ist das ich 120% bzw 420 euro
pro kind und monat.
das leider alles was ich schreiben kann
gruß bruce
Hallo Bruce,
wenn dein bereinigtes monatliches Netto-Einkommen wirklich deinen (etwas spärlichen) Angaben entspricht, dann ist der UH-Betrag tatsächlich zu hoch. Der Zahlbetrag 420 € (120 %) entspricht Einkommenstufe 5 der DT: 2.701 - 3.100 €! Und wenn man noch deine UH-Verpflichtung für Ehefrau und 2-jähriges Kind berücksichtigt und entsprechend eine Herabstufung um mindestens eine Stufe vorgenommen hat, dann müsstest dein bereinigtes monatliche Netto mindestens bei 3.101 - 3.500 € liegen.
Gruß
E.
Moin.
Du müsstest dann gegen diesen Widerspruch einlegen.
Da müsste ja irgendwas drauf stehen, wie man das macht.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi bruce,
ok. Dann hat Deine Ex mal voll reingehauen und einfach das maximal mögliche beantragt. Das Gericht prüft das nicht nach.
Zunächst ist schon mal wichtig:
- warst Du aufgefordert, Auskunft zu erteilen und wenn ja, hast Du sie erteilt?
- warst Du aufgefordert, einen Titel zu errichten?
- zahlst Du schon etwas?
Du hast einen Monat ab Zustellung Zeit, Einwände zu erheben. Dazu gibt es ein Formblatt. Wenn Du das tust, passiert Dir zunächst einmal gar nichts.
Wenn Du nicht zur Auskunft oder Zahlung aufgefordert warst, kannst Du einwenden, dass das Verfahren unzulässig ist (Kreuzchen bei "A").
Weiter ist der Unterhalt in jedem Fall zu hoch (Kreuzchen bei "C").
Du musst dann auf einem gesonderten Blatt angeben, dass Du bereit bist, den Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe ab dem 01.04.2012 (wenn April noch nicht gezahlt ist) zu zahlen.
Wenn Du sowieso schon zahlst, wäre das auch anzugeben. Ebenso wäre zu erwähnen, wenn Du zu dem Verfahren keinen Anlass gegeben hast (schriftlich auf dem Beiblatt, nicht per Kreuzchen bei "E" !!!)
Den Abschnitt zwei und drei kannst Du freilassen. Das Gericht braucht Deine ganzen Einkommensangaben erst mal nicht, da kein Mangelfall vorliegt. Vielmehr wird die Ex dann erst mal gefragt, ob sie mit dem von Dir angebotenen Mindestunterhalt zufrieden ist und wenn ja, wird der tituliert.
Gruss von der Insel