Wenn Du mal aktuelle Zahlen hier einstellst, rechnen die Unterhalts-Cracks mal für Dich.
Es gibt hier Zahlen-Profis, die den Unterhalt berechnen können? Ich bräuchte nämlich auch mal Unterstützung. Wo kann ich meine Zahlen posten?
Ohne Absicht bleibt doch nichts ungefördert; denn man ist nie im Zweifel, was man zu tun hat. (aus: I Ging)
Moin BP,
Es gibt hier Zahlen-Profis, die den Unterhalt berechnen können? Ich bräuchte nämlich auch mal Unterstützung. Wo kann ich meine Zahlen posten?
ich habe aus Deiner Frage einen eigenen Thread gemacht - poste sie einfach hier.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Danke! Werde ich heute Abend mal tun. Sitze gerade auf Arbeit und habe nicht alle Zahlen parat.
Ohne Absicht bleibt doch nichts ungefördert; denn man ist nie im Zweifel, was man zu tun hat. (aus: I Ging)
Jetzt bin ich leider doch schon zu müde. Ich hol's aber demnächst nach. Gute Nacht allerseits! 😉
Ohne Absicht bleibt doch nichts ungefördert; denn man ist nie im Zweifel, was man zu tun hat. (aus: I Ging)
Liebe Rechenprofis!
Nun ist ja ein bisschen Zeit verstrichen, und ich habe alles ein bisschen schleifen lassen. Da es aber momentan finanzielle Streitigkeiten zwischen mir und der KM gibt, wüsste ich nun doch gerne, wieviel Unterhalt ich ihr die ganze Zeit für die Kinder hätte zahlen müssen. Hier also meine Daten (alles in Euro):
Einkommen monatlich netto: im Schnitt ca. 2280
Das Kindergeld für unsere 2 Kinder kriegt die KM direkt auf ihr Konto. Eigenes Einkommen hat sie keins, falls das eine Rolle spielt.
Ausgaben, die sich vielleicht auf den Unterhalt anrechnen lassen, so dass ich weniger zahlen muss (habe keine Ahnung von der Materie)!?
- Private Unfallversicherung für die Kinder (jährlich 94,30 pro Kind)
- Private Haftpflichtversicherung (jährlich 32,66 für uns alle 4 zusammen)
- Klavierunterricht für meinen Sohn (monatlich 41,02)
- Mittagessen für meinen Sohn in der Schule (monatlich im Schnitt 20,98)
- Kranken-Zusatzversicherung für Heilpraktiker, Zahnklammer etc. für beide Kinder (monatlich 40,52 für beide zusammen)
Wie viel müsste ich also real monatlich an die KM abdrücken? Bitte mit Rechenweg, damit ich das dann demnächst selber ausrechnen kann, wenn sich was ändert.
P.S.:
:gunman: KM
Ohne Absicht bleibt doch nichts ungefördert; denn man ist nie im Zweifel, was man zu tun hat. (aus: I Ging)
Hallo Biberpapa,
es fehlt das Alter der Kinder!
Was heißt: "netto im Schnitt"? Sind davon schon deine berufsbedingten Aufwendungen (Fahrtkosten!) und Altersvorsorgebeiträge abgezogen? Wie sieht es mit Steuererstattungen aus, die wiederum hinzugerechnet werden müssten? Deine Angaben sind noch viel zu ungenau, als das dir hier jemand sinnvoll helfen könnte.
Du schreibst, es gebe im Moment finanzielle Streitigkeiten mit der KM. Dann wäre es angebracht, hier einen sauberen Schnitt zu machen, sonst kommt ihr nie auf einen grünen Zweig und es wird dich Nerven ohne Ende kosten.
Was ich damit meine: Du hast eine Reihe Positionen aufgeführt, die du offenbar noch direkt bezahlst. Wenn die Kinder bei der KM leben und ihr definitiv (auch räumlich) getrennt seid, dann würde ich an deiner Stelle deinen Barunterhalt sauber ausrechnen und die Zahlungen von solchen Dingen wie Klavierunterricht, Schulessen usw. als Sache der betreuenden Mutter betrachten, die ja den von dir geleisteten Barunterhalt dafür zur Verfügung hat.
Denn automatisch solche Positionen vom Unterhalt abzuziehen ist oft problematisch und sorgt dann doch bloß wieder für unnötige Streitigkeiten.
Was die Krankenzusatzversicherung und die private Unfallversicherung anbelangt, würde ich ebenso vorgehen und der KM vorschlagen, dass sie diese Versicherungen übernimmt, wenn sie nicht damit einverstanden sein sollte, dass du sie in voller Höhe vom laufenden Unterhalt abziehst.
Eine Privathaftpflichtversicherung muss sie ohnehin für sich abschließen, wenn ihr keine Familie mehr seid.
Der Rechenweg: Bereinigtes Netto ermitteln, Einkommenstufe auf der Düsseldorfer suchen und in der entsprechenden Altersstufe den Betrag ausgucken, von dem dann noch jeweils das hälftige Kindergeld abgezogen wird = monatlicher Zahlbetrag für das jeweilige Kind.
Gruß
E.
Moin Biberpapa,
hier mein Modell, keine Gewähr auf Richtigkeit:
Einkommen Ehemann
abz. Krankenversicherung
Anteil Steuererstattung
Verbleiben
abz. ber.bedingter Aufwand
Verbleiben
abz. Versicherungsbeiträge
Belastungen Haus 1/2
Verbleiben
zuzügl. Mieteinnahmen
Verbleiben
Kindesunterhalt Dü.Tabelle Zahlbetrag
Kind 1
Kind 2
Zwischensumme
Anrechenbares Einkommen
abzügl. Kindesunterhalt
abzügl. 10 % Verd.vorwegabzug
Verbleiben
Einkommen Ehefrau
abzügl. Krankenversicherung
Verbleiben
abzügl. 5 % ber.bedingter Aufwand
abzügl. 10 % Verd.vorwegabzug
Verbleiben
Gemeinsames Einkommen
Hiervon 1/2
Eigendeckung Ehefrau
= ungedeckter Unterhaltungsbedarf
Das deckt natürlich keine Besonderheiten ab!
Beim anrechenbaren Einkommen von dir musst du den Zahlbetrag aus der Tabelle abziehen, dann ist das mit dem Kindergeldanteil für dich bereits drin.
Gruss Fischkopf
Altersvorsorge habe ich keine, meine monatlichen Fahrtkosten betragen ca. 78 Euro, private Fahrten mit eingeschlossen. Eine Monatskarte bei den öffentlichen Verkehrsmitteln würde 74 Euro kosten. Mein Arbeitsweg ist 15 km lang (nur Hinweg).
Die Kinder sind 7 und 6 Jahre alt. Laut Düsseldorfer Tabelle wären das in der Gehaltsklasse von 1900 - 2300 Euro somit 2x 401 Euro = 802 Euro.
Abzüglich halbes Kindergeld verbleiben dann noch 802 - 184 = 618 Euro. Ist das richtig?
Aber welche der o.g. Kosten dürfte ich dann noch abziehen, vorausgesetzt die KM ist einverstanden?
Ohne Absicht bleibt doch nichts ungefördert; denn man ist nie im Zweifel, was man zu tun hat. (aus: I Ging)
Moin
Welches OLG ist am Wohnsitz der Kinder zuständig?
- Private Unfallversicherung für die Kinder (jährlich 94,30 pro Kind)
- Private Haftpflichtversicherung (jährlich 32,66 für uns alle 4 zusammen)- Klavierunterricht für meinen Sohn (monatlich 41,02)- Mittagessen für meinen Sohn in der Schule (monatlich im Schnitt 20,98)
- Kranken-Zusatzversicherung für Heilpraktiker, Zahnklammer etc. für beide Kinder (monatlich 40,52 für beide zusammen)
Klavierunterricht hat die KM zu bezahlen. Tust Du es, ist es Dein Privatvergnügen.
Das Mittagessen in der Schule ist bereits mit dem KU bezahlt worden. D.h., Du zahlst hier doppelt.
Über die anderen Punkte kann diskutiert werden.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
noch ein Gedanke:
Wenn KM auch unterhaltsberechtigt ist, kannst du wegen insgesamt 3 Unterhaltsberechtigten in der Tabelle einen Abzug um eine Stufe vornehmen!
Gruss Fischkopf
Die Kids wohnen in Brandenburg. Ich schätze mal, das OLG ist dann in Potsdam!?
Die KM wäre prinzipiell unterhaltsberechtigt, ich wurde dazu auch schon von ihrem Jobcenter angeschrieben und musste finanziell die Hosen runterlassen. Da meine Ausgaben aber höher sind als meine Einnahmen, wurde darauf verzichtet, mich noch weiterer Gelder zu berauben.
Die Unfallversicherung für die Kids ist mir wichtig, die werde ich weiter zahlen. Nicht dass die KM auf die Idee kommt, die zu kündigen, daher gebe ich das lieber nicht aus der Hand.
In der Haftpflicht werde ich die Kids weiter mit drin lassen, aber die KM werde ich aus dem Vertrag entfernen lassen. Kostet eh nix extra, die Kinder mitzuversichern.
Klavierunterricht, Mittagessen und Kranken-Zusatzversicherung lasse ich die KM bezahlen, sobald sie einen festen Job hat.
Aber nochmal die Frage: Sind die 618 Euro, die ich weiter oben ausgerechnet habe, korrekt?
Ohne Absicht bleibt doch nichts ungefördert; denn man ist nie im Zweifel, was man zu tun hat. (aus: I Ging)
Moin,
in der Düsseldorfer Tabelle ganz hinten ist deine Tabelle:
Anhang: Tabelle Zahlbeträge
Die folgenden Tabellen enthalten die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) ergebenden Zahlbeträge.
Für das 1. und 2. Kind beträgt das Kindergeld derzeit 184 EUR, für das 3. Kind 190 EUR, ab dem 4. Kind 215 EUR.
1. und 2. Kind 0 – 5 6 – 11 12 - 17 ab 18
1. bis 1.500 225 272 334 304
2. 1.501 - 1.900 241 291 356 329
3. 1.901 - 2.300 257 309 377 353
4. 2.301 - 2.700 273 327 398 378
5. 2.701 - 3.100 289 345 420 402
6. 3.101 - 3.500 314 374 454 441
7. 3.501 - 3.900 340 404 488 480
8. 3.901 - 4.300 365 433 522 519
9. 4.301 - 4.700 390 462 556 558
10. 4.701 - 5.100 416 491 590 597
Deine Berechnung ist prinzipiell richtig, bin aber kein Profi.
Wenn deine Ex unterhaltsberechtigt wäre, bekommt aber nix, hast du dennoch 3, an die du zahlen müsstest.
Somit hast du das Recht, eine Stufer niedriger zu nehmen.
Wie immer: keine Gewähr.
Gruss Fischkopf
Moin.
Die Unfallversicherung für die Kids ist mir wichtig, die werde ich weiter zahlen. Nicht dass die KM auf die Idee kommt, die zu kündigen, daher gebe ich das lieber nicht aus der Hand.
In der Haftpflicht werde ich die Kids weiter mit drin lassen, aber die KM werde ich aus dem Vertrag entfernen lassen. Kostet eh nix extra, die Kinder mitzuversichern.
Klavierunterricht, Mittagessen und Kranken-Zusatzversicherung lasse ich die KM bezahlen, sobald sie einen festen Job hat.
Folgendes, damit keine Irritationen bei den Beträgen entstehen, die Du mehr oder weniger freiwillig zahlst/ zahlen willst:
- Unfallversicherung: Sei es so - Deine Entscheidung, ob Du Dir das leisten willst oder kannst. M.E. ein gewisser "luxus"
- Haftpflicht: check mal lieber nach, ob Deine Kinder, wenn sie nicht bei Dir wohnen, tatsächlich automatisch und kostenfrei versichert sind. Wenn nicht, haftet im Falle des Falles allerdings die Aufsichtspflichtige, und da das in der überwiegenden Zeit ja Deine Ex ist, müsste sie ein hohes Interesse haben, sich mit dieser elementar wichtigen Versicherung abzusichern - auch für sich selbst! Wenn sie es nicht tut, müsste mal geprüft werden, wie Du die Kids für den Zeitraum der Umgänge kostengünstig versichern kannst.
- Mittagessen: Die bezahlst Du, ob Du willst oder nicht mit dem reg. KU. Also keine extra Forderung Dir ggü durchsetzbar. Aber in der Argumentation mit KM brauchst Du Dich nicht kleiner zu machen als notwendig! Also nicht "lasse ich KM bezahlen" sondern "zahle ich bereits durch KU" 😉
- Klavier, Krankenzusatzvers: Du überlässt der KM allerdings nicht die Entscheidung, ob sie es bezahlt, sondern letztendlich ob die Kinder in den jeweiligen Genuss kommen. Will KM das nicht mehr, dann spielen Kids halt kein Klavier mehr bzw. sind nicht mehr privat zusatzversichert. Beides sind gewisse "Luxus"-Vergnügen. Und Du kannst dann ja für Dich und die Kids entscheiden, ob Du es zusätzlich finanzieren möchtest.
Gruß, toto
Hallo TotoHH!
Den "Luxus" der Unfallversicherung werde ich mir leisten, auch wenn ich dann mehr zahle als ich müsste. Diese Entscheidung will ich nicht der KM überlassen. Klavier und Kranken-Zusatzversicherung aber schon. Wenn sie dann der Meinung ist, dass die Kinder das nicht mehr brauchen - ihre Entscheidung!
Bei der Haftpflicht ist niemand "automatisch" mitversichert, sondern man muss angeben, welche Familienmitglieder man mitversichern möchte. Im Moment sind das noch die KM und beide Kinder. Die KM lasse ich aber demnächst rausschmeißen (nach ausreichender Vorwarnzeit), sonst ist man ja auch bei gegenseitigen Haftpflichtschäden nicht abgesichert, und die können ja vielleicht im Streit durchaus mal vorkommen. :gunman: :crash: :knockout: 😉 Ob ich die Kinder trotz überwiegend getrennten Wohnens kostenlos drin lassen kann, werde ich noch erfragen.
Danke für Eure Tipps! Ihr habt mir sehr geholfen.
Ohne Absicht bleibt doch nichts ungefördert; denn man ist nie im Zweifel, was man zu tun hat. (aus: I Ging)
Moin
Bei den berufsbedingten Aufwendungen kennt das OLG Brandenburg die 5%-Pauschale (vom Netto). Damit und mit allen anderen von Dir gemachten Abzugsposten bleibst Du in der Einommensgruppe 1900-2300€. Nach Abzug des KU's von Deinem bereinigten Netto bleibt Dein Bedarfskontrollbetrag (1150€) gewahrt. Daher sind Deine 309€ je Kind korrekt.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.